Rechtsprechung
VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60a Abs. 2; AufenthG § 104c
Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz Familie in Deutschland
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
- VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Es fehlt vorliegend bereits an den besonderen Erteilungsvoraussetzungen, denn eine (freiwillige) Ausreise des vollziehbar ausreisepflichtigen Antragstellers stellt sich nicht im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG aus rechtlichen (oder tatsächlichen) Gründen als unmöglich dar, weil es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK im konkreten Fall vereinbar ist, den Antragsteller selbst angesichts etwaig bestehender "einfachrechtlicher Ungewissheiten" (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 50) auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.Zur Beurteilung der Zumutbarkeit der Trennung des betroffenen Ausländers von seiner Familie bedarf es von Verfassungs wegen einer Begründung, warum insofern eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung in Aussicht steht (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2c).
Einfachrechtliche Unwägbarkeiten sind ebenso zu berücksichtigen wie eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen in diesem Verfahren (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52ff.).
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaub-nis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (…NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).Dem in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).
Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (…NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).
- OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17
Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaub-nis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Diesbezüglich muss die Dauer des Visumverfahrens absehbar und insbesondere auch geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 40). - BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Je besser insoweit die Erfolgsaussichten sind, desto eher werden die Voraussetzungen für eine Verfahrensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG oder zumindest nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erfüllt sein (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Für die Beurteilung der Schutzwürdigkeit der familiären Gemeinschaft und der Zumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung sowie der Möglichkeit, über Briefe, Telefonate und Besuche auch aus dem Ausland Kontakt zu halten, spielt schließlich das Alter des Kindes eine wesentliche Rolle (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 37;… BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 19 CE 18.1597 - juris Rn. 22). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18
Familiennachzug zu Deutschen
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Denn grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz einem Verfahrensbeteiligten bei Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (…vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Des Weiteren ist es für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG grundsätzlich erforderlich, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326
Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Denn grundsätzlich kann vorläufiger Rechtsschutz einem Verfahrensbeteiligten bei Einreise ohne das erforderliche Visum nur dann gewährt werden, wenn keine Zweifel am Anspruch auf die Titelerteilung oder der Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumsverfahrens bestehen und keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen können (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 18;… VGH BW, B.v. 20.9.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 21). - BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11
Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines …
Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
Zwar darf nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG bei einem unanfechtbar abgelehnten Asylantrag ausnahmsweise vor der Ausreise des betroffenen Ausländers ein Aufenthaltstitel nach Maßgabe des Abschnitts 5 und damit auch ein humanitärer Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4). - BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6
- VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597
Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen …