Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10325
BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23 (https://dejure.org/2024,10325)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23 (https://dejure.org/2024,10325)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 (https://dejure.org/2024,10325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,10325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 421 ff. BGB
    Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat für das Erlangen, Vorliegen von Tatlohn nur, wenn der Täter ihn auch behalten soll; Gesamtschuld)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung in Steuerstrafsachen: Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 Alt 2 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung auf eine unterbliebene Einziehung; Überprüfung der Ablehnung einer weitergehenden Einziehungsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Isolierte Anfechtung der Einziehungsanordnung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 723 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22

    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Der Wortlaut des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt demnach Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (…insbesondere BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 7 Rn. 10 und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11).

    bb) § 73b StGB scheidet bereits deswegen aus, weil diese Vorschrift nur auf Drittbegünstigte, aber nicht auf die Tatbeteiligten ("Täter und Teilnehmer") anwendbar ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 10;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73b Abs. 1 Dritteinziehung 1 Rn. 17).

    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns bleibt mithin von einer etwaigen erfolgreichen Inanspruchnahme eines anderen (vermögenden) Einziehungsbeteiligten (§ 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 421 ff., 422 Abs. 1 Satz 1 BGB), hier der A. GmbH & Co. KG Holding und der E. GmbH, unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27 mN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2024 - 5 StR 284/23 Rn. 19).

    Diese ersparten Aufwendungen können im einziehungsrechtlichen Sinn nicht weitergereicht werden (§ 73b Abs. 2 StGB; st. Rspr.;… BGH aaO; zuletzt BGH, Urteil vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22

    Inbegriffsrüge (keine Pflicht zur Erwähnung aller erhobenen Beweise im Urteil)

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    (aa) Selbst wenn man annimmt, dass das Einbinden der A. GmbH & Co. KG Holding und nachfolgend der E. GmbH (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 Rn. 2 …und vom 4. September 2019 - 1 StR 579/18 Rn. 43) den erforderlichen Kausal- und Zurechnungszusammenhang nicht unterbricht ("indirekter Vermögenszufluss"), muss feststehen, dass der übertragene Vermögensvorteil aus der illegalen, nicht aber aus einer legalen Einnahmequelle stammt (vgl. BGH…, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, BGHSt 64, 234 Rn. 39;… Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - 4 StR 486/18 Rn. 17 …und vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 15 aE).

    dd) Soweit die A. GmbH & Co. KG Holding einen Anteil an den unberechtigten Vorsteuern mit Umsatzsteuer verrechnete (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG), erzielte allein sie mit dieser Ersparnis einen Vermögensvorteil (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 Rn. 2).

  • BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23

    Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Anders verhält es sich, wenn die Feststellungen zum Schadens- oder Verkürzungsumfang derart rudimentär sind, dass sich weder Strafzumessung noch Einziehung sinnvoll überprüfen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 15, 10).

    Nicht jeder Rechtsfehler im Schuldspruch berührt die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung (BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 281/23

    Einziehung (keine Berücksichtigung der auf das Erlangte gezahlten Steuern für den …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Einziehungsanordnung und Strafzumessung lassen sich dennoch jeweils "losgelöst" voneinander prüfen, auch wenn die zugehörigen und stets der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterfallenden Feststellungen beiden Entscheidungsteilen gleichermaßen zugrunde liegen und eine Fehleridentität möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 mwN; vgl. aber auch BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 41 f.).

    (cc) Die Einziehung ist durch eine gegenständliche Betrachtungsweise geprägt (etwa BGH, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 unter 2. …und vom 13. Januar 2022 - 1 StR 481/21 Rn. 7; BT-Drucks. 18/9525 S. 62: "Beim Erlangen im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB-E handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang.").

  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Begriff des Verfügungsbefugten; …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Es kommt darauf an, was dem Mittäter oder Gehilfen verbleiben soll (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - 1 StR 374/22 Rn. 3, 13 f.: Nur der verbleibende Profit nach Verteilung des Goldes innerhalb der Tätergruppe kann als "für die Tat" Erlangtes eingezogen werden).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    bb) § 73b StGB scheidet bereits deswegen aus, weil diese Vorschrift nur auf Drittbegünstigte, aber nicht auf die Tatbeteiligten ("Täter und Teilnehmer") anwendbar ist (…BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 10;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9 und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73b Abs. 1 Dritteinziehung 1 Rn. 17).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …

    Auszug aus BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23
    Einziehungsanordnung und Strafzumessung lassen sich dennoch jeweils "losgelöst" voneinander prüfen, auch wenn die zugehörigen und stets der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterfallenden Feststellungen beiden Entscheidungsteilen gleichermaßen zugrunde liegen und eine Fehleridentität möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 StR 281/23 mwN; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 471/22 Rn. 41 f.).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 486/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Begriff des Erlangens; …

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …

  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme …

  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); …

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …

  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 23.02.2024 - 5 StR 284/23

    Einziehung von Taterträgen (drohende doppelte Inanspruchnahme; zivilrechtliche …

  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 481/21

    Einziehung (Erlangen des Tatertrags bei mehreren Tatbeteiligten: faktische oder …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem …

  • BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24

    Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …

    Rn. 17 aa) Die beiden Alternativen des § 73 Abs. 1 StGB ("durch die Tat" und "für die Tat") stehen in einem Exklusivitätsverhältnis und schließen sich gegenseitig aus (vgl. nur BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 23;… vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27 …und vom 27. Juni 2023 - 1 StR 374/22 Rn. 14; jeweils mwN).

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt entsprechend, dass "für die Tat" diejenigen Vermögenswerte erlangt sind, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, also nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 23 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27, jew. mwN).

