Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltendmachung der Ansprüche des Art. 6 Abs. 1 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) bei einer informellen Mitarbeit im Familienbetrieb; Ansprüche bei einer ohne Vergütung geleisteten Mitarbeit im Familienbetrieb; Abhängigkeitsverhältnis und Zahlung einer ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ARB Nr. 1/80 Art. 6; RL 2003/109/EG Art. 12 Abs. 1; RL 2003/109/EG Art. 8; RL 2003/109/EG Art. 7 Abs. 1; EMRK Art. 8; EG Art. 234 S. 3
D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Arbeitnehmer, ordnungsgemäße Beschäftigung, Familienbetrieb, besonderer Ausweisungsschutz, Daueraufenthaltsrichtlinie, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Befristung, ... - milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 53; AufenthG 2004, § 54; AuslG 1990, § 47; AuslG 1990, § 48; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3; EWGAssRBes 1/80; EWGAssRBes 1/... 80, Art 6 Abs 1; EWGAssRBes 1/80, Art 14 Abs 1; EGRL 109/2003; MRK, Art 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.08.2006 - 19 B 05.1611
- BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 12.06.1980 - 1/80
Salmon
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Rn. 3 a) Die Beschwerde sieht Klärungsbedarf für die Frage, "ob eine informelle Mitarbeit im Familienbetrieb zum Erwerb der Ansprüche des Art. 6 ARB 1/80 führen kann" (Beschwerdebegründung S. 2 - Abschnitt I).Rn. 4 Die Beschwerde wendet sich gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, dass die länger als vierjährige Mitarbeit des Klägers in der Spielhalle seiner Ehefrau nicht zur Entstehung einer Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 geführt habe.
Sie meint, auch die Mitarbeit im Familienbetrieb ohne formelles Beschäftigungsverhältnis und ohne Lohnzahlung könne den Rechtsstatus nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 begründen und beruft sich u.a. darauf, die Begriffe des "Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört" und der "Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis" seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) weit auszulegen.
Da das Berufungsgericht eine "informelle Mitarbeit" ohne arbeitsvertragliche Grundlage trotz des geleisteten ehelichen Unterhalts nicht als rechtsbegründend nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 angesehen habe, sei die Frage klärungsbedürftig.
Vielmehr ergibt sich bereits aus der Rechtsprechung des EuGH, dass eine ohne Vergütung geleistete Mitarbeit im Familienbetrieb - wie hier - nicht von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erfasst wird.
Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Tätigkeit des Klägers aufgrund der "letztlich eigenverantwortlichen Führung des Spielhallenbetriebs" eher als selbständig eingeordnet und nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne von Art. 6 ARB 1/80 (UA S. 10).
Rn. 6 b) Die Beschwerde möchte weiter geklärt sehen, "ob die Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich ARB 1/80 auch durch eine mehr als vierjährige Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern erworben werden können, ohne dass der betreffende türkische Arbeitnehmer zuvor die Ansprüche nach dem 1. und 2. Spiegelstrich der Vorschrift erworben hat" (Beschwerdebegründung S. 8 unter II).
Die Beschwerde legt selbst dar, dass die Frage vom EuGH in der Sache Sedef am 10. Januar 2006 (Rs. C-230/03 - InfAuslR 2006, 106) in dem Sinne entschieden worden ist, dass die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 ARB 1/80 einem türkischen Arbeitnehmer nur dann zustehen, wenn dieser zuvor Ansprüche nach dem 1. und 2. Spiegelstrich erworben hatte (Beschwerdebegründung S. 9).
Rn. 8 c) Weiter erstrebt die Beschwerde die Klärung der Frage, "ob die Erteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis über das Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 für den betreffenden türkischen Arbeitnehmer ein Aufenthaltsrecht begründet, welches ihm nur unter Beachtung der Vorgaben des Art. 14 ARB 1/80 entzogen werden kann" (Beschwerdebegründung S. 12 unter III).
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Sie selbst räumt ein, dass der Senat in seinem zwischen den Parteien dieses Verfahrens ergangenen Urteil vom 15. März 2005 (- BVerwG 1 C 2.04 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 42 S. 63) an seiner Rechtsprechung festgehalten hat, dass sich in Fällen wie dem vorliegenden aus der Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 ZP kein erhöhter Ausweisungsschutz ergeben kann (so bereits Urteil vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ).Der Senat hat ausgeführt (- BVerwG 1 C 2.04 - a.a.O. - juris Rn. 16):.
- BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03
Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat, seiner privaten und familiären Situation und seiner nach wie vor vorhandenen Beziehungen zur Türkei war es nach Art. 6 GG und nach Art. 8 EMRK auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bisher nicht geboten, die Ausweisung von vornherein zeitlich zu befristen (vgl. EGMR, Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde-Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147 ff. m.w.N.; vgl. dazu allgemein auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - EuGRZ 2004, 317 = InfAuslR 2004, 280).".
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Wie der Senat in seinem auch von der Beschwerde zitierten Urteil vom 23. Mai 1995 (- BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ) ausgeführt hat, bezweckt das Verbot der Inländerdiskriminierung den Schutz des Inländers, hier also des deutschen Ehepartners. - EGMR, 17.04.2003 - 52853/99
D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat, seiner privaten und familiären Situation und seiner nach wie vor vorhandenen Beziehungen zur Türkei war es nach Art. 6 GG und nach Art. 8 EMRK auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bisher nicht geboten, die Ausweisung von vornherein zeitlich zu befristen (vgl. EGMR, Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde-Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147 ff. m.w.N.; vgl. dazu allgemein auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 1. März 2004 - 2 BvR 1570/03 - EuGRZ 2004, 317 = InfAuslR 2004, 280).". - EGMR, 27.10.2005 - 32231/02
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Rn. 20 Das von der Beschwerde angeführte Urteil des EGMR in der Sache Keles, das nach der Entscheidung des Senats ergangen ist (EGMR, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 32231/02 - InfAuslR 2006, 3), begründet keinen erneuten Klärungsbedarf. - OVG Hamburg, 05.09.2006 - 3 Bf 113/06
Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach dem Tod des …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Es bedarf keiner Klärung, ob eine gegen Art. 3 GG verstoßende Inländerdiskriminierung vorliegt, denn die Beschwerde begründet nicht, dass sich auch der ausländische Ehepartner auf das Verbot berufen kann, das den Schutz des Inländers bezweckt (eine Inländerdiskriminierung verneinen für andere europarechtliche Regelungen zum Familiennachzug OVG Hamburg, Urteil vom 5. September 2006 - 3 Bf 113/06 - juris Rn. 39 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 7 TG 2317/06 -InfAuslR 2007, 95 Rn. 8 ff.). - BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90
Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Eine Vorlagepflicht nach Art. 234 Satz 3 EG bestand nicht, da die Entscheidung des Berufungsgerichts noch mit einem Rechtsmittel, nämlich der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision anfechtbar war (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7 m.w.N.). - EGMR, 31.10.2002 - 37295/97
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
"Die Ausweisung begegnet - vorbehaltlich neuer Erkenntnisse im anschließenden Berufungsverfahren - auch im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK keinen rechtlichen Bedenken, selbst wenn danach für die gerichtliche Kontrolle der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz als maßgeblich anzusehen sein sollte (vgl. EGMR, Urteil vom 31. Oktober 2002 - Beschwerde-Nr. 37295/97 - Yildiz - InfAuslR 2003, 126 m.w.N.).". - VGH Hessen, 23.10.2006 - 7 TG 2317/06
Erfordernis der Verfolgung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Ausland …
Auszug aus BVerwG, 29.06.2007 - 1 B 133.06
Es bedarf keiner Klärung, ob eine gegen Art. 3 GG verstoßende Inländerdiskriminierung vorliegt, denn die Beschwerde begründet nicht, dass sich auch der ausländische Ehepartner auf das Verbot berufen kann, das den Schutz des Inländers bezweckt (eine Inländerdiskriminierung verneinen für andere europarechtliche Regelungen zum Familiennachzug OVG Hamburg…, Urteil vom 5. September 2006 - 3 Bf 113/06 - juris Rn. 39 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 7 TG 2317/06 -InfAuslR 2007, 95 Rn. 8 ff.). - EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani
- EuGH, 11.01.2007 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …
- BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Der Gedanke des Verbots der Inländerdiskriminierung bezweckt nämlich den Schutz des Inländers und würde im vorliegenden Zusammenhang allein bedeuten, dass der deutsche Partner eines Ausländers nicht unter Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG schlechter gestellt werden darf als ein im Inland lebender freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger mit ausländischem Ehepartner (vgl. Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ; Beschluss vom 29. Juni 2007 - BVerwG 1 B 133.06 - juris Rn. 14). - BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08
Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen …
Denn es wird nicht aufgezeigt, inwiefern das Berufungsgericht zur Vorlage verpflichtet gewesen sein soll, obwohl es, da seine Entscheidung mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision anfechtbar war, nicht als letztinstanzliches Gericht entschieden hat (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2007 - BVerwG 1 B 133.06 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 48 Rn. 23 m.w.N.). - VG Saarlouis, 08.03.2017 - 6 K 1896/14
Nachträgliche Befristung einer ehebedingten Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer …
Rn. 40 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.06.2007, 1 B 133/06, juris; BVerwG, Urteil vom 04.09.2007, 1 C 43/06, juris, Rz. 38, 39; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 30.06.2015, 6 L 349/15.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 A 190/06
Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger Arbeitgeberwechsel verschiedene …
Rn. 21 vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 1 B 133.06 -,. - VG München, 26.02.2008 - M 4 K 07.2984
Auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG …
Dabei stehen die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 Tiret 2 oder 3 ARB 1/80 einem türkischen Arbeitnehmer erst dann zu, wenn dieser zuvor Ansprüche nach Tiret 1 bzw. nach Tiret 1 und 2 erworben hatte (vgl. EuGH vom 10.1.2006, NVwZ 2006, 315 m.w.N.; BVerwG vom 10.1.2006, InfAuslR 2006, 106; BVerwG vom 29.6.2007, Az.: 1 B 133.06). - VG Düsseldorf, 29.08.2016 - 7 L 46/16
Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der fehlenden …
- VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676
Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; …
Dabei stehen die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 Tiret 2 oder 3 ARB 1/80 einem türkischen Arbeitnehmer erst dann zu, wenn dieser zuvor Ansprüche nach Tiret 1 bzw. nach Tiret 1 und 2 erworben hatte (vgl. EuGH vom 10.1.2006, NVwZ 2006, 315 m.w.N.; BVerwG vom 10.1.2006, InfAuslR 2006, 106; BVerwG v. 29.6.2007, Az.:1 B 133.06).
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