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   VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20   

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VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20 (https://dejure.org/2020,7866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.03.2020 - 3 L 137/20 (https://dejure.org/2020,7866)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 (https://dejure.org/2020,7866)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15

    Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff

    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Einer Zustellung des vorliegenden Antrags an den Antragsgegner und seiner Anhörung dazu durch das Verwaltungsgericht vor Erlass der Durchsuchungsanordnung bedarf es hier auch mit Rücksicht auf dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ausnahmsweise nicht, da andernfalls der Zweck der Durchsuchung gefährdet würde (VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 16. Januar 2015 - 6 K 69/15 - juris Rn. 3).

    Der beabsichtigte Bescheid des Antragstellers, mit dem gegenüber dem Antragsgegner neben dem Widerruf der im Tenor benannten Waffenbesitzkarte mangels erforderlicher Zuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) WaffG (Ziffer 1), ein sofort vollziehbares (Ziff. 3) Waffenbesitzverbot nach § 41 WaffG ausgesprochen (Ziffer 2) und die sofortige Sicherstellung angeordnet werden soll (Ziffer 4), wird mit der - im Tenor dieses Beschlusses als Voraussetzung für die Durchsuchungsermächtigung genannten - Bekanntgabe wirksam und vollziehbar (zur Zulässigkeit dieser Konstruktion siehe VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 16. Januar 2015 - 6 K 69/15 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Anknüpfungspunkt beim Verbot zum Besitz erlaubnispflichtiger Waffen nach § 41 Abs. 2 WaffG ist ebenso wie bei demjenigen nach § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WaffG eine Gefährlichkeit des Waffenbesitzers (BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 33).

    Die waffenrechtliche Gefährlichkeit des Antragsgegners, aufgrund derer das ausgesprochene Besitzverbot geboten ist, ergibt sich vorliegend daraus, dass dieser die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gerade mit Blick auf die unten genannten tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, weil ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 WaffG) fehlt (zur Anwendbarkeit der Erteilungsvorschriften für eine waffenrechtliche Erlaubnis im Rahmen eines Waffenbesitzverbotes vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 17 K 532/17 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Die Anordnung ist zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu befristen, den die richterliche Prüfung einer Wohnungsdurchsuchung kann die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen nicht für unbestimmte Zeit gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2019 - 17 K 532/17

    Waffenbesitzverbot für NPD-Kreisvorsitzenden

    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Die waffenrechtliche Gefährlichkeit des Antragsgegners, aufgrund derer das ausgesprochene Besitzverbot geboten ist, ergibt sich vorliegend daraus, dass dieser die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gerade mit Blick auf die unten genannten tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, weil ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 WaffG) fehlt (zur Anwendbarkeit der Erteilungsvorschriften für eine waffenrechtliche Erlaubnis im Rahmen eines Waffenbesitzverbotes vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 05. Dezember 2019 - 17 K 532/17 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 23.02.2000 - 21 C 99.1406
    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Zwar hat das Gericht im Rahmen des § 46 Abs. 4 S. 2 WaffG in der Regel nicht die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes zu prüfen, jedoch darf die Vollstreckung eines offenkundig rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht gestattet werden, da sonst der Richtervorbehalt nach Art. 13 GG bzw. § 46 Abs. 4 S. 2 WaffG eine bloße Formsache wäre, was dem Normzweck nicht gerecht werden würde (vgl. VGH München, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 33).
  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Die beantragte Durchsuchung dient der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme, hier der Anwendung des unmittelbaren Zwanges gem. §§ 27 Abs. 2 Nr. 4, 34 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) im Falle fehlender Bereitschaft des Antragsgegners zur freiwilligen Herausgabe seiner Waffen (vgl. VG Trier, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - juris).
  • VGH Bayern, 08.05.1984 - 21 C 83 A.3207
    Auszug aus VG Cottbus, 24.03.2020 - 3 L 137/20
    Über den Antrag hat gem. § 5 Abs. 3 VwGO die erkennende Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Besetzung von drei Berufsrichtern zu entscheiden (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 8. Mai 1984 - 21 C 83 A.3207 - NJW 1984, 2482).
  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
    Über den Antrag hat gem. § 5 Abs. 3 VwGO die erkennende Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Besetzung von drei Berufsrichtern zu entscheiden (Beschluss der Kammer vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 - juris, Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Mai 1984 - 21 C 83 A.3207 - NJW 1984, 2482).

    Einer Zustellung des vorliegenden Antrags an den Antragsgegner und seiner Anhörung dazu durch das Verwaltungsgericht vor Erlass der Durchsuchungsanordnung bedarf es hier auch mit Rücksicht auf dessen Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ausnahmsweise nicht, da andernfalls der Zweck der Durchsuchung gefährdet würde (vgl. grundsätzlich zu einem Antrag auf richterliche Durchsuchung nach § 46 Abs. 4 WaffG: Beschluss der Kammer vom 24. März 2020 - VG 3 L 137/20 - juris, Rn. 7, m. w. N.).

    Überdies sieht § 46 Abs. 4 WaffG ausdrücklich eine Durchsuchung zum Zwecke der sofortigen Sicherstellung vor (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. März 2020 - VG 3 L 137/20 - juris, Rn. 19).

  • VG Saarlouis, 06.12.2021 - 5 O 1557/21

    Durchsuchung von Wohnraum

    [Vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 22.12.2010 - Au 4 V 10.1968 - juris Rn. 8 ff.; VG Cottbus, Beschlüsse vom 24.03.2020 - 3 L 137/20 - sowie vom 08.03.2021 - 3 I 3/21 -, jew. juris.].

    [Vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 24.03.2020 - 3 L 137/20 -, juris.].

  • VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit;

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung dem Vollzug einer auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffenen Maßnahme, nämlich der (aktuell noch nicht bekanntgegebenen und daher noch nicht wirksamen) waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG unter Ziffer 3 des bekanntzugebenden Bescheides vom 12. Februar 2024 dient (vgl. zum Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auch VG Weimar, Beschluss vom 18. September 2023 - 1 S 1321/23 We -, juris Rn. 1; VG Trier, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - Rn. 1; VG Cottbus, Beschluss vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -, Rn. 6; VG Freiburg, Beschluss vom 26. Aug.
  • VG Weimar, 18.09.2023 - 1 S 1321/23

    Durchsuchungsanordnung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Mitglied und aktiver

    Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, weil die begehrte Durchsuchungsanordnung dem Vollzug eines öffentlich-rechtlichen Bescheids, nämlich der (aktuell noch nicht bekanntgegebenen und daher noch nicht wirksamen) waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung nach § 46 Abs. 4 WaffG vom 23. August 2023 dient (vgl. VG Cottbus, Beschl. vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -, juris Rn. 6; VG Freiburg, Beschl. vom 26. Aug.
  • VG Cottbus, 08.03.2021 - 3 I 3/21
    Die Voraussetzungen und die Zulässigkeit einer solchen Durchsuchungsanordnung richten sich vorliegend nicht nach der - die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründenden - Vorschrift des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG (vgl. auch den vom Antragsteller zitierten Beschluss der Kammer vom 24. März 2020 - 3 L 137/20 -), sondern nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG i.V.m. Landesvollstreckungsrecht (a).
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