Rechtsprechung
| LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bestimmung des zuständigen Gerichts, allgemeiner Gerichtsstand, besonderer Gerichtsstand, Insolvenzverwalter, Betriebsübergang
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Normen: § 36 ZPO, §§ 17, 19a ZPO
Bestimmung des zuständigen Gerichts, allgemeiner Gerichtsstand, besonderer Gerichtsstand, Insolvenzverwalter, Betriebsübergang - IWW
§ 54 Abs. 5 ArbGG, § ... 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 56, 60 ff ZPO, § 19a ZPO, § 17 Abs. 1 ZPO, § 180 Abs. 1 S. 2 InsO, § 185 InsO, § 180 InsO, § 35 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 29 ZPO, § 48 Abs. 1a ArbGG, § 35 ZPO, § 35 Nr. 3 ZPO
Kurzfassungen/Presse (2)
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur Gerichtsstandsbestimmung bei subjektiver Klageerweiterung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Beitritt des Unternehmens zu dem gegen den Insolvenzverwalter geführten Kündigungsschutzprozess
Verfahrensgang
- ArbG Hagen - 5 Ca 1566/14
- LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 448 (Ls.)
- NZA 2015, 512
- NZA-RR 2015, 214
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96
Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14
Eine qualifizierte Streitgenossenschaft ist nicht erforderlich (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96, juris Rn 31).Dies ist insbesondere in der Situation einer Kündigungsschutzklage anzunehmen, die im Wege der objektiven und subjektiven Klageerweiterung durch eine Feststellungsklage auch auf den vermeintlichen Betriebserwerber erstreckt wird (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96, juris Rn 31; Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03, juris Rn 22).
- OLG Köln, 18.07.2001 - 5 W 71/01
Gerichtsstandsbestimung bei mehreren Schuldnern
Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14
Dies solle selbst dann gelten, wenn dem Kläger der gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt gewesen sei (Vossler NJW 2006, 117, 120;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 35 Rn 15, jeweils m.w.N.; a.A. OLG Köln 18.07.2001 - 5 W 71/01, juris).Denn in einer solchen Situation steht im Zeitpunkt der später erfolgenden Klageerweiterung der weitere besondere Gerichtsstand des ursprünglich Beklagten nicht mehr zu Verfügung, weil mit der ursprünglichen Klageerhebung die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen nach § 35 ZPO verbindlich und unwiderruflich ausgeübt worden ist (…vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 35 Rn 2; OLG Köln 18.07.2001 - 5 W 71/01, juris).
- LAG Hessen, 14.03.2003 - 1 AR 4/03
Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14
Es genügt in einer der Prozessökonomie folgenden weiten Auslegung, dass gleichartige oder auf einem im Wesentlichen gleichartigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruhende Ansprüche verfolgt werden (Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03, juris Rn 22).Dies ist insbesondere in der Situation einer Kündigungsschutzklage anzunehmen, die im Wege der objektiven und subjektiven Klageerweiterung durch eine Feststellungsklage auch auf den vermeintlichen Betriebserwerber erstreckt wird (BAG 25.04.1996 - 5 AS 1/96, juris Rn 31; Hessisches LAG 14.03.2003 - 1 AR 4/03, juris Rn 22).
- BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05
Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen …
Auszug aus LAG Hamm, 15.01.2015 - 1 SHa 26/14
Dies gilt einerseits für die mit dem Klageantrag zu 2) geltend gemachten Forderungen, deren Anmeldung der Kläger zur Insolvenztabelle begehrt, andererseits aber auch für den Kündigungsschutzantrag, der einen zumindest mittelbaren Bezug zur Insolvenzmasse aufweist, weil der Kläger auf der Basis einer stattgebenden Entscheidung vermögensrechtliche Ansprüche geltend machen kann, die als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten der Insolvenzmasse zuzuordnen wären (vgl. BAG 18.10.2006 - 2 AZR 563/05, juris Rn 19 m.w.N.).
- BGH, 14.07.2020 - X ARZ 156/20
Gerichtsstandsbestimmung bei einer Erweiterung der Klage auf zusätzliche …
Rn. 26 (3) Des weiteren wird vertreten, bei einer subjektiven Klageerweiterung nach Rechtshängigkeit sei eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stets unabhängig vom Vorliegen eines gemeinsamen Gerichtsstands zulässig (LAG Hamm, NZA-RR 2015, 214, 216 [juris Rn. 23];… BeckOK, ZPO/Toussaint, 35. Edition, Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 19 f.). - LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18
Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland - …
Dies ist insbesondere in der Situation einer Kündigungsschutzklage anzunehmen, die im Wege der objektiven und subjektiven Klageerweiterung durch eine Feststellungsklage auch auf den vermeidlichen Betriebserwerber erstreckt wird (…BAG 25. April 1996 - 5 AS 1/96 - Rn. 31; LAG Hamm 15. Januar 2015 - 1 SHa 26/14 - juris Rn. 12).Dies ist zulässig, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann oder wenn ein Kläger nicht mit einem Blick auf die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände der Beklagten eine Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen ausüben kann (LAG Hamm 15. Januar 2015 - 1 SHa 26/14 - juris Rn. 22;… BGH 20. Mai 2008 - X AZR 98/08 - juris Rn. 11;… Zöller § 36 ZPO Rn. 18;… Baumbach § 36 ZPO Rn. 17).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
Zuständigkeitsbestimmung - örtlich zuständiges Gericht - fliegendes Personal - …
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung ist dies dann zulässig, wenn ein Kläger nicht "mit einem Blick auf die allgemeinen und besonderen Gerichtsstände der Beklagten eine Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen ausüben" (LAG Hamm 15.01.2015 - 1 SHa 26/14 - juris Rn 22) oder wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand nicht einfach und zuverlässig festgestellt werden kann (BGH 20.05.2008 - X ARZ 98/08 - juris Rn 11; Zöller § 36 ZPO Rn 18; Baumbach § 36 ZPO Rn 17). - LAG Düsseldorf, 03.02.2026 - 1 SHa 26/25 Teilweise wird vertreten, bei einer subjektiven Klageerweiterung nach Rechtshängigkeit sei eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stets unabhängig vom Vorliegen eines gemeinsamen Gerichtsstands zulässig (LAG Hamm v. 15.01.2015 - 1 SHa 26/14, NZA-RR 2015, 214, 216, Rn. 23).
- OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 23/22
Bestimmung eines zuständigen Gerichts Fehlende Kenntnis bei Klageerhebung von der …
(3) Des weiteren wird vertreten, bei einer subjektiven Klageerweiterung nach Rechtshängigkeit sei eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stets unabhängig vom Vorliegen eines gemeinsamen Gerichtsstands zulässig (LAG Hamm, NZA-RR 2015, 214, 216 - juris Rn. 23;… BeckOK, ZPO/Toussaint, 35. Edition, Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 19 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".