Telekommunikationsgesetz
Teil 8 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 - 155) |
Abschnitt 1 - Wegerechte (§§ 125 - 135) |
(1) Ergibt sich nach Errichtung einer Telekommunikationslinie, dass sie den Widmungszweck eines Verkehrsweges nicht nur vorübergehend beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert oder der Ausführung einer von dem Unterhaltungspflichtigen beabsichtigten Änderung des Verkehrsweges entgegensteht, so ist die Telekommunikationslinie, soweit erforderlich, abzuändern oder zu beseitigen.
(2) Soweit ein Verkehrsweg eingezogen wird, erlischt die Befugnis des Nutzungsberechtigten zu seiner Benutzung.
(3) In all diesen Fällen hat der Nutzungsberechtigte die gebotenen Maßnahmen an der Telekommunikationslinie auf seine Kosten zu bewirken.
(4) Der Unterhaltspflichtige kann die Erfüllung der Pflichten durch den Nutzungsberechtigten und seine Rechte durch schriftlichen Verwaltungsakt geltend machen.
netze oder öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikations-
linien § 127Verlegung und Änderung von Telekommunikations-
linien § 128Mitnutzung und Wegerecht § 129Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck § 130Gebotene Änderung § 131Schonung der Baumpflanzungen § 132Besondere Anlagen § 133Spätere besondere Anlagen § 134Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden § 135Verjährung der Ansprüche
Rechtsprechung zu § 130 TKG
19 Entscheidungen zu § 130 TKG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16
Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 25.06.2014 - 6 C 10.13
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- VG Köln, 19.09.2012 - 21 K 7809/10
Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen der Gefahr des neuerlichen Erlasses ...
- BVerwG, 25.06.2014 - 6 C 10.13
- VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06
Befugnis des Gerichts zum Erlass einer Zahlungsanordnung gegenüber der ...
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- BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger ...
- BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
- VG Schwerin, 24.08.2022 - 7 A 1355/19
Folge- und Folgekostenpflicht des Telekommunikationsunternehmens bei Änderung ...
- BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14
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- OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10
Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH
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Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr wegen ...
Querverweise
Auf § 130 TKG verweisen folgende Vorschriften:
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Wegerechte und Mitnutzung
- Wegerechte
- § 135 (Verjährung der Ansprüche)