Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2025 - 1 StR 182/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73a Abs. 1 StGB
Selbstständige Einziehung (Anrechnung auf die Einziehung von Taterträgen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass das Erlangte auch aus der abgeurteilten Tat stammen könnte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 4 Nr. 3 KCanG, § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG, § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 73a Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.12.2024 - 3 KLs 221 Js 132040/23
- BGH, 05.08.2025 - 1 StR 182/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.2024 - 3 StR 402/24
Bandenhandel mit Cannabis (Tenorierung)
Auszug aus BGH, 05.08.2025 - 1 StR 182/25
Anders als bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (s. § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG) gibt es keine Deliktsschärfung, die bereits beim bloßen bandenmäßigen Handeln erfüllt ist und daher eine Abgrenzung durch die Nennung der Menge erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 3 StR 402/24 Rn. 2 mwN). - BGH, 15.04.2025 - 3 StR 576/24
Computerbetrug (Gesetzeskonkurrenzen); Führens eines verbotenen Gegenstands …
Auszug aus BGH, 05.08.2025 - 1 StR 182/25
Da der gleiche Vermögensvorteil nur einmal eingezogen werden darf, ist in solchen Konstellationen durch eine Minderung des nach § 73 Abs. 1, § 73c StGB einzuziehenden Wertes sicherzustellen, dass es nicht zu einer doppelten Abschöpfung kommt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 StR 576/24 Rn. 12 mN).
- BGH, 11.03.2026 - 2 StR 235/24
Teilaufhebung des Urteils auf Revision der Staatsnawaltschaft wegen …
Darüber hinaus lassen die Feststellungen keinen Schluss darauf zu, ob und in welchen Fällen eine Einziehung sichergestellten Bargelds nach § 73 StGB Vorrang genösse (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 622/24, NStZ-RR 2026, 56, 57 Rn. 13;… Beschlüsse vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, Rn. 8;… vom 31. August 2022 - 4 StR 153/22, Rn. 10;… vom 15. April 2025 - 3 StR 576/24, Rn. 12; vom 5. August 2025 - 1 StR 182/25, Rn. 7;… vom 21. Oktober 2025 - 2 StR 511/25, Rn. 8, …und vom 9. Dezember 2025 - 6 StR 346/25, Rn. 15). - BGH, 09.12.2025 - 6 StR 346/25 Denn das im zweiten Rechtsgang zuständige Tatgericht wäre auch dann, wenn es die Voraussetzungen der erweiterten Einziehung des sichergestellten Bargeldes (§ 73a StGB) feststellen sollte, gehalten, einen entsprechenden Betrag auf die Höhe der angeordneten Wertersatzeinziehung anzurechnen, wenn es nicht sicher ausschließen kann, dass das Bargeld aus den abgeurteilten Taten herrührt (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 StR 622/24, Rn. 13; Beschluss vom 5. August 2025 - 1 StR 182/25, Rn. 7; jeweils mwN).
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