Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40710
VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731 (https://dejure.org/2017,40710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731 (https://dejure.org/2017,40710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 19 ZB 15.1731 (https://dejure.org/2017,40710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 23 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6, Art. 20, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 67 Abs. 4 S. 1, § 86 Abs. 1, 2, § 108 Abs. 2, § 116 Abs. 2
    Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Ablehnung einer Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der Ablehnung einer Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahmeanordnung als politische Leitentscheidung mit beschränkter gerichtlicher Überprüfbarkeit; Möglichkeit einer Aufnahme in eine jüdische Gemeinde im Bundesgebiet; Aufnahmezusage; Aufnahmevoraussetzungen; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, B.v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, U.v. 29.11.1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Eine Verletzung des in § 86 Abs. 1 VwGO enthaltenen Untersuchungsgrundsatzes kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter in der mündlichen Verhandlung Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris, Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124 Rn. 13).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, B.v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; BVerwG, U.v. 29.11.1985 - 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Mit Übermittlung der Urteilsformel an die Geschäftsstelle nach § 116 Abs. 2 VwGO wird ein Urteil wirksam im Sinne einer Unabänderbarkeit durch das Gericht (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2005 - 5 B 107/04 - juris).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Deshalb kann nur solcher Vortrag berücksichtigt werden, der über die pauschale Bezugnahme hinaus erkennen lässt, dass der Streitstoff von dem Prozessbevollmächtigten rechtlich durchdrungen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2014 - 9 A 25.12 - ZUR 2014, 668).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839 - juris).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4/14 - juris Rn. 4, vgl. bereits U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4/14 - juris Rn. 4, vgl. bereits U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris).
  • BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14

    Auslegung der Anordnung des BMI über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2017 - 19 ZB 15.1731
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rechtscharakter und Inhalt einer solchen Anordnung des Bundesinnenministeriums handelt es sich dabei um eine politische Leitentscheidung, die keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2011 - 1 C 21.10; B.v. 16.6.2014 - 1 B 4/14 - juris Rn. 4, vgl. bereits U.v. 19.9.2000 - 1 C 19.99 - juris).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 19 BV 13.1447

    Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der

  • VGH Bayern, 19.09.2014 - 19 ZB 12.1010
  • VGH Bayern, 31.07.2023 - 19 ZB 23.1086

    Aufnahmezusage als jüdische Zuwanderin

    Die Aufnahmeanordnung, die den begünstigten Personenkreis detailliert regelt, unterliegt nicht der unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 19 ZB 15.1731 - juris Rn. 12; B.v. 30.11.2018 - 19 C 18.752 - juris Rn. 12).

    Eine Außenwirkung kommt der Anordnung nur mittelbar über die Verpflichtung der Behörden zur Beachtung von Art. 3 Abs. 1 GG zu, soweit sich eine der Richtlinie entsprechende Behördenpraxis herausgebildet hat; dem Gericht obliegt es lediglich nachzuprüfen, ob der Gleichheitssatz bei Anwendung der Anordnung durch das Bundesamt gewahrt ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 19 ZB 15.1731 - juris Rn. 14; B.v. 19.9.2014 - 19 ZB 12.1010 - juris Rn. 19).

    Aufgrund der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) verbietet sich vielmehr eine Bewertung der jüdischen Abstammungslehre sowie der Differenzierung zwischen matrilinearer und patrilinearer Abstammung (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 19 ZB 15.1731 - juris Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht