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   OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17   

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https://dejure.org/2018,1783
OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17 (https://dejure.org/2018,1783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2018 - 12 ME 242/17 (https://dejure.org/2018,1783)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 (https://dejure.org/2018,1783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 1 BImSchG; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 66 S. 2 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO; § 267 Abs. 3 S. 1 ZPO
    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von vier Windenergieanlagen; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA (Umweltverbandsantrag): Unzulässiger Eilantrag nach erfolgter Modifizierung der Genehmigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung von vier Windenergieanlagen; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 677
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 12 LA 15/16

    Änderungsgenehmigung; Beigeladene; Erledigung; Verwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Der Senat ist in seinem ein Klageverfahren betreffenden Beschluss vom 14. September 2017 - 12 LA 15/16 - (UPR 2018, 37 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 9) davon ausgegangen, dass für die "Verteidigung" einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in ihrer Ursprungsfassung nach deren erstinstanzlicher Aufhebung kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, wenn sie sich in dieser Ursprungsfassung infolge ergangener Änderungs- oder Ergänzungsbescheide erledigt habe.

    bb) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. September 2017 - 12 LA 15/16 - (UPR 2018, 37 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 9) ausgeführt hat, bilden jedoch ändernde Bescheide, die - wie hier die Bescheide vom 11. Juli 2017 und 22. August 2017 - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung lediglich modifizieren, mit der ursprünglichen Genehmigung eine untrennbare Einheit, sodass die Genehmigung in ihrer Ursprungsfassung keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr hat, sich erledigt und daher auch ihre sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich kein zulässiger Gegenstand gerichtlicher Verfahren mehr sein kann.

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Aus der Übertragung der dafür zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.3.2009 - BVerwG 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23) ergibt sich lediglich, dass ein Kläger im Hauptsacheverfahren ohne Rücksicht auf die Klagefrist die ausdrückliche Einbeziehung von Änderungsbescheiden in seinen Rechtsbehelf bis zur mündlichen Verhandlung aufschieben kann.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Ausnahmsweise und in engen Grenzen kann zwar im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes oder der Prozessökonomie auch im Verfahren über Darlegungsbeschwerden eine Antragsänderung zulässig sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.9.2017 - 12 ME 249/16 -, VerkMitt 2017, Nr. 74, hier zitiert nach juris, Rn. 88, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 3 S 101/17

    Einfluss einer Änderungsgenehmigung auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Soll erreicht werden, dass von der (geänderten) Genehmigung Gebrauch gemacht werden darf, muss vielmehr ein Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestellt werden mit dem Ziel, dass der zunächst erfolgreiche Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.7.2017 - 3 S 101/17 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung von gegen immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Die Beantwortung der weiteren Frage, ob die Genehmigung vom 9. Dezember 2016 auch in der Fassung der Bescheide vom 11. Juli 2017 und 22. August 2017 sofort vollziehbar ist, ohne dass es hierzu einer erneuten Anordnung des Sofortvollzuges durch den Antragsgegner bedurft hätte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 7 ME 147/05 -, juris, Rnrn. 4 und 5, sowie OVG NRW, Beschl. v. 18.12.2015 - 8 B 1108/15 -, juris, Rn. 34), führt das Verfahren auf neue Felder, ohne dass - was namentlich für die etwaige Vorwerfbarkeit des weiteren Verhaltens der Beigeladenen unter ordnungsrechtlichem Gesichtspunkt maßgeblich sein dürfte - der Antragsgegner sie bislang verneint hätte.
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 16.182

    Berufungszulassung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel: Verunreinigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    a) Voraussetzung für die von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeit des Rechtsmittels eines erstinstanzlich Beigeladenen ist grundsätzlich eine materielle Beschwer, die nur vorliegt, wenn der Beigeladene geltend machen kann aufgrund der Bindungswirkung der angefochtenen Entscheidung möglicherweise in eigenen Rechten verletzt zu sein (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.182 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 27.01.2017 - 5 B 287/16

    Zur übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärung sowie zur Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Denn in Verfahren über Beschwerden im Sinne des § 146 Abs. 4 VwGO ist eine Antragsänderung durch den Antragsteller (analog § 91 VwGO) in der Regel nicht zulässig, weil dies dem Zweck der erstgenannten Vorschrift zuwiderläuft, das Oberverwaltungsgericht von quasi erstinstanzlichen Prüfungen zu entlasten (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 27.1.2017 - 5 B 287/16 -, juris, Rn. 3, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 7 ME 147/05

