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   OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22   

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OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,31038)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,31038)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2023 - 17 U 66/22 (https://dejure.org/2023,31038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 199 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 346 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB vom 27.07.2011
    Wirksamkeit und Folgen eines Darlehenswiderrufs sowie Schadensersatzansprüche aufgrund behaupteter fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Umfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf; verbundene Verträge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Denn bei einem Festgeldvertrag erbringt der Verbraucher und nicht der Unternehmer die vertragstypische Leistung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18 -, BGHZ 222, 74-88, juris Rn. 26).

    Weil der Verbraucher sich dazu verpflichtet, einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen, handelt es sich hierbei um einen Darlehensvertrag, bei dem - im Gegensatz zu den oben beispielhaft genannten Verträgen - der Verbraucher und nicht der Unternehmer die vertragstypische Leistung erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18 -, BGHZ 222, 74-88 und juris, Rn. 26).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Der Fall ähnelt insofern der Konstellation, in der Darlehensvertrag und Bausparvertrag kombiniert werden und bei der die darlehensfinanzierte Ansparleistung zur späteren Tilgung des Darlehens bestimmt ist, weshalb die Parteien im wirtschaftlichen Ergebnis zwei Darlehensverträge hintereinander schalten (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 28, juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 18, juris, NZB vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15. Mai 2018 - XI ZR 391/16 - zurückgewiesen).

    Darauf, ob und mit welcher Rechtsfolge § 139 BGB Anwendung finden kann, muss in der Widerrufsbelehrung nicht hingewiesen werden (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Zwar werden über den Regelfall des finanzierten Kauf- oder Werkvertrags hinaus zahlreiche andere Verträge jenseits des klassischen Austauschvertrags von der Vorschrift erfasst, etwa der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, der Beitritt zu einer Genossenschaft, wenn sie zu Kapitalanlagezwecken erfolgt, oder eine mitfinanzierte Restschuldversicherung (vgl. Hönninger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 358 Rn. 9 ff. mwN; zur Restschuldversicherung insbesondere BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 45/09 -, Rn. 17 ff., juris).

    Einerseits soll der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages nicht weiterhin das Entgelt aus dem finanzierten Vertrag schulden und die Ware oder Leistung behalten müssen; andererseits soll er nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet bleiben, wenn ihm gegen den Unternehmer, der die finanzierte Leistung erbracht hat, Einwendungen zustehen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 45/09 -, Rn. 25 ff., juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 17 f., juris).

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16

    Widerruf eines verbundenen Geschäfts: Finanzierungszusammenhang zwischen einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Einerseits soll der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages nicht weiterhin das Entgelt aus dem finanzierten Vertrag schulden und die Ware oder Leistung behalten müssen; andererseits soll er nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet bleiben, wenn ihm gegen den Unternehmer, der die finanzierte Leistung erbracht hat, Einwendungen zustehen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 45/09 -, Rn. 25 ff., juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 17 f., juris).

    Der Fall ähnelt insofern der Konstellation, in der Darlehensvertrag und Bausparvertrag kombiniert werden und bei der die darlehensfinanzierte Ansparleistung zur späteren Tilgung des Darlehens bestimmt ist, weshalb die Parteien im wirtschaftlichen Ergebnis zwei Darlehensverträge hintereinander schalten (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 28, juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 2016 - 4 U 10/16 -, Rn. 18, juris, NZB vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15. Mai 2018 - XI ZR 391/16 - zurückgewiesen).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich zudem nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB im Hinblick auf den bereits vor der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erklärten Widerruf (zur Anspruchsgrundlage vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 - XI ZR 520/16 -, Rn. 23, juris und Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Der Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entstanden, sobald er fällig ist, d.h. sobald er - ggf. durch Feststellungsklage - Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 -, Rn. 8, juris mwN; BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 -, Rn. 19, juris mwN).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Dass sich im Vertrag eine Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung findet, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig sein dürfte (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 388/14 -, BGHZ 208, 290-302, betreffend die Nichtberücksichtigung künftiger Sondertilgungsrechte), schadet nicht, da die Beklagte diese Klausel nicht angewendet und künftige Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Berechnung der Entschädigung in vollem Umfang berücksichtigt hat (vgl. Anlage B1, S. 2).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Für eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers trägt der Beklagte als Schuldner die Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - Rn. 25, juris mwN).
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Der Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entstanden, sobald er fällig ist, d.h. sobald er - ggf. durch Feststellungsklage - Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20 -, Rn. 8, juris mwN; BGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 -, Rn. 19, juris mwN).
  • BGH, 04.07.2019 - III ZR 202/18

    Hauptvorbringen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2023 - 17 U 66/22
    Hierbei trifft den Gläubiger aber generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falls als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - III ZR 202/18 -, Rn. 15, juris mwN; BGH, Urteil vom 15. März 2016 - XI ZR 122/14 - Rn. 34, juris; BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09 - Rn. 12, juris mwN).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 520/16

    Widerruf durch mehrere Darlehensnehmer von ihren auf Abschluss eines

  • OLG Schleswig, 24.06.2021 - 5 U 26/21

    Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehnsvertrag für eine

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

  • BGH, 25.10.2022 - XI ZR 44/22

    Rückabwicklung eines Kfz-Finanzierungsdarlehens: Berechnung des

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 297/08

    Finanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Darlehens- und Beitrittsvertrag

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 17 U 58/16

    Immobiliardarlehensvertrag: Zulässigkeit der Feststellungsklage in

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

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