Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 14 Abs 3 BauGB, § 10 BauNVO, § 13a BauNVO, § 6 BauNVO, § 29 BauGB
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels Nutzungsänderungsgenehmigung; Auswirkungen einer Veränderungssperre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 9/20
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (29)
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Die neue Erlasslage vom 03.04.2018, die sich mit der Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.10.2017 (4 CN 6.17) befasse, verpflichte nicht zu einem Abgehen von ihrer Rechtsauffassung, insbesondere nicht zur Zulassung der streitigen Ferienwohnung.Zudem erachtet der Senat es bei dieser Betrachtung als gesicherte Erkenntnis, dass § 13a BauNVO, der Ferienwohnungen legal definiert und diese unbeschadet des § 10 BauNVO u.a. zu den Gewerbebetrieben nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zugehörig erklärt, auf den bereits am 03.01.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 60 der Antragsgegnerin keine Anwendung findet, da die Vorschrift erst im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. 2017 I S. 1057) ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, juris [Rn. 8 f.] und - 4 C 5.16 -, juris [Rn. 11 f.]).
Dass der Verordnungsgeber dieser Vorschrift die Funktion einer "im Wesentlichen klarstellenden Ergänzung der BauNVO" beigemessen hat (…BT-Drs. 18/10942, S. 35), ist rechtlich nicht ausschlaggebend (BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, a.a.O. [Rn. 9.] und - 4 C 5.16 -, a.a.O. [Rn. 12]).
- BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89
Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Dieser Annahme der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit der unstreitig vorgenommenen Nutzungsänderung von genehmigter "allgemeiner Wohnnutzung" in die davon abweichende eigenständige Nutzungsart "Ferienwohnnutzung" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, juris [Rn. 3]) steht insbesondere die von der Antragsgegnerin erlassene und hinsichtlich ihrer Geltungsdauer um ein Jahr verlängerte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 32, nach deren § 2 Nr. 1 in der Ursprungsfassung vom 28.06.2018 bzw. § 3 Abs. 1 Nr. 1 in der Fassung vom 18.06.2020 im Gebiet der Veränderungssperre Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, mithin auch Nutzungsänderungen, nicht durchgeführt werden dürfen, nicht entgegen.Auch wenn der Senat im Jahr 2005 (…Urteil vom 31.05.2005 - 1 LB 4/05 -, juris [Rn. 43]) ohne weitere Spezifizierung Ferienwohnungen - älterer Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts folgend (Urteil vom 20.05.1987 - 1 A 124/86 -, BRS 47 Nr. 37) - zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO gezählt bzw. sie diesen gleichgestellt hat, ist einzuräumen, dass das bloße Vermieten von Räumlichkeiten schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Beherbergung darstellt (so BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, juris [Rn. 3]).
Ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr (nur) dann vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, a.a.O. [Rn. 3]).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15
Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Maßgebend für die ortsübliche Bekanntmachung ist diejenige Form der Verkündung, die nach Landes- oder Ortsrecht für die Bekanntmachung der örtlichen Rechtsetzung bestimmt ist (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris [Rn. 27]).Die Gemeinde darf mit den Mitteln, die ihr insbesondere das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen - und unter Beachtung ihrer Grenzen - grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 - , juris [Rn. 44]).
Unstreitig kann eine Bauleitplanung ihren Ausgang etwa in einem Bauantrag betroffener Grundstückseigentümer nehmen und die Antragsgegnerin darf - wie hier vor dem Hintergrund diverser Nutzungsänderungsbegehren von (reiner) Wohnnutzung in (reine) Ferienwohnnutzung - einen solchen zum Anlass nehmen, um ihre städtebaulichen und planerischen Vorstellungen im Bebauungsplan festzuschreiben (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, a.a.O., [Rn. 45] m.w.N.).
- VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14
Baurecht: Baugenehmigung einer Ferienwohnung und Nachbarklage, Untätigkeitsklage
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Die erkennende Kammer neige dazu, diese Frage zu verneinen, so wie dies bereits im Urteil vom 17.08.2016 (8 A 173/14) für ein allgemeines Wohngebiet entschieden worden sei.Das bestätige einerseits einschlägige Rechtsprechung (OVG M.-V., 3 L 212/12, Beschluss vom 19.02.2014; Nds. OVG, 1 KN 61/14, Urteil vom 15.01.2015 und 1 LB 245/10, Urteil vom 24.07.2013; Bay. VGH, 15 CS 19.1609, Beschluss vom 12.12.2019; Schl.-H. VG, 8 A 173/14, Urteil vom 17.08.2016), folge andererseits aber auch aus dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden "ausziselierten" System bezüglich der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung mit drei Sondergebieten, eines davon "SO Beherbergung/Ferienwohnen", in dem nicht dauerhaftes Wohnen beabsichtigt sei, und der daneben erfolgten Mischgebietsfestsetzung, die nach der Planbegründung vorgenommen worden sei, um die innenstadttypische Mischnutzung vor allem von Wohnen, nicht wesentlich störendem Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke im Plangebiet zu realisieren.
Die in der angefochtenen Entscheidung geäußerte Tendenz des Verwaltungsgerichts, die Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre nach Maßgabe der Mischgebietsfestsetzung im Bebauungsplan Nr. 60 als nicht (offensichtlich) genehmigungsfähig einzustufen, weil es sich dabei nicht um einen "nicht störenden Gewerbebetrieb" im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO 1990 handele, Ferienwohnungen vielmehr - wie von der Kammer in einem zu allgemeinen Wohngebieten ergangenen Urteil entschieden (Urteil vom 17.08.2016 - 8 A 173/14) - in anderen als Sondergebieten generell nicht zulässig seien [Beschl.-Abdr.
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Zudem erachtet der Senat es bei dieser Betrachtung als gesicherte Erkenntnis, dass § 13a BauNVO, der Ferienwohnungen legal definiert und diese unbeschadet des § 10 BauNVO u.a. zu den Gewerbebetrieben nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zugehörig erklärt, auf den bereits am 03.01.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 60 der Antragsgegnerin keine Anwendung findet, da die Vorschrift erst im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. 2017 I S. 1057) ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, juris [Rn. 8 f.] und - 4 C 5.16 -, juris [Rn. 11 f.]).Dass der Verordnungsgeber dieser Vorschrift die Funktion einer "im Wesentlichen klarstellenden Ergänzung der BauNVO" beigemessen hat (…BT-Drs. 18/10942, S. 35), ist rechtlich nicht ausschlaggebend (BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, a.a.O. [Rn. 9.] und - 4 C 5.16 -, a.a.O. [Rn. 12]).
- BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95
Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Sie kann vielmehr allenfalls, so wie es für den Begriff des Wohngebäudes in der Vorschrift des § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 in Bezug auf den Inhalt eines unter der Geltung einer früheren Fassung der Baunutzungsverordnung zustande gekommenen Bebauungsplans anerkannt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, juris [Rn. 11] …und Beschluss vom 20.12.2016 - 4 B 49.16 -, juris [Rn. 9]) als Auslegungshilfe Bedeutung haben.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff des Wohnens durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, a.a.O. [Rn. 12] …und Beschluss vom 25.03.2004 - 4 B 15.04 -, juris [Rn. 4]).
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2016 - 5 S 2220/15
Gewerbliche Zurverfügungstellung von Appartements und Wohnungen auch als Ferien- …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Allein aus dem Umstand, dass sich Sondergebiete nach § 10 BauNVO dadurch auszeichnen, dass in ihnen ausschließlich Erholungssuchende Unterkunft finden sollen, lässt sich nicht folgern, dass die Zurverfügungstellung von Ferienwohnungen in anderen Baugebieten - und damit auch im Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO - als gewerbliche Nutzung von vornherein unzulässig wäre (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.2016 - 5 S 2220/15 -, juris [Rn. 9]).Auch aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1990 - die Änderung des § 11 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ist ebenso wie § 13a BauNVO erst durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. 2017 I S. 1057) ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt worden -, wonach als sonstige Sondergebiete auch Gebiete für die Fremdenbeherbergung festgesetzt werden können, folgt nichts anderes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.2016 - 5 S 2220/15 -, a.a.O. [Rn. 9]).
