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   VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92.A(4)   

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VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92.A(4) (https://dejure.org/1997,3598)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.08.1997 - 10 E 11561/92.A(4) (https://dejure.org/1997,3598)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. August 1997 - 10 E 11561/92.A(4) (https://dejure.org/1997,3598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG, § 57 BZRG
    Rechtswidriger Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei

  • JurPC

    GG Art. 1 Abs. l, 2 Abs. 1, ... 16a; AuslG §§ 50 Abs. 3, 51 Abs. 1 und 3, 53; AsylVfG § 31 Abs. 3 S. 2; BZRG § 57; IRG §§ 1 Abs. 1 und 3, 59; BDSG §§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 1, 17 Abs. l, 43; Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen Art. 22
    Rechtswidrigkeit des Strafnachrichtenaustauschs mit der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzbereich des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei Auslandsstraftaten ; Schaffung beachtlicher Nachfluchtgründe durch Strafnachrichtenaustausch bei politischer Komponente der maßgeblichen Straftat; Landesweite Gruppenverfolgung türkischer Kurden in der Türkei; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Durch den mit der Türkei bestehenden Strafnachrichtenaustausch schaffen deutsche Stellen beachtliche Nachfluchtgründe gem. § 51 Abs. 1 AuslG, wenn der türkische Staat der zugrundeliegenden Straftat eine politische Komponente beimißt Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem BZR im Rahmen eines turnusmäßigen Strafnachrichtenaustauschs mit der Türkei fehlt es an einer innerstaatlichen gesetzlichen Grundlage; Regierungs- oder zwischenstaatliche Verwaltungsvereinbarungen genügen für einen staatlichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 65, 1 ff.).

    Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz vom 15.12.1983 (Az. 1 BvR 209/83 u.a., E 65, 1 ff. = NJW 1984 S.419 ff. = DÖV 1984 S.156 ff.) ist klargestellt, daß die Weitergabe personenbezogener Daten durch staatliche Organe einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

    einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkung klar und für den Bürger erkennbar ergeben und damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normklarheit entsprechen" (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, Az. 1 BvR 209/83 u.a., E 65, 1, 43 f. = NJW 1984 S.419, 422 = DÖV 1984 S.156, 158).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Asylrecht als politisch Verfolgter i.S.d. Art. 16a Abs. 1 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (zum zuvor geltenden und insoweit wortgleichen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG: BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341).

    Hat der Asylbewerber seine Heimat als politisch Verfolgter verlassen, so ist ihm eine Rückkehr nur zuzumuten, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, 02.07.1980, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Eine Verfolgung ist als politisch i.S.v. Art. 16a Abs. 1 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (vgl. BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u.a. -, BVerfGE 76, 143).

    Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten, wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (vgl. BVerfG, 01.07.1987, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.07.1995 - 12 UE 2621/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden aus den Notstandsprovinzen der

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    In diesem Zusammenhang merkt das Gericht lediglich an, daß dem Briefwechsel zwischen dem türkischen und dem deutschen Außenministerium insoweit keine Bedeutung zugemessen wird, denn maßgeblich für die Rückkehrgefährdung der Kläger ist nicht ein möglicherweise drohendes Strafverfahren, sondern allein die faktische Behandlung der Kläger im Falle einer Rückkehr in die Türkei durch die türkischen Sicherheitskräfte (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 17.07.1995, 12 UE 2621/94, S.60 des amtl. Umdrucks m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung -

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Ist hingegen ein Vorfluchttatbestand zu verneinen, kann eine Anerkennung als Asylberechtigter nur erfolgen, wenn dem Asylbewerber aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3631/95

    Kurde; Gruppenverfolgung; Türkei; Inländische Fluchtalternative;

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Nach Auswertung der dem Gericht vorliegenden und von ihm ausgewerteten Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, daß Kurden in der Türkei landesweit einer Gruppenverfolgung unterliegen und es ihnen nicht möglich ist, die Orte der inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei sicher zu erreichen (vgl. auch Hess.VGH, Urteile vom 05.05.1997, 12 UE 500/96 und 12 UE 4660/96; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 03.06.1997, 25 A 3631/95 und 25 A 3632/95; VGH BadWürtt., Urteil vom 02.12.1996, A 12 S 3481/95; OVG Hamburg, Urteil vom 19.03.1997, Bf V 10/91).
  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Hinzu kommt, daß die Übergangsfrist für den Gesetzgeber, nach nunmehr fast 14 Jahren, abgelaufen ist und insoweit auch eine übergangsweise Duldung des rechtswidrigen Handelns nicht mehr zulässig ist (zur Übergangsfrist des Gesetzgebers siehe Simitis, NJW 1989 S.21 f.; VG München, Urteil vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S.88 f. = CR 1988 S.329 ff. mit Anmerkung von Riegel, VG Wiesbaden, Urteil vom 13.01.1989, Az. IV E 733/87, VGH Kassel, Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 152/92, NVwZ-RR 1995 S.661, 662 = CR 1996 S.241, 242 f. und Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 1668/92, DVBl. 1996 S.570, OVG Bremen, Urteil vom 28.06.1994, Az. OVG 1 BA 30/92, CR 1994 S.700 ff. mit Anmerkung von Walz in CR 1995 S.52 ff., Demke/Schild, a.a.O., § 3 Erläuterung III b bb).
  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Nach Auswertung der dem Gericht vorliegenden und von ihm ausgewerteten Erkenntnisse ist nicht davon auszugehen, daß Kurden in der Türkei landesweit einer Gruppenverfolgung unterliegen und es ihnen nicht möglich ist, die Orte der inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei sicher zu erreichen (vgl. auch Hess.VGH, Urteile vom 05.05.1997, 12 UE 500/96 und 12 UE 4660/96; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 03.06.1997, 25 A 3631/95 und 25 A 3632/95; VGH BadWürtt., Urteil vom 02.12.1996, A 12 S 3481/95; OVG Hamburg, Urteil vom 19.03.1997, Bf V 10/91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 13 A 11579/94

