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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.08.2022

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10960
OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22 (https://dejure.org/2024,10960)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2024 - 1 C 9/22 (https://dejure.org/2024,10960)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 (https://dejure.org/2024,10960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 7, BauGB § 10 Abs. 2 Satz 1, BauGB § 10 Abs. 3 Satz 1, BauGB § 8 Abs. 2, SächsGemO § 4 Abs. 3
    Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Konfliktbewältigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollantrag des Eigentümers eines denkmalgeschützten Ritterguts gegen einen Bebauungsplan mit der Vorsehung von Ferienanlagen- und wohnungen entlang der Schlossallee; Gefahr beeinträchtigender Immissionen

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan der Gemeinde Großpösna "Ortsmitte Störmthal" unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (46)

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Nach sächsischem Landesrecht liegt die sog. Ausfertigungsreife erst dann vor, wenn eine für den Satzungserlass gesetzlich erforderliche Genehmigung erteilt wurde (wie SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08-).

    Soweit eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzung erforderlich ist, muss diese nach sächsischem Landesrecht bereits vor deren Ausfertigung vorliegen (SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Leitsatz 2, Rn. 36 ff.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 41;… Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 124).

    In seinem vorgenannten Normenkontroll-Urteil vom 1. Juli 2011 hat der Senat hierzu Folgendes ausgeführt (SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 37, 38):.

    Zudem ist bei einer Divergenz zwischen aufsichtsbehördlicher Genehmigung und der zur Genehmigung vorgelegten Satzung für die Ausfertigung zu prüfen, ob die Abweichung des Genehmigungsbescheids vom Satzungsbeschluss eine neuerliche Befassung des zuständigen kommunalen Gremiums erfordert (SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 -, juris Rn. 37).

  • OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14

    Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Bei der Frage, ob dies der Fall ist, ist § 2 Abs. 1 SächsDSchG heranzuziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14), wonach Kulturdenkmale von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, sind.

    Die nähere unbebaute Umgebung gehört jedenfalls dann zum Erscheinungsbild des Baudenkmals, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14 unter Hinweis auf BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2).

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1194, 686/688;… SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 - juris Rn. 34 m. w. N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Die nähere unbebaute Umgebung gehört jedenfalls dann zum Erscheinungsbild des Baudenkmals, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14 unter Hinweis auf BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2).

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1194, 686/688;… SächsOVG, NK-Urt. v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 - juris Rn. 34 m. w. N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (…Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Wesentliche Anhaltspunkte ergeben sich aus den in § 1 Abs. 6 BauGB - nicht abschließend - aufgeführten Belangen (…Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 152. EL Oktober 2023, § 2 BauGB Rn. 146), wobei sich das Gebot der Konfliktbewältigung auf die Ermittlung des Abwägungsmaterials auswirkt: Sofern eine planerische Zurückhaltung möglich ist und genutzt werden soll (BVerwG, Urt. v. 18. September 2003 - 4 CN 3.02 -, juris Rn. 17 m. w. N.), reduziert dies den Planinhalt des Bebauungsplans und damit die nach § 2 Abs. 3 zu ermittelnden Belange (…Söfker, in: EZKB, BauGB, Stand: 152. EL Oktober 2023, § 2 BauGB Rn. 147).

    Das Gebot planerischer Konfliktbewältigung erfährt dabei eine Einschränkung durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" und schließt eine Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bebauungsplanverfahren auf nachfolgendes Verwaltungshandeln nicht grundsätzlich aus: Probleme, die noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden können, brauchen nicht schon durch den Plan selbst gelöst zu werden (BVerwG, Urt. v. 18. September 2003 - 4 CN 3.02 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Derartige Abweichungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, juris Leitsatz 1, Rn. 19).

    Dass aus zwingenden Gründen ein Bebauungsplan vor der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes aufgestellt werden kann, rechtfertigt nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans im Widerspruch zu Darstellungen eines vorhandenen Flächennutzungsplans, auch wenn diese Darstellungen in Richtung der Festsetzungen des Bebauungsplans änderungsbedürftig sind (BVerwG, Urt. v. 28. Februar 1975, a. a. O., Leitsatz 2, Rn. 28).

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Rn. 79 Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets als ländliches Mischgebiet hängt dabei nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis dieser Hauptfunktionen ab; indes wandelt sich der Gebietscharakter eines Dorfgebiets, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 8, 10; Beschl. v. 29. Mai 2001 - 4 B 33.01 -, juris Rn. 5).

