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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.09.2016

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14584
OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 C 20/15 (https://dejure.org/2016,14584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2a, § 91 BauGB § 13a, § 3 Abs. 2
    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Präklusion, Offenlage, Anstoßwirkung, Einwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Dies gilt in gleicher Weise für die von § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB geforderte Angabe zu den verfügbaren Umweltinformationen, wobei Angaben dazu erforderlich sind, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren (BVerwG, Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Präklusionswirkung ist auch, dass in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden und dieser Hinweis ordnungsgemäß gewesen ist (…BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Allerdings ist eine Antragsänderung grundsätzlich nicht sachdienlich, wenn der geänderte Antrag unzulässig wäre (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13;… zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, juris Rn. 18).

    Rn. 22 2. Sind der geänderte (Haupt-)Antrag und damit auch die Antragsänderung unzulässig, ist über den ursprünglichen Antrag zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13), mit dem die Antragstellerin begehrt hat, den Bebauungsplan Nr. 325 der Antragsgegnerin für unwirksam zu erklären.

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 CN 1.15

    Normenkontrollantrag; Präklusion; Einwendung; Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Rn. 5 Auf die vom erkennenden Senat zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht das Normenkontrollurteil mit Urteil vom 29. September 2015 - 4 CN 1.15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und sie in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung schlagwortartig zu charakterisieren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rn. 23; Urt. v. 29. September 2015 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und sie in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung schlagwortartig zu charakterisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rn. 23;… Urt. v. 29. September 2015 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Dies ist von einer Innenentwicklung i. S. v. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB erfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Für den ursprünglichen Antrag ist im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedoch das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, weil der Bebauungsplan Nr. 325, der u. a. die bauliche Nutzung ihres Grundstücks regelte, durch den Erlass des "neuen" Bebauungsplans Nr. 400.1 für dieses Grundstück seine rechtlichen Wirkungen verloren hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. August 1990 - 4 C 3.90 -, juris Leitsatz 1).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Präklusionswirkung ist auch, dass in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden und dieser Hinweis ordnungsgemäß gewesen ist (BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Als sachdienlich ist in der Regel eine Antragsänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch dann, wenn der geänderte Antrag als unbegründet abgewiesen werden müsste, weil auch durch eine solche Entscheidung der materielle Streitstoff endgültig ausgeräumt wird (so BVerwG, Urt. v. 15. März 1984 - 2 C 24.83 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 09.12.2014 - 1 C 10/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Präklusion, Vertretung, Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Rn. 4 Mit Normenkontrollurteil vom 9. Dezember 2014 - 1 C 10/13 - hat der erkennende Senat den Antrag als unzulässig abgelehnt.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 83.77

    Geltungsbereich einer Vermahlungsgrenze im MStG

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.02.2016 - 1 C 20/15
    Allerdings ist eine Antragsänderung grundsätzlich nicht sachdienlich, wenn der geänderte Antrag unzulässig wäre (…BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1980 - 6 C 39.80 -, juris Rn. 13; zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 10 Mai 1979 - 7 C 83.77 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung; …

    Rn. 59 2. In der Erweiterung des klägerischen Berufungsantrags durch die im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2016 protokollierten Hilfsanträge (Anträge zu 2 und 3) handelt es sich um eine Klageänderung im Berufungsverfahren (§ 125 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 91 Abs. 1 VwGO), der die Beklagte ausdrücklich widersprochen hat (…Niederschrift v. 20. Oktober 2016, S. 2) und die nach den Umständen des Falles in mehrfacher Hinsicht als nicht sachdienlich erscheint (…zum Prüfungsmaßstab BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 2013 - 3 b 86/12 -, juris Rn. 8; SächsOVG, NK-Urt. v. 3. Februar 2016 - 1 C 20/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 06.07.2016 - 2 D 34/12

    Recht des öffentlichen Dienstes; Rechtsgültigkeit der Dienstanweisung …

    Als sachdienlich ist in der Regel eine Antragsänderung anzusehen, die der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist, und zwar auch dann, wenn der geänderte Antrag als unbegründet abgewiesen werden müsste, weil auch durch eine solche Entscheidung der materielle Streitstoff endgültig ausgeräumt wird (vgl. z.B. Sächs OVG, Urteil vom 3. Februar 2016 - 1 C 20/15 -, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - 7 D 86/17

    Überprüfung eines Änderungsbebauungsplans mit Zweckbestimmung "Schule"; …

    Rn. 36 Vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 3.2.2016 - 1 C 20/15 -, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 CN 4.16 -, BRS 84 Nr. 36 = BauR 2017, 830.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30411
BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 (https://dejure.org/2016,30411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • rechtsportal.de

    Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden Abkömmlings zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson; Einbeziehung des Sohnes einer Spätaussiedlerin in den ihr erteilten Aufnahmebescheid; Bestimmung des Streitgegenstands im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    Rn. 19 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel - …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    Zwar kann die Behörde nach § 51 Abs. 5 VwVfG ein Verwaltungsverfahren im Ermessenswege auch wiederaufgreifen, wenn und soweit die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15
    Rn. 15 a) Nach dem sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Streitgegenstand auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum einen durch die mit dem Klageantrag erstrebte Rechtsfolge und zum anderen durch den Klagegrund, d.h. den Lebenssachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, bestimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 B 63.13 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 8 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …

    Die Befugnis zu einer neuen Sachentscheidung reicht bei § 51 Abs. 1 VwVfG vielmehr nur so weit, wie der festgestellte Wiederaufnahmegrund dies rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22; Beschlüsse vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …

    Eine Zweitentscheidung in der Sache setzt daher voraus, dass die Bestandskraft einer ablehnenden Entscheidung gemäß § 51 VwVfG überwunden wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 18 ff. für den Fall einer durch rechtskräftiges Urteil bestätigten Ablehnung eines Aufnahmebescheides und vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22 für einen Einbeziehungsbescheid; siehe ferner BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 47.18

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiete; Erstverfahren; Fehleinschätzung; …

    Damit liegt ein einheitlicher Streitgegenstand auch dann vor, wenn sich das aus einem einheitlichen Klagegrund hergeleitete Begehren rechtlich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützen lässt (materielle Anspruchsnormenkonkurrenz; BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 15).

    Rn. 24 dd) Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen stehen dieser Einschätzung die Ausführungen im Urteil des Senats vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - (…juris Rn. 21) nicht entgegen.

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …

    Die Befugnis zu einer neuen Sachentscheidung reicht bei § 51 Abs. 1 VwVfG vielmehr nur so weit, wie der festgestellte Wiederaufnahmegrund dies rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 20.15 - juris Rn. 22; Beschlüsse vom 5. August 1987 - 9 B 318.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 6 S. 2 f. und vom 15. September 1992 - 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69 S. 67 f.).
  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 29.18

    "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet grundsätzlich nur bei durchgängigem …

    Rn. 11 1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 30.18

    Abkömmling; Aufenthalt; Aufenthaltsrecht; Ausreise, gemeinsame; Aussiedlung; …

    Rn. 14 1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Köln, 06.12.2016 - 7 K 860/15

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung seines Enkelkindes in den …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 - ; juris Rn. 20.

    Rn. 44 vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 - juris, Rn. 23.

  • VG Stuttgart, 10.06.2024 - 5 K 2415/21

    Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis

    Maßgeblich ist vielmehr die Verschiedenheit des jeweiligen Klageanspruchs (erstrebte Rechtsfolge) und / oder des jeweiligen Klagegrunds (der zugrundeliegende Lebenssachverhalt; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 20.15 -, juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16

    Rückübertragungsrecht

    Nur dann, wenn im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung ein Wiederaufnahmegrund erfolgreich geltend gemacht worden ist, wird das Verfahren in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung befand, und in diesem Fall ist neben dem eigentlichen Wiederaufnahmegrund der gesamte bis dahin entstandene Verfahrensstoff, soweit er nicht durch die Verbescheidung erledigt ist, zu berücksichtigen (…BVerwG, Beschl. v. 15. September 1992 - BVerwG 9 B 18.92 -, juris Rn. 3; BVerwG, Urt. v. 27. September 2016 - BVerwG 1 C 20.15 -, juris Rn. 22).
  • VG Köln, 18.12.2017 - 10 K 12534/17

    Anspruch eines in der ehemaligen Sowjetunion geborenen Spätaussiedlers auf eine …

    Rn. 22 offen gelassen in BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - ;  1 C 20.15, juris.,.
  • VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 5571/16

    Rechtmäßiges Versagen der Einbeziehung eines nicht im Aussiedlungsgebiet lebenden …

  • VG Köln, 10.07.2023 - 7 K 700/22
  • VG Köln, 21.05.2019 - 7 K 5160/18
  • VG Köln, 20.09.2022 - 7 K 3177/21
  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 2540/18
  • VG Köln, 05.11.2024 - 7 K 4666/24
  • VG Köln, 19.04.2023 - 10 K 2737/20
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