Rechtsprechung
| BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit
- Judicialis
BetrVG § 77 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; ArbGG § 94 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Regelungen über die Behandlung von Wegezeiten in einer Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats; Bindung an Tarifverträge und Sperrwirkung gemäß § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Tarifvorrang für Betriebsvereinbarung über Anerkennung von Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters als Arbeitszeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei subjektiver Unmöglichkeit einzelbetrieblicher Regelungen - Umfang der Rechtsbeschwerdebegründung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vergütung für Kundenfahrten von Außendienstmitarbeitern kann Teil einer Betriebsvereinbarung sein
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.10.2004 - 11 BV 741/03
- LAG Hessen, 02.06.2005 - 9 TaBV 183/04
- LAG Hessen, 14.07.2005 - 9 TaBV 183/04
- BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Papierfundstellen
- NZA 2007, 523
- DB 2007, 751
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04
Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Dieses kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 -BAGE 114, 286, zu I 1 a der Gründe mwN).Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - aaO mwN).
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c aa der Gründe mwN).Dies kann mittelbar auch dadurch geschehen, dass die vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachte Arbeitszeit anders als mit dem Faktor eins bewertet wird (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c cc der Gründe).
- BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Ob die bei der Rechtsvorgängerin der Arbeitgeberin unternehmensweit geltende GBV nach der Übernahme der Betriebe auch ohne weiteren Rechtsakt als normative Regelung fortgegolten hat, lässt sich deshalb nicht abschließend beurteilen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 -BAGE 102, 356, zu B III 2 der Gründe).
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Danach hat sich die Rechtsbeschwerdebegründung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung in einer Weise auseinanderzusetzen, die erkennen lässt, in welchem Umfang und warum der Rechtsmittelführer die Erwägungen des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 1, zu B I der Gründe mwN). - LAG Hessen, 14.07.2005 - 9 TaBV 183/04
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2005 - 9 TaBV 183/04 - aufgehoben, soweit er der Beschwerde des Gesamtbetriebsrats stattgegeben hat. - ArbG Frankfurt/Main, 14.10.2004 - 11 BV 741/03
Die Beteiligten streiten um die Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung, welche …
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05
Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Oktober 2004 - 11 BV 741/03 - wird insgesamt zurückgewiesen.
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19
Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter
Rn. 38 f) Die Auslegung des § 8 BV und die Annahme, diese betriebliche Regelung sei wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2006 (- 1 ABR 59/05 -). - BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08
Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters
Auf ihre Wirksamkeit (vgl. hierzu BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18 bis 30, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18) kommt es nicht an. - LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19
Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der …
Rn. 100 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist mit dem Begriff des "Nichtregelnkönnens" im Sinne von § 58 Abs. 1 BetrVG nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Unmöglichkeit gemeint (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24).
- LAG Düsseldorf, 14.12.2018 - 10 Sa 96/18
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung betreffend die Behandlung von Reisezeit …
Sie bestimmt vielmehr ausschließlich, welche Fahrzeiten des Außendienstmitarbeiters als Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris).Denn in diesem zeitlichen Umfang bestimmt § 8 BV, dass Fahrzeit nicht auf die Hauptleistung des Klägers anzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - juris, Rn. 29).
Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 20 f., juris).
Sie regelt hingegen nicht, wie die Arbeitgeberin die Arbeitsleistungen des Außendienstmitarbeiters zu vergüten hat (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.09.2017 - 3 Sa 185/17 - juris, Rn. 78).
Sie legen lediglich fest, welche Leistungen des Arbeitnehmers darauf angerechnet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 29, juris).
Sie verstößt auch weder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG noch gegen sonstiges Gesetzesrecht (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 30, juris zu einer vergleichbaren Regelung).
- BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 483/08
Betriebliche Übung - ablösende Betriebsvereinbarung
Gegenüber den Regelungen einer Betriebsvereinbarung haben günstigere einzelvertragliche Vergütungsansprüche Vorrang (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18). - LAG Düsseldorf, 14.12.2018 - 10 Sa 193/18
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Vergütungspflicht von …
Sie bestimmt vielmehr ausschließlich, welche Fahrzeiten des Außendienstmitarbeiters als Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Hauptleistungspflicht gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris).Die vom Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - vertretene Auffassung, § 8 BV enthalte keine Bestimmung über den Umfang der Gegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung, weil nur festgelegt werde, welche Leistungen des Arbeitnehmers als Arbeitsleistungen und damit als vertraglich geschuldete Arbeitspflicht anzusehen seien, sei nicht haltbar.
Denn in diesem zeitlichen Umfang bestimmt § 8 BV, dass Fahrzeit nicht auf die Hauptleistung des Klägers anzurechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - juris, Rn. 29).
Eine gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 20 f., juris).
Sie regelt hingegen nicht, wie die Arbeitgeberin die Arbeitsleistungen des Außendienstmitarbeiters zu vergüten hat (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.09.2017 - 3 Sa 185/17 - juris, Rn. 78).
Sie legen lediglich fest, welche Leistungen des Arbeitnehmers darauf angerechnet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 29, juris).
Sie verstößt auch weder gegen § 75 Abs. 1 BetrVG noch gegen sonstige Gesetzesrecht (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 -, Rn. 30, juris zu einer vergleichbaren Regelung).
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19
Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten
Rn. 40 f) Die Auslegung des § 8 BV und die Annahme, diese betriebliche Regelung sei wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2006 (- 1 ABR 59/05 -). - BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist
Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist von Anfang an unwirksam(BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18;… Fitting 25. Aufl. § 77 Rn. 99;… GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 123). Sonstige Arbeitsbedingungen iSd. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sind nicht nur materielle Arbeitsbedingungen, die den Umfang der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers betreffen, sondern alle Regelungen, die als Gegenstand tarifvertraglicher Inhaltsnormen nach § 1 TVG den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen (BAG 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - zu II 3 der Gründe, BAGE 67, 377;… WPK/Preis 4. Aufl. § 77 Rn. 60;… GK-BetrVG/Kreutz 9. Aufl. § 77 Rn. 83 u. 85).. - BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20
Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage
Eine solche wird angenommen, wenn eine auf die einzelnen Betriebe beschränkte Regelung deshalb nicht möglich ist, weil der Arbeitgeber den der Mitbestimmung unterfallenden Regelungsgegenstand mitbestimmungsfrei so vorgegeben hat, dass eine Regelung nur betriebsübergreifend erfolgen kann (…vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 454/06 - Rn. 23, BAGE 123, 152; 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18). - BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 24 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 18). - BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
- BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der …
- BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 114/07
Kündigung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08
Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2017 - 3 Sa 185/17
Vergütung von Anfahrtszeiten - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 9 Sa 27/23
Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung von Ersatzmitgliedern
- LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10
Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag - …
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16
Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des …
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.11.2014 - 5 Sa 10/13
Jubiläumszuwendung - allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz - Gesamtbetriebsrat - …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13
Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im …
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- LAG Köln, 28.01.2025 - 9 TaBV 89/24
Einigungsstelle; Personalfragebogen; Kompetenzkonflikt zwischen Gesamtbetriebsrat …
- BAG, 16.08.2011 - 1 AZR 314/10
Tarifvorrang - Betriebsvereinbarung über Auszahlung der Beträge aus dem …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2026 - 12 TaBV 66/25
Einigungsstelle zu mobiler Arbeit; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - Offensichtlichkeitsmaßstab
- LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18
Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11
Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung, …
- LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07
Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - Rechtskraft eines LAG-Beschlusses - …
- LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 Sa 440/07
Weihnachtsgeld, Betriebliche Übung, Tarifvorbehalt, Vorrangtheorie, …
- LAG Köln, 06.08.2008 - 10 TaBV 49/08
Einigungsstelle zur Zahlung von Zulagen und Prämien - Prüfungsmaßstab der …
- ArbG Frankfurt/Oder, 16.06.2017 - 6 Ca 654/16
Vergütungsansprüche für 24-Stundendienste
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".