Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 9 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 30 Abs 1 BauGB
Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche im Küstenschutzstreifen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Haffkrug; Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche als unwirksam hinsichtlich des Befindens des Plangebiets im sog. Küstenschutzstreifen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnhaus an der Ostsee
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
- OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (46)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16
Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Im Juli 2016 wurde ein Normenkontrollantrag ( 1 KN 13/16 ) gestellt und im September 2017 wurde zudem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ( 1 MR 6/17 ) beantragt.Mit Urteilen des Senats vom 22. November 2021 ( 1 KN 13/16 und 1 KN 13/21) wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 -Sch- (vorhabenbezogener Bebauungsplan) vom 13. April 2016 in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 9. Juni 2021 für unwirksam erklärt.
In der geneigten Öffentlichkeit könne der Eindruck entstehen, dass die Anonymisierung bewusst und ohne Notwendigkeit unterlassen worden sei und damit ein sehr hartnäckiger Einwender quasi an den Pranger gestellt worden sei, da es sich um die Antragstellerin in dem Normenkontrollverfahren zum Az. 1 KN 13/16 gehandelt habe.
Die Antragsgegnerin hat das ergänzende Verfahren erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 durchgeführt.
Dementsprechend entfaltete die am 3. September 2019 im Verfahren 1 MR 6/17 beschlossene Außervollzugsetzung des Bebauungsplans, deren Dauer bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 beschränkt war, keine Rechtswirkung mehr.
Das mit der Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 UVP-Richtlinie verfolgte Ziel eines "einfachen und effektiven Zugangs der Öffentlichkeit" (vgl. Erwägungsgrund 18 der UVP-Richtlinie) wird nur erreicht, wenn die Internetseite der Gemeinde in einer Weise aufgebaut ist, die es der interessierten Öffentlichkeit ohne Schwierigkeiten ermöglicht, die öffentliche Bekanntmachung sowie die Dateien mit den ausgelegten Unterlagen aufzufinden (…vgl. Decker, a. a. O., ZfBR 2018, 325, 326; vgl. zum Ganzen: Senatsurteile vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 57 …und vom 2. November 2023 - 1 KN 11/19 -, juris Rn. 47 jeweils m. w. N.).
Danach sei das Bauverbot jedoch auf den Außenbereich beschränkt gewesen und sei deshalb für den bereits zuvor überplanten Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 -Sch- nicht einschlägig gewesen (Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 71 ff.).
Hierzu hat der Senat in dem Verfahren 1 KN 13/16 folgendes ausgeführt:.
Rn. 98 (Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 86 -98).
Hierzu hat der Senat in dem Verfahren 1 KN 13/16 folgendes ausgeführt:.
Rn. 116 (Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 101 -113 und 131).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Im Juli 2016 wurde ein Normenkontrollantrag ( 1 KN 13/16 ) gestellt und im September 2017 wurde zudem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ( 1 MR 6/17 ) beantragt.Dementsprechend entfaltete die am 3. September 2019 im Verfahren 1 MR 6/17 beschlossene Außervollzugsetzung des Bebauungsplans, deren Dauer bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 beschränkt war, keine Rechtswirkung mehr.
Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 3. September 2019 (Az. 1 MR 6/17 ) folgendes ausgeführt:.
Rn. 78 (Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, juris Rn. 62 -70).
Nach den von der Antragsgegnerin im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführten weiteren Ermittlungen hält der Senat jedoch abweichend von der noch in seinem Beschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 79 ff., juris, vertretenen Auffassung die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG für möglich.
Im Hinblick auf die etwaige Betroffenheit von europäischen Zugvogelarten ist mit Blick auf deren übliche Flughöhen auch nicht ersichtlich, dass deren Tötungsrisikos durch das hier geplante Vorhaben signifikant erhöht würde (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rn. 91, juris; siehe zu § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 87 , juris).
Er verwies insoweit jedoch unter anderem auf die UVP-Vorprüfung des Einzelfalls in dem Verfahren zur Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 -Sch- für das Gebiet Scharbeutz, östlich der Strandallee, westlich der Ostsee und nördlich vom Seebrückenvorplatz - Hotel Bayside -, vom 26. September 2012 (siehe Bl. 161 ff. der Gerichtsakte 1 MR 6/17 ).