- VGH Bayern, 12.12.2019 - 15 CS 19.1609
Baugenehmigung für Ferienwohnungen in allgemeinem Wohngebiet
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Das bestätige einerseits einschlägige Rechtsprechung (OVG M.-V., 3 L 212/12, Beschluss vom 19.02.2014; Nds. OVG, 1 KN 61/14, Urteil vom 15.01.2015 und 1 LB 245/10, Urteil vom 24.07.2013; Bay. VGH, 15 CS 19.1609, Beschluss vom 12.12.2019; Schl.-H. VG, 8 A 173/14, Urteil vom 17.08.2016), folge andererseits aber auch aus dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden "ausziselierten" System bezüglich der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung mit drei Sondergebieten, eines davon "SO Beherbergung/Ferienwohnen", in dem nicht dauerhaftes Wohnen beabsichtigt sei, und der daneben erfolgten Mischgebietsfestsetzung, die nach der Planbegründung vorgenommen worden sei, um die innenstadttypische Mischnutzung vor allem von Wohnen, nicht wesentlich störendem Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke im Plangebiet zu realisieren.Ihre Herleitung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsart aus § 10 Abs. 1 und 4 BauNVO mit der dort näher beschriebenen Ferienhausnutzung in einem ausschließlich der Erholung dienenden - also dem zeitweiligen Freizeitwohnen dienenden - Sondergebiet erfolgte insbesondere in Abgrenzung zur allgemeinen Wohnnutzung (BVerwG…, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12 -, juris [Rn. 11]); dies rechtfertigt es indessen aus sich heraus nicht, § 10 BauNVO eine Spezialität bzw. eine abschließende Funktion in Bezug auf jede Form des Erholungs- und Ferienwohnens zuzuschreiben (…a.A. OVG M.-V., Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, a.a.O. [Rn. 50]; Nds. OVG…, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, juris [Rn. 25] m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2019 - 15 CS 19.1609 -, juris [Rn. 6]).
- OVG Niedersachsen, 15.01.2015 - 1 KN 61/14
Allgemeines Wohngebiet; Beherbergungsbetrieb; Dauerwohnen; Erholung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Das bestätige einerseits einschlägige Rechtsprechung (OVG M.-V., 3 L 212/12, Beschluss vom 19.02.2014; Nds. OVG, 1 KN 61/14, Urteil vom 15.01.2015 und 1 LB 245/10, Urteil vom 24.07.2013; Bay. VGH, 15 CS 19.1609, Beschluss vom 12.12.2019; Schl.-H. VG, 8 A 173/14, Urteil vom 17.08.2016), folge andererseits aber auch aus dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden "ausziselierten" System bezüglich der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung mit drei Sondergebieten, eines davon "SO Beherbergung/Ferienwohnen", in dem nicht dauerhaftes Wohnen beabsichtigt sei, und der daneben erfolgten Mischgebietsfestsetzung, die nach der Planbegründung vorgenommen worden sei, um die innenstadttypische Mischnutzung vor allem von Wohnen, nicht wesentlich störendem Gewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Anlagen für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke im Plangebiet zu realisieren.Ihre Herleitung als städtebaulich relevante eigenständige Nutzungsart aus § 10 Abs. 1 und 4 BauNVO mit der dort näher beschriebenen Ferienhausnutzung in einem ausschließlich der Erholung dienenden - also dem zeitweiligen Freizeitwohnen dienenden - Sondergebiet erfolgte insbesondere in Abgrenzung zur allgemeinen Wohnnutzung (BVerwG…, Urteil vom 11.07.2013 - 4 CN 7.12 -, juris [Rn. 11]); dies rechtfertigt es indessen aus sich heraus nicht, § 10 BauNVO eine Spezialität bzw. eine abschließende Funktion in Bezug auf jede Form des Erholungs- und Ferienwohnens zuzuschreiben (…a.A. OVG M.-V., Urteil vom 19.02.2014 - 3 L 212/12 -, a.a.O. [Rn. 50]; Nds. OVG, Urteil vom 15.01.2015 - 1 KN 61/14 -, juris [Rn. 25] m.w.N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 12.12.2019 - 15 CS 19.1609 -, juris [Rn. 6]).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 LB 4/05
