Rechtsprechung
| OVG Bremen, 17.04.2007 - 1 B 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- bremen.de
Stubu muss schließen
- bremen.de
(Pressemitteilung und Volltext)
Stubu" muss schließen
- Oberverwaltungsgericht Bremen
GastG § 15 Abs 2; GastG § 4 Abs 1 Nr 1; VwGO § 80 Abs 5
Stubu muss schließen - Diskothek; Gaststättenerlaubnis; Türsteher; Unzuverlässigkeit; Widerruf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 24.01.2007 - 5 V 3236/06
- OVG Bremen, 17.04.2007 - 1 B 36/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VG Bremen, 24.01.2007 - 5 V 3236/06
Schließung des "Stubu" im Eilverfahren bestätigt
Auszug aus OVG Bremen, 17.04.2007 - 1 B 36/07
OVG: 1 B 36/07 (VG: 5 V 3236/06).
- OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12
OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss; …
Dies hat das Oberverwaltungsgericht nach dem für das Eilverfahren geltenden Beweismaß in dem Beschluss vom 17. April 2007 - 1 B 36/07 -, auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, festgestellt.Hinzu kommt, dass die seinerzeit in diesem Verfahren vorgenommenen Versuche, einzelne Vorwürfe zu entkräften, keinerlei Überzeugungskraft besessen hatten; insoweit wird auf den Beschluss vom 17. April 2007 - 1 B 36/07 - verwiesen.
- OVG Bremen, 26.09.2007 - 1 B 287/07
Anforderungen an Begleitung durch Erziehungsbeauftragten in Diskotheken
Aktuelle Belege dafür, dass die Türsteher die ihnen übertragenen Ordnungsaufgaben in Zukunft nicht ausreichend erfüllen werden oder von ihnen gar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 17.04.2007 - 1 B 36/07), hat die Antragsgegnerin nicht zu nennen vermocht. - VG Bremen, 07.09.2012 - 5 V 1137/12
Aufhebung von gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Gaststättenerlaubnis; …
Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 17. April 2007 zurück (Az. 1 B 36/07). - VG Bremen, 12.11.2007 - 5 V 2923/07
Schließung der Diskothek nff cream club im Eilverfahren bestätigt.
Zum Jahreswechsel 2006/2007 musste die bekannte Diskothek "Stubu" wegen einer nicht gelösten Türsteherproblematik schließen (vgl. B. der Kammer vom 24.1.2007, 5 V 3236/06; OVG Bremen, B. v. 17.4.2007, 1 B 36/07). - VG Bremen, 19.02.2015 - 5 K 258/13
Betrieb der Diskothek Stubu nicht durch Betreibergesellschaft mit Geschäftsführer …
erteilten Gaststättenerlaubnis im Jahr 2006 wegen Unzuverlässigkeit war eine Vielzahl von Vorfällen vorausgegangen, bei denen von ihm beschäftigte Türsteher bei Ausübung ihrer Tätigkeit grundlos oder aus nichtigem Anlass Personen geschlagen und dadurch an ihrer Gesundheit geschädigt hatten (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschluss vom 09.10.2012, a.a.O., unter Verweis wegen der Einzelheiten auf die Feststellungen im Beschluss vom 17.04.2007 - 1 B 36/07, juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.2007 - 1 B 36.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erfüllung der Darlegungsanforderungen
- milo.bamf.de
VwGO, § 132 Abs 2; VwGO, § 133 Abs 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - 9 A 906/06
- BVerwG, 03.04.2007 - 1 B 36.07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 187.06
"Grundsätzliche Bedeutung" i. S. von § 132 Abs. 2 Nr. 1 …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2007 - 1 B 36.07
Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem Verfahren BVerwG 1 B 187.06 ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; §§ 10 Abs. 3; 25 Abs. 5 Satz 1; 30; 36; 27 ; AufenthG; 6 I ; GG; § 8 EMRK; § 1626 BGB
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit der Ausreise; Ausreise, freiwillige; Familie, Schutz; Beziehungen, familiäre; Schutzwirkungen des Art. 6 GG; Verbundenheit, Familienmitglieder; Beistandsgemeinschaft; Begegnungsgemeinschaft - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Kindeswohl, abgelehnte Asylbewerber, offensichtlich unbegründet, Sperrwirkung, Anspruch, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren) - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirkung, aufschiebende; Zweifel, ernstliche; Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit der Ausreise; Ausreise, freiwillige; Familie, Schutz; Beziehungen, familiäre; Schutzwirkungen des Art. 6 GG; Verbundenheit, Familienmitglieder; Beistandsgemeinschaft; Begegnungsgemeinschaft
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ).Das Grundgesetz überantwortet die Entscheidung, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
Dem Ziel der Begrenzung des Zuzugs von Ausländern darf von Verfassungs wegen erhebliches Gewicht beigemessen werden (vgl. BVerfGE 76, 1 ).
Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 ), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist.
