Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Regelerteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel: kein Ausweisungsinteresse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 4 AufenthG 2004
Regelerteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel: kein Ausweisungsinteresse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ; Erteilung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung
- datenbank.nwb.de
Regelerteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel: kein Ausweisungsinteresse
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.11.2019 - 23 K 551.17
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2023 - 3 B 27.22
- BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Vielmehr reicht es aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d. h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt, wie es insbesondere im Katalog des § 54 AufenthG normiert ist (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 15).Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt - sofern sie nicht durch § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeschlossen ist - erst - wie vom Berufungsgericht zutreffend angenommen (UA Bl. 8) - im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt oder im Rahmen einer - wie hier in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 15).
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Danach kommt es für das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich ausgewiesen werden könnte, was etwa dann nicht der Fall ist, wenn er sich noch nie im Inland aufgehalten hat (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2023 - 1 C 6.22 - NVwZ 2023, 1655 Rn. 11 f.).Die Einreise ohne den nach § 4 AufenthG erforderlichen Aufenthaltstitel gilt als unerlaubt (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und ein Ausländer, der unerlaubt an den für eine legale Einreise allein zugelassenen Grenzübergangsstellen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) einreisen will, wird nach § 15 Abs. 1 AufenthG an der Grenze zurückgewiesen (BVerwG, Urteil vom 25 Mai 2023 - 1 C 6.22 - NVwZ 2023, 1655 Rn. 20).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17
Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2 …und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 08.05.2018 - 5 B 18.18
Einsatz und bestimmungsgemäße Verwendung der einem Beamten bewilligten und …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2024 - 1 B 25.23
Rn. 2 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 B 18.18 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen, 03.09.2026 - 3 B 255/25
Verfahrensduldung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …
Rn. 35 Entsprechend der ständigen Rechtsprechung - nicht nur - des Senats ist unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…SächsOVG, Beschl. v. 15. Juni 2026 - 3 B 322/25 -, juris Rn. 23 m. w. N.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 21 m. w. N.;… ThürOVG, Beschl. v. 6. November 2017 - 3 EO 563/17 -, juris Rn. 12). - OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2025 - 6 MB 22/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis, …
Es reicht aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt - d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen - vorliegt (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 5, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15).Zwar ist ein geltend gemachtes Bleibeinteresse bei der Frage, ob aufgrund eines atypischen Sachverhalts eine Abweichung vom Regelfall vorliegt, in die insoweit durchzuführende Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 6, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15), so dass sich daraus ein gebundener Anspruch ergeben könnte.
- VG Berlin, 10.09.2024 - 9 K 350.23 Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt - sofern sie nicht durch § 10 Abs. 3 AufenthG ausgeschlossen ist - erst im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt oder im Rahmen einer - wie hier in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - spezialgesetzlich vorgesehenen Ermessensentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 15).
Die Prüfung der Ausweisungsinteressen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 AufenthG wird nicht dadurch obsolet, dass über die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots entschieden wurde (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 - juris Rn. 7, OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. November 2024 - OVG 11 N 19/22 - juris Rn. 17 f.).
Auf die Dauer des verhängten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist schon deshalb nicht abzustellen, weil es für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu berücksichtigende Erteilungsvoraussetzung des fehlenden Ausweisungsinteresses allein auf die Beurteilung der Sach- und Interessenlage im Zeitpunkt der behördlichen oder ggf. der gerichtlichen Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels ankommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2023 - OVG 3 B 27/22 - Urteilsabschrift S. 13, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 - juris Rn. 7).