    Im Gegensatz zu den Baugebieten nach §§ 3, 4 BauNVO, die allein durch die Wohnnutzung geprägt sind, dient das Dorfgebiet aber auch und vor allem der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebsstellen (BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 2001 - 4 B 33.01 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Rn. 110 Der Senat merkt insoweit an, dass aus dem öffentlichen Recht zuzurechnenden Verträgen die (Bau-)Genehmigungsbehörde weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten kann (NdsOVG, Urt. v. 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, juris Rn. 79, 80 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 -, juris Rn. 2).

    Städtebauliche Verträge, mit denen Gemeinde und Vorhabenträger die Bebauungsmöglichkeiten für das Plangebiet außerhalb des Planungsverfahrens (d.h. auch der Öffentlichkeitsbeteiligung) einvernehmlich einschränken, sind für die gerichtliche Überprüfung eines Angebotsbebauungsplans ohne Bedeutung (NdsOVG, Urt. v. 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, juris Rn. 79, 80).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Ausnahmsweise kann ein Bebauungsplan auch ohne exakte Übernahme der Darstellungen des Flächennutzungsplans bezüglich der Art der baulichen Nutzung dem Entwicklungsgebot entsprechen, wenn die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen oder Baugebiete (§ 1 Abs. 1 u. 2 BauNVO) mit der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart "artverwandt" sind und diese Festsetzung sich aus der seit der Flächennutzungsplanung eingetretenen tatsächlichen Entwicklung rechtfertigt, ohne von den Grundzügen des Flächennutzungsplans abzuweichen (VGH BW, Urt. v. 18. September 1998 - 8 S 290/98 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Rn. 87 dd) Hinsichtlich der Festsetzung öffentlicher Grün-, Park- und Verkehrsflächen liegen im Übrigen bereits keine Abweichungen von der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans vor, weil solche Festsetzungen unabhängig von der Gebietsart zulässig sind (VGH BW, Urt. v. 18. September 1998 - 8 S 290/98 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.; SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168).

  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
    Dabei sind - angesichts der Situationsgebundenheit der Wertigkeit von Belangen - die im Plangebiet oder in dessen Nachbarschaft vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Zustände einschließlich vorhandener Vorbelastungen, soweit sie den "Wert" anheben oder mindern können, zu berücksichtigen (SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 47 unter Hinweis auf Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: 112. Lfg. Oktober 2019, § 2 Rn. 286).

    Ein Bewertungsfehler liegt u. a. vor, wenn die Wertigkeit des jeweils betroffenen Belangs unzutreffend beurteilt worden ist; Art, Ausmaß und Intensität der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Belange sowie auf bestehende Verhältnisse tatsächlicher oder rechtlicher Art unzutreffend beurteilt wurden; eine bestehende Vorbelastung nicht erkannt oder falsch beurteilt wurde (SächsOVG, NK-Urt. v. 27. Februar 2020 - 1 C 13/18 -, juris Rn. 47 unter Hinweis auf Gierke a. a. O., Rn. 326).

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; …

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …

  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht; …

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung; …

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei …

  • BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 7.21

    Prägung eines Dorfgebiets durch landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe

  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche; …

  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - 8 C 10974/14

    Bauleitplanung: angebots- und vorhabenbezogene Planung

  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, …

  • BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96

    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante …

  • BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen …

  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …

  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für …

  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16

    Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • BVerwG, 23.11.2022 - 4 BN 4.22

    Abwägungsmangel (in beachtlicher Weise) in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung …

  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen …

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

  • OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20

    Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz

  • VG Hannover, 17.11.2011 - 12 A 1397/11

    Zur zeitlichen Reihenfolge der Ausfertigung und Genehmigung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 05.07.1999 - 15 N 96.89
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

  • BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21

    Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …

  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22

    Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93

    Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung der …

  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; …

  • OVG Sachsen, 15.05.2025 - 1 B 65/25

    Bebauungsplan; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr von mit einem …

    Rn. 20 Am 4. Februar 2022 stellte der Antragsteller einen Normenkontrollantrag - 1 C 9/22 - gegen den Bebauungsplan in der Fassung vom 19. Juli 2021.

    Mit Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 B 243/23 - setzte der Senat den Bebauungsplan "Ortsmitte S........" vom 19. Juli 2021 vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag - 1 C 9/22 - außer Vollzug.

    Mit rechtskräftigem Normenkontrollurteil vom 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 - erklärte der Senat den Bebauungsplan "Ortsmitte S........" vom 19. Juli 2021 wegen eines Ausfertigungsmangels für unwirksam.

    Rn. 22 Während des laufenden Normenkontrollverfahren - 1 C 9/22 - erteilte der Landkreis Leipzig dem Antragsteller am 20. Dezember 2023 die Baugenehmigung zur Nutzung des südlichen Seitenflügels des Schlosses für zwei Ferienwohnungen.