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Bei sachgerechter Entscheidung der notwendig auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bereits zu beantwortenden Rechtsfrage hätte unter Berücksichtigung u.a. der Rechtsprechung des für die Beschwerdeentscheidung zuständigen Senats, wonach Ferienwohnungen sogar in reinen Wohngebieten für zulässig erklärt worden seien (1 LB 4/05, Urteil vom 31.05.2005), für die Belegenheit der Wohnung im Mischgebiet eine Zulässigkeit erst recht angenommen werden müssen.Auch wenn der Senat im Jahr 2005 (Urteil vom 31.05.2005 - 1 LB 4/05 -, juris [Rn. 43]) ohne weitere Spezifizierung Ferienwohnungen - älterer Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts folgend (Urteil vom 20.05.1987 - 1 A 124/86 -, BRS 47 Nr. 37) - zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO gezählt bzw. sie diesen gleichgestellt hat, ist einzuräumen, dass das bloße Vermieten von Räumlichkeiten schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Beherbergung darstellt (so BVerwG…, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 -, juris [Rn. 3]).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19
Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17
Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2017 - 1 MB 7/17
Untersagung der baurechtlichen Nutzung eines Großhandelsmöbellagers mit …
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet
- BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1996 - 8 S 2964/95
Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit; mehrere an sich …
- BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.01.1999 - 5 S 3075/98
Freistellung von einer Veränderungssperre - Nutzungsvergleich
- VG Ansbach, 25.10.2019 - AN 3 K 19.01921
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baueinstellung wegen Erneuerung der Fenster und …
- BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
- BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12
Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet; …
- BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
- BVerwG, 20.12.2016 - 4 B 49.16
Begriff des Wohnens; Betreuung; Minderjährige; Unterbringung; Wohngebäude; …
- BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04
Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 124/86
Bauplanungsrecht: Begriff der "Ferienwohnung" i.S. von 3 Abs. 3 BauNVO
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich
- OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen …
- VGH Bayern, 19.12.2019 - 1 N 17.1236
Normenkontrolle gegen außer-Kraft-getretene Veränderungssperren
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
GG gewährten Bestandschutz voraus, dass die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstößt (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537;… Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300;… Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, juris;… Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37; anders die - soweit ersichtlich - einhellige Ansicht der anderen Oberverwaltungsgerichte zu den inhaltsgleichen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen, vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.06.2018 - 2 CS 18.960 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.06.2016 - 1516/15 -, juris;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.06.2010 - 8 A 10559/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 461/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.06.2020 - OVG 2 S 77.19 -, juris, und v. 15.05.2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2018 - 2 M 71/18 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18.06.2014 - 2 B 209/14 -, juris;… sowie die Rechtsprechungsübersichten bei Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand November 2019, § 65 Rn. 156, und Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 282). - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2026 - 1 KN 8/16 In der Rechtsprechung des Senats ist mittlerweile geklärt, dass es Ferienwohnungen, die typischerweise auf eine Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind, am definitorisch für den Beherbergungsbetrieb vorgegebenen Bedarf von Dienstleistungsangeboten fehlt, sodass es sich hierbei nicht um kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt (vgl. ausführlich: Beschluss des Senats vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 -, juris Rn. 25 m. w. N.;… Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 -, juris Rn. 19 ;… zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 20. August 2024 - 1 MB 17/24 -, juris Rn. 6 ).
Sie kann vielmehr allenfalls als Auslegungshilfe Bedeutung haben (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 -, juris Rn. 23 ).
