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   BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00   

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https://dejure.org/2000,1836
BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 (https://dejure.org/2000,1836)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 (https://dejure.org/2000,1836)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 (https://dejure.org/2000,1836)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuß

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf Tendenzschutz - Bildung eines Wirtschaftsausschusses - Berufliche Integrationsmaßnahmen - Zwecksetzung - Berechnung der Arbeitnehmerregelzahl - Hilfe zur Arbeit - Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft

  • Judicialis

    BetrVG § 118; ; BetrVG § 106; ; BetrVG § 3; ; BSHG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirtschaftsausschuss bei gemeinnütziger Beschäftigungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirtschaftsausschuß bei gemeinnütziger Beschäftigungsgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1325
  • BB 2001, 1536
  • DB 2000, 2126
  • JR 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient ein Unternehmen karitativen Bestimmungen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung innerer und äußerer Nöte des einzelnen gerichtet ist (vgl. nur Senat 31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 mwN).

    Keiner Entscheidung bedarf auch die vom Landesarbeitsgericht offengelassene Frage, ob die Arbeitgeberin erzieherische Ziele iSd. § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verfolgt (siehe dazu Senat 31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - aaO, mwN).

    Es kann sogar der vom Arbeitgeber verfolgten Tendenz entsprechen, dem Betriebsrat über das gesetzliche vorgeschriebene Maß hinausgehende Beteiligungsrechte zuzuweisen (Senat 31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - aaO, zu B II 4 b der Gründe).

    Bei der hier allein in Betracht kommenden karitativen und/oder erzieherischen Zwecksetzung der Arbeitgeberin sind Grundrechtsbezüge nicht ersichtlich, die einen so weit gehenden Schutz erfordern könnten (Senat 31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - aaO; siehe auch MünchArbR/Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 364 Rn. 3).

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    aa) Verträge nach § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG begründen nach ganz herrschender Meinung kein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis, sondern ein Arbeitsverhältnis (vgl. nur BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG § 20 Nr. 1; BVerwG 22. März 1990 - 5 C 63.86 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 7, beide mit ausführlichen Nachweisen).

    Für ein Versehen des Gesetzgebers gibt es keinen Anhaltspunkt (vgl. im einzelnen BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 -, zu B II 2 a der Gründe).

    Die Verbesserung der Motivation und Vermittlungsfähigkeit stellen sich als Folgewirkung der Arbeit dar (BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 -, zu I 2 b cc (2) der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 TaBV 40/99

    Wirtschaftsausschuß - Einsetzung in einem Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    1 ABR 14/00 3 TaBV 40/99.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 4. Januar 2000 - 3 TaBV 40/99 - aufgehoben.

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Erfolglos beruft sich die Arbeitgeberin darauf, daß nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Auszubildende in sog. reinen Ausbildungsbetrieben nicht zu dem Kreis der wahlberechtigten Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 iVm. § 7 BetrVG gezählt werden, denn ihre Ausbildung vollzieht sich nicht im Rahmen der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebes, sondern ist selbst Gegenstand des Betriebszweckes (vgl. nur BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60; BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99

    Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs 1

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 2000 (- 7 ABR 20/99 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 63).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Erfolglos beruft sich die Arbeitgeberin darauf, daß nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Auszubildende in sog. reinen Ausbildungsbetrieben nicht zu dem Kreis der wahlberechtigten Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 iVm. § 7 BetrVG gezählt werden, denn ihre Ausbildung vollzieht sich nicht im Rahmen der jeweiligen arbeitstechnischen Zwecksetzung des Betriebes, sondern ist selbst Gegenstand des Betriebszweckes (vgl. nur BAG 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 60; BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61).
  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 43/96

    Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Dafür spricht im übrigen auch die "Chronik" für die Jahre 1993 bis 1999, die eine insgesamt steigende Tendenz der Zahl der beschäftigten Personen ausweist (vgl. allgemein zum Begriff "in der Regel" etwa Senat 10. Dezember 1996 - 1 ABR 43/96 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 37 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 33).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 63.86

    Rechtsnatur der Arbeitsverhältnisse nach BSHG

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    aa) Verträge nach § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BSHG begründen nach ganz herrschender Meinung kein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis, sondern ein Arbeitsverhältnis (vgl. nur BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG § 20 Nr. 1; BVerwG 22. März 1990 - 5 C 63.86 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 7, beide mit ausführlichen Nachweisen).
  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Der Antrag hat ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO zum Gegenstand (Senat 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - BAGE 89, 228, zu B I 1 der Gründe; siehe auch BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 48/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 63).
  • BAG, 24.05.1995 - 7 ABR 48/94

    Karitative Bestimmung eines Krankenhauses

    Auszug aus BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 14/00
    Der Antrag hat ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO zum Gegenstand (Senat 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - BAGE 89, 228, zu B I 1 der Gründe; siehe auch BAG 24. Mai 1995 - 7 ABR 48/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 63).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) .
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 93/12

