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   VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405   

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VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405 (https://dejure.org/2020,25231)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405 (https://dejure.org/2020,25231)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. August 2020 - AN 11 K 17.01405 (https://dejure.org/2020,25231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 53 Abs. 4, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; AsylG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Recht (allein) mit generalpräventiven Gründen ein Ausweisungsinteresse begründen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - InfAuslR 2019, 381; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 16).

    Angesichts dieses klar zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willens, an der Möglichkeit einer generalpräventiv begründeten Ausweisung entsprechend der bisherigen Rechtslage festzuhalten, besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass auch nach dem derzeitigen Ausweisungsrecht eine general-präventive Ausweisung rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349; BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 10, BayVGH, B.v. 19.9.2016 - 19 CS 15.1600 - juris Rn. 34).

    Dabei ist zu berücksichtigten, dass jedes generalpräventive Ausweisungsinteresse mit zunehmendem Zeitabstand an Bedeutung verliert und ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - FamRZ 2018, 1544, juris Rn. 22 f. zur Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis).

    Bei abgeurteilten Straftaten bilden zudem die Tilgungsfristen des § 46 BZRG eine absolute Obergrenze, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nach § 51 BZRG nicht mehr vorgehalten werden dürfen (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - FamRZ 2018, 1544, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung und der Befristungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325).

    Die Befristungsdauer steht nach der Neufassung des § 11 Abs. 3 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris), so dass diese Ermessensentscheidung keiner uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt, sondern - soweit wie hier keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt - eine zu lange Frist lediglich aufgehoben und die Ausländerbehörde zu einer neuen Ermessensentscheidung verpflichtet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - Rn. 54 ff.).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Hierzu gehört auch für die Verwaltungsgerichte eine genaue Kenntnisnahme und Würdigung des der Aufenthaltsbeendigung zugrundeliegenden Tatgeschehens und seiner strafgerichtlichen Bewertung (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220, juris Rn. 24).

    Die Heranziehung generalpräventiver Gründe bei einer Ausweisungsentscheidung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83; B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77; B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06; B.v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/2000 - juris).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Bei dieser Beurteilung müssen die Behörden sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wahren (vgl. EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 57 ff. m.w.N.; U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - NVwZ 2012, 422 Rn. 82).

    Dabei sind auch nach der Ausweisungsverfügung eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können (EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 47, EuGH, U.v. 8.12.2011 - a.a.O. Rn. 84).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Die Heranziehung generalpräventiver Gründe bei einer Ausweisungsentscheidung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83; B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77; B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06; B.v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/2000 - juris).
  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die Anzahl, Art und Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, das Alter des Ausländers bei Begehung dieser Taten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, das der Ausländer verlassen soll, die seit Begehung der Straftaten vergangene Zeit und das seitdem gezeigte Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten, die familiäre Situation und gegebenenfalls die Dauer einer Ehe sowie andere Umstände, die auf ein tatsächliches Familienleben eines Paares hinweisen, Kinder des Ausländers und deren Alter, das Interesse und das Wohl der Kinder, insbesondere auch die Schwierigkeiten, auf die sie wahrscheinlich in dem Land treffen, in das der Betroffene ggf. abgeschoben werden soll, die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland einerseits und zum Herkunftsland andererseits als Kriterien heranzuziehen (EGMR, U.v. 25.3.2010 - Mutlag/ Bundesrepublik Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325; U.v. 13.10.2011 - Trabelsi/ Bundesrepublik Nr. 41548/06 - juris Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist zudem grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1343 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N; NdsOVG, B.v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 - juris Rn. 10 m.w.N. zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.; s. dazu auch Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 54 Rn. 80 m.w.N.; Tanneberger in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Kommentar, 1.5.2018, AufenthG § 54 Rn. 114 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Die Heranziehung generalpräventiver Gründe bei einer Ausweisungsentscheidung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83; B.v. 17.1.1979 - 1 BvR 241/77; B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06; B.v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/2000 - juris).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Eine generalpräventive Wirkung bestehe zudem nicht, soweit der Straftat eine Handlung zugrundeliege, deren Begehung von einer rationalen Steuerung entfernt sei (elementar-eruptive Gewalttat), dem Täter also die Beherrschung seines Verhalten fehle; dann sei die Ausweisung nicht geeignet, das Verhalten anderer Ausländer in einer vergleichbaren Situation zu beeinflussen (BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405
    Die Befristungsdauer steht nach der Neufassung des § 11 Abs. 3 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris), so dass diese Ermessensentscheidung keiner uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt, sondern - soweit wie hier keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt - eine zu lange Frist lediglich aufgehoben und die Ausländerbehörde zu einer neuen Ermessensentscheidung verpflichtet werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - Rn. 54 ff.).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 10 C 19.2221

    Restitutionsklage wegen behaupteter Verletzung der EMRK

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen zweifacher

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