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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02 (https://dejure.org/2003,8725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2003 - 8 C 11016/02 (https://dejure.org/2003,8725)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 8 C 11016/02 (https://dejure.org/2003,8725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Planungshoheit einer Nachbargemeinde aufgrund unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art auf deren städtebauliche Ordnung und Entwicklung; Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde im Rahmen einer möglichen Einschränkung der Planungsmöglichkeiten ohne konkrete ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 6; ; BauGB § 1a; ; BauGB § 1a Abs. 2; ; BauGB § 1a Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 1a Abs. 3; ; BauGB § 1a Abs. 3 S. 3; ; BauGB § 2; ; BauGB § 2 Abs. 2; ; BauGB § 1; ; BauGB § 11 Abs. 1; ; BauGB § 11 Abs. 1 S. 2; ; BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; ; BauGB § 215a; ; BauGB § 215a Abs. 1; ; BauGB § 245c; ; BauGB § 245c Abs. 1; ; BauGB § 245c Abs. 2; ; VwGO § 47; ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 47 Abs. 5; ; VwGO § 47 Abs. 5 S. 4; ; ROG § 3; ; ROG § 3 Nr. 4; ; ROG § 4; ; ROG § 4 Abs. 2; ; GemO § 22; ; GemO § 22 Abs. 1; ; GemO § 22 Abs. 1 Nr. 1; ; LPlG § 18; ; LPlG § 18 Abs. 1; ; LPlG § 18 Abs. 1 S. 1; ; LPlG § 18 Abs. 1 S. 3; ; RoV § 1; ; RoV § 1 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Heilung von Abwägungsfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 629
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Mit Urteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG; GewArch 2002, 381 = NuR 2002, 422) erklärte der Senat den Bebauungsplan wegen ungenügender Sicherung des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft für unwirksam.

    Dieser naturschutzrechtliche Belang ist nur dann fehlerfrei abgewogen, wenn neben der zutreffenden Ermittlung des Ausgleichsbedarfs auch die rechtliche und tatsächliche Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen spätestens im Zeitpunkt der Planverwirklichung sichergestellt ist (s. zu diesem Erfordernis das Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, NuR 2002, 422 m.w.N.).

    Dass der Bebauungsplan den bis zum 03. August 2001 geltenden Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung genügt, die wegen förmlicher Verfahrenseinleitung vor dem 14. März 1999 gemäß § 245c Abs. 2 BauGB Anwendung finden, hat der Senat bereits im Urteil vom 06. März 2002 (- 8 C 11470/01.OVG -, S. 18 UA; insoweit in GewArch 2002, 381 und NuR 2002, 422 nicht abgedruckt) ausgesprochen.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG; NuR 2002, 422, 423f.) im Hinblick auf das am Ortsrand von T. gelegene Wohnhaus der Antragstellerin im Parallelverfahren 8 C 11228/02.OVG ausgeführt.

    Denn für den Geltungsbereich des hier strittigen Bebauungsplanes weist der teilfortgeschriebene Raumordnungsplan eine "weiße Fläche" aus und enthält insoweit keine verbindliche Zielaussage, an der sich die Abwägung orientiert haben könnte (s. Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, S. 12 UA m.w.N.).

    Soweit die Antragstellerin pauschal die unzureichende Abwägung der von den geplanten Anlagen ausgehenden Unfallgefahren durch Eiswurf, Umsturz und Bruch von Rotorblättern sowie der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes rügt, kann auf die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsurteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG, aaO.) Bezug genommen werden.

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98

    Abstand; Abstimmung; Bebauungsplan; Beteiligung; Nachbargemeinde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Hierzu reichen angesichts der prinzipiell unbefristeten Geltung des eingriffsgestattenden Bebauungsplans befristete schuldrechtliche Verträge mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer nicht aus (Nds. OVG, NVwZ 2001, 452).

    Anders als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (NVwZ 2001, 452, 454) hält es der Senat zur Bewältigung dieser Problematik zwar nicht für erforderlich, dass dingliche Sicherungsrechte von Anfang an zugunsten der Gemeinde oder der Naturschutzbehörde bestellt werden.

  • VGH Bayern, 15.10.1999 - 1 ZE/CE 99.2148

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Es erscheint zunächst schon fraglich, ob nach dem ROG oder BauGB die vorherige Durchführung eines Raumordnungsverfahrens Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlass eines Bebauungsplanes ist, der raumbedeutsame Vorhaben zum Gegenstand hat (verneinend Bay. VGH, BayVBl. 2000, 597, 598).

