Arzneimittelgesetz
Zweiter Abschnitt - Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5 - 12) |
(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
23.07.2009 | Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 17.07.2009 |
ermächtigungen § 6a(weggefallen) § 7Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel § 8Verbote zum Schutz vor Täuschung § 9Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen § 10Kennzeichnung § 10aKennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen § 11Packungsbeilage § 11aFachinformation § 12Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen
Rechtsprechung zu § 5 AMG
201 Entscheidungen zu § 5 AMG in unserer Datenbank:
- LG Frankfurt/Main, 14.02.2024 - 12 O 264/22 Corona
Erfolglose Schadensersatzklage gegen Impfstoffhersteller nach COVID-19-Impfung
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22
Arztvorbehalt; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Blutspende; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker
- VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
- LG Rottweil, 06.12.2023 - 2 O 325/22 Corona
Kein Schmerzensgeld von Biontech für Augeninfarkt nach Corona-Impfung
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2019 - 6 A 10136/18
Herstellung von Gefrierzellen zur Anwendung bei Menschen zu Recht verboten
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.12.2019 - 3 B 20.19
Untersagung der Herstellung von Arzneimitteln (hier: Frischzellen) durch einen ...
- VG Neustadt, 19.12.2017 - 5 K 903/16
Anspruch auf Erhalt eines als bedenklich eingestuften Arzneimittels
- BVerwG, 20.12.2019 - 3 B 20.19
- VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 3887/21 Corona
Corona-Krise; Untersagungsverfügung gegenüber einem Mediziner, einen ...
- BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 10.18
Keine Erlaubnisfreiheit zur Herstellung von Wirkstoffen tierischer Herkunft für ...
- VG Münster, 11.10.2019 - 5 L 724/19
Versandapotheke darf nicht nur Endkontrolle betreiben
Querverweise
Auf § 5 AMG verweisen folgende Vorschriften:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Registrierung von Arzneimitteln
- § 39c (Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 95 (Strafvorschriften)