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   OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 100/05   

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https://dejure.org/2005,11105
OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - I-1 U 100/05 (https://dejure.org/2005,11105)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2005 - I-1 U 100/05 (https://dejure.org/2005,11105)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - I-1 U 100/05 (https://dejure.org/2005,11105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein erhebliches Mitverschulden des Geshcädigten an dem Verkehrsunfall; Zulässigkeit des Schlusses auf eine erhöhte Geschwindigkeit auf Grund des Abkommens von der Fahrbahn im Wege des Anscheinsbeweises; Entstehen eines Mitverschuldens wegen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer Gefahrenlage im Kurvenbereich einer Autobahnausfahrt; Anschein einer Gegenverkehrssituation auf Grund eines in entgegengesetzter Fahrtrichtung stehenden Fahrzeuges; Unterlassenes Einschalten der Warnblinkanlage; Falsche Reaktion eines ...

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 17 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 249; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 1; ; PflVersG § 3 Nr. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 15; ; StVO § 15 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    Nur der für diese Art der Schadensbeseitigung nötige Geldbetrag ist zur Herstellung im Sinne des § 249 BGB erforderlich (BGH NJW 2003, 2085 m.w.N.).

    2. a) In Bezug auf die Notwendigkeit der Abrechnung des an seinem Pkw eingetretenen Sachschadens nach Totalschadensgrundsätzen verweist der Kläger ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2003 zu dem Aktenzeichen VI ZR 393/02 (veröffentlicht in NJW 2003, 2085).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    Zwischenzeitlich hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nur verlangt werden kann, wenn die Instandsetzung fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Urteil vom 15.02.2005, Az.: VI ZR 70/04, veröffentlicht in DAR 2005, 266).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00

    Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    b) Liegen - wie hier - die Reparaturaufwendungen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, aber noch innerhalb der 130 %-Grenze, ist nach der Rechtsprechung des Senats als Nachweis des Integritätsinteresses die vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlich (zfs 2001, 111, 113; DAR 2001, 499, 501; so auch OLG Hamm - 9. Zivilsenat - zfs 1997, 371, 372; Eggert, DAR 2001, 20, 26; Müller SVR 2004, 201, 204).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    b) Liegen - wie hier - die Reparaturaufwendungen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, aber noch innerhalb der 130 %-Grenze, ist nach der Rechtsprechung des Senats als Nachweis des Integritätsinteresses die vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlich (zfs 2001, 111, 113; DAR 2001, 499, 501; so auch OLG Hamm - 9. Zivilsenat - zfs 1997, 371, 372; Eggert, DAR 2001, 20, 26; Müller SVR 2004, 201, 204).
  • BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74

    Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    c) Auch ein nach einem Unfall im Verkehrsraum stehendes Fahrzeug ist im Sinne des § 15 StVO liegengeblieben, selbst wenn sich später dessen Fahrfähigkeit herausstellt (BGH VersR 1977, 36).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.12.2005 - 1 U 100/05
    b) Liegen - wie hier - die Reparaturaufwendungen oberhalb des Wiederbeschaffungswertes, aber noch innerhalb der 130 %-Grenze, ist nach der Rechtsprechung des Senats als Nachweis des Integritätsinteresses die vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlich (zfs 2001, 111, 113; DAR 2001, 499, 501; so auch OLG Hamm - 9. Zivilsenat - zfs 1997, 371, 372; Eggert, DAR 2001, 20, 26; Müller SVR 2004, 201, 204).
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