Die Reichweite der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen des § 1353 Abs. 1 Satz 2, der §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt (vgl. BVerfGE 76, 1 ).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ).Das Grundgesetz überantwortet die Entscheidung, in welcher Zahl und unter welchen Voraussetzungen Fremden der Zugang zum Bundesgebiet ermöglicht werden soll, weitgehend der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris).
Darin sind sie ihrerseits geprägt durch den hohen Rang, der dem Kindeswohl von Verfassungs wegen für die Ausgestaltung des Familienrechts zukommt (vgl. BVerfGE 80, 81 ; 108, 82 ).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem deutschen Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Bei der Bewertung der familiären Beziehungen verbietet sich eine schematische Einordnung als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen, zumal auch der persönliche Kontakt mit dem Kind in Ausübung eines Umgangsrechts unabhängig vom Sorgerecht Ausdruck und Folge des natürlichen Elternrechts und der damit verbundenen Elternverantwortung ist und daher unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ).Die Entwicklung eines Kindes wird nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ).
- BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 = InfAuslR 2007, 4).Da der Antragsteller offenbar seit über 18 Monaten geduldet wird, liegen auch die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG vor, der keine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt, sondern das Bestehen der Erteilungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG voraussetzt und nur die dort vorgesehene Rechtsfolge ("kann") im Sinne eines "soll" modifiziert, d.h. im Regelfall einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200).
- BVerfG, 20.03.1997 - 2 BvR 260/97
Verfassungsrechtliche Kriterien bezüglich einer aufenthaltsrechtlich …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris).Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch die Betreuung des Kindes durch die Mutter entbehrlich wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.03.1997 - 2 BvR 260/97 - juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 - NVwZ 2000, 59).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Jedenfalls in jungen Jahren wird daher in der Regel auch eine kurzfristige Unterbrechung des Umgangs mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sein (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - DVBl 2006, 247 = InfAuslR 2006, 122). - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 79, 51 ; zur Bedeutung der Beziehung zu beiden Elternteilen für die Entwicklung des Kindes s. a. § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Zehnten Kinder- und Jugendbericht, BTDrucks 13/11368 S. 40 u.a.). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass der persönliche Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Vater und Mutter in aller Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dient und das Kind beide Eltern braucht (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 79, 51 ; zur Bedeutung der Beziehung zu beiden Elternteilen für die Entwicklung des Kindes s. a. § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB und den Zehnten Kinder- und Jugendbericht, BTDrucks 13/11368 S. 40 u.a.). - BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02
Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus VG Lüneburg, 15.01.2008 - 1 B 36/07
Dabei sind die Belange des Elternteils und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380 ). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05
Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
- VG Hamburg, 19.06.2008 - 15 K 1993/07
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Erweiterung der Eltern-Kind-Beziehung
Unterhaltsleistungen können ein Zeichen für die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung sein ( BVerfG, Beschluss vom 8.12.2005;… 2 BvR 1001/04, Juris Rn. 16 ff.; BVerfG…, Beschluss vom 23.1.2006, 2 BvR 1935/05, Juris Rn. 16 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 8.8.2007, 2 K 3070/07, Juris Rn. 28 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 21.12.2007, Au 1 S 07.1469, Juris 47 ff.; VG Lüneburg, Beschluss vom 15.1.2008, 1 B 36/07, Juris Rn. 7 ff. ).Vielmehr ist zu befürchten, dass der Vater ohne regelmäßige Besuche dem Kind auf Dauer ein Fremder werden wird ( BVerfG…, Beschluss vom 31.8.1999, 2 BvR 1523/99, Juris Rn. 10 - kurzfristige Trennung von zweieinhalbjährigem Kind regelmäßig unzumutbar; BVerfG…, Beschluss vom 8.12.2005, 2 BvR 1001/04, Juris Rn. 37; bereits OVG Hamburg…, Beschluss vom 14.2.1992 Bs VII 127/91, InfAuslR 1992, S. 354, 356 m.w.N.; VG Stuttgart…, Urteil vom 8.8.2007, 2 K 3070/07, Juris Rn. 29; VG Lüneburg, Beschluss vom 15.1.2008, 1 B 36/07, Juris Rn. 8 ).
- VG Lüneburg, 05.05.2008 - 1 B 7/08
Aufenthaltserlaubnis; Aussetzungsinteresse; Ausweisung; Ausweisung; …
Hierfür wird zunächst auf den Beschluss der Kammer vom 15. Januar 2008 - 1 B 36/07 - verwiesen sowie weiterhin auf den Beschluss des VG Hamburg vom 3. Dezember 2007 - 10 E 3674/07 - . - VG Lüneburg, 22.02.2008 - 1 B 7/08
Abschiebung; Aussetzung der Vollziehung; Effektivität des Rechtschutzes; …
Hierfür wird zunächst auf den Beschluss der Kammer vom 15. Januar 2008 - 1 B 36/07 - verwiesen sowie weiterhin auf den Beschluss des VG Hamburg vom 3. Dezember 2007 - 10 E 3674/07 - .
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