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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16108
OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98 (https://dejure.org/2000,16108)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.03.2000 - 1 C 12676/98 (https://dejure.org/2000,16108)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. März 2000 - 1 C 12676/98 (https://dejure.org/2000,16108)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Straßenplanung durch Bebauungsplan - Planfeststellungsersetzende Bebauungsplanung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Im Übrigen bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde, was i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O. unter Hinweis u.a. auf den Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572).

    Die im Planfeststellungsrecht geltenden Grundsätze lassen sich nicht auf die Bauleitplanung übertragen; eröffnet der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl zwischen Bebauungsplan und Planfeststellung (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 FStrG), so billigt er es auch, dass sich im Falle der Festsetzung des Vorhabens durch Bebauungsplan die inhaltlichen Anforderungen nach den Regelungen des Baugesetzbuchs bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, a.a.O. m.w.N.).

    Vielmehr haben die mit dem Verkehrslärmschutz zusammenhängenden Umstände dort auf zureichende Weise Eingang gefunden (zum Verkehrslärmschutz als abwägungsrelevantem Belang vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Vielmehr sind für den Fall eines Versagens des aktiven Lärmschutzes in das von der planenden Gemeinde zu entwickelnde Lärmschutzkonzept Maßnahmen des passiven Schallschutzes aufzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572; ferner BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 516 …und Beschluss vom 29. November 1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7, S. 23 f., wonach die Ausgewogenheit einer Planung trotz Betroffenheit von Anwohnern durch Lärm oberhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV jedenfalls dann nicht berührt wird, wenn bei der fraglichen Maßnahme eine Planungsalternative ernsthaft nicht in Betracht kommt und die Betroffenheit abwägungsfehlerfrei durch Anordnung von aktivem oder passivem Schallschutz ausgeglichen werden kann).

    Hat eine Planung zur Folge, dass eine Vielzahl von Straßennachbarn Lärmbelästigungen ausgesetzt wird, für die kein physisch-realer Ausgleich durch Anlagen des aktiven Schallschutzes vorgesehen ist, muss indessen sichergestellt sein, dass die Betroffenen durch Maßnahmen des passiven Lärmschutzes vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm bewahrt werden (vgl.BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Dies folgt daraus, dass die Innenraumpegel unter dem Gesundheitsaspekt entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1999- 11 A 4.98 - Umdruck S. 23; vom 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67; vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847; vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 515 und Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Sie war nicht verpflichtet, im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zum passiven Schallschutz eine ins Einzelne gehende Ermittlung von Betroffenheiten vorzunehmen und etwa bereits die Berechnungen nach der 24. BImSchV für alle einzelnen Objekte anzustellen; vielmehr durfte sie dies den nachfolgenden Verfahren zur Erlangung der Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen gemäß § 42 BImSchG i.V.m. der 24. BImSchV überlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Aus § 41 Abs. 1 BImSchG ergibt sich nämlich kein Anspruch auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der 16. BImSchV mit der Folge, dass ein Vorhaben unterbleiben müsste, wenn es nicht möglich ist, diese Grenzwerte durch entsprechende aktive Schallschutzmaßnahmen zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 516;… Beschluss vom 29. November 1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7, S. 23; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222, 1224;… Jarass, a.a.O., § 41 Rdnr. 44 i.V.m. § 3 Rdnr. 83).

    Vielmehr sind für den Fall eines Versagens des aktiven Lärmschutzes in das von der planenden Gemeinde zu entwickelnde Lärmschutzkonzept Maßnahmen des passiven Schallschutzes aufzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572; ferner BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 516 …und Beschluss vom 29. November 1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7, S. 23 f., wonach die Ausgewogenheit einer Planung trotz Betroffenheit von Anwohnern durch Lärm oberhalb der Grenzwerte der 16. BImSchV jedenfalls dann nicht berührt wird, wenn bei der fraglichen Maßnahme eine Planungsalternative ernsthaft nicht in Betracht kommt und die Betroffenheit abwägungsfehlerfrei durch Anordnung von aktivem oder passivem Schallschutz ausgeglichen werden kann).