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs - Boardinghouse - in einem faktischen …
Für diese ist im Vergleich zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 - juris Rn. 26 m. w. N.), d. h. ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 - ZfBR 1989, 225;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.1997 - 8 S 3167/96 - juris Rn. 16; OVG Schl.-H., Beschluss vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 25;… OVG B.-Bbg., Beschluss vom 30.05.2016 - OVG 10 S 34.15 - juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - ZfBR 2007, 798, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
- VG Schleswig, 11.10.2024 - 8 B 19/24
Baurechtliche Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung
Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (stRspr OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).Vorliegend verfügt der Antragsteller unstreitig nicht über eine - hier für die von der Wohnnutzung zu unterscheidende eigenständige Nutzungsart "Ferienwohnnutzung" (vgl. ausführlich OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 13, 24) notwendige - Baugenehmigung, so dass die - ebenfalls unstreitige - tatsächliche Nutzung der streitgegenständlichen Wohnung als Ferienwohnung formell illegal und damit im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfolgt.
Ist eine beim Inkrafttreten der Veränderungssperre beziehungsweise dem Erlass eines Zurückstellungsbescheides ausgeübte Nutzung nicht förmlich genehmigt, aber materiell legal, so ist die Nutzung nach § 14 Abs. 3 BauGB vor der Veränderungssperre geschützt ( OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 21 ;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 154. EL April 2024, § 14 Rn. 138;… Rieger in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 14 Rn. 40).
Rn. 55 § 14 Abs. 3 Var. 4 BauGB liegt der Grundsatz des veränderungssperrenrechtlichen Bestandsschutzes zugrunde ( OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 21 ;… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. April 2024 - 1 MB 4/24 - juris Rn. 21 ).
Rn. 59 In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist mittlerweile geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).
Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des Bebauungsplans Nr. 28 (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27;… offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21) -, der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den Gewerbebetrieben unter anderem nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zählt.
- OLG Schleswig, 20.12.2024 - 1 U 85/22
Verjährung eines vor Abnahme des Werks entstandenen Anspruchs auf Ersatz von …
Es handelt sich auch nicht um einen Beherbergungsbetrieb ( VG Schleswig…, Beschluss vom 02.06.2022, 2 B 12/22 , Rn. 6 bei juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 16.09.2020, 1 MB 12/20 , Rn. 23 f. bei juris).Er hat keine Rückwirkung ( OVG Schleswig, Beschluss vom 16.09.2020, 1 MB 12/20 , Rn. 23 bei juris;… BeckOK BauNVO/Hornmann, 39. Ed., § 13a, Rn. 1).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22
Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen …
Teilweise sei in der obergerichtlichen Rechtsprechung insoweit auf ein beherbergungstypisches Dienstleistungsangebot abgestellt worden, so auch vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 16. September 2020 (1 MB 12/20, juris, Rn. 25); dies sei aber in der Rechtsprechung nicht unumstritten gewesen.Das Verwaltungsgericht ist, ohne dass die Beschwerde dies angreift, davon ausgegangen, dass Ferienwohnungen von Wohnungen zu unterscheiden seien (vgl. ausführlich: Beschluss des Senats vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 24), die den Antragstellern unter dem 13. April 2010 erteilte Baugenehmigung die Ferienwohnungsnutzung nicht umfasse und eine entsprechende Baugenehmigung für die Nutzung als Ferienwohnung auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt erteilt worden sei (S. 3 f. des Beschlussabdrucks).
In der Rechtsprechung des Senats ist mittlerweile geklärt, dass es Ferienwohnungen, die - wie vorliegend unstreitig - typischerweise auf eine Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind, am definitorisch für den Beherbergungsbetrieb vorgegebenen Bedarf von Dienstleistungsangeboten fehlt, sodass es sich hierbei nicht um kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt (ausführlich: Beschluss des Senats vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 25 m.w.N.).
