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VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 4; GastG § 11; WEG § 9a Abs. 2
Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eine für eine Teileigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilte vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis, Prozessführungsbefugnis (bejaht), Fortsetzungsfeststellungsinteresse (verneint), ...
Verfahrensgang
- VG München, 17.10.2017 - M 16 K 15.4320
- VG München, 16.02.2018 - M 16 K 15.4320
- VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 ZB 18.779
- VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860
(Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungs-) Klage einer …
Der vorliegende Rechtsstreit betrifft die Teileigentumseinheit Nr. 4. Weitere gaststättenrechtliche Erlaubnisse für diese Teileigentumseinheit sind Gegenstand des Verfahrens 22 B 19.196.Die Klägerin beruft sich vielmehr auf Diskussionen, Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen mit der Beklagten, die erst in Folge des Erlasses dieser (und weiterer insbesondere in den Verfahren 22 B 19.196 und 22 B 19.197 streitgegenständlicher) gaststättenrechtlicher Erlaubnis(se) geführt wurden und über die auch in (Print-) Medien berichtet wurde; hierin liegt keine im Rechtssinne diskriminierende Wirkung der genannten Bescheide (…vgl. BVerwG, U.v 17.11.2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197
Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für …
Der vorliegende Rechtsstreit betrifft die Teileigentumseinheit Nr. 11. Gaststättenrechtliche Erlaubnisse für die Teileigentumseinheit Nr. 4 sind Gegenstand der Verfahren 22 B 19.196 und 22 B 21.860.Die Klägerin beruft sich vielmehr auf Diskussionen, Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen mit der Beklagten, die erst in Folge des Erlasses dieser (und weiterer insbesondere in den Verfahren 22 B 19.196 und 22 B 21.860 streitgegenständlichen) gaststättenrechtlichen Verwaltungsakte geführt wurden und über die auch in (Print-) Medien berichtet wurde; hierin liegt keine im Rechtssinne diskriminierende Wirkung der streitgegenständlichen Bescheide (…vgl. BVerwG, U.v .17.11.2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 - juris Rn. 22).
- VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126
Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der …
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind derzeit unter dem Az. 22 B 19.196 ein Berufungsverfahren gegen das die Teileigentumseinheit Nr. 4 betreffende Urteil der Kammer vom 17. Oktober 2017 (Az: M 16 K 15.4320) sowie unter dem Az. 22 B 19.197 ein Berufungsverfahren gegen ein die Teileigentumseinheit Nr. 11 betreffendes Urteil der Kammer vom selben Tage (M 16 K 15.5398) anhängig.Im Übrigen trägt die Beklagte unter Vorlage von Unterlagen aus dem vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Berufungsverfahren 22 B 19.196 vor, der Klägerbevollmächtigte sei nicht dazu ermächtigt, die in Streit stehenden Abwehr- und Unterlassungsansprüche der Miteigentümer geltend zu machen, jedenfalls aber sei die WEG nicht klagebefugt.
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 AS 22.815
Bescheid, Erlaubnis, Vollziehbarkeit, Kostenentscheidung, Verfahren, Schriftsatz, …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten (einschließlich der Verfahren 22 B 21.860, 22 B 19.197 und 22 B 19.196) sowie auf die Behördenakten Bezug genommen.