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   OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15   

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OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15 (https://dejure.org/2017,32013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.08.2017 - 4 UF 146/15 (https://dejure.org/2017,32013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 (https://dejure.org/2017,32013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs. 3 FamFG, § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG, § 143 Abs. 3 FamFG, § 310 ZPO, § 311 ZPO, § 329 ZPO, § 10 VersAusglG, § 11 VersAusglG, § 39 VersAusglG, § 45 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 9 Abs. 3, 143 Abs. 3, 38 Abs. 3 S. 3; ZPO 329, 311, 310; VersAusglG 10, 11, 39, 45
    Verkündungsmangel, Verfahrensvollmacht, Verschlechterungsverbot, Teilungsordnung, Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkündungsmangel; Verfahrensvollmacht; Verschlechterungsverbot; Teilungsordnung; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Unterbleibens der Verkündung der eine Ehesache nebst Folgesachen abschließenden Verbundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Beschwerdeeinlegung für eine Personenhandelsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Frankfurt, 07.12.1994 - 17 U 288/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Der Erlassvermerk der Geschäftsstelle über die Verkündung einer Entscheidung hat aber auch dann, wenn er unterschrieben ist, keine dem Protokoll vergleichbare Beweiskraft und kann deshalb die in Ehesachen und Familienstreitsachen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. §§ 165 Satz 1, 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO erforderliche Feststellung der Verkündung in einem Protokoll nicht ersetzen (vgl. bereits BGH Beschluss vom 16. Februar 1989 - III ZB 38/88 - VersR 1989, 604; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 467 f.).

    Der hier vorliegende Fall einer unterbliebenen bzw. nicht feststellbaren Verlautbarung kann daher nicht wie der Fall einer (lediglich) verfahrensfehlerhaft falsch gewählten Form der Verlautbarung behandelt werden (vgl. BGH Beschluss vom 16. Oktober 1984 - VI ZB 25/83 - VersR 1984, 1192, 1193; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 511 f.)...".

  • OLG Frankfurt, 27.04.2017 - 4 UF 2/17

    Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung für juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Nach der gefestigten Senatsrechtsprechung (vergl. Senatsbeschlüsse vom 21.11.2016, 4 UF 188/16, und 27.04.2017, 4 UF 2/17, www.hefam.de) gelten für die Beschwerdeeinlegung durch juristische Personen und vergleichbare Zusammenschlüsse, hier die Beschwerdeführerin als Personenhandelsgesellschaft im Sinne einer Kommanditgesellschaft nach den §§ 161 ff. HGB) folgende Voraussetzungen:.

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob es sich bei diesen Personen tatsächlich um solche handelt, die grundsätzlich als Beschäftigte der Beschwerdeführerin für diese vertretungsbefugt sein können, § 10 II 2 Nr. 1 FamFG, da jedenfalls seitens der Beschwerdeführerin nicht aufgezeigt wurde, dass diese Personen auch im vorliegenden Verfahren - abgeleitet vom gesetzlichen Vertreter - rechtsgeschäftlich bevollmächtigt waren, §§ 164 ff. BGB, für diese das vorliegende Beschwerdeverfahren zu führen..." (vergl. Senatsbeschluss vom 27.04.2017, 4 UF 2/17, www.hefam.de).

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Enthält die Teilungsordnung des Versorgungsträgers keine eindeutige Regelung dazu, dass und in welcher Weise die Kürzung des Anrechts des ausgleichspflichtigen Ehegatten erfolgt, kann von der Bezugnahme auf diese Teilungsordnung jedenfalls keine Bindungswirkung für die Ausgestaltung einer Kürzung ausgehen (Abgrenzung zu BAG FamRZ 2016, 535).

    Zwar kann die Entscheidung des BAG (FamRZ 2016, 535, Rz. 19 ff.) dahingehend verstanden werden, dass nach dessen Auffassung die Bezugnahme einer familiengerichtlichen Entscheidung auf die Ordnungen des Versorgungsträgers das auszugleichende Recht bindend ausgestalteten, wie sich die Übertragung des Ausgleichswertes auf das auszugleichende Recht auswirkt.

