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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1040
BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1040)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2010 - 1 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1040)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1040)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; AufenthG §... 11 Abs. 1, § 26 Abs. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 52 Abs. 1 Nr. 4, § 55 Abs. 3; AsylVfG § 73 Abs. 1 und Abs. 2; AuslG 1990 § 35 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; VwVfG § 48 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4; VwGO § 114 Satz 2
    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Niederlassungserlaubnis; Wegfall der Asylanerkennung; Flüchtling; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Ermessen; nachträgliche Änderungen; Privatleben; ...

  • openjur.de

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Niederlassungserlaubnis; Wegfall der Asylanerkennung; Flüchtling; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Ermessen; nachträgliche Änderungen; Privatleben; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage; Wegfall der Asylanerkennung; gleichwertiger Aufenthaltstitel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004
    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage; Wegfall der Asylanerkennung; gleichwertiger Aufenthaltstitel

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der gerichtlichen Überprüfung der Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    Beurteilungszeitpunkt, Rücknahme, Widerruf, Aufenthaltstitel

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugrundelegung der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der gerichtlichen Überprüfung der Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung der Erfüllung der Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Rücknahme von Aufenthaltserlaubnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1369
  • DVBl 2010, 1057
  • DVBl 2010, 165
  • DÖV 2010, 743
 
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis; …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung, wonach in diesen Fällen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Urteil vom 20. Februar 2003 - BVerwG 1 C 13.02 - BVerwGE 117, 380 ), nicht weiter fest.

    Zwar trifft es zu, dass die Behörde einen Aufenthaltstitel, den sie dem Ausländer aus anderen Rechtsgründen sogleich wieder erteilen müsste, weder widerrufen noch mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen darf (vgl. zum Widerruf nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990: Urteil vom 20. Februar 2003 a.a.O. S. 384 f.).

    Ein derartiges zeitlich auf einem vorangegangenen asylbedingten Aufenthaltsrecht aufbauendes Daueraufenthaltsrecht wäre selbst asylbedingt und stünde der Rücknahme der asylbedingten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auch deshalb nicht von vornherein entgegen (vgl. entsprechend zum Widerruf nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990: Urteil vom 20. Februar 2003 a.a.O. S. 384 f.;… Hailbronner, AuslR, Stand Oktober 2008, § 52 AufenthG Rn. 34;… a.A. Marx, AsylVfG, 7. Aufl. 2009, § 73 Rn. 288 ff. ).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Er überträgt vielmehr seine bereits für die Zeitpunktverlagerung bei Ausweisungen entwickelte (…vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 14 ff.) und auf Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erstreckte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) nunmehr auch auf die Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines Aufenthaltstitels.

    In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle die Ermessenserwägungen gemäß § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1998 (BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 ) darauf hingewiesen, dass die Wirkung einer Rücknahme der Asylanerkennung gegenüber einem Widerruf nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in zeitlicher Hinsicht differieren kann, und ist damit von einer Zulässigkeit der rückwirkenden Rücknahme ausgegangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1 …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Ob etwas anderes bei der Aufhebung von befristeten Aufenthaltstiteln gilt, deren Gültigkeit vor der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abgelaufen ist, kann offen bleiben (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 ).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Er überträgt vielmehr seine bereits für die Zeitpunktverlagerung bei Ausweisungen entwickelte (vgl. Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 14 ff.) und auf Ermessensentscheidungen über die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erstreckte Rechtsprechung (…vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) nunmehr auch auf die Aufenthaltsbeendigung durch Rücknahme und Widerruf eines Aufenthaltstitels.
  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Auch die allgemeine Rücknahmevorschrift des § 48 Abs. 2 Satz 4 VwVfG sieht durch den Verweis auf Satz 3 und dessen Nr. 2 für Fälle wie den vorliegenden in der Regel die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor (vgl. hierzu auch Urteil vom 9. September 2003 - BVerwG 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG genügt jedoch nicht, dass der Kläger zu irgendeinem Zeitpunkt sieben Jahre lang im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, er müsste es auch noch zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gewesen sein (vgl. Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen - Rn. 13).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09
    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 ).
  • VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22

    Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über …

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 - juris, Rn. 11 f.

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 15.

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 18.

    Rn. 62 Vgl. so auch: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22.

    Rn. 80 Vgl. zur Aktualisierung.: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22 ff.

    Rn. 104 vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 17,.

    Rn. 106 Vgl. zur direkten Anwendung bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels: BayVGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 10 ZB 23.132 -, juris, Rn. 10; zur Anwendung dem Rechtsgedanken nach bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels: VG Leipzig, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 L 386/16 -, BeckRS 2016, 123246 Rn. 35 unter ausdrücklichem Verweis auf BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 17; für die entsprechende Anwendung bei Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft: Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 37. Edition, Stand: 1. Oktober 2022, § 73 AsylG Rn. 216.

    Rn. 140 Vgl. so wohl: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 22.

    Rn. 148 vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 -, juris, Rn. 18 a. E., 22,.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13

    Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des …

    Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn seine Prüfung auf einer möglichst aktuellen - und nicht auf einer ggfs. überholten - Tatsachengrundlage erfolgt (siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.04.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

    Das liegt in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung des Senats zum veränderten Zeitpunkt der maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Prüfung einer Ausweisung (…Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 12), der Ermessensentscheidung über die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (…Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, Rn. 37 f.) sowie der Rücknahme oder des Widerrufs eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Urteil vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 10.09 - Buchholz 402.242 § 51 AufenthG Nr. 1).
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