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   VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15   

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https://dejure.org/2016,8573
VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15 (https://dejure.org/2016,8573)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 110-IV-15 (https://dejure.org/2016,8573)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 110-IV-15 (https://dejure.org/2016,8573)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

    Denn da die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben kann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruht, muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs erhebliches vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A]).

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07

    Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Denn da die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben kann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruht, muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs erhebliches vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A]).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Erforderlich wäre aber eine substantiierte Darlegung, wodurch die angefochtene Entscheidung die Bedeutung der Berufsfreiheit verkannt oder ihre Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben sollte (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
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