Rechtsprechung
| OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
SGB 1 § 66 Abs 1; SGB 8 § 42 Abs 1 S 1 Nr 3; SGB 8 § 42a Abs 1 S 1; SGB 8 § 42f; SGB 8 § 42f Abs 2
Inobhutnahme nach dem SGB VIII - Altersfeststellung; ärztliche Untersuchung; Aufklärung; Einwilligung; Inobhutnahme; Notvertretungsrecht - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 42f
Anspruch eines guineischen Staatsangehörigen auf Inobhutnahme nach dem Jugendhilferecht; Aufklärungspflichten des Jugendamtes bei geplanter ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bremen.de
(Pressemitteilung)
Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern - Nachweis der Volljährigkeit kann mit Hilfe forensischer Altersdiagnostik erbracht werden
Verfahrensgang
- VG Bremen, 24.01.2018 - 3 V 2504/17
- OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1903
- FamRZ 2018, 1467
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 10.18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Drohens der Verfolgung im Falle …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
Des Weiteren ist hinsichtlich der Aufklärung über die Untersuchungsmethode eine Orientierung an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (im Folgenden: AGFAD) aufgestellten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden geboten (vgl. hierzu im Einzelnen die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18).Weder entspricht es in Gänze den von der AGFAD aufgestellten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden noch ist der in dem Gutachten genannte Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach der Antragsteller mit "sehr großer Wahrscheinlichkeit" über 18 Jahre alt sei, in rechtlicher Hinsicht als ausreichend anzusehen (vgl. hierzu im Einzelnen die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18).
Sollte dies der Fall sein, könnte ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, welches den in den Beschlüssen des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 1 B 10/18 und 1 B 82/18 aufgestellten Anforderungen genügt und das vorliegende altersdiagnostische Gutachten durch Anfertigung eines Röntgenbildes der linken Hand und ggf. einer computertomographischen Aufnahme der Schlüsselbeine ergänzt.
- BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
Vielmehr ist ausgehend von der verletzten Rechtsnorm zu beurteilen, welche Folgen der Verstoß hat (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R -, Rn. 51, juris m. w. N.). - OVG Bremen, 22.02.2016 - 1 B 303/15
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Inobhutnahme; …
Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 53/18
Die Anforderungen an das behördliche Verfahren der Altersfeststellung im Hinblick auf eine vom Jugendamt vorzunehmende Inobhutnahme hat der Senat im Beschluss vom 22.02.2016 (Az.: 1 B 303/15, Asylmagazin 2016, 143 = InfAuslR 2016, 247 = NordÖR 2016, 215 = KommJur 2016, 223 = NVwZ-RR 2016, 592 = FamRZ 2016, 1614 = ZAR 2016, 237) im Einzelnen näher beschrieben.
- OVG Bremen, 04.06.2018 - 1 B 82/18
Inobhutnahme - Inobhutnahme; medizinische Altersfeststellung; …
Ob ein im familiengerichtlichen Verfahren erstattetes forensisches Gutachten zur Altersbestimmung im Verfahren nach § 42f Abs. 2 SGB VIII nur herangezogen werden kann, wenn die von § 42f Abs. 2 Sätze 2, 3 SGB VIII aufgestellten Anforderungen an die Aufklärung über die Untersuchungsmethode, über die möglichen Folgen der Altersbestimmung und die Folgen einer Weigerung sowie die vorherige Einwilligung des Betroffenen und seines Vertreters gewahrt sind (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Sache 1 B 53/18), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil dies mit der Beschwerde nicht geltend gemacht wurde.Nach Auffassung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (vgl. die Stellungnahme vom 28.03.2018 gegenüber dem Verwaltungsgericht, die von der Antragsgegnerin in den Parallelverfahren 1 B 10/18 und 1 B 53/18 vorgelegt wurde) sei es keineswegs so, dass zwingend alle in den Empfehlungen der AGFAD vorgesehenen Aufnahmen angefertigt werden müssten.
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 - 12 S 77/24
Bestellung eines Vertreters für unbegleitetem minderjährigen Ausländer
Soweit das Verwaltungsgericht auf die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 07.09.2015 verweist (BT-Drs. 18/5921, S. 24; unter Verweis hierauf auch: VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2023 - 8 K 3170/23 -, juris Rn. 15 ; Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 42a SGB VIII Rn. 106 f.; in Bezug auf die Einwilligung des Jugendamtes in die ärztliche Untersuchung zur Alterseinschätzung: OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 33; Weinand, Verfahren zur Altersfeststellung, Diss. - OVG Bremen, 10.05.2019 - 1 B 32/19
Inobhutnahme - Altersfeststellung; Amtsvormund; Inobhutnahme; vorläufige …
Untersuchungsergebnis im Altersfeststellungsverfahren nicht verwertbar (OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 34 ff.).aa) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die von der Mitarbeiterin des Jugendamtes (Fachdienst Amtsvormundschaft) Frau C. am 19. Juli 2018 abgegebene Einwilligungserklärung aber nicht schon deshalb unwirksam, weil sie ihrem Wortlaut nach "als Notvertretung gem. § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII" abgegeben wurde und ein solches Notvertretungsrecht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33) hier nicht mehr bestand, weil das Amtsgericht Bremen bereits im Juni 2018 das Jugendamt zum Vormund bestellt hatte.