(vgl. in diesem Sinne auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 97 , juris).
Die Antragsgegnerin durfte auch insoweit die abschließende Regelung eines sich hieraus etwaig ergebenden Konflikts dem späteren Baugenehmigungsverfahren überlassen (vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 97 , juris).
Weil die Gemeindevertretung hier jedoch gerade in Reaktion auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 - (vorsorglich) ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und im Bewusstsein der seinerzeit vom Senat gerügten Mängel den Bebauungsplan in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen unverändert erneut beschlossen hat, kann hier nicht davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung bei Vermeidung des Abwägungsmangels bezüglich des Vermeidungsgebotes des § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB anders ausgefallen wäre.
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Antragstellers unter Zugrundelegung seines Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 12 m. w. N.).Rn. 35 Eine die Antragsbefugnis begründende subjektive Rechtsposition ist zuvörderst das im Plangebiet befindliche Grundeigentum, dessen Inhalt und Schranken durch die planerischen Festsetzungen eines Bebauungsplans unmittelbar und rechtssatzmäßig bestimmt und ausgestaltet werden (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 13).
Nicht abwägungsbeachtlich sind hiernach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15
Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10; Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45 ).Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich im Übrigen nach dem Maßstab praktischer Vernunft (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, Rn. 55, juris, m. w. N.; ausführlich dazu auch Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 53 , juris).
- BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07
Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Dabei kann auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur ein öffentliches Interesse begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, Rn. 19, juris).Dies bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde - wie bei einer Planfeststellung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, Rn. 44, juris) - bereits auf der Planungsebene zwingend eine umfassende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 3 S 1813/19
Zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans; Beachtung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Ein solcher kann auch darin liegen, dass in einer möglicherweise erforderlichen erneuten Auslegung (vgl. § 4a Abs. 3 BauGB) im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangene Einwendungen von Privatpersonen mit deren Namen und Anschriften und u. U. sogar mit deren Mailadressen veröffentlicht werden, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2022 - 3 S 1813/19 -, juris Rn. 60).So kann ein Verstoß vorliegen, wenn die Gemeinde nicht nur im Einzelfall (versehentlich oder aufgrund einer rechtlichen Fehlschätzung) von einer (weitergehenden) Anonymisierung abgesehen hat, ausnahmslos alle Namen und die Anschriften der Verfasser der ausgelegten Stellungnahmen bzw. der Personen, in deren Namen die Stellungnahmen abgegeben worden waren, veröffentlicht hat und diese Vorgehensweise nach Kritik auch noch öffentlich verteidigt (so im Fall des VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2022 - 3 S 1813/19 -, juris).
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Zur Gewichtung der Lärmbelange und zur Beurteilung der Frage, ob diese unzumutbar sind, kann die planende Gemeinde auf technische Regelwerke - wie die TA Lärm - als Orientierungshilfen zurückgreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, Rn. 7, juris).Je weiter die in der TA Lärm festgelegten Werte infolge der Errichtung des Vorhabens überschritten würden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern oder auf ein nach den örtlichen Gegebenheiten erträgliches Maß zu senken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, Rn. 7, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
(Keine) UVP-Pflicht aufgrund des § 17 Abs 1 UVPG; Anforderungen an städtebauliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Die Orientierungswerte sind im Rahmen der Abwägung lediglich eine Orientierungshilfe; ihre schematische Anwendung in Form von "Grenzwerten" ist unzulässig (Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 71 , juris).Überschritten sind die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung erst dann, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG…, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 BN 17.10 -, Rn. 3, juris; Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 72 , juris).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich im Übrigen nach dem Maßstab praktischer Vernunft (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, Rn. 55, juris, m. w. N.;… ausführlich dazu auch Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 53 , juris). - BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10;… Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45 ). - BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 KN 11/19
Einstellen der Bebauungsplanunterlagen in das Internet; antragsbefugter …
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
- BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11
Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …
- BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09
Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung …
- BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18
Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - 10 D 88/16
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund unrichtiger Datierung des Endes des …
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches …
- BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22
Normenkontrolle eines Bebauungsplans
- BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03
Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage; …
- BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
- BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei …
- BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger …
- BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10
Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 5 S 2926/20
Ermittlung- und Abwägungspflicht bei der Bebauungsplanaufstellung; Bekanntmachung …
- BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 1 LA 12/17
Rechtsschutz gegen Lichtemissionen einer Straßenlaterne
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 8 B 1178/14
Güterumschlag am Mindener Hafen darf vorläufig im Wesentlichen fortgeführt werden
- OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet" …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 8 A 2389/14
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20
Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren
- OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 13/08
Baurecht: Normenkontrolle bezüglich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; …
- OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10
Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 25/17
Nachbarschutz gegen Baufenstererweiterung auf dem Nachbargrundstück in einem …
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93
Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines …
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18
Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung; …
- OVG Saarland, 28.04.2026 - 2 C 125/24
Erfolgreicher Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung gegen einen …
15/2250, S. 44] wird vertreten, dass die Entscheidung nur dahin zu überprüfen sei, ob auf Seiten der Gemeinde bei der Auswahl der als "wesentlich" erachteten Stellungnahmen ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliege.[vgl. hierzu etwa zuletzt: OVG NRW, Urteil vom 21.5.2025 - 7 D 139/22.NE -, juris, Rn. 56, m.w.N. sowie OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2024 - 1 MR 2/24 -, juris, Rn. 61][vgl. hierzu etwa zuletzt: OVG NRW, Urteil vom 21.5.2025 - 7 D 139/22.NE -, juris, Rn. 56, m.w.N. sowie OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2024 - 1 MR 2/24 -, juris, Rn. 61] Hiervon abweichend wird vertreten, dass ein Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB als Verfahrensfehler in der Bauleitplanung nach dem Wortlaut des Baugesetzbuches (einschließlich seiner Planerhaltungsvorschriften in §§ 214 ff. BauGB) unabhängig davon beachtlich sein müsse, ob der planenden Gemeinde ein "offensichtlicher Rechtsmissbrauch" vorzuwerfen sei.Rn. 186 "Wesentlich" im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Stellungnahmen, die methodisch und inhaltlich faktisch bei objektiver Betrachtung geeignet sind, den Kenntnisstand und das Kritikniveau der Öffentlichkeit im Bereich der umweltbezogenen Planung substantiell zu erhöhen.[vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2021 - 2 K 52/18 -, juris, Rn. 77][vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2021 - 2 K 52/18 -, juris, Rn. 77]Die Stellungnahme muss sich inhaltlich ausführlich sowie substantiell und nicht nur pauschal und undifferenziert zu Umweltbelangen der konkreten Planung verhalten.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.9.2024 - 15 N 24.773 -, juris, Rn. 26; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris, Rn. 61][vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.9.2024 - 15 N 24.773 -, juris, Rn. 26; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris, Rn. 61].
- VGH Bayern, 30.07.2024 - 15 NE 24.762
Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung, …
Es spricht deshalb viel dafür, dass die Stellungnahmen des Bund Naturschutz vom 23. Dezember 2022, die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 22. Dezember 2022 sowie die Stellungnahme des Landratsamts vom 20. Dezember 2022 als wesentlich zu qualifizieren sein dürften, da diese sich inhaltlich ausführlich und substantiell und nicht nur pauschal und undifferenziert zu Umweltbelangen der konkreten Planung verhalten (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris Rn. 61).Ebenso wenig wie auf die Frage, ob diese umweltbezogenen Stellungnahmen durch die Einarbeitung in den Umweltbericht der Öffentlichkeit bereits ausreichend in zusammengefasster Form zugänglich gemacht wurden (…vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 60), kommt es vorliegend aber auch nicht darauf an, ob die Antragsgegnerin durch die Einstufung dieser Stellungnahmen als "nicht wesentlich" insoweit offensichtlich rechtsmissbräuchlich gehandelt hat (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 a.a.O.;… a.A. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 63;… offengelassen: OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2021 - OVG 2 A 22.19 - juris Rn. 48).
