Rechtsprechung
OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhandenkommen eines Schecks; Haftung des späteren Besitzers; Bösgläubiger Besitzerwerb; Bösgläubiger Scheckerwerb; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV)
- Judicialis
BGB § 185; ; BGB § 675; ; BGB § 670; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; BGB § 812 Abs. 1; ; ScheckG § 21; ; ZPO § 101; ; ZPO § 711; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 16.11.2001 - 5 O 133/99
- OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1977 - II ZR 142/75
Einlösung eines Wechsels durch einen Indossanten - Wechselrechtliche Legitimation …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01
Zwar enthielt der Scheck kein gültiges Indossament zugunsten der Beklagten zu 1), da der Geschäftsführer der Beklagten ohne Vertretungszusatz gezeichnet hatte (vgl. BGH WM 1977, 839, 840).Hieran bestehen Zweifel, da der Geschäftsführer der Beklagten zu 1) nicht auf der Scheckurkunde selbst kenntlich gemacht hat, dass er im Namen der Fa. E. GmbH handelte (vgl. BGH WM 1977, 839).
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 186/99
Grobe Fahrlässigkeit bei der Hereinnahme abhanden gekommener Schecks
Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01
Eine Verpflichtung zur Nachprüfung der Berechtigung des Scheckeinreichers hat der Bundesgerichtshof insofern angenommen, als die Indossierung von Orderschecks im Geschäftsverkehr absolut unüblich wäre und wenn der Scheck als letztes ein Blankoindossament aufweise (BGH ZIP 2000, 693). - BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92
Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks
Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01
Die Versendung eines Orderschecks, auch in der hier fraglichen Höhe, per Post begründet für sich genommen noch keinen Mitverschuldensvorwurf (vgl. BGH ZIP 1993, 337, 340). - BGH, 31.10.1995 - XI ZR 69/95
Prüfungspflicht der bezogenen Bank bei der Einlösung von Orderschecks
Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2002 - 2 U 160/01
a) Grundsätzlich braucht die bezogene Bank vor der Einlösung von Orderschecks weder die Echtheit der Unterschriften der Indossanten noch die Vertretungsmacht der Unterzeichner zu prüfen (BGH NJW 1996, 195).