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   VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02   

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VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02 (https://dejure.org/2003,11762)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.09.2003 - 1 A 317.02 (https://dejure.org/2003,11762)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. September 2003 - 1 A 317.02 (https://dejure.org/2003,11762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe oder Gewährung der Einsichtnahme in Original-Unterlagen oder Duplikate von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes mit personenbezogenen Informationen; Personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Amtsträger und Funktionsinhaber; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 767, 890 ZPO; Art. 1, 2, 3, 5 GG; § 167 VwGO; §§ 5, 32, 32a, 34 StUG
    Herausgabe von MfS-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte an Dritte (Fall Kohl) (Assessor Dr. Ben Behmenburg; Neue Justiz 2/2004, S. 93-94)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14

    Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews

    VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    LG Bonn, 28.02.2001 - 27 AR 2/01

    Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Dr. H. Kohl

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Helmut Kohl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2472 (Ls.)
  • NJW 2004, 457
  • NJ 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 46.01

    Herausgabe von Stasi-Unterlagen; Opferschutz; personenbezogene Informationen;

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Die gegen das Urteil eingelegte Revision der Klägerin wies das Bundesverwaltungsgericht mit am 8. März 2002 verkündeten Urteil zurück (BVerwG 3 C 46.01, BVerwGE 116, S. 104 ff.).

    Insoweit hat bereits das BVerwG ausgeführt, dass ein Amtsträger in Ausübung seines Amtes nicht ausschließlich als Teil der von ihm vertretenen Institution ohne eigene persönliche Betroffenheit angesehen werden kann (BVerwGE 116, S. 104, 112).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet; der Einzelne muss vielmehr als gemeinschaftsbezogenes, soziales Wesen Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerwGE 116, S. 104, 113; di Fabio, a.a.O., Rn. 179, 181).

  • VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00

    Stasiunterlagen

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juli 2001 - VG 1 A 389.00 - wird für unzulässig erklärt.

    Die klagende Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden: Bundesbeauftragte) wendet sich gegen die Vollstreckung des Urteils der erkennenden Kammer vom 4. Juli 2001 (Az. VG 1 A 389.00); hilfsweise begehrt sie die Abänderung dieses Titels.

    die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juli 2001 - VG 1 A 389.00 - für unzulässig zu erklären,.

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 78, S. 77, 84) und erfasst unabhängig von der qualitativen Aussagekraft der Daten jede Form der Erhebung, schlichten Kenntnisnahme, Speicherung, Verwendung, Weitergabe und Veröffentlichung von persönlichen, d.h. individualisierten oder individualisierbaren Informationen (di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Februar 2003, Art. 2 Rn. 174, 176).

    Dieses verlangt, dass eine Grundrechtsbeschränkung von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt wird, das gewählte Mittel zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerwG, ebd.; vgl. auch BVerfGE 78, S. 77, 85).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Unter Beachtung des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums ist davon auszugehen, dass die Zugänglichmachung von Unterlagen, die Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen und Amtsträger in ihrer spezifischen Rolle betreffen, zur Erreichung der genannten Zwecke förderlich und nicht von vornherein und evident untauglich ist (vgl. zu diesem Maßstab BVerfGE 100, S. 313, 373).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Zwar verleiht grundsätzlich jede Berührung mit der Persönlichkeitssphäre eines anderen Menschen einer Handlung oder Information eine soziale Bedeutung, die sie rechtlicher Regelung zugänglich macht (BVerfGE 80, S. 367, 374).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 14.90

    Abwehr von Tonaufnahmen in Ratssitzungen

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Insoweit ist dem Beklagten zuzugeben, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit nicht berührt ist, weil es sich bei den Unterlagen der Klägerin nicht um allgemein zugängliche Quellen handelt, und das Grundrecht auf Presse- und Rundfunkfreiheit sowie auf Forschungsfreiheit nicht betroffen ist, weil kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zugang zu staatlichen Unterlagen besteht (vgl. BVerwGE 85, S. 283, 284; Wendt, in: v. Münch/Kunig, GG, 5. Aufl., Art. 5 Rn. 25, 35).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Da in Bezug auf den in Rede stehenden Personenkreis grundsätzlich ein legitimes Informationsinteresse der Allgemeinheit zu allen Vorgängen besteht, die dessen Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995, VI ZR 223/94, Juris-Dok.), kommt den Vorgängen, die die spezifische Rolle der jeweiligen Personen betreffen, ein derart intensiver Sozialbezug zu, dass der Bereich des unantastbaren Kernbereichs verlassen wird.
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Ferner sind die historischen Erfahrungen mit der DDR-Diktatur und ihren Repressionsinstrumenten für die politische Bildung von Interesse, um eine Anschauung davon zu vermitteln, welchen Gefahren die Freiheitssphäre der Bürger ausgesetzt sein kann, wenn die Sicherungen eines freiheitlichen Rechtsstaats außer Kraft gesetzt sind (vgl. BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2415).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Die Kammer kann nicht feststellen, dass dieser Zweck eindeutig (vgl. BVerfGE 17, S. 232, 244 f.) ebenso durch ein milderes, aber gleich effektives Mittel erreicht werden kann.
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02
    Bei der Änderung der Rechtslage, die den Bestand des titulierten Anspruchs berührt, ist daher allein die Vollstreckungsgegenklage statthaft (B VerwG E 117, S. 133 ff.; BGHZ 133, S. 316, 323).
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