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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.04.2020

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7316
BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,7316)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,7316)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,7316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht entscheidet über öffentliche Zustellung!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Rückzahlungsansprüche aus (Verbraucher-)Bankdarlehen bei späterer Wohnsitzverlegung des Bankkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Rückzahlungsansprüche aus (Verbraucher-)Bankdarlehen bei späterer Wohnsitzverlegung des Bankkunden

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 6; EuGVVO 1215/2012 Art. 18; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; Rom I-VO 593/2008 Art. 4; Rom I-VO 593/2008 Art. 6; Rom I-VO 593/2008 Art. 10; Rom I-VO 593/2008 Art. 1... 1; Rom I-VO 593/2008 Art. 13; ZPO § 16; ZPO § 29; ZPO § 35
    Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 268
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung; …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Selbst ohne wirksame Rechtswahl ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Rom I-VO, der auch Bankkreditverträge einschließlich Verbraucherkreditverträge erfasst (zur Einordnung von Bankkreditverträgen als Dienstleistungen im Sinne des Art. 6 Abs. 4 Buchst. a Rom I-VO: BGH, Urt. v. 28. Februar 2012, XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 Rn. 19 f.), der Erfüllungsort nach dem materiellen Recht Deutschlands zu bestimmen.

    Denn bei einem Darlehensvertrag wird die vertragstypische Leistung von der darlehensgebenden Seite erbracht (vgl. BGH, NJW 2012, 1817 Rn. 24), die in vorliegender Sache ihren Sitz in Deutschland hat und den Kreditbetrag in Deutschland ausbezahlt hat.

  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 8/80

    Negativer Zuständigkeitsstreit in einem rechtshängigen Verfahren als …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1]; Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.];… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 36).

    Sie stellt, auch wenn sie Ausführungen zur Zuständigkeit enthält, keine Entscheidung über die Zuständigkeit dar (BGH, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7];… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 281 Rn. 5).

  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 13 b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 21. Juni 1991, AR 1 Z 49/91, NJW-RR 1992, 569 [juris Rn. 6]; KG, Beschluss vom 31. Oktober 2019, 2 AR 52/19, NJ 2020, 22 [23]; OLG München…, Beschluss vom 8. August 2013, 34 AR 219/13, NJW-RR 2014, 80 [juris Rn. 5];… Toussaint in BeckOK, ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

    Rn. 33 c) Da eine Anhörung des Beklagten noch nicht stattgefunden hat und im Rahmen der Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit nicht veranlasst war, steht die Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens unter dem Vorbehalt, dass das Landgericht Mainz an einer erneuten Überprüfung seiner Zuständigkeit aufgrund neuen Sachvortrags nach Rechtshängigkeit nicht gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]).

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 34 Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 1Z AR 160/02

    Bestimmung der Zuständigkeit - internationale Zuständigkeit der …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 34 Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2003 - 15 AR 48/03

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen Streitgenossen …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 34 Weil das bestimmende Gericht zudem nicht über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Streitverfahrens entscheidet, bleibt die Entscheidung darüber, ob die internationale Zuständigkeit tatsächlich gegeben ist, dem bestimmten Gericht der Hauptsache vorbehalten; sie wird nicht dadurch präjudiziert, dass ein örtlich zuständiges Gericht bestimmt wird (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 1. August 2019, 1 AR 12/19, FamRZ 2020, 41 [juris Rn. 31); Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Dezember 2003, 15 AR 48/03, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Leistungsort für Schulden aus einem Bankdarlehen ist nach allgemeiner Meinung gemäß § 270 Abs. 4, § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des Bankkunden im Zeitpunkt der Kreditgewährung, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Dezember 2004, XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 [juris Rn. 26 f.]; BayObLG, Beschluss vom 31. Januar 1996, 1Z AR 62/95, NJW-RR 1996, 956 [juris Rn. 11]; Krüger in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 269 Rn. 25; Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearb.
  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Mit der Abgabe hat das Gericht dem Willen der Klägerin Rechnung getragen, die mit ihrem Antrag zum Ausdruck gebracht hat, anstelle des zuerst angegangenen dieses andere Gericht (als das nach § 16 ZPO für zuständig erachtete Gericht) anrufen zu wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2011, X ARZ 263/11, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 217/09

    Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf …

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 29 Zum einen kommt eine Zuständigkeit beim Landgericht Mainz als dem Gericht des letzten Wohnsitzes gemäß § 16 ZPO in Betracht, weil sich ein aktueller Wohnsitz des Beklagten aus den vorgelegten Bescheinigungen der Meldebehörden nicht ergibt (zu der grundsätzlich vom Kläger nachzuweisenden Wohnsitzlosigkeit nicht nur in Bezug auf das Inland: BGH, Beschluss vom 22. April 2010, IX ZB 217/09, juris Rn. 9; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 18 f.;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 16 Rn. 5;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 16 Rn. 2;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 16 Rn. 4) und auch ein Aufenthaltsort im Inland nicht bekannt ist.
  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 67/19

    Gerichtsstandsbestimmung bei einem Streitgenossen mit unbekanntem Aufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 29 Zum einen kommt eine Zuständigkeit beim Landgericht Mainz als dem Gericht des letzten Wohnsitzes gemäß § 16 ZPO in Betracht, weil sich ein aktueller Wohnsitz des Beklagten aus den vorgelegten Bescheinigungen der Meldebehörden nicht ergibt (zu der grundsätzlich vom Kläger nachzuweisenden Wohnsitzlosigkeit nicht nur in Bezug auf das Inland: BGH…, Beschluss vom 22. April 2010, IX ZB 217/09, juris Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019, 1 AR 67/19, juris Rn. 18 f.;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, § 16 Rn. 5;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, § 16 Rn. 2;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 16 Rn. 4) und auch ein Aufenthaltsort im Inland nicht bekannt ist.
  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in …

  • BGH, 18.10.1995 - XII ARZ 18/95

    Voraussetzungen für die Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH

  • KG, 31.10.2019 - 2 AR 52/19

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Gerichtsstandsbestimmung vor …

  • OLG Köln, 05.09.2002 - 16 W 27/02

    Öffentliche Klagezustellung bei fehlender internationaler Zuständigkeit des …

  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
  • BayObLG, 21.06.1991 - AR 1 Z 49/91
  • RG, 18.05.1900 - I 40/00

    Hat das Gericht, welchem eine Klage mit dem Gesuche um Bewilligung der …

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren …

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1];… Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.]; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 12;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 35;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 28;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 36).

    Rn. 20 Vor Rechtshängigkeit kann das zuständige Gericht nur ausnahmsweise bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 13 m. w. N.).

  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Zuständigkeit für Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks

    In diesem Zusammenhang hat das verweisende Gericht im Übrigen auch nicht willkürfrei annehmen können, dass es der Klägerin, da kein ausschließlicher Gerichtsstand beim angerufenen Gericht eröffnet sei, vor Rechtshängigkeit freigestanden habe, ihre getroffene Gerichtswahl noch zu revidieren (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 21).
  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20

    Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit danach grundsätzlich erst in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache durch Zustellung der Klage (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1];… Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 [juris Rn. 7 f.]; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 12;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 36).

    Rn. 18 b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 13;… Beschluss vom 21. Juni 1991, AR 1 Z 49/91, NJW-RR 1992, 569 [juris Rn. 6]; KG…, Beschluss vom 31. Oktober 2019, 2 AR 52/19, juris Rn. 7; OLG München…, Beschluss vom 8. August 2013, 34 AR 219/13, NJW-RR 2014, 80 [juris Rn. 5];… Toussaint in BeckOK, ZPO, 39. Ed. Stand 1. Dezember 2020, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

  • BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht

    In einem zivilprozessualen Klageverfahren kommt eine Bestimmung der Zuständigkeit erst dann in Betracht, wenn Rechtshängigkeit der Streitsache (§ 261 Abs. 1, § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 2 ZPO) eingetreten ist, denn vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit können keine rechtskräftigen Entscheidungen über die Unzuständigkeit im Sinne der Vorschrift erlassen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995, XII ARZ 18/95, NJW-RR 1996, 254 [juris Rn. 1];… Beschluss vom 5. März 1980, IV ARZ 8/80, NJW 1980, 1281 juris Rn. 7 f.; BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, juris Rn. 12;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 36).
  • BayObLG, 23.07.2026 - 102 VA 113/26

    Internationale Rechtshilfe, Beglaubigung von Übersetzungen, Hoheitsrechte, …

    Deshalb ist zum Beispiel auch das Gericht zur Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung berufen, bei dem die Klage eingereicht ist, unabhängig von seiner internationalen Zuständigkeit (BayObLG, Beschluss vom 8. April 2020, 1 AR 7/20, NJOZ 2020, 1272 Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9626
OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2020 - 1 AR 7/20 (https://dejure.org/2020,9626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten Freiheitsstrafe in einem anderen Mitgliedsstaat der EU

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 23 Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az. III-2 Ausl 217/16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, Az. 1 AR (Ausl) 59/16).
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 2 Ausl 217/16

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer Haftstrafe in Litauen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2020 - 1 AR 7/20
    Rn. 23 Nach § 73 IRG ist die Leistung von Rechtshilfe unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung widersprechen oder gegen grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten verstoßen würde sowie wenn die Erledigung der Rechtshilfe zu den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen im Widerspruch stünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017, Az. III-2 Ausl 217/16; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2016, Az. 1 AR (Ausl) 59/16).
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