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   VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98   

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VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98 (https://dejure.org/1999,17027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.02.1999 - 24-IV-98 (https://dejure.org/1999,17027)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 24-IV-98 (https://dejure.org/1999,17027)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Eine aus verfassungsrechtlicher Sicht fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 4 KSchG und der §§ 78, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 573 Abs. 1 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren verstieße deshalb nicht nur gegen Art. 78 Abs. 1, bzw. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang auch gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2, bzw. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 282 [284 f.]; 3, 359 [364]; 58, 1 [45]).

    Dabei setzt Willkür voraus, daß sich die Entscheidung eines Gerichtes bei der Auslegung und Anwendung einer maßgeblichen Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 58, 1 [45], und Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 23.8.1995, 1 BvR 568/93, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 31 zu § 72a ArbGG 1979).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Eine aus verfassungsrechtlicher Sicht fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 4 KSchG und der §§ 78, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 573 Abs. 1 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren verstieße deshalb nicht nur gegen Art. 78 Abs. 1, bzw. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang auch gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2, bzw. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 282 [284 f.]; 3, 359 [364]; 58, 1 [45]).

    Das gilt auch, wenn ein Gericht seine Verpflichtung zur Wahrung seiner Zuständigkeitsgrenzen verkennt (vgl. BVerfGE 87, 282 [284 f.]; 3, 359 [364]).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Eine aus verfassungsrechtlicher Sicht fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 4 KSchG und der §§ 78, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 573 Abs. 1 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren verstieße deshalb nicht nur gegen Art. 78 Abs. 1, bzw. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf, sondern mit gleicher Maßgabe und im selben Umfang auch gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2, bzw. Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 282 [284 f.]; 3, 359 [364]; 58, 1 [45]).

    Das gilt auch, wenn ein Gericht seine Verpflichtung zur Wahrung seiner Zuständigkeitsgrenzen verkennt (vgl. BVerfGE 87, 282 [284 f.]; 3, 359 [364]).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Kündigungsschutzklage des Verfassungsbeschwerdeführers stattgegeben hat, gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), bzw. das Willkürverbot (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), verstößt (vgl. den Beschluß des SächsVerfGH vom 14.5.1998, Vf. 1-IV-95).
  • BVerfG, 23.08.1995 - 1 BvR 568/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Dabei setzt Willkür voraus, daß sich die Entscheidung eines Gerichtes bei der Auslegung und Anwendung einer maßgeblichen Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 58, 1 [45], und Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 23.8.1995, 1 BvR 568/93, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 31 zu § 72a ArbGG 1979).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 27-IV-97
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.02.1999 - 24-IV-98
    Das Rechtsstaatsprinzip gehört nicht zu den nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf rügefähigen Rechten (SächsVerfGH, Beschluß v. 23. Januar 1998, Vf. 27-IV-97, LKV 1998, 233).
  • VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 22-IV-98
    Aufgrund der sich aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-98) ergebenden Verfahrenspflichten sind die Gerichte gehalten, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit sie entscheidungserheblich sind - zu berücksichtigen.

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. verwehrt es aber den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts in der Begründung einer Entscheidung außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1998 - Vf. 24-IV-98 -, vom 6. November 1998 - Vf. 48-IV-98 - und vom 14. Mai 1998 - Vf. 32-IV-97; vgl. BVerfGE 70, 288 [294]).

  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 20-IV-99
    a) Der Verfassungsgerichtshof kann überprüfen, ob der Kläger durch den in Anwendung des Verfahresrechts des Bundes ergangenen Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 19. Januar 1999 in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 I SächsVerf) und rechtliches Gehör (Art. 78 II SächsVerf) verletzt wurde, weil der Anspruch auf den gesetzlichen Richter in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz insoweit inhaltsgleich mit den entsprechenden Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung ausgestaltet sind (vgl. SächsVerfGH Beschluss vom 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95, BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, 2 BvN 1/95, SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999, Vf. 24-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 13.02.2001 - 11-IV-01
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es aber den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts in der Begründung einer Entscheidung außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 09. Juli 1998 - Vf. 24-IV-98, vom 6. November 1998 - Vf. 48-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 61-IV-99
    Artikel 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf. Die Entscheidung eines zuvor erfolglos abgelehnten Richters verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nur dann, wenn die Zurückweisung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 1999 - Vf. 24-IV-98 - vgl. BVerfGE 31, 145 [164]).
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