    Anlage; Antrag ; Antragsänderung; Ausgangsbescheid; Bescheid; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17
    Die Beantwortung der weiteren Frage, ob die Genehmigung vom 9. Dezember 2016 auch in der Fassung der Bescheide vom 11. Juli 2017 und 22. August 2017 sofort vollziehbar ist, ohne dass es hierzu einer erneuten Anordnung des Sofortvollzuges durch den Antragsgegner bedurft hätte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 7 ME 147/05 -, juris, Rnrn. 4 und 5, sowie OVG NRW, Beschl. v. 18.12.2015 - 8 B 1108/15 -, juris, Rn. 34), führt das Verfahren auf neue Felder, ohne dass - was namentlich für die etwaige Vorwerfbarkeit des weiteren Verhaltens der Beigeladenen unter ordnungsrechtlichem Gesichtspunkt maßgeblich sein dürfte - der Antragsgegner sie bislang verneint hätte.
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 12 ME 219/18

    Behördengutachter; Bewertung; behördenexterner Sachverständiger;

    Der Antragsgegner genehmigte der "Muttergesellschaft" der Beigeladenen durch Bescheid vom 9. Dezember 2016 (Bl. 23 ff. Bd. I GA zu 12 ME 242/17) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamtbauhöhe von jeweils 196 m. Gegen diese Genehmigung erhob der Antragsteller, eine anerkannte Umweltvereinigung im Sinne des § 3 UmwRG, am 9. Januar 2017 Widerspruch (Bl. 1 der Beiakte - BA - 1).

    Der Genehmigungsbescheid vom 9. Dezember 2016 enthielt unter III. 7.8 (Bl. 31 [Rückseite] Bd. I GA zu 12 ME 242/17) unter anderem eine naturschutzrechtliche Bedingung, die auf den Widerspruch der Beigeladenen mit dem (Widerspruchs- und) Abhilfebescheid des Antragsgegners vom 11. Juli 2017 (Bl. 363 f. Bd. II GA zu 12 ME 242/17) geändert wurde.

    Er enthielt darüber hinaus unter III. 7.18 die Bestimmung, dass die Kompensationsverpflichtung für die Eingriffe in das Schutzgut "Landschaftsbild" über eine Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG erbracht werde, sowie unter III. 7.19 den Vorbehalt der Festsetzung dieser Ersatzzahlung in einem gesonderten Bescheid (Bl. 32 Bd. I GA zu 12 ME 242/17).

    Diesen gesonderten Bescheid erließ der Antragsgegner unter dem 22. August 2017 (Bl. 441 f. Bd. II GA zu 12 ME 242/17) gegenüber der Beigeladenen.

    Denn der beschließende Senat verneinte das Rechtsschutzinteresse für eine Anfechtung der inzwischen durch den Abhilfe- sowie den Festsetzungsbescheid modifizierten Genehmigung in ihrer ursprünglichen Fassung und dementsprechend auch das Rechtschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen den Sofortvollzug dieser erledigten Ursprungsgenehmigung (Nds. OVG, Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, RdL 2018, 127 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 30).

    Bereits in der Eingangsverfügung des Senatsvorsitzenden im Beschwerdeverfahren 12 ME 242/17 war nämlich der Hinweis enthalten gewesen, es sei aufgefallen, dass die "Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen" nach den §§ 11, 12 UVPG a. F. (richtig sei aber wohl: § 20 Abs. 1a und 1b der 9. BImSchV) extern an den TÜV Nord Umweltschutz vergeben worden sei und man dessen Ausführungen nahezu vollständig in den Genehmigungsbescheid übernommen habe.

    (c) Der Antrag sei nicht wegen einer entgegenstehenden Bindungswirkung des Senatsbeschlusses vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 - unzulässig, da dieser keine Sach-, sondern eine Prozessentscheidung sei.

    (b) Inhaltlich habe die Kammer weiterhin [teilweise] ernstliche Zweifel an der "Schlüssigkeit" der angegriffenen behördlichen Genehmigungsentscheidung und nehme insoweit Bezug auf ihren Beschluss vom 21. November 2017 - 2 B 601/17 - (Bl. 665 ff. Bd. I GA zu 12 ME 242/17) im vorausgegangenen Eilverfahren.

    Die Anlagen 2 bis 4 sollten etwa halbkreisförmig in einem nach Nord-West zeigenden "Bogen" errichtet werden (vgl. Bl. 84 Bd. I GA zu 12 ME 242/17).

    Das hat aber natürlich Grenzen, wenn es um die Basisdaten geht, da müssen wir übernehmen, was vorhanden ist." In einer nachträglichen Stellungnahme vom 2. Januar 2018 (Bl. 921 Bd. IV GA zu 12 ME 242/17) führte der Antragsgegner zu seinem damaligen Vorgehen unter anderem aus, die Erstellung einer "Zusammenfassenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen nach den §§ 11 und 12 UVPG" [a. F.] sei "sehr umfangreich und im laufenden Geschäftsbetrieb personell und qualitativ nicht leistbar".

