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   VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14   

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VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14 (https://dejure.org/2014,52109)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13.10.2014 - 3 B 660/14 (https://dejure.org/2014,52109)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 3 B 660/14 (https://dejure.org/2014,52109)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Mit Beschluss vom 16. September 2014 (AZ: 2 O 81/14) bewilligte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt S. A. für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe, weil viel dafür spreche, dass ihm als faktischem Inländer ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG zusteht.

    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2014, 2 O 81/14, S. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2009, 3 Bs 104/09, zitiert nach juris, Rdnr. 15 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13. Dezember 2010, 11 S 2359/10, a.a.O., Rdnr. 31 ff., und vom 20. Oktober 2011, 11 S 1929/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, S. 41 [44 f.]).

    Dem steht nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschluss vom 16. September 2014, 2 O 81/14) entgegen, wonach der Sohn S. der Antragsteller aufgrund seiner Verwurzelung im Bundesgebiet als faktischer Inländer zu betrachten sein dürfte.

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, 1 C 14.05, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, 1 C 14.05, a.a.O., Rdnr. 17).

    Im Übrigen zählen zu den aus Rechtsgründen bestehenden Ausreisehindernissen in Form von inlandsbezogenen Abschiebungsverboten unter anderem die sich aus Völkervertragsrecht - etwa aus Art. 8 EMRK - ergebenden Verbote, die in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, BVerwG 1 C 14.05, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Der Schutzbereich dieses Grundrechts umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, 2 BvR 1226/83 u.a., zitiert nach juris, Rdnr. 84).

    Sich hieraus ergebende schutzwürdige Belange können einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts eines Ausländers entgegenstehen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, seine tatsächlichen Bindungen zu berechtigterweise im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987, 2 BvR 1226/83 u.a., a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Dabei kommt eine Verletzung des in Art. 8 Abs. 2 EMRK normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, BVerwG 1 C 40.07, zitiert nach juris, Rdnr. 20 ff.).

    Alle diese Umstände sind im Wege einer Gesamtbewertung zu gewichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, BVerwG 1 C 40.07, a.a.O., Rdnr. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Hierbei ist den Konventionsstaaten grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Einwanderung in ihr Hoheitsgebiet zulassen wollen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2010, 11 S 2359/10, zitiert nach juris, Rdnr. 26).

    Das schließt jedoch nicht aus, dass nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls auch bei langjährig geduldeten Ausländern eine Verwurzelung in diesem Sinne anzunehmen sein kann mit der Folge, dass sich aus Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Legalisierung des Aufenthalts ergibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2014, 2 O 81/14, S. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2009, 3 Bs 104/09, zitiert nach juris, Rdnr. 15 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13. Dezember 2010, 11 S 2359/10, a.a.O., Rdnr. 31 ff., und vom 20. Oktober 2011, 11 S 1929/11, zitiert nach juris, Rdnr. 28; Eckertz-Höfer, ZAR 2008, S. 41 [44 f.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Denn die abgelehnten Anträge lösten eine gesetzliche Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbaren behördlichen Ablehnungsentscheidungen erloschen (vgl. zur Auslegung von Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2011, 2 M 100/10, zitiert nach juris, Rdnr. 30 ff.).

    Da bei einer derartigen Sachlage, die als Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne zu beschreiben ist, die befürchteten Auswirkungen bereits durch die Abschiebung als solche und nicht erst wegen der spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung eintreten, handelt es sich hierbei um ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2011, 2 M 100/10, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Diesbezüglich ist es weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Antragsteller auf die Lebenshilfe ihres Sohnes angewiesen wären und sich dessen Hilfe nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen ließe (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18. April 1989, 2 BvR 1169/84, zitiert nach juris, Rdnr. 44).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Von besonderer Bedeutung für die Frage der Verwurzelung ist grundsätzlich auch die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 2009, BVerwG 1 C 3.08, Rdnr. 20, und vom 26. Oktober 2010, BVerwG 1 C 18.09, Rdnr. 14, jeweils zitiert nach juris; VGH Bayern, Urteil vom 23. November 2010, 10 B 09.731, zitiert nach juris, Rdnr. 43; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juni 2014, 2 L 32/13, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Denn bei jungen Erwachsenen, die nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass auch ihre Beziehung zu den Eltern und anderen nahen Familienmitgliedern Familienleben darstellt und aufenthaltsbeendende Maßnahmen daher auch in das Recht auf Achtung des Familienlebens eingreifen (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008, Nr. 1638/03 - Maslov II, InfAuslR 2008, S. 333).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14
    Im Rahmen der Abwägung des besonderen öffentlichen Interesses an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) mit den privaten Interessen der Antragsteller an der Aufrechterhaltung der familiären Lebensgemeinschaft mit ihrem Sohn S. erscheint das besondere öffentliche Interesse unter Beachtung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Kriterien (vgl. hierzu: EGMR, Urteil vom 2. August 2001, Nr. 54273/00 - Boultif, InfAuslR 2001, S. 476; EGMR, Urteil vom 5. Juli 2005, Nr. 46410/99 - Üner, InfAuslR 2005, S. 450) vorrangig.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • OVG Hamburg, 20.08.2009 - 3 Bs 104/09

    Einstweilige Anordnung bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens- faktischer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2008 - 2 M 218/08

    Zum Abschiebungsschutz für "faktische Inländer"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - 2 M 96/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

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