- OVG Sachsen, 06.01.2025 - 3 B 207/24
Zum geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften i. S. d. § 54 Abs. 2 Nr. 10 …
Rn. 22 Auch entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats ist unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2023 - 3 B 114/23 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 17. August 2023 - 3 D 16/23 -, juris Rn. 22 …und Beschl. v. 9. März 2023 - 3 B 14/23 -, juris Rn. 17; vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 21 m. w. N.;… ThürOVG, Beschl. v. 6. November 2017 - 3 EO 563/17 -, juris Rn. 12).Rn. 29 Soweit der Antragsteller weiter darauf verweist, dass er nicht ausgewiesen werden dürfe und auch die Antragsgegnerin hiervon ausgehe, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass es darauf bei der Prüfung, ob der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis das Fehlen der Regelerteilungsvoraussetzung des Nichtbestehens eines Ausweisungsinteresses nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG entgegensteht, nicht ankommt (…st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2022 - 3 B 46/22 -, juris Rn. 12 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 a. a. O. Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 07.04.2025 - 3 B 23/25
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG; zum …
Rn. 10 Entsprechend der ständigen Rechtsprechung - nicht nur - des Senats ist unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…SächsOVG, Beschl. v. 6. Januar 2025 - 3 B 207/24 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 16. November 2023 - 3 B 114/23 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 17. August 2023 - 3 D 16/23 -, juris Rn. 22 …und Beschl. v. 9. März 2023 - 3 B 14/23 -, juris Rn. 17; vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 21 m. w. N.;… ThürOVG, Beschl. v. 6. November 2017 - 3 EO 563/17 -, juris Rn. 12).Rn. 12 Ebenso zutreffend und der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend sind die Ausführungen des Gerichts, dass es nicht darauf ankommt, ob Bleibeinteressen nach § 55 AufenthG bestehen, die im Rahmen einer nach § 53 Abs. 1 AufenthG vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen wären (…SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2023 a. a. O. m. w. N., …und Beschl. v. 6. Januar 2025 a. a. O. Rn. 29; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 a. a. O. Rn. 6).
Denn für eine Berücksichtigung der von ihm angesprochenen Bleibeinteressen bleibt genügend Raum im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinn des § 5 Abs. 1 AufenthG vorliegt (…SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2022 - 3 B 46/22 -, juris Rn. 16 …und Beschl. v. 6. Januar 2025 a. a. O. Rn. 29; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen, 15.06.2026 - 3 B 322/25
Zuständigkeit; Verlegung des Wohnsitzes während des Widerspruchsverfahrens über …
Rn. 23 (2) Entsprechend der ständigen Rechtsprechung - nicht nur - des Senats ist unter einem Ausweisungsinteresse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ein Tatbestand zu verstehen, der in § 54 AufenthG definiert ist (…SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2025 - 3 B 23/25 -, juris Rn. 10;… Beschl. v. 6. Januar 2025 - 3 B 207/24 -, juris Rn. 22;… Beschl. v. 16. November 2023 - 3 B 114/23 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 17. August 2023 - 3 D 16/23 -, juris Rn. 22, …und Beschl. v. 9. März 2023 - 3 B 14/23 -, juris Rn. 17; vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 21 m. w. N.;… ThürOVG, Beschl. v. 6. November 2017 - 3 EO 563/17 -, juris Rn. 12).Rn. 31 (4) Ebenso zutreffend und der ständigen Rechtsprechung des Senats entsprechend sind die Ausführungen des Gerichts, dass es nicht darauf ankommt, ob Bleibeinteressen nach § 55 AufenthG bestehen, die im Rahmen einer nach § 53 Abs. 1 AufenthG vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen wären (…SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2025 - 3 B 23/25 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 16. November 2023 a. a. O. m. w. N., …und Beschl. v. 6. Januar 2025 a. a. O. Rn. 29; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2024 a. a. O. Rn. 6).
- VG Berlin, 11.06.2026 - 12 K 547.24 Rn. 60 aa) Der Begriff des Ausweisungsinteresses verweist auf das Ausweisungsrecht und greift die in § 53 Abs. 1, § 54 AufenthG gewählte und anhand von Beispielen erläuterte Begriffsbildung auf (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 B 25.23 - juris Rn. 5 f.).
