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   OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13   

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https://dejure.org/2014,24042
OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13 (https://dejure.org/2014,24042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2014 - 10 LA 39/13 (https://dejure.org/2014,24042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2014 - 10 LA 39/13 (https://dejure.org/2014,24042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 72 Abs. 3 TKG; § 72 ff. VwVfG; § 670 BGB; § 677 BGB; § 683 S. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var. BGB
    Kostenerstattungsanspruch einer Netzgesellschaft für die Verlegung einer in ihrem Eigentum stehenden Telekommunikationslinie; Ausgehen des Verkehrsinteresses von einem sonstigen Planungsträger im Hinblick auf die Kostenfolge des § 72 Abs. 3 TKG; Ausschluss eines Anspruchs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch einer Netzgesellschaft für die Verlegung einer in ihrem Eigentum stehenden Telekommunikationslinie; Ausgehen des Verkehrsinteresses von einem sonstigen Planungsträger im Hinblick auf die Kostenfolge des § 72 Abs. 3 TKG; Ausschluss eines Anspruchs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattungsanspruch einer Netzgesellschaft für die Verlegung einer in ihrem Eigentum stehenden Telekommunikationslinie; Ausgehen des Verkehrsinteresses von einem sonstigen Planungsträger im Hinblick auf die Kostenfolge des § 72 Abs. 3 TKG; Ausschluss eines Anspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 1025
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 9.12

    Telekommunikationslinie; Verkehrsweg; Änderung; Folgepflicht; Folgekostenpflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Vielmehr sei nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein entscheidend, dass der in Anspruch genommene Verkehrsweg im Interesse der Allgemeinheit verkehrsbedingt zu ändern war (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27/98 -, BVerwGE 109, 192, DVBl 1999, 1519; DÖV 1999, 1052; juris Rn. 27; bestätigt durch Urteil des BVerwG vom 21. Februar 2013 - 7 C 9/12 -, NVwZ 2013, 653; juris Rn. 20).

    Für die Frage, ob das Planvorhaben dem - auch Verkehrsarten übergreifenden - Verkehrsinteresse dient, ist eine "einheitliche Betrachtung geboten (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2013, a.a.O., juris Rn. 20, 24).

    Im vorliegenden Fall stellt die von der Beklagten veranlasste Verlegung der Telekommunikationslinie somit eine Durchbrechung des Grundsatzes dar, dass das telekommunikationsrechtliche Wegerecht nur die Beziehung zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Wegeunterhaltungspflichtigen erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2013, a.a.O.; juris Rn. 17).

    Es hat nicht - wie die Klägerin meint "willkürlich"- entscheidend darauf abgestellt, dass "diese Rechtsbeziehungen andere Beteiligte beträfen", sondern zutreffend erläutert, dass die Regelungen der §§ 74, 75 TKG ausschließlich den Ausgleich zwischen Telekommunikationslinien und besonderen - nach BVerwG "bevorrechtigten" (Urteil vom 21. Februar 2013, a.a.O.; juris Rn. 17) - Anlagen beträfen, die den gleichen Verkehrsweg benutzten.

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Denn zwischenzeitlich habe sie vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1999 - 4 A 27/98 - Kenntnis erlangt, aus welchem sich ergäbe, dass in Fällen wie dem Vorliegenden die Pflicht zur Kostentragung eindeutig beim Versorgungsunternehmen und nicht bei der Beklagten liege.

    Vielmehr sei nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein entscheidend, dass der in Anspruch genommene Verkehrsweg im Interesse der Allgemeinheit verkehrsbedingt zu ändern war (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27/98 -, BVerwGE 109, 192, DVBl 1999, 1519; DÖV 1999, 1052; juris Rn. 27; bestätigt durch Urteil des BVerwG vom 21. Februar 2013 - 7 C 9/12 -, NVwZ 2013, 653; juris Rn. 20).

    Es muss also nicht unmittelbar von dem Wegeunterhaltungsberechtigten selbst ausgehen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999, a.a.O.; juris Rn. 26).

    Das Verwaltungsgericht hat dazu unter Zitierung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999, a.a.O.) zutreffend festgestellt, dass der nach § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. (jetzt § 68 Abs. 1 Satz 1 TKG) Nutzungsberechtigte - hier die Klägerin - durch das Recht auf unentgeltliche Nutzung des Verkehrsweges für öffentliche Zwecke eine bemerkenswerte Besserstellung gegenüber anderen Formen der Inanspruchnahme erfahre, die gebührenpflichtige Sondernutzungen darstellten, wie Gas-, Wasser-, Abwasser-, Elektrizitäts- oder Fernwärmeleitungen.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 1 LA 79/11 = DVBl 2012, 122; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 1 LA 79/11 = DVBl 2012, 122; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 8 LA 91/11 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2010 - 8 LA 154/10 -, AuAS 2010, 244-246 = juris Rn. 3; Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: April 2013, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2011 - 1 LA 79/11

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit bzgl. der Verweigerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 1 LA 79/11 = DVBl 2012, 122; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 -, NVwZ 2010, 634; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; vgl. Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 5 LA 85/10 - = Nds. Rechtsprechungsdatenbank = juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2012 - 8 LA 91/11

    Herleitung eines Anspruchs auf eine unbeschränkte Zulassung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2012 - 8 LA 91/11 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 12. Juli 2010 - 8 LA 154/10 -, AuAS 2010, 244-246 = juris Rn. 3; Schoch/Schneider/ Bier, VwGO, Stand: April 2013, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2011 - 8 LA 54/11

    Anforderungen an die Genehmigung von Grababdeckungen auf einem Friedhof;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.08.2014 - 10 LA 39/13
    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragenden Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag daher nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbstständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1990 - 7 OB 19.90 -, Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22; Nds OVG, Beschluss vom 17. November 2011 - 8 LA 54/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Thüringen, 04.05.2023 - 3 KO 345/20

    Kostentragung für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    Ein Anspruch aus einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683 Satz 1, 670, 677 BGB steht der Klägerin gegen die Beklagte zu 1. nicht zu, da die hier einschlägige Spezialvorschrift des § 130 Abs. 3 TKG die Kostenlast abschließend regelt (vgl. zu § 72 Abs. 3 TKG a. F. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28. August 2014 - 10 LA 39/13 - juris Rn. 20).
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