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Er ist auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis gerichtet, im Unternehmen der Arbeitgeberin einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 18 mwN; 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B I der Gründe mwN) .
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04

    Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vom 5.10.2000 - 1 ABR 14/00 - AP Nr. 67 zu § 118 BetrVG 1972; vom 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 - AP Nr. 37 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluss vom 24.05.1995 - 7 ABR 48/94 - AP Nr. 57 zu § 118 BetrVG 1972; vom 31.01.1995 - 1 ABR 35/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56) dienst ein Unternehmen karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung äußerer und innerer Nöte des Einzelnen gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vom 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 - AP Nr. 67 zu § 118 BetrVG 1972; vom 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 - AP Nr. 37 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluss vom 24.05.1995 - 7 ABR 48/94 - AP Nr. 57 zu § 118 BetrVG 1972; vom 31.01.1995 - 1 ABR 35/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56) dient ein Unternehmen karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung äußerer und innerer Nöte des Einzelnen gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist.

    Entsprechend endet sie da, wo eine Kausalität zwischen Hilfestellung und leidensbedingter Bedürftigkeit nicht mehr feststellbar ist (vgl. hierzu auch BAG vom 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 - AP Nr. 67 zu § 118 BetrVG 1972).

    Das Merkmal der karitativen Bestimmung erfordert nicht, dass die Hilfeleistung für leidende Menschen unentgeltlich oder allenfalls zu einem nicht kostendeckenden Entgelt geschieht (vgl. BAG v. 07.04.1981 - 1 ABR 83/78 - a.a.O.; 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 a.a.O.).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    § 118 BetrVG verwehrt es dem Tendenzarbeitgeber nicht, freiwillig weitergehende Beteiligungsrechte zu gewähren, solange dies nicht zu einem unzulässigen Grundrechtsverzicht führt (Senat 31. Januar 1995 - 1 ABR 35/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 4 b der Gründe; vgl. auch Senat 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zVv., zu B II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    Er ist auf die Klärung der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnis des Betriebsrats gerichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden oder nicht (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 93/12 - Rn. 16; 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 18 mwN; 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B I der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

    Zur Erfüllung dieses Zwecks werden die Beschäftigten in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als Arbeitnehmer eingesetzt (vgl. zur Berechnung der für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses erforderlichen Regelzahl die Berücksichtigung von im Rahmen des § 19 Abs. 2 Alternative 1 BSHG tätiger Arbeitnehmer: BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72, zu B II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Hamm, 03.12.2019 - 7 TaBV 57/19

    Berücksichtigung von bei einer privatrechtlich organisierten gemeinnützigen

    Beschäftigte, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages bei einer privat-rechtlich organisierten gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft tätig sind und deren Beschäftigung gemäß § 16 i SGB II öffentlich gefördert wird, sind jedenfalls dann als Arbeitnehmer bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu berücksichtigen, wenn sich die Tätigkeit der Gesellschaft nicht auf die Vermittlung eines Personaleinsatzes bei Dritten beschränkt (Anschluss an BAG, Beschlüsse vom 05.10.2000, 1 ABR 14/00 und vom 13.10.2004, 7 ABR 6/04).

    Einschlägig sei vielmehr die Rechtsprechung des ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur damaligen Vorschrift des § 19 Abs. 2 erste Alternative BSHG ("Hilfe zur Arbeit") seit der Entscheidung vom 05.10.2000, 1 ABR 14/00.

  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

    (2) An einer solchen Beeinträchtigung von Grundrechtspositionen fehlt es bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4 und Abs. 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2017 - 5 TaBVGa 3/17

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung einer Betriebsänderung

    Gegen die Wirksamkeit derartiger Regelungen bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BAG 05.10.2000 - 1 ABR 14/00 - Rn. 44 ff).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 16/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - Psychologe

    An einer solchen Beeinträchtigung von grundrechtlichen Rechtspositionen fehlt es aber bei Unternehmen und Betrieben, die lediglich karitativen oder erzieherischen Bestimmungen außerhalb des durch Art. 7 Abs. 4, 5 GG geschützten Bereichs dienen (BAG 5. Oktober 2000 - 1 ABR 14/00 - zu B II 1 b aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 72) .
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2004 - 15 TaBV 6/03

    Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten, Tendenzschutz

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08

    Tendenzunternehmen, karitative Bestimmung, Blutspendedienst

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 168/08

    Altersdiskriminierung durch eine Höchsteinstiegsaltersgrenze -

  • LAG Thüringen, 25.01.2001 - 1 TaBV 4/00

    Arbeitnehmerbegriff im BetrVG

  • VG Hannover, 13.03.2002 - 17 A 4967/01

    Beschäftigte; BSHG-Kräfte; Personalvertretung; Personalvertretungsrecht;

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