Sie kann vielmehr allenfalls, so wie es für den Begriff des Wohngebäudes in der Vorschrift des § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 in Bezug auf den Inhalt eines unter der Geltung einer früheren Fassung der Baunutzungsverordnung zustande gekommenen Bebauungsplans anerkannt ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, juris, Rn. 11…, Beschluss vom 20.12.2016 - 4 B 49.16 -, juris, Rn. 9) als Auslegungshilfe Bedeutung haben (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 23).
- VG Schleswig, 14.03.2025 - 8 B 5/25
Nutzungsuntersagung von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Antrag auf …
Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (stRspr OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 11 m. w. N.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 1 MB 20/24 - juris Rn. 9 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 8. April 2015 - 8 B 6/15 - juris Rn. 20 ).Rn. 37 In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ist mittlerweile geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).
Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des streitgegenständlichen Bebauungsplans aus dem Jahr 1986 (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27; VG Schleswig…, Beschluss vom 31. Mai 2024 - 8 B 12/24 - juris Rn. 51 f.; offengelassen: BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21), der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO zählt, soweit nur Räume zur Verfügung gestellt werden.
Auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. September 2020 (- 1 MB 12/20 - juris Rn. 25 , ebenso: VG Schleswig…, Beschluss vom 1. August 2022 - 8 B 42/22 - juris Rn. 10 ; so bestätigt von OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ) ausdrücklich diese Auffassung vertreten.
- VG Schleswig, 31.05.2024 - 8 B 12/24
Nutzungsuntersagungsverfügung; ungenehmigte Ferienwohnung im allgemeinen …
Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (stRspr OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ist mittlerweile geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).
Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des Bebauungsplans Nr. A 1 (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27; offen gelassen: BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21) -, der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den Gewerbebetrieben u. a. nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zählt.
Rn. 53 Danach ist der zwischen den Beteiligten diskutierte Punkt, welche Zuordnung die Antragsgegnerin bei erstmaligem Satzungserlass 1988 den Ferienwohnungen aufgrund der Uneinigkeit in der Rechtsprechung betreffend die rechtliche Einordnung der Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben einerseits (vgl. frühere Auffassung OVG Schleswig…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1987 - 1 A 124/86 - juris Leitsatz;… siehe zum Streitstand: Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 152. EL Oktober 2023, BauNVO § 13a Rn. 1 ff.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 - juris Rn. 3) oder zu den sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben andererseits (vgl. heutige Auffassung OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ) beigemessen hat, keine Relevanz.
- VG Schleswig, 18.07.2024 - 8 B 16/24
Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung
Da die Nutzungsuntersagung in erster Linie die Funktion hat, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen, muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt (stdRspr. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 11 m. w. N.).In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ist zwischenzeitlich geklärt, dass es sich bei Ferienwohnungen - die wie vorliegend typischerweise auf Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet sind - nicht um kleine Beherbergungsbetriebe handelt (vgl. OVG C-Stadt…, Beschluss vom 23. März 2023 - 1 MB 18/22 - juris Rn. 19 ), sondern um sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).
Dieses Verständnis findet mittlerweile ergänzend auch seine Stütze in § 13a BauNVO - nicht direkt, sondern als Auslegungshilfe, da diese Vorschrift erst 2017 im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt wurde und damit nach Erlass des Bebauungsplans Nr. 11 (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 23, 27; offen gelassen: BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 - juris Rn. 21) -, der nunmehr Ferienwohnungen im dort definierten Sinne zu den Gewerbebetrieben u. a. nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zählt.