Dass die in §§ 53, 54 AufenthG "anhand von Beispielen erläutert[e] Begriffsbildung" auch bei § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu würdigen ist, entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 1 B 25.23 - juris Rn. 5 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2025 - 6 MB 3/25
Ausweisung eines Ausländers; langjährige Verschleierung der Identität durch die …
Die nach § 11 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugleich auszusprechende Befristung beginnt auch nach der Ausweisung erst mit der Ausreise zu laufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 7). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 2/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; …
Die nach § 11 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugleich auszusprechende Befristung beginnt auch nach der Ausweisung erst mit der Ausreise zu laufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25.23 -, juris Rn. 7). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
Die nach § 11 Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugleich auszusprechende Befristung beginnt auch nach der Ausweisung erst mit der Ausreise zu laufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.2024 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 7). - OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2025 - 6 MB 37/25
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; vollziehbar ausreisepflichtiger …
- VG Schleswig, 29.07.2025 - 11 B 67/25
Eilantrag gegen geplante Abschiebung auch im Beschwerdeverfahren erfolglos
- VG Schleswig, 19.06.2024 - 11 B 19/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung der Verlängerung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2024 - 6 MB 19/24
Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung wegen Ausweisungsinteresse; Anliegen eines …
- VG Schleswig, 07.08.2024 - 11 B 22/24
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Fahrtenbuchauflage, gesamter Fuhrpark
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark bei vielfachen Geschwindigkeitsverstößen
- IWW
§ 31a StVZO
- bussgeldsiegen.de
Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark
- rechtsportal.de
StVZO § 31a
Führung von Fahrtenbüchern für den gesamten Fuhrpark eines Halters im Fall mehrerer Geschwindigkeitsverstöße ohne Ermittlung des verantwortlichen Fahrers
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark - Nichtfeststellbarkeit der Fahrer
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.02.2023 - 5 L 954/22
- OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen …
Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23
Zwar erfolgte die diesbezügliche Anfrage an die Antragstellerin als Fahrzeughalterin erst unter dem 2.2.2022 (erneute/wiederholende Anfrage am 23.2.2022), also nach Ablauf der regelmäßig zu beachtenden Zweiwochenfrist, allerdings kann angesichts der Qualität des Fahrerfotos (Bl. 642 der Vwakte) ausgeschlossen werden, dass ein durch den Zeitablauf bedingtes Unvermögen der Geschäftsführung der Antragstellerin, zu erkennen bzw. zu rekonstruieren, wer der verantwortliche Fahrer war, für das Unterbleiben der Beantwortung der Anfrage ursächlich gewesen sein könnte; es verbleibt allein der Rückschluss auf eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft, so wie sie seitens der Antragstellerin in den vorangegangenen Jahren durchgängig praktiziert worden war.[vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18][vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18]. - OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07
Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23
Zwar erfolgte die diesbezügliche Anfrage an die Antragstellerin als Fahrzeughalterin erst unter dem 2.2.2022 (erneute/wiederholende Anfrage am 23.2.2022), also nach Ablauf der regelmäßig zu beachtenden Zweiwochenfrist, allerdings kann angesichts der Qualität des Fahrerfotos (Bl. 642 der Vwakte) ausgeschlossen werden, dass ein durch den Zeitablauf bedingtes Unvermögen der Geschäftsführung der Antragstellerin, zu erkennen bzw. zu rekonstruieren, wer der verantwortliche Fahrer war, für das Unterbleiben der Beantwortung der Anfrage ursächlich gewesen sein könnte; es verbleibt allein der Rückschluss auf eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft, so wie sie seitens der Antragstellerin in den vorangegangenen Jahren durchgängig praktiziert worden war.[vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18][vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18]. - OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur …
Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23
Zwar erfolgte die diesbezügliche Anfrage an die Antragstellerin als Fahrzeughalterin erst unter dem 2.2.2022 (erneute/wiederholende Anfrage am 23.2.2022), also nach Ablauf der regelmäßig zu beachtenden Zweiwochenfrist, allerdings kann angesichts der Qualität des Fahrerfotos (Bl. 642 der Vwakte) ausgeschlossen werden, dass ein durch den Zeitablauf bedingtes Unvermögen der Geschäftsführung der Antragstellerin, zu erkennen bzw. zu rekonstruieren, wer der verantwortliche Fahrer war, für das Unterbleiben der Beantwortung der Anfrage ursächlich gewesen sein könnte; es verbleibt allein der Rückschluss auf eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft, so wie sie seitens der Antragstellerin in den vorangegangenen Jahren durchgängig praktiziert worden war.[vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18][vgl. zu den Grenzen des Erfordernisses der Ursächlichkeit der Wahrung der Zweiwochenfrist: BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris Rdnrn. 19 ff.; OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, juris Rdnrn. 9 ff., und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 -, juris Rdnr. 18].
- OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert
Dies lässt erkennen, dass für die mangelnde Mitwirkung nicht ein etwaig wechselnder Benutzerkreis und eine daraus gegebenenfalls resultierende Schwierigkeit, denjenigen, der das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu ermitteln, ausschlaggebend waren, sondern allein die bereits im Grundsatz fehlende Bereitschaft, ihre Obliegenheit, an der Aufklärung der mit ihren Fahrzeugen begangenen Verkehrsverstöße soweit mitzuwirken, wie ihr das möglich und zumutbar ist (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 19. April 2023 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 13).
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