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   OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2018 - 1 LA 40/18   

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https://dejure.org/2018,31989
OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2018 - 1 LA 40/18 (https://dejure.org/2018,31989)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2018 - 1 LA 40/18 (https://dejure.org/2018,31989)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2018 - 1 LA 40/18 (https://dejure.org/2018,31989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 47 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 47 Abs 3 AsylVfG 1992, § 106 BGB, § 828 Abs 3 BGB, Art 11 EUV 604/2013
    Überstellungsfrist bei "flüchtigem" minderjährigen Familienangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "flüchtig" von individuellen Merkmalen des Betroffenen (hier: Lebensalter); Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist durch das Sichentziehen der betroffenen Person der Überstellung an den zuständigen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsort; Aufnahmeeinrichtung; Dublin-System; Familie; Familieneinheit; Familienzusammenhalt; flüchtig; Minderjähriger; missbilligtes Verhalten; obstruktives Verhalten; Überstellungsfrist; Überstellungsversuch; Verlängerung; vorwerfbares Verhalten; ...

  • rechtsportal.de

    Abhängen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "flüchtig" von individuellen Merkmalen des Betroffenen (hier: Lebensalter); Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist durch das Sichentziehen der betroffenen Person der Überstellung an den zuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2018 - 1 LA 40/18
    Indem dort die Situation eines minderjährigen Familienangehörigen "untrennbar" mit der seiner Familie verbunden wird, wird der - durch Art. 8 Abs. 1 EMRK und Art. 6 Abs. 1 GG gebotene (vgl. BVerfG Beschl. v. 12.05.1987, 2 BvR 1226/83 u. a., NJW 1988, 626) und durch die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" (ABl. EU C 83/389; Art. 7, Art. 24 Abs. 3) gewährleistete - Schutz der Familieneinheit zum Ausdruck gebracht.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2018 - 1 LA 40/18
    Insoweit ist dem Beschluss des VGH Mannheim vom 15.03.2017 (11 S 2151/16, Juris, Rn. 20) zu folgen, wonach Sinn und Zweck des Art. 29 Abs. 2 S. 2 der Dublin-III-VO darin liegt, das effektive Funktionieren des Dublin-Systems zu sichern.
  • VG Kassel, 19.01.2024 - 7 L 30/24

    Verlängerung der Überstellungsfrist bei Flüchtigkeit einzelner

    Die "Flüchtigkeit" eines Familienmitglieds dient aber als Anknüpfungspunkt für eine einheitliche Verlängerung der Überstellungsfrist, da der Schutz der Familie aus Art. 6 GG, Art. 8 EMRK, Art. 7, Art. 24 Abs. 3 EUGrdRCh gebietet, die Familie insoweit als Einheit zu behandeln (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. September 2018 - OVG 1 LA 40/18 -, juris Rn. 20 ff.).

    Die Erwägungsgründe 13, 14 und 16 nehmen auf das Kindeswohl, die "Achtung des Familienlebens" und die "uneingeschränkte Achtung des Grundsatzes der Einheit der Familie und des Wohls des Kindes" Bezug (vgl. hierzu auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. September 2018 - OVG 1 LA 40/18 -, juris Rn. 33; VG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 3 L 1010.19 A -, juris Rn. 32 f.; VG Osnabrück, Urteil vom 2. September 2019 - 5 A 407/18 -, juris Rn. 22 f.; VG Greifswald, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 6 B 1846/19 -, juris Rn. 17).

  • VG Lüneburg, 14.01.2019 - 8 B 183/18

    Flüchtig; untergetaucht; Überstellungsfrist

    Dies ist objektiv festzustellen und kann bereits dann der Fall sein, wenn er sich zur Zeit des Überstellungsversuchs an einem unbekannten Ort außerhalb des letzten, der zuständigen Behörde bekannten Aufenthaltsorts aufhält (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 14.9.2018 - 1 LA 40/18 -, juris Rn. 6).

    Auf ein zu missbilligendes Verhalten des zu Überstellenden kommt es dabei nicht an (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 14.9.2018, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 05.06.2019 - 4 Bf 53/19

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Demnach ist bei der Definition der Flüchtigkeit darauf abzustellen, ob sich der Betroffene zur Zeit des Überstellungsversuchs an einem unbekannten Ort außerhalb des letzten, der zuständigen Behörde bekannten Aufenthaltsorts aufhält (so auch OVG Schleswig, Beschl. v. 14.9.2018, 1 LA 40/18, NvWZ-RR 2019, 292, juris Rn. 6 und Beschl. v. 23.3.2018, 1 LA 7/18, NVwZ-RR 2018, 541 juris Rn. 16; VGH München, der eine Flüchtigkeit ablehnt, wenn sich der Betroffene im offenen Kirchenasyl befindet und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Adresse bekannt ist, Beschl. v. 16.5.2018, 20 ZB 18.50011, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 26.02.2020 - 3 L 1010.19

    Abschiebung einer Familie bei Flucht eines Familienmitglieds

    Insoweit wird nicht die "Flüchtigkeit" eines Familienmitglieds den anderen zugerechnet, sondern als Anknüpfungspunkt für eine - einheitliche - Verlängerung der Überstellungsfrist genommen, da der Schutz der Familie aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK eine (vorübergehende) Trennung erschwert und die Familie insoweit als Einheit zu behandeln ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. September 2018 - OVG 1 LA 40/18 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Hamburg, 12.07.2019 - 9 AE 2938/19

    Überstellungsfrist in den Fällen der EUV 604/2013 Art 20 Abs 3

    Dieses Ziel kommt nicht nur in Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO zum Ausdruck, sondern auch in den Zuständigkeitskriterien der Art. 9-11 sowie den Erwägungsgründen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 14.9.2018, 1 LA 40/18, juris Rn. 24).
  • VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 407/18

    Dublin III VO; Familieneinheit; Familienmitglieder; flüchtig; Missbrauch;

    Aufgrund des Schutzes der Einheit der Familie ist die Überstellungsfrist auch für diejenigen Familienmitglieder zu verlängern, die nicht die ihnen zugewiesene Unterkunft verlassen haben (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. September 2018 - 1 LA 40/18 -, Rn. 19 ff., juris).
  • VG Würzburg, 14.10.2019 - W 8 K 19.50570

    Anspruch auf Selbsteintritt und Übernahme ins nationale Verfahren

    Vor diesem Hintergrund ist auch eine vorübergehende Trennung nicht zumutbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Kläger, wenn dieser isoliert nach Spanien abgeschoben würde, nach einem überschaubaren Zeitrahmen wieder die Möglichkeit erhalten könnte, zu Frau und Kindern nach Deutschland zurückzukehren (vgl. auch OVG SH, B.v. 14.9.2018 - 1 LA 40/18 - NVwZ-RR 2019, 292).
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