    Dies folgt daraus, dass die Innenraumpegel unter dem Gesundheitsaspekt entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1999- 11 A 4.98 - Umdruck S. 23; vom 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67; vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847; vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 515 und Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen im Falle der Überschreitung der in § 2 der 16. BImSchV normierten Immissionsgrenzwerte werden durch die Verkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV) vom 4. Februar 1997 (BGBl I S. 172) festgelegt (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 520; Michler, Planfeststellung und Immissionsschutz, Verw.Arch. 1999, 21, 44 f.).

    Hingegen kann den Betroffenen zugemutet werden, zur Belüftung anderer Räumlichkeiten gelegentlich die Fenster zu öffnen und auf ein Schlafen bei geöffnetem Fenster zu verzichten (…dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996, Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6, S. 20 f. und vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 516).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Nach allem musste sich weder der Antragsgegnerin die Notwendigkeit aufdrängen, den mit Hilfe ihres fachkundigen Planungsbüros bereits aufgehellten Sachverhalt noch weiter zu erforschen, noch besteht für den Senat Anlass zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der Beurteilungspegel nach der 16. BImSchV, aber auch hinsichtlich der Frage der technischen Umsetzbarkeit der nach der 24. BImSchV erforderlichen Schalldämm- Maße (zur behördlichen und gerichtlichen Ermittlungspflicht, allerdings im Rahmen von § 17 Abs. 1 FStrG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, UPR 1999, 271 unter Hinweis auf den Beschluss vom 23. Februar 1994, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung wird eine Orientierung der Straßenplanung an diesen Konzentrationswerten grundsätzlich für sachgerecht bzw. geboten erachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, UPR 1999, 271 ff.;… VGH Bad.-Württ., a.a.O. und Urteil vom 6. Februar 1998, DÖV 1998, 1025 f. - nur Leitsatz -).

    Vor diesem Hintergrund können die Konzentrationswerte der 23. BImSchV für Ruß und Benzol, die auf einer nach Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit getroffenen Risikoabwägung des Verordnungsgebers beruhen, als erste (grobe) Orientierungswerte für die Einschätzung des Risikopotentials eines Straßenbauvorhabens herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Die Erforderlichkeit einer Planung ist zunächst einmal dann in Zweifel zu ziehen, wenn diese aus kompetentiellen oder sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222, 1223).

    § 1 Abs. 3 BauGB eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen der Selbstverwaltung das Festsetzungsinstrumentarium des § 9 BauGB für eine eigene "Verkehrspolitik" zu nutzen (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, a.a.O. m.w.N.).

    Die angegriffene Planung wird dem dreistufigen Lärmschutzkonzept des Gesetzgebers (dazu vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222 ff.) gerecht.

    Aus § 41 Abs. 1 BImSchG ergibt sich nämlich kein Anspruch auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäß § 2 der 16. BImSchV mit der Folge, dass ein Vorhaben unterbleiben müsste, wenn es nicht möglich ist, diese Grenzwerte durch entsprechende aktive Schallschutzmaßnahmen zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 516;… Beschluss vom 29. November 1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7, S. 23; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222, 1224;… Jarass, a.a.O., § 41 Rdnr. 44 i.V.m. § 3 Rdnr. 83).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Dies folgt daraus, dass die Innenraumpegel unter dem Gesundheitsaspekt entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1999- 11 A 4.98 - Umdruck S. 23; vom 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67; vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847; vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 515 und Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Dementsprechend beziehen sich Äußerungen in der Rechtsprechung zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen bzw. der Schwelle einer Gesundheitsgefährdung bei nächtlichen Außenpegeln von über 60 dB(A) (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847;… vom 28. Oktober 1998, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23, S. 67 und vom 17. November 1999, a.a.O., S. 22 f.) immer auf einen Zustand ohne Ausgleich und insbesondere ohne passive Lärmschutzmaßnahmen.

    Deren Regelung (…vgl. dazu auch BR-Drucks. 463/96, S. 9 ff., insbesondere S. 16) geht - in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 17. November 1999, a.a.O. m.w.N.) - davon aus, dass bei Beurteilungspegeln (Innenraumpegel als energieäquivalente Dauerschallpegel, vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 18. März 1998, Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 8, S. 8 f.) von 30 dB(A) in Schlafräumen und 40 dB(A) in der Kommunikation dienenden Räumen (Wohnräume, Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen, Operationsräume, wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken, Unterrichtsräume) verkehrslärmbedingte Schlaf- und Kommunkationsstörungen - dem Regelungsauftrag des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BImSchG entsprechend - weitestgehend ausgeschlossen sind.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Im Übrigen bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde, was i.S. von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, a.a.O. unter Hinweis u.a. auf den Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572).

    Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass insoweit die Belange der Anlieger in unvertretbarer Weise zurückgesetzt worden sind (dazu vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, DVBl 1999, 1513).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass - anders als für Verkehrslärm - eine Zumutbarkeitsgrenze für Luftverunreinigungen durch Autoabgase nur teilweise, nämlich in Gestalt des gemäß § 1 Abs. 6 der 22. BImSchV vom 26. Oktober 1993 (BGBl I S. 1819) festgesetzten Immissionswerts von 200 Mikrogramm/cbm (bei 98 % der während eines Jahres genommenen Mittelwerte) für Stickstoffdioxid normiert worden ist; diesem Schadstoff wurde in Bezug auf den Straßenverkehr bislang die Bedeutung einer Schadstoffleitkomponente zuerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 559, 560;… Dürr, in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, S. 1109, Rdnr. 52.2).

    Auf die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erarbeitete Studie "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" kann hingegen zum Nachweis einer Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans in Bezug auf die Schadstoffe Benzol und Ruß nicht entscheidend abgestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen VGH Bad.- Württ., Urteil vom 15. Dezember 1995, NVwZ-RR 1996, 559, 561).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Dies folgt daraus, dass die Innenraumpegel unter dem Gesundheitsaspekt entscheidend sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1999- 11 A 4.98 - Umdruck S. 23; vom 20. Mai 1998, NVwZ 1999, 67; vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847; vom 5. März 1997, NVwZ 1998, 513, 515 und Beschluss vom 17. Mai 1995, NJW 1995, 2572, 2573).

    Dementsprechend beziehen sich Äußerungen in der Rechtsprechung zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen bzw. der Schwelle einer Gesundheitsgefährdung bei nächtlichen Außenpegeln von über 60 dB(A) (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 23. April 1997, NVwZ 1998, 846, 847;… vom 28. Oktober 1998, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23, S. 67 …und vom 17. November 1999, a.a.O., S. 22 f.) immer auf einen Zustand ohne Ausgleich und insbesondere ohne passive Lärmschutzmaßnahmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1998 - 3 S 731/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß eines Ratsmitgliedes wegen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    In der Rechtsprechung wird eine Orientierung der Straßenplanung an diesen Konzentrationswerten grundsätzlich für sachgerecht bzw. geboten erachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, UPR 1999, 271 ff.;… VGH Bad.-Württ., a.a.O. und Urteil vom 6. Februar 1998, DÖV 1998, 1025 f. - nur Leitsatz -).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 1 C 12676/98
    Dabei ist die Gemeinde bereits dann zur Planung befugt, wenn sie hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange dafür ins Feld führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, UPR 1999, 352).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1 …

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich …

  • BVerwG, 16.03.1999 - 4 BN 17.98

    Verletzung des Abwägungsgebotes bei der Aufstellung von Bauleitplänen

  • BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97

    Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1 …

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung; …

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1998 - 5 S 1060/98

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2002 - 1 C 11563/00

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche …

    Durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. März 2000 - 1 C 12676/98.OVG - hat der Senat dreizehn Normenkontrollanträge anderer Antragsteller gegen diesen Bebauungsplan, die im Dezember 1998 gestellt worden waren, abgelehnt.

    Der Bebauungsplan leide an Mängeln, die in dem Verfahren 1 C 12676/98.OVG nicht aufgedeckt worden seien.

    Darüber hinaus bestünden erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der schalltechnischen Untersuchung, die sich aus der bereits im Verfahren 1 C 12676/98.OVG vorgelegten Expertise der G. GmbH ableiteten.

    Da der Antragsteller an dem Normenkontrollverfahren 1 C 12676/98.OVG nicht beteiligt gewesen ist, steht die Rechtskraft des dort ergangenen Urteils vom 23. März 2000 der Zulässigkeit seines noch innerhalb der zweijährigen Antragsfrist gestellten Normenkontrollantrags nicht entgegen.

