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OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 110 HGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB, § 10 Abs 1 S 1 Nr 1 RDG, § 256 Abs 1 ZPO
Rechte eines Prozessfinanzierers bei der Liquidation einer Publikums-KG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
HGB § 110 ; RDG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Liquidation einer Publikums-KG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechte eines Prozessfinanzierers bei Liquidation einer Publikums-KG
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2018 - 418 HKO 22/18
- OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Papierfundstellen
- NZG 2020, 418
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18
Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 30. November 2019 wörtlich wiedergegebene Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 zum Urteil des VIII. Zivilsenats vom selben Tag (VIII ZR 285/18) ist für die vorliegende Entscheidung ohne Relevanz. - BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05
Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Die an die Klägerin abgetretenen Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 110 HGB, die zu Gunsten der Zedenten der Klägerin aufgrund der von diesen an die SEB AG geleisteten Zahlungen entstanden sind, bestehen infolge der bereits erstinstanzlich unstreitig gewordenen Auflösung der Beklagten durch Gesellschafterbeschluss vom 15. April 2018 inzwischen aber nicht mehr als rechtlich selbständige Zahlungsansprüche fort, sondern sind lediglich noch als rechtlich unselbständige Rechnungsposten in die Schlussrechnung (Auseinandersetzungsbilanz) aufzunehmen, deren Saldo dann ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (BGH, Urt. v. 3. April 2006 - II ZR 40/05 -, ZIP 2006, 994 ff., juris Rn. 17). - BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05
Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Die infolge der Auflösung der Beklagten eingetretene Undurchsetzbarkeit der klagegegenständlichen Aufwendungsersatzansprüche muss sich gemäß § 404 BGB auch die Klägerin entgegenhalten lassen (vgl. zur Durchsetzungssperre wg. Eigenkapitalersatzfunktion BGH, Urt. v. 5. Dezember 2007 - XII ZR 183/05 -, ZIP 2008, 177 ff., juris Rn. 29 ff.). - BGH, 23.02.1981 - II ZR 123/80
Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage - Abtretung von Gesellschafteranteilen …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Insofern hiernach die Auseinandersetzung allein zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft vorzunehmen ist und diese sich im Rahmen der Liquidation insbesondere nicht in eine Auseinandersetzung mit Zessionaren etwaiger Sozialansprüche einzelner Gesellschafter verstricken lassen muss, vermögen die zu Gunsten der Klägerin erfolgten Abtretungen dieser auch vorliegend keinerlei eigene Rechte im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Erstellung der Schlussrechnung mehr zu verschaffen (BGH, Urt. v. 23. Februar 1981 - II ZR 123/80 -, WM 1981, 648 ff., juris Rn. 12). - OLG Hamm, 24.05.2006 - 8 U 201/05
Anspruch auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen einer durch Ausscheiden eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
Als lediglich noch rechtlich unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz sind die klagegegenständlichen Aufwendungsersatzansprüche, die mithin gerade Gegenstand der Schlussrechnung sind und bei denen es sich dementsprechend nicht mehr um von der Mitgliedschaft trennbare reine Zahlungsansprüche handelt, nach der in § 717 Satz 1 BGB zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung aber ausschließlich dem Rechtsverhältnis des jeweiligen Zedenten zur Beklagten zuzuordnen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 24. Mai 2006 - 8 U 201/05 -, NZG 2006, 823 f., juris Rn. 7).