- OVG Bremen, 21.05.2019 - 1 B 86/19
Leistungen nach SGB VIII - Altersbestimmung; Alterseinschätzung; …
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 04.06.2018 (Az.: 1 B 53/18, veröffentlicht bei juris) festgestellt, dass -3-.Zusätzlich ist insoweit von Bedeutung, inwieweit sich unter Fachleuten konsensfähige medizinische Erkenntnisse bereits in ärztlichen Leitlinien, Empfehlungen oder Stellungnahmen von Fachgesellschaften niedergeschlagen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris m.w.N.).
Der aktuelle Stand der anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnis auf dem Gebiet der forensischen Altersdiagnostik ergibt sich aus den aktualisierten Empfehlungen für Altersschätzungen bei Lebenden im Strafverfahren der AGFAD vom 14.03.2008 (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris m.w.N.; die Empfehlungen sind im Internet abrufbar unter https://www.dgrm.de/fileadmin/PDF/AG_FAD/empfehlung _strafverfahren.pdf; vgl. hierzu auch Schmeling u.a., Forensische Altersdiagnostik Dt. Ärzteblatt 2016, 44 ff.).
- OVG Bremen, 15.04.2024 - 2 B 330/23
Unbegleitete minderjährige Ausländer; Altersfeststellung; Handlungsfähigkeit; …
Allerdings ist die Notvertretung nur dann gleichwertig zu dem Schutz, den die Bestellung eines Vormunds im Altersfeststellungsverfahren böte, wenn innerhalb des Jugendamts eine personelle und organisatorische Trennung zwischen der Aufgabe der Notvertretung und der Aufgabe der vorläufigen Inobhutnahme samt Altersfeststellung gegeben ist, die Interessenkollisionen vermeidet (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.09.2023 - 8 K 3170/23, juris Rn. 15 f. mit Verweis auf OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2018 - 1 B 53/18, juris Rn. 33). - VG Karlsruhe, 25.02.2025 - 8 K 283/25
Fachkraft eines freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Vertreter eines …
Rn. 21 Die qualifizierte Inaugenscheinnahme gemäß § 42f Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII erstreckt sich auf das äußere Erscheinungsbild, das anhand von nachvollziehbaren Kriterien zu würdigen ist, und schließt eine Befragung des Antragstellers ein, in der er mit den Zweifeln an seinem selbst angegebenen Geburtsdatum zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 19; OVG NRW…, Beschluss vom 9.6.2020 - 12 B 638/20 - juris Rn. 24).Das Ergebnis der Inaugenscheinnahme ist in nachvollziehbarer und in überprüfbarer Weise zu dokumentieren; die Gesamtwürdigung muss in ihren einzelnen Begründungsschritten transparent sein (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 19).
Die qualifizierte Inaugenscheinnahme gemäß § 42f Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII genügt für eine Altersfeststellung nur dann, wenn sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Minderjährigkeit oder eine Volljährigkeit feststellen lässt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 20 f.; weitergehend VG Freiburg…, Beschluss vom 10.11.2022 - 4 K 2876/22 - juris Rn. 11 : nur Fälle "eindeutiger Volljährigkeit" oder "evidenter Minderjährigkeit").
- VG Köln, 03.12.2019 - 26 L 2393/19 Rn. 73 Urteil vom 4. Juni 2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 28,.
Rn. 90 OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2018 - 1 B 53/18 -, juris Rn. 31.
- VG Karlsruhe, 27.09.2023 - 8 K 3170/23
Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich …
Während der vorläufigen Inobhutnahme hat das Jugendamt gemäß § 42a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ein Notvertretungsrecht, das der Bestellung eines Vormunds (dazu § 55 SGB VIII) nur dann gleichwertig ist, wenn innerhalb des Jugendamts eine organisatorische und personelle Trennung der Vertretungsaufgabe von der Aufgabe der vorläufigen Inobhutnahme samt Altersfeststellung gegeben ist, die eine Interessenkollision vermeidet (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 4.6.2018 - 1 B 53/18 - juris Rn. 33; BT-Drs. - OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21
Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen …
Daran ändert der Umstand nichts, dass das erkennende Gericht in seinem Beschluss vom 04.06.2018 - 1 B 53/18, juris Rn. 36 ausgeführt hat, die Regelung des § 42f Abs. 2 SGB VIII über die Einholung von medizinischen Altersfeststellungsgutachten sei dem Art. 25 Abs. 5 Unterabsatz 3 der RL 2012/32/EU nachgebildet. - VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22 Rn. 35 Vgl. OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris, Rn. 28.