    Ausschluß des Asylgrundrechts; Sichere Drittstaaten; Kontrollen kurdischer

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    Angesichts der dargestellten Erkenntnislage vermag die Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 02.09.1993, 13 A 10185/92, AuAS 1994, 7; vom 16.12.1994, 13 A 11579/94), das von einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit von Mißhandlungen bei der Einreise für zurückkehrende kurdische Asylbewerber ausgeht, nicht zu überzeugen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94

    Kurde; Türkischer Staatsbürger; Sprachverhalten; Guppenverfolgung; Inländische

    Auszug aus VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92
    So ist auch nach der Rechtsprechung der Mehrzahl der Obergerichte davon auszugehen, daß - sofern keine Besonderheiten vorliegen (vgl. hierzu jetzt auch: OVG Rheinland-Pfalz vom 04.12.1995, 10 A 12970/93) - zurückkehrenden kurdischen Asylbewerbern nicht die Gefahr droht, an der Grenze oder am Flughafen staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein (vgl. Hess.VGH vom 05.02.1996, 12 UE 4176/95; VGH Baden-Württemberg vom 14.12.1995, A 12 S 227//93; Hamburgisches OVG vom 23.08.1995, OVG Bf V 88/89; OVG Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1996, 25 A 5801/94).
  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 25 A 3632/95

    Sippenhaft; Türkei; Nahe Angehörige; Aktivisten militanter staatsfeindlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - A 12 S 3481/95

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht - Ablehnung einer

  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 1668/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 10185/92

    Kurdische Asylbewerber; Grenzen zur Türkei ; Verstärkte Kontrollen; Asylrelevante

  • OVG Hamburg, 19.03.1997 - Bf V 10/91

    Kurden; Westtürkei; Inländische Fluchtalternative

  • OVG Bremen, 28.06.1994 - 1 BA 30/92

    Statthaftigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch

  • VG München, 22.10.1987 - M 17 K 86.625

    Rechtsgrundlage für die Sammlung personenbezogener Daten nach den Ausführungen

  • VG Wiesbaden, 13.01.1989 - IV E 733/87
  • VG Gießen, 05.05.2000 - 10 E 32340/97

    Asylrechtsausschluss wegen terroristischer Aktivitäten; hier: Türkei - Tätigkeit

    In diesem Zusammenhang merkt das Gericht lediglich an, dass die Auskunft des Auswärtigen Amtes an VG Gießen vom 08.12.1999 durchaus Anlass dazu geben könnte, die Bedeutung eines derartigen - mangels gesetzlicher Ermächtigung rechtswidriger - Strafnachrichtenaustausches (vgl. VG Gießen vom 20.08.1997, 10 E 11561/92) kritisch zu überdenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1998 - 25 A 5198/96

    Türkei, Kurden, Familienangehörige, PKK, Schikanen, Übergriffe, Nachfluchtgründe,

    Auf die Frage, ob der erwähnte Strafnachrichtenaustausch mit bundesdeutschem innerstaatlichen Recht zu vereinbaren ist, verneinend VG Gießen, Urteil vom 20. August 1997 - 10 E 11561/92 -, NVwZ-Beilage 2/1998, 15, kommt es für die asyl- und abschiebungsschutzrechtliche Beurteilung nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 25 A 429/98

    Anspruch auf politisches Asyl; Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter;

    Auf die Frage, ob der erwähnte Strafnachrichtenaustausch mit bundesdeutschem innerstaatlichen Recht zu vereinbaren ist, verneinend VG Gießen, Urteil vom 20. August 1997 - 10 E 11561/92 -, NVwZ-Beilage 2/1998, 15, kommt es für die asyl- und abschiebungsschutzrechtliche Beurteilung nicht an.
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.1998 - 14a K 7615/95

    Türkei, Kurden, Dev Sol, DHKP-C, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe,

    Nach der eingeführten Auskunft des Bundesministeriums der Justiz vom 8. August 1997 an das VG Gießen (10 E 11561/92) findet auf der Grundlage des am 22. September 1969 für die Türkei in Kraft getretenen Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799) gem. Art. 22 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ein regelmäßiger Strafnachrichtenaustausch statt.
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