- VGH Bayern, 11.09.2024 - 15 N 24.774
Normenkontrolle, Öffentlichkeitsbeteiligung, Bekanntmachung, nicht vollständige …
Es spricht deshalb viel dafür, dass die Stellungnahmen des Bund Naturschutz vom 23. Dezember 2022, die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 22. Dezember 2022 sowie die Stellungnahme des Landratsamts vom 20. Dezember 2022 als wesentlich zu qualifizieren sein dürften, da diese sich inhaltlich ausführlich und substantiell und nicht nur pauschal und undifferenziert zu Umweltbelangen der konkreten Planung verhalten (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris Rn. 61).Ebenso wenig wie auf die Frage, ob diese umweltbezogenen Stellungnahmen durch die Einarbeitung in den Umweltbericht der Öffentlichkeit bereits ausreichend in zusammengefasster Form zugänglich gemacht wurden (…vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 60), kommt es vorliegend aber auch nicht darauf an, ob die Antragsgegnerin durch die Einstufung dieser Stellungnahmen als "nicht wesentlich" insoweit offensichtlich rechtsmissbräuchlich gehandelt hat (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 a.a.O.;… a.A. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 63;… offengelassen: OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2021 - OVG 2 A 22.19 - juris Rn. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.2026 - 5 S 1980/24
(Zulässigkeit der Reduzierung des Stellplatzschlüssels in einem neuen Wohngebiet
Wesentlich ist eine Stellungnahme, wenn sie sich inhaltlich ausführlich und substantiell, nicht also nur pauschal und undifferenziert zu Umweltbelangen äußert (vgl. OVG Schlesw.-H., Beschluss vom 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris Rn. 61;… Krautzberger/Jaeger in: Ernst/Zinkahn et al., 159. EL, BauGB § 3 Rn. 35a). - VGH Bayern, 11.09.2024 - 15 N 24.773
Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen verschiedener …
Es spricht deshalb viel dafür, dass die Stellungnahmen des Bund Naturschutz vom 23. Dezember 2022, die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 22. Dezember 2022 sowie die Stellungnahme des Landratsamts vom 20. Dezember 2022 als wesentlich zu qualifizieren sein dürften, da diese sich inhaltlich ausführlich und substantiell und nicht nur pauschal und undifferenziert zu Umweltbelangen der konkreten Planung verhalten (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 - 1 MR 2/24 - juris Rn. 61).Ebenso wenig wie auf die Frage, ob diese umweltbezogenen Stellungnahmen durch die Einarbeitung in den Umweltbericht der Öffentlichkeit bereits ausreichend in zusammengefasster Form zugänglich gemacht wurden (…vgl. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 60), kommt es vorliegend aber auch nicht darauf an, ob die Antragsgegnerin durch die Einstufung dieser Stellungnahmen als "nicht wesentlich" insoweit offensichtlich rechtsmissbräuchlich gehandelt hat (vgl. OVG SH, B.v. 4.7.2024 a.a.O.;… a.A. SächsOVG, U.v. 9.3.2012 - 1 C 13/10 - juris Rn. 63;… offengelassen: OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2021 - OVG 2 A 22.19 - juris Rn. 48).
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| OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Ausnahme; Befreiung; Befreiungslage; Gewässerschutzstreifen; Befreiungslage für Errichtung eines Hotels im Gewässerschutzstreifen nicht gegeben
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Ausnahme; Befreiung; Befreiungslage; Gewässerschutzstreifen; Befreiungslage für Errichtung eines Hotels im Gewässerschutzstreifen nicht gegeben
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2024 - 1 MR 2/24
- OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (46)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16
Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Im Juli 2016 wurde ein Normenkontrollantrag (1 KN 13/16) gestellt und im September 2017 wurde zudem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (1 MR 6/17) beantragt.Mit Urteilen des Senats vom 22. November 2021 (1 KN 13/16 und 1 KN 13/21) wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 -Sch- (vorhabenbezogener Bebauungsplan) vom 13. April 2016 in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 9. Juni 2021 für unwirksam erklärt.
In der geneigten Öffentlichkeit könne der Eindruck entstehen, dass die Anonymisierung bewusst und ohne Notwendigkeit unterlassen worden sei und damit ein sehr hartnäckiger Einwender quasi an den Pranger gestellt worden sei, da es sich um die Antragstellerin in dem Normenkontrollverfahren zum Az. 1 KN 13/16 gehandelt habe.
Die Antragsgegnerin hat das ergänzende Verfahren erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 durchgeführt.
Dementsprechend entfaltete die am 3. September 2019 im Verfahren 1 MR 6/17 beschlossene Außervollzugsetzung des Bebauungsplans, deren Dauer bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 beschränkt war, keine Rechtswirkung mehr.
