Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
AuslInvestmG § 17; ; EGV Art. 56; ; EStG § 3 Nr. 40; ; KAGG § 40
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Veranlagungszeitraum 2001 auch auf Erträge aus ausländischen Investmentsfonds wegen Verstoßes von Art. 17 des Auslandinvestmentgesetzes gegen EU-Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei der steuerlichen Behandlung von Auslandseinkünften aus Investmentvermögen; Vereinbarkeit des § 17 Ausland-Investmentgesetz (AuslInvestmG) mit den Vorschriften des EG-Vertrages über die Kapitalverkehrsfreiheit; Möglichkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Kapitalanlagen - Halbeinkünfteverfahren bei Auslandsfonds im Jahr 2001
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Einkünfte aus ausländischem Kapitalvermögen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Halbeinkünfteverfahren bei Erträgen aus ausländischen Investmentsfonds
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1561
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Umgekehrt wirkt sich eine solche Regelung auch gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie diese daran hindert, im Inland Kapital zu sammeln (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg 2000 I-4071, Rz. 34, 35;… vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 20, 21;… vom 7. September 2004 C-319/02 - Manninen - Slg. 2004 I-7477, Rz. 22, 23;… vom 6. März 2007 C-292/04 - Meilicke - Slg. 2007 I-1835, Rz. 23, 24).Letzteres ist der Fall, wenn die unterschiedliche Besteuerung die Koheränz der Steuerregelung gewährleisten oder der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Sicherstellung wirksamer steuerlicher Kontrollen dienen soll (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. März 2004 C-334/02 - Kommission/Frankreich - Slg. 2004 I-2229, Rz. 27; vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg. 2000 I-4071, Rz. 43), sofern die konkrete gesetzliche Regelung geeignet ist, das erstrebte Ziel zu erreichen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht.
Der Aspekt der Kohärenz kommt dann in Betracht, wenn die Anknüpfungstatsachen, die einerseits zu einer steuerlichen Belastung und andererseits zu deren Ausgleich durch einen Steuervorteil führen, in der Person desselben Steuerpflichtigen gegeben sind (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg. 2000 I-4071, Rz. 57, 58).
Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des EuGH kein Argument, das geeignet sein könnte, die Kapitalverkehrsfreiheit zu beschränken (vgl. Urteil vom 6. Juni 2000 C- 35/98 - Verkooijen - Slg. 2000 I-4071, Rz. 59).
- EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Die so definierte Kapitalverkehrsfreiheit gilt - wie sich schon ohne weiteres aus dem Wortlaut des Art. 56 EGV ergibt - nicht nur innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR, sondern uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Drittstaaten (vgl. EuGH, Urteile vom 18. Dezember 2007 C-101/05 - A. - HFR 2008, 295, Rz. 31 ff. ("in demselben Artikel und mit den gleichen Worten"), 40-43;… vom 20. Mai 2008 C-194/06 -Orange European Smallcap Fund NV - [...], Rz. 87, 88).Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Beschränkungen im Verhältnis zu Drittstaaten unter anderen Voraussetzungen möglich sind als solche gegenüber Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 C-101/05 - A. - HFR 2008, 295, Rz. 60 ff.) ist der Ausschluss des Halbeinkünfteverfahrens in § 17 AuslInvestmG insgesamt unzulässig.
Soweit im Verhältnis zu Drittländern auch Gründe die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen können, die gegenüber Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft nicht angeführt werden dürfen (zum insoweit unterschiedlichen Maßstab: EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 C-101/05 - A. - HFR 2008, 295, Rz. 60 ff.), sind solche nicht zuletzt mit Blick auf die sich aus den Materialien ergebende gesetzgeberische Intention ("keine Notwendigkeit") schon nicht erkennbar.
- EuGH, 15.07.2004 - C-315/02
Lenz - Lauksaimnieciba - Tirgu kopiga organizacija - Atbalsts augļu un darzenu …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Umgekehrt wirkt sich eine solche Regelung auch gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie diese daran hindert, im Inland Kapital zu sammeln (…vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg 2000 I-4071, Rz. 34, 35; vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 20, 21;… vom 7. September 2004 C-319/02 - Manninen - Slg. 2004 I-7477, Rz. 22, 23;… vom 6. März 2007 C-292/04 - Meilicke - Slg. 2007 I-1835, Rz. 23, 24).Diese Ausnahmevorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH im Lichte des Art. 58 Abs. 3 EGV strikt in dem Sinne auszulegen, dass eine steuerliche Unterscheidung nach dem Anlageort nur dann zulässig ist, wenn darin weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs liegt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 26) und nicht unverhältnismäßig ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 4. März 2004 C-334/02 - Kommission/ Frankreich - Slg. 2004 I-2229, Rz. 28).
Im Übrigen würde das Ziel der Milderung der Doppelbesteuerung auch dann erreicht, wenn die Besteuerung der Ausschüttungen einheitlich ohne Differenzierung nach dem Ort der Investmentanlage erfolgen würde (in diesem Sinne zu Dividendenausschüttungen: EuGH, Urteil vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 38).
- EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
Kommission / Frankreich
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Diese Ausnahmevorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH im Lichte des Art. 58 Abs. 3 EGV strikt in dem Sinne auszulegen, dass eine steuerliche Unterscheidung nach dem Anlageort nur dann zulässig ist, wenn darin weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs liegt (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 26) und nicht unverhältnismäßig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. März 2004 C-334/02 - Kommission/ Frankreich - Slg. 2004 I-2229, Rz. 28).Letzteres ist der Fall, wenn die unterschiedliche Besteuerung die Koheränz der Steuerregelung gewährleisten oder der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Sicherstellung wirksamer steuerlicher Kontrollen dienen soll (vgl. EuGH, Urteile vom 4. März 2004 C-334/02 - Kommission/Frankreich - Slg. 2004 I-2229, Rz. 27;… vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg. 2000 I-4071, Rz. 43), sofern die konkrete gesetzliche Regelung geeignet ist, das erstrebte Ziel zu erreichen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht.
- EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Umgekehrt wirkt sich eine solche Regelung auch gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie diese daran hindert, im Inland Kapital zu sammeln (…vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg 2000 I-4071, Rz. 34, 35;… vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 20, 21;… vom 7. September 2004 C-319/02 - Manninen - Slg. 2004 I-7477, Rz. 22, 23; vom 6. März 2007 C-292/04 - Meilicke - Slg. 2007 I-1835, Rz. 23, 24). - EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Umgekehrt wirkt sich eine solche Regelung auch gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften beschränkend aus, weil sie diese daran hindert, im Inland Kapital zu sammeln (…vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juni 2000 C-35/98 - Verkooijen - Slg 2000 I-4071, Rz. 34, 35;… vom 15. Juli 2004 C-315/02 - Lenz - Slg. 2004 I-7063, Rz. 20, 21; vom 7. September 2004 C-319/02 - Manninen - Slg. 2004 I-7477, Rz. 22, 23;… vom 6. März 2007 C-292/04 - Meilicke - Slg. 2007 I-1835, Rz. 23, 24). - BFH, 19.12.2007 - II R 65/06
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Anders als im Bereich von Art. 100 GG steht die Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 2 EGV im Ermessen des erkennenden Gerichts und bedarf es der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die inmitten stehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693;…Beschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755). - EuGH, 20.05.2008 - C-194/06
Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Die so definierte Kapitalverkehrsfreiheit gilt - wie sich schon ohne weiteres aus dem Wortlaut des Art. 56 EGV ergibt - nicht nur innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR, sondern uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Drittstaaten (…vgl. EuGH, Urteile vom 18. Dezember 2007 C-101/05 - A. - HFR 2008, 295, Rz. 31 ff. ("in demselben Artikel und mit den gleichen Worten"), 40-43; vom 20. Mai 2008 C-194/06 -Orange European Smallcap Fund NV - [...], Rz. 87, 88). - EuGH, 18.12.2007 - C-436/06
Grønfeldt - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Selbst wenn die Regelung in § 17 AuslInvestmG dem reibungslosen Übergang vom alten zum neuen System gedient haben sollte, was sich aus den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen lässt, könnte dies die Ungleichbehandlung zu Lasten der Anlage in ausländischen Investmentfonds nicht rechtfertigen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 - Gronfeldt - Rz. 32, 33, HFR 2008, 294). - BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97
Tarifierung von Milchpulver - Erlöschen der Zollschuld auf Grund nicht …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Anders als im Bereich von Art. 100 GG steht die Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 2 EGV im Ermessen des erkennenden Gerichts und bedarf es der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die inmitten stehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (vgl. BFH…, Urteil vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693;Beschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755).
- FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05
Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des …
Ob dies der Fall ist (die Europarechtswidrigkeit wegen Ausschluss des Halbeinkünfteverfahrens bejahend: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2008 1 K 1286/04 B, EFG 2008, 1561, rechtskräftig; die Europarechtswidrigkeit der Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG bejahend: FG Köln, Urteil vom 19. April 2007 6 K 5714/02, EFG 2007, 1670, Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 24/07; FG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 7 K 7396/02, EFG 2005, 1094, rechtskräftig; dies verneinend: FG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2005 12 K 5252/02 E, EFG 2006, 866, Revision eingelegt, Az. des BFH: VIII R 2/06; FG Köln, Urteil vom 22. August 2001 14 K 35/99, EFG 2002, 144, rechtskräftig), kann im Streitfall dahingestellt bleiben, weil die Voraussetzungen des Art. 57 Abs. 1 Satz 1 EG (sog. Stand-still-Klausel) gegeben sind (vgl. dazu auch Kurt, BB 2008, 1710). - FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07
Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen …
Es bedarf der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die anstehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693; vom 21. Oktober 2009 I R 114/08, DStR 2010, 37; in BFH/NV 2010, 545 unter II.3.c; vom 18. November 2008 VIII R 24/07, BStBl II 2009, 518; in BFH/NV 2009, 849 m.w.N.; vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2008 1 K 1286/04 B, EFG 2008, 1561; Henze/Sobotta in Beermann/Gosch, AO/FGO, Kommentar, EuGH-Verfahrensrecht, Überblicksdarstellung, Rz. 45 [Nov.
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