  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 109/16

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags: Objektive und subjektive Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Diese eingeschränkte Rechtsbeschwerdezulassung erachtet der Senat für zulässig: Denn die Beschränkung der Rechtsbeschwerde oder Revision muss sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beziehen, der Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Rechtsmittelführer selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (BGH FamRZ 2017, 884-888, Rz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    In einer solchen Anordnung ist (lediglich) die Bestimmung eines Verkündungstermins zu sehen (vgl. BGHZ 158, 37, 39 f.; OLG München NJW 2011, 689, 690 [OLG München 21.01.2011 - 10 U 3446/10] ).
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Für den Senat stellt sich - weil die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) unzulässig ist - damit nicht die Frage, wie mit einer durch die Alterung des Antragstellers während des Beschwerdeverfahrens bedingten Minderung des der Beschwerdeführerin anfallenden Erfüllungsaufwandes umzugehen (vergl. BGH FamRZ 2016, 2000-2004, Rz. 22 ff.) und wie ggf. einer deshalb gebotenen reduzierten Anrechtsübertragung durch (teilweisen) Ausschluss gegenläufiger Anrechte etc. (BGH a.a.O., Rz. 27) gemäß § 27 VersAusglG zu begegnen ist.
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Denn die Beschwerdeführerin zu 1) hatte das ihr zustehende, sich aus § 45 I 1 VersAusglG ergebende Wahlrecht, den Ausgleichsbetrag - da es insofern an einer Bezugsgröße im Sinne des § 39 VersAusglG fehlt - als Rentenbetrag im Sinne des § 2 BetrAVG oder als Kapitalbetrag im Sinne des § 4 V BetrAVG angeben zu können (vergl. BGH FamRZ 2016, 781-788, Rz. 13), dahingehend ausgeübt, dass sie einen Rentenbetrag wählte, in dem sie diesen mit EUR 1.448,34 mtl.
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Nach BGH FamRZ 2017, 863-869, Rz. 12 ff. gilt zur Beschwerdeberechtigung eines Ehegatten in Versorgungsausgleichssachen Folgendes:.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    Davon ist dann auszugehen, wenn das Gericht bei einer an sich dem Verkündungserfordernis nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 310 Abs. 1 ZPO unterfallenden Endentscheidung deren schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung an Verkündungs Statt verfügt, weil auch dies eine gesetzlich vorgesehene, wenn auch in Ehesachen und Familienstreitsachen anderen Endentscheidungen vorbehaltene (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 310 Abs. 3 ZPO) Verlautbarungsform erfüllt (vgl. BGH Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03 -FamRZ 2004, 1187, 1188).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
    EUR 3.200,06. Der von der Antragsgegnerin am 28.07.2017 angenommene Rentenbetrag von (13 x EUR 3.248,00=) EUR 42.224,00 ist nicht maßgeblich, weil die Beschwerdeführerin zu 1) schon erstinstanzlich am 16.03.2015 dargelegt hatte, dass eine Teilanrechnung des Rentenbezugs des Antragstellers (seitens der berufsständischen Versorgung beim ...versorgungswerk Bundesland1) entsprechend der (ehemaligen) Rechtsprechung des BAG zu gespaltenen Rentenformeln und der außerplanmäßigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nach § 275c SGB VI (vergl. BAGE 130, 214) in Höhe von mtl.
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

  • OLG München, 21.01.2011 - 10 U 3446/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll für ein "am Ende

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

  • OLG Brandenburg, 11.12.2014 - 13 UF 205/13

    Versorgungsausgleich: Beurteilung des Verbots der Schlechterstellung des

  • OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15

    Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit

  • OLG Frankfurt, 23.09.2016 - 4 UF 64/15

    Zur internen Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung beim BVV

  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
  • OLG Bremen, 16.12.2016 - 4 UF 91/16

    Kindesunterhalt: Wirksamkeit des Abschlusses von Rückübertragungsvereinbarungen

  • OLG Nürnberg, 15.12.2016 - 11 UF 1479/14

    Zur Neuberechnung eines extern zu teilenden Anrechtes bei Vorliegen einer

  • OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 4 UF 118/13

    Versorgungsausgleich: externe Teilung bei privater Rentenversicherung

  • BGH, 27.04.2005 - XII ZB 48/01

    Beschwerdeberechtigung eines Ehegatten im Versorgungsausgleichsverfahren;

  • OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 4 UF 244/12

    Wertausgleich bei der Scheidung - externe Teilung

  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 142/91

    Beschwerdeberechtigung bei Ausschluß des Vorsorgungsausgelichs

  • OLG Brandenburg, 25.04.2001 - 9 UF 222/00

    "Geburt" eines Urteils durch Verkündung

  • OLG Frankfurt, 21.11.2016 - 4 UF 188/16

    Beschwerdeeinlegung für juristische Person des Privatrechts

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    (2) Enthält die vom Familiengericht geprüfte und in der Beschlussformel in Bezug genommene Teilungsordnung aber schon keine genaue Beschreibung, wie der Kürzungsbetrag beim Ausgleichspflichtigen konkret ermittelt werden soll, dürfte die Annahme, dass sich die mit der Schaffung eines neuen Anrechts für den Ausgleichsberechtigten verbundene Gestaltungswirkung spiegelbildlich auch auf den Berechnungsweg zur Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen erstreckt, schon im Ausgangspunkt nicht gerechtfertigt sein (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris Rn. 56).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19

    Anfechtung der Entscheidung des Beschwerdegerichts zum Versorgungsausgleich nur

    Dies setzt notwendigerweise voraus, dass die Teilungsordnung hinreichend konkrete Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichteten Ehegatten enthält (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 218, 44 = FamRZ 2018, 894 Rn. 42; OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris Rn. 56; Johannsen/Henrich/Althammer/Siede Familienrecht 7. Aufl. § 224 FamFG Rn. 4; Breuers in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 10 VersAusglG Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17

    Versorgungsausgleich: Betriebsrente einer Fluggesellschaft

    Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).

    Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).

  • BGH, 01.08.2018 - XII ZB 159/18

    Beschwerde des Handlungsbevollmächtigten eines Versorgungsträgers in einem

    bb) Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris Rn. 24 ff., 33) bedürfen Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers für die Einlegung eines Rechtsmittels keiner besonders erteilten Befugnis zur Prozessführung gemäß § 54 Abs. 2 HGB.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der

    Der Zulässigkeit der Beschwerde steht nicht mehr entgegen, dass entgegen § 11 FamFG nicht die Verfahrensvollmacht des für die Beschwerdeführerin handelnden Mitarbeiters D nachgewiesen wäre (vergl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschlüsse vom 21.11.2016, 4 UF 188/16, vom 27.04.2017, 4 UF 2/17, und vom 25.08.2017, 4 UF 146/15).
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