    Dies habe er mit Schriftsatz vom 4. Januar 2018 in dem vorangegangenen Eilverfahren (Bl. 920 f. Bd. IV GA zu 12 ME 242/17) plausibel dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    Es kann hier offen bleiben, ob es für die materielle Beschwer darauf ankommt, dass infolge der Bindung des Beigeladenen an die angegriffene Entscheidung nach § 121 Nr. 1 VwGO dessen rechtlich geschützte Interessen beeinträchtigt sind, so BVerwG, Urteile vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, BVerwGE 140, 290 = juris Rn. 13, vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, BVerwGE 47, 19 = juris Rn. 25 f., und vom 31. Januar 1969 - IV C 83.66 -, BVerwGE 31, 233 = juris Rn. 11; Beschluss vom 29. August 2005 - 7 B 12.05 -, juris Rn. 9; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, § 124 VwGO Rn. 29, oder darauf abzustellen ist, dass der Rechtsmittelführer geltend machen können muss, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein, so BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 = juris Rn. 14, vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 -, BVerwGE 77, 102 = juris Rn. 35, und vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 = juris Rn. 24; Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 -, NVwZ 2017, 568 = juris Rn. 6, vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 -, juris Rn. 5, vom 10. Oktober 2012 - 3 B 56.12 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 98 = juris Rn. 4, vom 31. Mai 2010 - 3 B 29.10 -, Buchholz 310 § 66 VwGO Nr. 15 = juris Rn. 4, und vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 = juris Rn. 29; Bay. VGH, 11. Januar 2018 - 20 ZB 17.1391 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, NordÖR 2018, 179 = juris Rn. 24; OVG S.-A., Beschluss vom 6. März 2018 - 2 M 88/17 -, NVwZ-RR 2018, 683 = juris Rn. 5; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2019, § 132 Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorb.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    a) Der Senat stellt Bedenken gegen die Zulässigkeit des Eilantrages zurück, die sich daraus ergeben, dass sich der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zwar - wie geboten (vgl. etwa Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, RdL 2018, 127 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 22) - auf einen Widerspruch gegen die Genehmigung vom 8. April 2019 in der Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 27. November 2019 bezieht, die Einbeziehung des Änderungsbescheides in den Widerspruch jedoch - soweit ersichtlich - lediglich auf konkludente Weise durch den in der mündlichen Verhandlung vom 27. November 2019 zu Protokoll des Verwaltungsgerichts gestellten prozessualen Antrag geschehen ist und - als eine den Verfahrensgegenstand bestimmende Erklärung - grundsätzlich denselben Formerfordernisse unterliegt, die gemäß § 70 VwGO für die Einlegung des Widerspruchs gelten.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Zwar ist in Verfahren über Beschwerden im Sinne des § 146 Abs. 4 VwGO eine Antragsänderung durch den Antragsteller (analog § 91 VwGO) in der Regel nicht zulässig, weil dies dem Zweck der erstgenannten Vorschrift zuwiderläuft, das Oberverwaltungsgericht von quasi erstinstanzlichen Prüfungen zu entlasten (Nds. OVG, Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, RdL 2018, 127 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 22; vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 27.1.2017 - 5 B 287/16 -, juris, Rn. 3, m. w. N.).

    Ausnahmsweise und in engen Grenzen kann aber im Interesse der Effektivität des Rechtsschutzes oder der Prozessökonomie auch im Verfahren über Darlegungsbeschwerden eine Antragsänderung zulässig sein (Nds. OVG, Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, a. a. O, und Beschl. v. 7.9.2017 - 12 ME 249/16 -, VerkMitt 2017, Nr. 74, hier zitiert nach juris, Rn. 88, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 8 A 4775/18

    Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss überarbeitet werden

    Es kann hier offen bleiben, ob es für die materielle Beschwer darauf ankommt, dass infolge der Bindung des Beigeladenen an die angegriffene Entscheidung nach § 121 Nr. 1 VwGO dessen rechtlich geschützte Interessen beeinträchtigt sind, so BVerwG, Urteile vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, BVerwGE 140, 290 = juris Rn. 13, vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, BVerwGE 47, 19 = juris Rn. 25 f., und vom 31. Januar 1969 - IV C 83.66 -, BVerwGE 31, 233 = juris Rn. 11; Beschluss vom 29. August 2005 - 7 B 12.05 -, juris Rn. 9; Kautz/Schäfer, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, § 124 VwGO Rn. 29, oder darauf abzustellen ist, dass der Rechtsmittelführer geltend machen können muss, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils präjudiziell und unmittelbar in seinen subjektiven Rechten verletzt zu sein, so BVerwG, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048 = juris Rn. 14, vom 12. März 1987 - 3 C 2.86 -, BVerwGE 77, 102 = juris Rn. 35, und vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 = juris Rn. 24; Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 -, NVwZ 2017, 568 = juris Rn. 6, vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 -, juris Rn. 5, vom 10. Oktober 2012 - 3 B 56.12 -, Buchholz 310 § 133 (n. F.) VwGO Nr. 98 = juris Rn. 4, vom 31. Mai 2010 - 3 B 29.10 -, Buchholz 310 § 66 VwGO Nr. 15 = juris Rn. 4, und vom 21. April 2010 - 7 B 39.09 -, NVwZ 2010, 1159 = juris Rn. 29; Bay. VGH, 11. Januar 2018 - 20 ZB 17.1391 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, NordÖR 2018, 179 = juris Rn. 24; OVG S.-A., Beschluss vom 6. März 2018 - 2 M 88/17 -, NVwZ-RR 2018, 683 = juris Rn. 5; Berlit, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2019, § 132 Rn. 7; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Vorb.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 12 ME 168/19

    Nachbarantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

    Das Rechtsschutzinteresse entfiele zwar, wenn die Genehmigung in der Ausgangsfassung vom 26. September 2016 bei isolierter aufschiebender Wirkung der Widersprüche gegen die übrigen drei in Rede stehenden Bescheide "wiederauflebte", die Beigeladene dann aber gleichwohl von ihr in dieser Fassung erkennbar keinen Gebrauch mehr machen wird; denn an der Verteidigung einer solchen Genehmigung besteht kein rechtlich geschütztes Interesse u. a. des Vorhabenträgers mehr (vgl. Sentsbeschl. v. 14.9.2017 - 12 LA 15/16 -, juris, Rn. 9, sowie v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Eine solche Erledigung kann nach der Senatsrechtsprechung zwar eintreten, wenn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die Gegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung gewesen ist, modifiziert worden, d. h. nicht mehr aktuell ist (vgl. Beschl. v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
    OVG, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 29, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 31/07 -, juris, Rn. 23.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2021 - 5 MR 5/21

    Anfechtungsklage bei 2 verschiedenen Gerichten - Einbeziehung eines

    Ändernde Bescheide, die - wie hier - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung modifizieren, bilden mit der ursprünglichen Genehmigung eine untrennbare Einheit, sodass die Genehmigung in ihrer Ursprungsfassung keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr hat (insoweit zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 12 ME 242/17 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 12 MS 89/22

    Abänderungsantrag; Nachbarwiderspruch; sofortige Vollziehung; vorl. Rechtsschutz;

    Ist - wie hier - verwaltungsgerichtlich die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (Drittwiderspruchs) gegen eine (hier immissionsschutzrechtliche) Genehmigung angeordnet worden und ist diese Genehmigung danach, insbesondere zwecks Behebung der gerichtlich aufgezeigten Mängel, geändert worden, ohne dass dadurch zugleich das betroffene Vorhaben wesentlich verändert worden ist, so ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 26.1.2012 - 12 ME 291/11 -, juris, Leitsatz; v. 26.1.2018 - 12 ME 242/17 -, juris, Rn. 26, sowie v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris, Rn 35; und bereits vorgehend Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2003 - 7 ME 104/03 -, juris, Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass die Genehmigungsbehörde ihren geänderten Genehmigungsbescheid nicht noch - soweit erforderlich - selbst für sofort vollziehbar erklären kann; sie bzw. der von der Genehmigung Begünstigte (Vorhabenträger) ist stattdessen gehalten, insoweit einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zu stellen (ebenso Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 80, Rn. 171; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn.1182 (Fn. 117); in diesem Sinne auch: Schoch, in: ders./Schneider, Verwaltungsrecht, Allgemeiner Werkstand: August 2022, § 80 VwGO, Rn. 530; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 80, Rn. 127; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 80, Rn. 173, sowie zum [Landes-]Baurecht: Nds. OVG, Beschl. v. 28.4.2022 - 1 ME 146/21 -, juris, Rn. 8 ff.; Burzynska/Fontana, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl., § 68, Rn. 254, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 14 CS 19.617

    Rechtsstellung des beigeladenen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 11/21

    Klage gegen eine Windkraftanlagengenehmigung: Erstinstanzliche Einbeziehung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 15/21

    Erstinstanzliche Einbeziehung eines Änderungsbescheides nach Klageerhebung bei

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2021 - 5 KS 12/21

    Klage gegen eine Windkraftanlagengenehmigung: Erstinstanzliche Einbeziehung eines

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 45/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung für Windkraftanlage

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 47/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

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