    (so aber wohl Goppel in seiner Anmerkung zur zitierten Entscheidung des Bay. VGH, BayVBl. 2001, 116).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Die Sicherung des Ausgleichs durch städtebaulichen Vertrag stellt nach der gesetzlichen Konzeption eine gleichwertige Alternative zu planerischen Festsetzungen (s. § 1a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB) und sonstigen geeigneten Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen (s. § 1 a Abs. 3 Satz 3 2. Alternative BauGB) dar (s. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 CN 1.02 -, S. 17 UA).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Die erforderliche Ergebnisrelevanz liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa dann der Fall sein kann, wenn sich an Hand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (BVerwG, BRS 54 Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Diese Form der Entfernung vom Beratungstisch stellt nicht lediglich ein Abrücken des Stuhles (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 204 und VGH Baden-Württemberg, BRS 56 Nr. 28) dar, sondern signalisiert auch dann eine unzweideutige Distanzierung von der Mitwirkung, wenn die separat aufgestellten Tische - wie hier - wegen geringer Fläche des Beratungsraumes nur wenig mehr als einen Meter vom Beratungstisch entfernt gestanden haben mögen.
  • BVerwG, 25.05.2000 - 4 BN 17.00

    Bebauungsplan; Behebung von Mängeln; ergänzendes Verfahren; Ausgleich von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Sie dürfen daher ungeachtet der Frage, ob dies mit Änderungen des Planinhalts, etwa bei Abwägung der Privatbelange des Landwirts L. , verbunden sein könnte, im ergänzenden Verfahren geheilt werden (s. BVerwG, ZfBR 2000, 421).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Hiergegen spricht vor allem, dass die Gemeinde weder für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zuständig ist noch ein solches erzwingen kann; der raumordnungsrechtliche Grundsatz, dass kein Anspruch auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens besteht (s. § 18 Abs. 1 Satz 3 LPflG), gilt auch für Gemeinden (BVerwG, BRS 27 Nr. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1981 - 10 C 10/81

    Befangenes Ratsmitglied muss sich in den Zuhörerraum begeben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Diese Form der Entfernung vom Beratungstisch stellt nicht lediglich ein Abrücken des Stuhles (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 204 und VGH Baden-Württemberg, BRS 56 Nr. 28) dar, sondern signalisiert auch dann eine unzweideutige Distanzierung von der Mitwirkung, wenn die separat aufgestellten Tische - wie hier - wegen geringer Fläche des Beratungsraumes nur wenig mehr als einen Meter vom Beratungstisch entfernt gestanden haben mögen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2002 - 8 C 11200/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Verstoß gegen raumplanerisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO; die Unwirksamerklärung des Bebauungsplanes stellt trotz des Antrages auf Nichtigerklärung kein kostenrelevantes Teilunterliegen dar (s. Senatsurteil vom 09. Januar 2002 - 8 C 11200/01.OVG -, S. 20 UA, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11131/01

    Öffentliches Baurecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18

    Eigenschutz bei Starkregen

    Dem steht insbesondere auch nicht das von den Klägern angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2003 - 8 C 11016/02 - entgegen.

    Soweit dort davon die Rede ist, dass angesichts der prinzipiell unbefristeten Geltung des eingriffsgestattenden Bebauungsplans befristete schuldrechtliche Verträge mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer nicht ausreichen (a.a.O., NVwZ-RR 2003, 629 = juris Rn. 42; vgl. auch OVG Nds., Urteil vom 14. September 2000 - 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452 = juris Rn. 30), bezieht sich diese Aussage gerade nicht auf eine Sicherung der Funktion als Ausgleichsfläche durch Festsetzungen des Bebauungsplans.

  • VGH Bayern, 07.10.2022 - 9 N 21.190

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - artenschutzrechtliche Konflikte

    Dasselbe gilt im Übrigen, wenn das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unverhältnismäßig wird und deshalb nicht mehr haltbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 4 NB 40.96 - juris LS und Rn. 17 ff.; U.v. 10.8.2000 - 4 CN 2.99 - juris Rn. 17; B.v. 12.3.2008 - 4 BN 5.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 14.3.2019 - 1 ZB 17.2289 - juris Rn. 5; OVG RhPf, U.v. 20.1.2003 - 8 C 11016/02 - juris Rn. 36).

    Nachdem noch dazu im Jahr 2019 Zauneidechsen im Plangebiet aufgefunden worden waren (vgl. Planaufstellungsakte zum Änderungs- und Ergänzungsverfahren, Bl. 797), bestanden im Jahr 2020 keine Anhaltspunkte für eine abwägungserhebliche Sachlagenänderung, die die Antragsgegnerin neben der "sektoralen" Abwägung zu den Gegenständen der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans nicht hätte vernachlässigen dürfen (vgl. OVG RhPf, U.v. 20.1.2003 - 8 C 11016/02 - juris Rn. 37).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03

    Baurecht; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Abwägung; Abwägungsfehler;

    Wird ein Bebauungsplan lediglich wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 4 BauGB einem ergänzenden Verfahren mit erneutem Satzungsbeschluss unterzogen, so ist eine nach dem ursprünglichen Satzungsbeschluss eingetretene Änderung der Abwägungsgrundlagen im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nur dann beachtlich, wenn sie der Gemeinde bekannt geworden ist (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 20. Januar 2003, NuR 2003, 373 = NVwZ-RR 2003, 629) .