    Rn. 23 Nach dem Normenkontrollurteil - 1 C 9/22 - holte die Antragsgegnerin im ergänzenden Verfahren, dessen Einleitung ihr Gemeinderat bereits am 26. Juni 2023 beschlossen hatte, eine überarbeitete Schalltechnische Stellungnahme ihres bisherigen Schallplaners Dr. Fr... von der B.

    Rn. 37 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren, im Normenkontrollverfahren - 1 C 27/24 -, in den beigezogenen Verfahren zur ersten Fassung des Bebauungsplans - 1 B 243/23 - und - 1 C 9/22 - sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Verwaltungsvorgang verwiesen.

    der Gemarkung S........; hierzu wird auf die Ausführungen im Normenkontrollurteil des Senats vom 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 - verwiesen.

    Anders als der Antragsteller erachtet der Senat einen solchen Ablauf insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um einen Sonderdruck allein zur Bekanntmachung des streitgegenständlichen Bebauungsplans ohne Einbettung in anderweitige redaktionelle Inhalte und Werbeanzeigen handelt, durchaus für möglich, zumal sich die Antragsgegnerin in Ansehung der mit der vorläufigen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans in seiner 1. Fassung durch den Senatsbeschluss vom 28. Januar 2024 - 1 B 243/23 - wie auch der mit dem nachfolgenden stattgebenden Normenkontrollurteils vom 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 - verbundenen Folgen erkennbar um einen zeitnahen Abschluss des ergänzenden Verfahrens bemüht hat, um eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten durch die Projetentwicklerin Bo.

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Rn. 66 Nachdem der Antragsteller auf bisherige Defizite in der schalltechnischen Untersuchung vom 2. September 2020 hingewiesen hatte, hat die Antragstellerin nach dem stattgebenden Normenkontrollurteil vom 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 - zwar eine ergänzende schalltechnische Stellungnahme vom 2. Juni 2024 eingeholt und ihrem im ergänzenden Verfahren getroffenen Satzungsbeschluss vom 10. Juli 2024 zugrunde gelegt.

    Nach dem Abriss der LPG-Stallanlagen, der ausweislich der von den Beteiligten im Normenkontrollverfahren - 1 C 9/22 - vorgelegten Lichtbilder, insbesondere des Luftbildes der LVZ vom 3./ 4. Februar 2024 spätestens Anfang Februar 2024 abgeschlossen war, trat die Außenbereichslage des früheren LPG-Hofs auch rein optisch auf den ersten Blick zu Tage.

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …

    Der Bebauungsplan "XXX" der Gemeinde G. vom 19. Juli 2021 wird vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers - 1 C 9/22 - außer Vollzug gesetzt.

    Rn. 30 Am 4. Februar 2022 stellte der Antragsteller im Hauptsacheverfahren - 1 C 9/22 - Normenkontrollantrag gegen den vorliegenden Bebauungsplan.

    Rn. 34 Am 11. Dezember 2023 hat der Antragsteller unter Bezugnahme auf sein ausführliches Vorbringen zu seinem Normenkontrollantrag - 1 C 9/22 - den vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.

    den Bebauungsplan "XXX", beschlossen am 19. Juli 2021, bekannt gemacht am 28. Januar 2022, vorläufig bis zu rechtskräftigen Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren (-1 C 9/22 -) außer Vollzug zu setzen.

    Rn. 37 Sie verweist auf ihre ebenfalls ausführlichen Ausführungen im Hauptsacheverfahren - 1 C 9/22 - und trägt vor, dass ungeachtet der Darstellung im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet im Plangebiet in tatsächlicher Hinsicht schon seit längerer Zeit keine land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe mehr ansässig gewesen seien und nicht mit einer Wiederansiedlung gerechnet werden könne.

    Rn. 40 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Normenkontrollverfahren - 1 C 9/22 - sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Verwaltungsvorgang (sieben Ordner) verwiesen.

    Rn. 44 Der gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthafte Normenkontrollantrag des Antragstellers - 1 C 9/22 - richtet sich gegen den am 19. Juli 2021 von der Antragsgegnerin als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "XXX".

    Rn. 52 a) Der in der Hauptsache gestellte Normenkontrollantrag - 1 C 9/22 -, dessen Zulässigkeit auch von der Antragsgegnerin nicht in Abrede gestellt wird, wird nach derzeitiger Sachlage offensichtlich auch in der Sache Erfolg haben.