    Zur Begründung dieses Ergebnisses kann zunächst einmal auf das Urteil des Senats vom 23. März 2000 - 1 C 12676/98.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP - verwiesen werden.

    Im Verfahren 1 C 12676/98.OVG (dort Umdruck S. 23 f.) ist deutlich geworden, dass die Richtigkeit der Einschätzung, die zu erwartende Verkehrslärmbelastung lasse sich durch eine der 24. BImSchV entsprechende Schalldämmung in einem vertretbaren Kostenrahmen auf ein zumutbares Maß herabsetzen, nicht erschüttert worden ist; dies ist für das vorliegende Verfahren weiterhin maßgeblich.

    Es ist nicht frei von Zweifeln, ob auf diese Weise den Voraussetzungen der Anlage 1 (zu § 3 der 16. BImSchV) noch genügt werden kann, um statt des Faktors 0, 011 einen anderen, den Untersuchungsergebnissen besser gerecht werdenden Faktor in die Berechnung des Beurteilungspegels einzusetzen (unklar insoweit auch die im Verfahren 1 C 12676/98.OVG vorgelegte Expertise der G. GmbH vom 27. Januar 2000 - P 00003 - S. 8).

    Die entsprechenden Darlegungen, die den Senat im Verfahren 1 C 12676/98.OVG der Sache nach überzeugt haben, sind seitens der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juni 2001 wiederholt und bekräftigt worden.

    Nach den im vorliegenden Verfahren, aber auch schon im Verfahren 1 C 12676/98.OVG gewonnenen Erkenntnissen steht für den Senat indessen außer Frage, dass Außenpegel von 70 dB(A) an den betroffenen Gebäuden unter Zugrundelegung der 24. BImSchV auf Innenraumpegel von 30 dB(A) herabgedämmt werden können.

    Insoweit ist im Vergleich zu den Erkenntnissen aus dem Verfahren 1 C 12676/98.OVG, wo es um höchste Beurteilungspegel im Bereich von 67 dB(A) ging (…dazu vgl. das Urteil vom 23. März 2000, a.a.O., Umdruck S. 23 - 26), keine entscheidende Veränderung eingetreten.

    Aus dem eigenen Vorbringen des Antragstellers (in Gestalt der Inbezugnahme der Expertise der G. GmbH vom 27. Januar 2000 aus dem Verfahren 1 C 12676/98.OVG) ergibt sich des Weiteren, dass diese Abweichung allenfalls zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels um rund 3 dB(A) führen kann.

    Wie zuvor bereits ausgeführt, steht aufgrund der im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 1 C 12676/98.OVG gewonnenen Erkenntnisse für den Senat jedoch außer Frage, dass die im Bebauungsplangebiet nach der 24. BImSchV gebotene Schalldämmung in Bezug auf Beurteilungspegel von ca. 70 dB(A) zur hier maßgeblichen Nachtzeit (Gewährleistung von Innenraumpegeln als energieäquivalente Dauerschallpegel von höchstens 30 dB(A) in Schlafräumen) möglich ist.

    Die im Rahmen der Straßenplanung erforderliche Prognose muss zwar fachgerecht erfolgen; dabei muss aber nicht das in § 3 der 23. BImSchV festgelegte Mess- und Beurteilungsverfahren angewandt werden (vgl. dazu auch die Äußerung des Gutachters Dipl.-Ing. B. in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Antragsgegnerin vom 29. September 1997, Anlage 3 zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 3. Januar 2000 im Verfahren 1 C 12676/98.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2000 - 1 C 10758/99

    Ausschluß von Einzelhandelsnutzung durch Veränderungssperre)

    Unter Berücksichtigung der gemeindlichen Planungshoheit und der der Gemeinde eingeräumten planerischen Gestaltungsfreiheit (dazu vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. März 2000 - 1 C 12676/98.OVG - Umdruck S. 14 f.) ist dies dann der Fall, wenn und soweit der Bebauungsplan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1990, a.a.O. und vom 11. Mai 1999, UPR 1999, 352 m.w.N.).
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