Rn. 48 OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2018 - 1 B 53/18 - juris, Rn. 31.
- KG, 13.11.2019 - 3 UF 107/19
Beendigung der Vormundschaft wegen Volljährigkeit: Altersfeststellung bei einem …
- VG Karlsruhe, 20.09.2023 - 8 K 3002/23
Vorläufiger Rechtsschutz eines minderjährigen Ausländers betreffend jugendamtlich …
- VG Düsseldorf, 19.12.2025 - 19 L 3991/25
- OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 266/21
Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Verfahrensfehler …
- VG Bremen, 25.10.2024 - 3 V 2461/24
Inobhutnahme; fehlende Mitwirkung an einer medizinischen Altersfeststellung - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18, 1 PKH 42.18, 1 B 53.18, 1 PKH 42.18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beurteilung der Leistungsfähigkeit und des Willens eines Staates zur Schaffung der notwendigen Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende
- rechtsportal.de
Zulassen der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beurteilung der Leistungsfähigkeit und des Willens eines Staates zur Schaffung der notwendigen Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.02.2018 - 10 A 9201/17
- OVG Niedersachsen, 13.06.2018 - 10 LB 175/18
- BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18, 1 PKH 42.18, 1 B 53.18, 1 PKH 42.18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (35)
- BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97
Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Allerdings ergibt sich aus den Vorschriften zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid (§ 84 Abs. 2 und 3 VwGO), dass der Gesetzgeber dem Rechtssuchenden im Verwaltungsprozess einen mit wenigstens einer mündlichen Verhandlung versehenen Rechtszug gewährleisten wollte (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4).Dies kann zu einer Einschränkung des dem Berufungsgericht im Rahmen von § 130a VwGO zustehenden Ermessens in der Weise führen, dass es u.a. dann von der Möglichkeit einer Entscheidung durch Beschluss absehen muss, wenn das Verwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ.Für die Frage, ob ein Rückführungsverbot für Schutzsuchende besteht, kommt es maßgeblich darauf an, ob bei der beabsichtigten Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat der EU mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung des Art. 4 GRC bzw. des Art. 3 EMRK droht (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU -).
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Weder aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127] -) noch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgium and Greece -) oder der Rechtsprechung des Senats zu den Aufnahmebedingungen in anderen Mitgliedstaaten für international schutzberechtigte Personen (s. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 C 26.16 - Buchholz 405.902 Europ.Für die Frage, ob ein Rückführungsverbot für Schutzsuchende besteht, kommt es maßgeblich darauf an, ob bei der beabsichtigten Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat der EU mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung des Art. 4 GRC bzw. des Art. 3 EMRK droht (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 - und vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU -).
- BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
2.2 Entsprechendes gilt, soweit die Beschwerde eine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - (juris) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - (BVerwGE 138, 289) geltend macht.Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist seitens des Revisionsgerichts nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 22 m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. März 1988 - 2 BvR 233/84 - BVerfGE 78, 88 und vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27 ; Kammerbeschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - BVerfGK 5, 369 m.w.N.). - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Auch wenn der Anwendungsbereich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über das nationale Wortlautverständnis hinausgeht, werden jedenfalls Verfahren aus dem Kernbereich des öffentlichen Rechts, wozu auch das Asylrecht zählt, weiterhin nicht davon erfasst (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 B 1084.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 40; Urteile vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 , vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - BVerwGE 116, 123 und vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32.14 - BVerwGE 153, 162 ; jeweils m.w.N.). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
19 Abs. 4 GG verbietet eine Auslegung und Anwendung von Verfahrensvorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - BVerfGE 40, 272 , vom 15. April 1980 - 2 BvR 970/79 - BVerfGE 54, 94 , vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - BVerfGE 77, 275 und vom 8. Oktober 1991 - 1 BvR 1324/90 - BVerfGE 84, 366 ). - BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 1 B 53.18
Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
Fortsetzungsfeststellungsklage
- BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04
Gerichtliche Nachprüfung der Examensnote in der Zweiten Juristischen …
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
- BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach …
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
- BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16
EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären
- EGMR, 28.02.2008 - 37201/06
Saadi ./. Italien
- BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
- BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-297/17
Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2013/32/EU - Raum der …
- BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14
Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse; …
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07
Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach …
- BVerwG, 13.08.2015 - 4 B 15.15
Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren
- BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
- BVerwG, 27.06.2018 - 1 B 33.18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihres …
- VG Hannover, 23.02.2018 - 10 A 9201/17
Liberia
Das Bundesverwaltungsgericht hat die darauf folgende Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 12.09.2018 verworfen (1 B 53.18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".