    Rn. 62 b) Dass nach dem Vorstehenden der Antrag in der Hauptsache - 1 C 9/22 - nach derzeitigem Sachstand offensichtlich zulässig und begründet sein wird, bildet bereits ein wesentliches Indiz dafür, den Bebauungsplan im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen.

    Dadurch ist der Antragsteller vor einer Entscheidung in der Hauptsache - 1 C 9/22 - unter Umständen mit einer Vielzahl von Bauvorhaben konfrontiert, die die Blickbeziehungen zu dem von ihm mit hohem finanziellen Aufwand sanierten denkmalgeschützten Schloss beeinträchtigen.

    Schließlich hat der Senat das Hauptsacheverfahren - 1 C 9/22 - nunmehr für den 29. Februar 2024 terminiert, so dass die Auswirkungen einer vorläufigen Außervollzugsetzung in zeitlicher Hinsicht überschaubar sind.

    Da sein vorliegender Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO wie auch sein Antrag im Hauptsacheverfahren - 1 C 9/22 - jedoch seiner eigenen Disposition entspringt, kann dies dem Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung nicht entgegenstehen, was der Antragsteller im Übrigen auch nicht geltend macht.

  • OVG Sachsen, 27.08.2026 - 1 C 3/24

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ermittlungsfehler; Bewertungsfehler; fremdnützige …

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …

    Derartige Abweichungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes unberührt lassen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, juris Leitsatz 1, Rn. 19; SächsOVG, NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 75).

    Dass aus zwingenden Gründen ein Bebauungsplan vor der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes aufgestellt werden kann, rechtfertigt nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans im Widerspruch zu Darstellungen eines vorhandenen Flächennutzungsplans, auch wenn diese Darstellungen in Richtung der Festsetzungen des Bebauungsplans änderungsbedürftig sind (…BVerwG, Urt. v. 28. Februar 1975, a. a. O., Leitsatz 2, Rn. 28; SächsOVG, NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 75).

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche …

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • OVG Sachsen, 21.03.2024 - 1 C 2/24

    Windenergieanlage; Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz; UNESCO-Welterbe; …

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1194, 686/688 m. w. N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren ( SächsOVG, NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 106;… Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 4. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 09.07.2026 - 1 C 18/23

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Plannachbar; landwirtschaftliche Nutzung; …

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 - 4 BN 32.06 -, juris Rn. 10;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

    Löst der Bebauungsplan von ihm aufgeworfene Konflikte nicht, obwohl ein Konfliktlösungstransfer unzulässig ist, so führt dies zur Fehlerhaftigkeit der Abwägungsentscheidung (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14 f.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168; NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 104).

  • VGH Bayern, 30.07.2026 - 9 NE 26.405

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Verkehrslärm, …

    Eine derartige Verlagerung der Planung in ein nachgeordnetes Verfahren sei rechtlich zulässig (unter Bezugnahme auf SächsOVG, U.v. 29.2.2024 - 1 C 9/22 - juris Rn. 104).
  • OVG Sachsen, 25.04.2024 - 1 C 17/22

    Erhaltungssatzung; Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets; …

    Eine derartige städtebauliche Bedeutung weisen Gebiete insbesondere dann auf, wenn sie die städtebauliche Entwicklung erkennbar und beispielhaft belegen (…vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a. a. O. § 172 Rn. 25, 35, 161 f.), wobei der städtebauliche (bodenrechtliche) Schutz und dessen Erhaltungsgründe vom landesrechtlich zu regelnden Denkmalschutz begrifflich auseinanderzuhalten sind (…so bereits BVerwG, Urt. v. 3. Juli 1987 - 4 C 26.85 -, juris Rn. 16 f.; vgl. auch SächsOVG, NK-Urt. v. 29. Februar 2024 - 1 C 9/22 -, juris Rn. 97;… Senatsurt. v. 10. März 2022 - 1 A 64/16 -, juris Rn. 59;… Hönes, Entstehung des städtebaulichen Denkmalschutzes, 2018, S. 727), zumal es Gemeinden verwehrt ist, über § 172 Abs. 1 und 3 BauGB hinausgehende Regelungen zu treffen und abweichende Versagungsgründe in eine städtebauliche Erhaltungssatzung aufzunehmen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.2022 - 1 C 9.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40703
BVerwG, 23.08.2022 - 1 C 9.22 (https://dejure.org/2022,40703)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2022 - 1 C 9.22 (https://dejure.org/2022,40703)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2022 - 1 C 9.22 (https://dejure.org/2022,40703)
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  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20

    EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2022 - 1 C 9.22
    Das Verfahren wird entsprechend § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Vorlage in dem Verfahren C-248/21 (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 26. Januar 2021 - 1 C 52.20) ausgesetzt.
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