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   OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07   

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https://dejure.org/2007,11582
OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07 (https://dejure.org/2007,11582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2007 - 8 U 28/07 (https://dejure.org/2007,11582)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 8 U 28/07 (https://dejure.org/2007,11582)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer gegen eine einstweilige Verfügung verstoßende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung einer GmbH auf Abberufung des Geschäftsführers; Wirksamkeit einer Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung einer GmbH bei unterbliebener Ladung von am ...

  • Judicialis

    ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § ... 156 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 306; ; AktG § 121 Abs. 3; ; AktG § 241 Nr. 1; ; AktG § 241 Nr. 4; ; AktG § 241 Ziff. 3; ; AktG §§ 245 ff; ; AktG § 245 Nr. 1; ; AktG § 245 Nr. 2; ; AktG § 245 Nr. 4; ; AktG § 245 Nr. 5; ; AktG § 246; ; GmbHG § 16; ; GmbHG § 16 Abs. 1; ; GmbHG § 18; ; GmbHG § 18 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 241 Nr. 3; AktG § 241 Nr. 4
    Keine Verletzung des öffentlichen Interesses durch Missachtung einer einstweiligen Verfügung im Gesellschafterbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung des Fremdgeschäftsführers, Beschlussinhalt allein maßgebend und nicht sittenwidrige Motive, Einberufungsmängel gemäß § 241 Nr. 1 AktG analog, Sittenwidrige Beschlüsse nach § 241 Nr. 4 AktG analog, Sittenwidrige Schädigung nicht anfechtungsbefugter Dritter, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Oktober 1953 (BGHZ 10, 333, 336) für den Fall des Anerkenntnisses ausgesprochen, dass Zeit und Kräfte des staatlichen Gerichts vom Einzelnen nur insoweit in Anspruch genommen werden dürfen, als für ihn ein Bedürfnis nach Rechtsschutz gegeben sei; dieses bestehe aber nicht, wenn der Kläger auch auf einem kürzeren und billigeren Weg zu seinem Ziel gelangen könne, wie das beim Anerkenntnisurteil der Fall sei.

    Anders als in dem der Entscheidung BGHZ 10, 333, zugrunde liegenden Sachverhalt liegt im Streitfall noch keine wirksame Verzichtserklärung vor, die einem Interesse der Beklagten an einer streitigen Entscheidung wohl entgegenstände.

  • BGH, 21.12.1967 - VII ZR 166/63

    Aussetzungs- und Vorlegungsbeschluß (Art. 100 Abs. 1 GG)

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Dieser Gesichtspunkt, den der Bundesgerichtshof später auch für das Verzichtsurteil für maßgeblich gehalten hat (BGHZ 49, 213), rechtfertigt hier gleichwohl nicht die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, um im Anschluss an den dann seitens des Klägers zu erklärenden Verzicht mit geringerem Aufwand ein Verzichtsurteil zu erlassen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem Verfahren, das der Entscheidung vom 21. Dezember 1967 (BGHZ 49, 213) zugrunde lag, einen vorangegangenen Aussetzungsbeschluss aufgehoben, um dem Kläger jenes Verfahrens Gelegenheit zu geben, den in Aussicht gestellten Verzicht zu erklären.

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 30/67

    Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Zu Unrecht beruft er sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 49, 183 ff für seine anderslautende Auffassung.
  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 84/79

    Beschlußfeststellung bei ungültiger Stimmabgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Derartige Abweichungen von der in § 245 AktG normierten Regelung des Aktienrechts werden von der ganz h. M., der der Senat folgt, bei der GmbH insoweit für richtig gehalten, als einerseits die Gesellschafter nicht den Beschränkungen in § 245 Nr, 1, 2 AktG unterliegen, während andererseits Geschäftsführern - anders als gem. § 245 Nr. 4, 5 AktG dem Vorstand- grds. kein Anfechtungsrecht zugebilligt wird (BGHZ 76, 154, 159; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 118. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 140 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 291/53

    Sittenwidrigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Der Kläger beruft sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHZ 15, 382, 386. Diesem Fall lagen Ausschüttungen zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger zugrunde, die ohne Nichtigkeit keine Anfechtungsbefugnis gehabt hätten.
  • BGH, 25.04.1966 - II ZR 80/65

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Spruchkörpers - Bestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2007 - 8 U 28/07
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs WM 1966, 614.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12