Das mit der Umsetzung des Art. 6 Abs. 2 UVP-Richtlinie verfolgte Ziel eines "einfachen und effektiven Zugangs der Öffentlichkeit" (vgl. Erwägungsgrund 18 der UVP-Richtlinie) wird nur erreicht, wenn die Internetseite der Gemeinde in einer Weise aufgebaut ist, die es der interessierten Öffentlichkeit ohne Schwierigkeiten ermöglicht, die öffentliche Bekanntmachung sowie die Dateien mit den ausgelegten Unterlagen aufzufinden (…vgl. Decker, a. a. O., ZfBR 2018, 325, 326; vgl. zum Ganzen: Senatsurteile vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 57 …und vom 2. November 2023 - 1 KN 11/19 -, juris Rn. 47 jeweils m. w. N.).
Danach sei das Bauverbot jedoch auf den Außenbereich beschränkt gewesen und sei deshalb für den bereits zuvor überplanten Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 -Sch- nicht einschlägig gewesen (Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 71 ff.).
Hierzu hat der Senat in dem Verfahren 1 KN 13/16 folgendes ausgeführt:.
(Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 86-98).
Hierzu hat der Senat in dem Verfahren 1 KN 13/16 folgendes ausgeführt:.
(Senatsurteil vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 -, juris Rn. 101-113 und 131).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Im Juli 2016 wurde ein Normenkontrollantrag (1 KN 13/16) gestellt und im September 2017 wurde zudem der Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (1 MR 6/17) beantragt.Dementsprechend entfaltete die am 3. September 2019 im Verfahren 1 MR 6/17 beschlossene Außervollzugsetzung des Bebauungsplans, deren Dauer bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 1 KN 13/16 beschränkt war, keine Rechtswirkung mehr.
Hierzu hat der Senat in dem Beschluss vom 3. September 2019 (Az. 1 MR 6/17) folgendes ausgeführt:.
(Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, juris Rn. 62-70).
Nach den von der Antragsgegnerin im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführten weiteren Ermittlungen hält der Senat jedoch abweichend von der noch in seinem Beschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 79 ff., juris, vertretenen Auffassung die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG für möglich.
Im Hinblick auf die etwaige Betroffenheit von europäischen Zugvogelarten ist mit Blick auf deren übliche Flughöhen auch nicht ersichtlich, dass deren Tötungsrisikos durch das hier geplante Vorhaben signifikant erhöht würde (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rn. 91, juris; siehe zu § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 87, juris).
Er verwies insoweit jedoch unter anderem auf die UVP-Vorprüfung des Einzelfalls in dem Verfahren zur Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 -Sch- für das Gebiet Scharbeutz, östlich der Strandallee, westlich der Ostsee und nördlich vom Seebrückenvorplatz - Hotel Bayside -, vom 26. September 2012 (siehe Bl. 161 ff. der Gerichtsakte 1 MR 6/17).
(vgl. in diesem Sinne auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 97, juris).
Die Antragsgegnerin durfte auch insoweit die abschließende Regelung eines sich hieraus etwaig ergebenden Konflikts dem späteren Baugenehmigungsverfahren überlassen (vgl. auch bereits Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 -, Rn. 97, juris).
Weil die Gemeindevertretung hier jedoch gerade in Reaktion auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2019 - 1 MR 6/17 - (vorsorglich) ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und im Bewusstsein der seinerzeit vom Senat gerügten Mängel den Bebauungsplan in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen unverändert erneut beschlossen hat, kann hier nicht davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung bei Vermeidung des Abwägungsmangels bezüglich des Vermeidungsgebotes des § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB anders ausgefallen wäre.
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Antragstellers unter Zugrundelegung seines Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 12 m. w. N.).Eine die Antragsbefugnis begründende subjektive Rechtsposition ist zuvörderst das im Plangebiet befindliche Grundeigentum, dessen Inhalt und Schranken durch die planerischen Festsetzungen eines Bebauungsplans unmittelbar und rechtssatzmäßig bestimmt und ausgestaltet werden (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG , BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 13).
Nicht abwägungsbeachtlich sind hiernach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15
Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10; Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45).Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich im Übrigen nach dem Maßstab praktischer Vernunft (… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, Rn. 55, juris, m. w. N.; ausführlich dazu auch Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 53, juris).
- BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07
Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Dabei kann auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur ein öffentliches Interesse begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, Rn. 19, juris).Dies bedeutet aber nicht, dass die Gemeinde - wie bei einer Planfeststellung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 -, Rn. 44, juris) - bereits auf der Planungsebene zwingend eine umfassende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen hat.
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2022 - 3 S 1813/19
Zu den Anforderungen an die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans; Beachtung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Ein solcher kann auch darin liegen, dass in einer möglicherweise erforderlichen erneuten Auslegung (vgl. § 4a Abs. 3 BauGB ) im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangene Einwendungen von Privatpersonen mit deren Namen und Anschriften und u. U. sogar mit deren Mailadressen veröffentlicht werden, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2022 - 3 S 1813/19 -, juris Rn. 60).So kann ein Verstoß vorliegen, wenn die Gemeinde nicht nur im Einzelfall (versehentlich oder aufgrund einer rechtlichen Fehlschätzung) von einer (weitergehenden) Anonymisierung abgesehen hat, ausnahmslos alle Namen und die Anschriften der Verfasser der ausgelegten Stellungnahmen bzw. der Personen, in deren Namen die Stellungnahmen abgegeben worden waren, veröffentlicht hat und diese Vorgehensweis nach Kritik auch noch öffentlich verteidigt (so im Fall des VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2022 - 3 S 1813/19 -, juris).
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Zur Gewichtung der Lärmbelange und zur Beurteilung der Frage, ob diese unzumutbar sind, kann die planende Gemeinde auf technische Regelwerke - wie die TA Lärm - als Orientierungshilfen zurückgreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, Rn. 7, juris).Je weiter die in der TA Lärm festgelegten Werte infolge der Errichtung des Vorhabens überschritten würden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern oder auf ein nach den örtlichen Gegebenheiten erträgliches Maß zu senken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, Rn. 7, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 1/15
(Keine) UVP-Pflicht aufgrund des § 17 Abs 1 UVPG; Anforderungen an städtebauliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Die Orientierungswerte sind im Rahmen der Abwägung lediglich eine Orientierungshilfe; ihre schematische Anwendung in Form von "Grenzwerten" ist unzulässig (Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 71, juris).Überschritten sind die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung erst dann, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG…, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 BN 17.10 -, Rn. 3, juris; Senatsurteil vom 17. September 2015 - 1 KN 1/15 -, Rn. 72, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Die Notwendigkeit bestimmter Einzelmaßnahmen richtet sich im Übrigen nach dem Maßstab praktischer Vernunft ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 S 884/09 -, Rn. 55, juris, m. w. N.;… ausführlich dazu auch Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 53, juris). - BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11
Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2025 - 1 MR 2/24
Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris Rn. 10;… Senatsurteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, juris Rn. 45). - BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf …
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 KN 11/19
Einstellen der Bebauungsplanunterlagen in das Internet; antragsbefugter …
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
- BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
- BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11
Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …
- BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09
Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung …
- BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18
Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; …
- BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - 10 D 88/16
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund unrichtiger Datierung des Endes des …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches …
- BVerwG, 14.12.2022 - 4 CN 1.22
Normenkontrolle eines Bebauungsplans
- BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03
Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage; …
- BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09
Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.
- BVerwG, 16.06.2020 - 4 BN 53.19
Antragsbefugnis eines Planaußenliegers im Normenkontrollverfahren bei …
- BVerwG, 07.06.2021 - 4 BN 50.20
Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger …
- BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10
Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 5 S 2926/20
Ermittlung- und Abwägungspflicht bei der Bebauungsplanaufstellung; Bekanntmachung …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2017 - 1 LA 12/17
Rechtsschutz gegen Lichtemissionen einer Straßenlaterne
- BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08
Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 8 B 1178/14
Güterumschlag am Mindener Hafen darf vorläufig im Wesentlichen fortgeführt werden
- OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17
Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet" …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20
Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2017 - 8 A 2389/14
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer …
- OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 13/08
Baurecht: Normenkontrolle bezüglich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; …
- OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10
Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 25/17
Nachbarschutz gegen Baufenstererweiterung auf dem Nachbargrundstück in einem …
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93
Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines …
- BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18
Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung; …
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