Allerdings bestand zuvor noch Uneinheitlichkeit in der Rechtsprechung betreffend die rechtliche Einordnung der Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben einerseits (vgl. frühere Auffassung OVG Schleswig…, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 LB 4/05 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1987 - 1 A 124/86 - juris Leitsatz;… siehe zum Streitstand: Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, 152. EL Oktober 2023, BauNVO § 13a Rn. 1 ff.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78, 89 - juris Rn. 3) oder zu den sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben andererseits (vgl. heutige Auffassung OVG C-Stadt, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 MB 12/20 - juris Rn. 26 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen die Genehmigung eines …
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. September 2020 (Az. 1 MB 12/20 , juris) im Zusammenhang mit der Genehmigungsfähigkeit einer Ferienwohnungsnutzung in einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO bereits festgestellt, dass Ferienwohnungen unter Zugrundelegung der anerkannt typisierenden bauplanungsrechtlichen Betrachtung der einzelnen Nutzungsarten in den Baugebietsvorschriften der Baunutzungsverordnung von Wohnungen (i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO) bzw. Wohngebäuden (i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 4a Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) zu unterscheiden sind (…a.a.O., juris, Rn. 24) sowie, dass sich eine Ferienwohnungsnutzung auch nicht der Nutzungsart Beherbergungsbetrieb zuordnen lässt (…vgl. a.a.O., juris, Rn. 25).Rn. 40 (Beschluss des Senats vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 26 ).
Vielmehr ordnet auch diese als Auslegungshilfe (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.03.2023 - 1 MB 18/22 -, juris, Rn. 20 und vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris, Rn. 23 ) heranzuziehende Vorschrift Ferienwohnungen den Gewerbebetrieben nach § 4a Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (vgl. § 13a Satz 1 BauNVO) zu.
- VG Schleswig, 17.06.2024 - 8 B 2/24
Öffentliches Baurecht : Eilrechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung; …
- VG Schleswig, 03.04.2025 - 8 A 40/24
Anspruch auf Baugenehmigung für eine Ferienwohnung im reinen Wohngebiet
- VG Schleswig, 17.07.2025 - 8 A 66/23
Zulässigkeit von Ferienwohnungen in einem Sondergebiet; Auslegung des Willens des …
- VG Schleswig, 02.07.2024 - 8 B 14/24
Nutzungsuntersagungsverfügung für eine ungenehmigte Ferienwohnung im reinen …
- VG Schleswig, 08.11.2023 - 2 A 11/22
Bauvorbescheid
- VG Schleswig, 02.06.2022 - 2 B 12/22
Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung
- VG Schleswig, 08.03.2022 - 2 B 2/22
- VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22
- VG Schleswig, 10.06.2024 - 8 B 13/24
Zulässigkeit von Ferienwohnungen in besonderen Wohngebieten
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 3 S 728/23
Veränderungssperre zur Sicherung eines Prostitutionsgewerbekonzepts
- VG Schleswig, 28.01.2025 - 8 B 3/25
Nutzungsuntersagung für eine Pflegeeinrichtung und Androhung sowie Festsetzung …
- VG Schleswig, 22.02.2023 - 8 B 1/23
- VG Schleswig, 29.10.2025 - 8 B 22/25
Untersagung der Nutzung von Wohnwagen auf einem Privatgrundstück zur Wohnnutzung; …
- VG Schleswig, 09.10.2025 - 8 A 174/2
Baugenehmigung in einem "Mischgebiet"
- VG Schleswig, 07.05.2026 - 8 A 84/23
Zulassung einer Nutzungsänderung von Dauerwohnen in Ferienwohnungsnutzung in …
- VG Schleswig, 15.10.2024 - 8 A 180/21
Baugenehmigung für Ferienwohnung
- VG Schleswig, 18.10.2024 - 8 B 21/24
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Nutzungsuntersagungsverfügung
- OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2024 - 1 MB 17/24
- OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2024 - 1 MB 4/24
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung; Rechtmäßigkeit einer …
- VG Schleswig, 03.04.2025 - 8 A 171/23
Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im reinen Wohngebiet
- VG Schleswig, 03.04.2025 - 8 A 73/23
Nutzungsuntersagung eines Spitzbodens zum Kinderspielen und für Fitnesszwecke
- VG Schleswig, 23.10.2024 - 8 A 118/21
Baugenehmigung Ferienwohnungsnutzung
- VG Schleswig, 16.02.2026 - 8 B 2/26
Baurechtliche Nutzungsuntersagung eines Lagerraums zur Lebensmittelzubereitung
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