    Wirksame Bestellung eines neuen GmbH-Geschäftsführers während einer laufenden

    Das OLG München ( OLGR München 1994, 244 - Abberufung des Geschäftsführers, um ungestört vertragswidrig der GmbH Wettbewerb machen zu können), das OLG Nürnberg ( NZG 2000, 700 - Abberufung des Geschäftsführers unter Verstoß gegen Treuepflichten im Konzernverbund und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz) und das OLG Hamm (Urteil vom 17.10.2007, 8 U 28/07) haben jeweils das Vorliegen nur eines unsittlichen Beweggrundes oder Zweckes für die Abberufung eines Geschäftsführers nicht als Nichtigkeitsgrund anerkannt.
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Greift die Vermutung des § 16 Abs. 1 GmbHG, stehen dem eingetragenen Gesellschafter sämtliche Mitgliedschaftsrechte, insbesondere auch das Stimmrecht, gegenüber der Gesellschaft zu, ohne dass es auf seine wahre Berechtigung nach der materiellen Rechtslage ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 10.11.2020 - II ZR 211/19, juris Rn. 14, vom 02.07.2019 - II ZR 406/17, juris Rn. 35, vom 20.11.2018 - II ZR 12/17, juris Rn. 23 und vom 27.01.2015 - KZR 90/13, juris Rn. 29; ebenso OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.11.2016 - 20 W 269/16, juris Rn. 34; OLG Bremen, Urteil vom 21.10.2011 - 2 U 43/11, Rn. 30; OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2007 - 8 U 28/07, juris Rn. 31; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2011 - 3 W 144/11, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 U 190/06

    Unzulässige Anfechtungsklage von Gesellschaftsbeschlüssen einer GmbH durch nicht

    Die Beklagte und die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen in einem Parallelverfahren der Kläger zu 1. und 2. gegen die Beklagte (Urt. v. 09.01.2008, 44 O 76/07) weisen zutreffend darauf hin, dass - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - nur Gesellschafter diese Klage erheben können (vgl. BGH, NJW 1969, 133 für die Anfechtungsklage; Senat, Urt. v. 17.10.2007, 8 U 28/07 für die Anfechtungsklage; Senat, NZG 2000, 938; OLG Schleswig, NZG 2005, 81, 82; Goette, Die GmbH, 2. Auflage, § 5 Rn. 29 und § 7 Rn. 94; Baumbach/Hueck/ Zöllner, GmbhG, 18. Auflage, Anh. § 47, Rn. 69 und 136; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Auflage, Anh. § 47, Rn. 32; Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Auflage, § 47, Rn. 112; Saenger, Minderheitenschutz und innergesellschaftliche Klagen bei der GmbH, GmbHR 1997, 112, 114).
  • OLG Hamm, 02.09.2013 - 8 U 44/12

    Begründetheit einer Auflösungsklage

    Mit Urteil des Senats vom 17.10.2007 (8 U 28/07 - Anlage B66) ist die gegen seine Abberufung gerichtete Anfechtungsklage abgewiesen worden, da es dem Kläger mangels Stellung als Gesellschafter der Komplementärin an der Anfechtungsbefugnis fehlte.
  • VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15

    Heranziehung zur Zahlung von Abschiebungskosten; Verzichtserklärung nach Schluss

    Zu keinem anderen Ergebnis führt eine Auslegung der vom Kläger abgegebenen Erklärung als Ankündigung, nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf den Anspruch zu verzichten (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2007, 8 U 28/07, juris Rn. 16), denn eine Wiedereröffnung gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO war nicht veranlasst.
  • LG Stuttgart, 25.01.2023 - 49 O 30/22

    Erklärung eines Anspruchsverzichts nur in der mündlichen Verhandlung

    Von dem eindeutigen Wortlaut des § 306 ZPO in analoger Anwendung von § 307 ZPO abzuweichen, der beim Anerkenntnis auch eine schriftsätzliche Erklärung ausreichen lässt, ist nach Auffassung der Kammer nicht möglich (ebenso die h.M., s. aus der Rechtsprechung näher z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2013, I-20 U 63/12, juris Rz. 25; ebenso im Ergebnis BGH, Beschluss vom 28.09.2010, X ZR 112/07, BeckRS 2010, 27057; OLG Hamm, Urt. v. 17.10.2007, 8 U 28/07, juris Rz. 16 sowie aus der Literatur Musielak, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 306 Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 306 Rn. 4).
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