    Wird ein Bebauungsplan, dessen zur Unwirksamkeit führende Mängel einen erneuten Satzungsbeschluss erfordern, einem ergänzenden Verfahren nach § 215a BauGB unterzogen, so ist grundsätzlich (nur) der erneute Satzungsbeschluss die "Beschlussfassung über den Bauleitplan" im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (s. das Senatsurteil vom 20. Januar 2003, NuR 2003, 373 = NVwZ-RR 2003, 629).

    Aus der Maßgeblichkeit des Satzungsbeschlusses im ergänzenden Verfahren für die Abwägung folgt zugleich, dass bis dahin eingetretene Änderungen abwägungserheblicher Umstände nicht ohne weiteres unberücksichtigt bleiben dürfen (s. das Senatsurteil vom 20. Januar 2003, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Errichtung von Windkraftanlagen auf Flächen, die außerhalb des von einer Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützten Gebiets liegen - wie dies beispielsweise bei den außerhalb liegenden Potenzialflächen W1b, W1c und Gz10 der Fall ist (vgl. Planbegründung, a. a. O., S. 99, 96 bzw. 100) -, überhaupt Handlungen begründen können, die im Sinne von (heute) § 26 Abs. 2 BNatSchG "den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen" können (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2003 - 8 C 11016/02 - NVwZ-RR 2003, 629, Rn. 76, dort gegen einen "extraterritorialen" Geltungsanspruch der Landschaftsschutzverordnung, der die Verwirklichung von Maßnahmen hindern könnte, die außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen, aber von diesem aus sichtbar sind; ähnl.
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Die Sicherung des Ausgleichs durch städtebaulichen Vertrag stellt nach der gesetzlichen Konzeption eine gleichwertige Alternative zu planerischen Festsetzungen (§ 1a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB) und sonstigen geeigneten Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen (§ 1 a Abs. 3 Satz 3 Alternative 2 BauGB) dar (OVG RhPf vom 20.1.2003 NuR 2003, 373).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 8 C 10535/19

    Überplanung eines Sondergebiets "Jugendherberge"; Bindungswirkung der Aussagen im

    Zunächst schreiben weder das Baugesetzbuch noch das Raumordnungsgesetz vor, dass Bauleitpläne allgemein oder in bestimmten Fällen erst aufgestellt werden dürfen, nachdem ein Raumordnungsverfahren durchgeführt worden ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 1 CE 99.2148 -, DVBl. 2000, 207 und juris, Rn. 23; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2003 - 8 C 11016/02.OVG -, NuR 2003, 373 und juris, Rn. 74).
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung;

    Dieser städtebauliche Vertrag muss auch Regelungen enthalten, die es der Gemeinde ermöglichen, den effektiven Vollzug der Ausgleichssicherung zu durchzusetzen (OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 20. Januar 2003 - 8 C 11016/02 -, juris Rn. 42; HessVGH, NK-Urt. v. 25. Juni 2009 - 4 C 1347/08.N -, juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Die Sicherung des Ausgleichs durch städtebaulichen Vertrag stellt nach der gesetzlichen Konzeption eine gleichwertige Alternative zu planerischen Festsetzungen (§ 1a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB) und sonstigen geeigneten Maßnahmen auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen (§ 1 a Abs. 3 Satz 3 Alternative 2 BauGB) dar (OVG RhPf vom 20.1.2003 NuR 2003, 373).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

    Dabei mag es nicht ausgeschlossen sein, das ergänzende Verfahren auf eine punktuelle Nachbesserung zu beschränken, indem etwa bei einem festgestellten Abwägungsdefizit nachträglich nur der unberücksichtigt gebliebene Umstand mit in die planerischen Überlegungen einzubeziehen ist, ohne von der Behörde zu verlangen, alle anderen Abwägungsgrundlagen erneut zu ermitteln (vgl. hierzu die Urteile des Senats zur Fehlerheilung bei Bebauungsplänen: OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2003 - 8 C 1116/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, 629 und juris, Rn. 37; Urteil vom 12. Dezember 2003 - 8 C 11362/03.OVG -, BRS 66 Nr. 49 und juris, Rn. 25; auch: OVG NRW, Urteil vom 25. März 2009 -7 D 129/07.NE-, ZfBR 2009, 482 und juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Die Funktion des Beschlusses vom 31.03.2004 als förmliche Einleitung des Planverfahrens ist bei materieller Betrachtungsweise unberührt geblieben (vgl. OVG Rh-Plz. Urt. v. 2003 - 8 C 11016/02 - BRS 66 Nr. 50, zu einer vergleichbaren Rechtslage [§ 245c BauGB a. F.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für eine Windkraftanlage - Änderung des

  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

  • VG Trier, 14.09.2005 - 5 K 1593/04

    Abwehranspruch des Betreibers einer Windfarm gegen heranrückende Bebauung.

  • VG Trier, 26.11.2003 - 5 K 507/03

    Streit um Windkraftanlagen; Klage der Nachbargemeinde ohne Erfolg

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