    Dies hat etwa zur Folge, dass im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorkasse) der Abschöpfung allein gemäß § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB unterliegen (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 8 und vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20).

    Zudem unterliegen allein bei der Tatalternative des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB auch im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorauszahlungen) der Abschöpfung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 8; vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; jew. mwN).

    Ausgleichszahlungen auf den "quasibereicherungsrechtlichen" Anspruch des Fiskus auf Rückgewähr des "durch" die Tat Erlangten oder auf Ersatz von dessen Wert führen danach nicht zum Ausschluss der Einziehung des Tatlohns gegen andere Tatbeteiligte gemäß § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20;… vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27;… vom 20. September 2022 - 1 StR 14/22 Rn. 39 …und vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 Rn. 141; Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c); vom 29. Juli 2021 - 4 StR 156/20 Rn. 14; vom 24. Juni 2020 - 3 StR 100/20 Rn. 2; vom 28. Mai 2020 - 3 StR 364/19, BGHSt 65, 28 Rn. 17 und vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17 Rn. 3).

  • LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24

    Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis

    Demgegenüber ist das Tatbestandsmerkmal "durch die Tat" erfüllt, wenn der Gegenstand in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar etwas messbar zugutekommt; der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (BGH, Urt. v. 16.04.2024, Az. 1 StR 204/23).

    So bleibt auch der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns von einer etwaigen erfolgreichen Inanspruchnahme eines anderen (vermögenden) Einziehungsbeteiligten unberührt (BGH, Urt. v. 16.04.2024, Az. 1 StR 204/23).

  • OLG Köln, 03.07.2024 - 3 Ws 58/23

    Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im …

    Ein Rückabwicklungsverhältnis zwischen dem Steuerfiskus und dem Vollstreckungsschuldner bestand im Zeitpunkt der Vermögensverschiebungen jeweils nicht und konnte auch nicht später durch die Umsetzung der geplanten Steuerdelikte begründet werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 06.04.2022 - 1 StR 466/21, juris; zur Abgrenzung der Merkmale durch und für die Tat i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB vgl. auch BGH, Urteil vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23, juris Rn. 13 f., 2).

    Vielmehr hat der 5. Strafsenat diese Rechtsprechung in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Beschluss vom 06.04.2022 - 1 StR 466/21, juris; vgl. nunmehr auch Urteil vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23, juris Rn. 20) ausdrücklich auf die Fälle beschränkt, in denen dem Täter der einzuziehende Vermögenswert im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat, mithin nach bzw. im Zuge von deren Begehung infolge des eingetretenen tatbestandlichen Individualschadens zugeflossen ist (BGH…, Beschluss vom 23.02.2024 - 5 StR 284/23, juris Rn. 19).

    Ein solcher Untergang des Einziehungsanspruchs gegen den sog. Durch-Erlanger aufgrund einer Einziehung bei dem Für-Erlanger widerspricht insoweit auch der von dem Bundesgerichtshof für Konstellationen wie der vorliegenden angenommenen Unabhängigkeit bzw. des Nebeneinanders der staatlichen Einziehungsansprüche gegen Für- und Durch-Erlanger (vgl. insoweit unter dem Gesichtspunkt der nicht bestehenden Gesamtschuld BGH, Urteil vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23, juris Rn. 20; Beschluss vom 06.04.2022 - 1 StR 466/21, juris), die im Übrigen auch die Antragstellerinnen in Bezug auf die Frage betont haben, welche vollstreckungsrechtliche Wirkung der im Urteil des Landgerichts vom 18.03.2020 ausgesprochenen gesamtschuldnerischen Haftung des Vollstreckungsschuldners zukommt.

  • BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23

    Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …

    Denn "für die Tat" im Sinne von § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 23 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; je mwN).
  • BGH, 09.07.2025 - 1 StR 475/23

    Einziehung bei Bestechungsdelikten (erlangter Auftrag als durch die Tat …

    Nicht jeder Rechtsfehler im Schuldspruch berührt die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung (BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 8-10 …und vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 10 mwN).

    Der im Vermögen des Täters als wirtschaftlichen Nutznießers der Tat festgestellte Vorteil muss nach alledem als aus der Tatbeute stammend identifizierbar sein, und zwar in tatsächlicher Hinsicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 18 …und vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 12).

    Denn B. beauftragte die Einziehungsbeteiligte ersichtlich nur deswegen fortlaufend, weil ihn der Angeklagte gemäß der Unrechtsvereinbarung regelmäßig entlohnte; daher lässt sich jede weitere Auftragserteilung (auch) auf eine jeweils vorangegangene Bestechungszahlung zurückführen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 16).

  • BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24

    Einziehung von für die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer …

    "Durch" setzt aber Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Tatertrag muss der Tathandlung, hier den am 17. März 2009 bzw. am 22. April 2010 eingegangenen Körperschaftsteuererklärungen, nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 14 mwN).

    Allein bei der Tatalternative des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB unterliegen auch im Vorfeld der Tatbegehung erlangte Vermögensvorteile (Vorkasse) der Abschöpfung (BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20).

    Der Anspruch des Staates auf Abschöpfung des Tatlohns bleibt mithin von der erfolgreichen Inanspruchnahme eines anderen (vermögenden) Einziehungsbeteiligten (§ 73e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 44 Abs. 2 Satz 1 AO; §§ 421 ff., 422 Abs. 1 Satz 1 BGB) unberührt (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c)).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    In diesem Sinne kann die Tatbeute nicht verteilt werden, bevor sie "eingefahren" ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23).

    Weil Ersparnisse dort allerdings nicht erfasst werden, könnten sie auch nicht nach § 73b Abs. 1 StGB im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2021 - 3 StR 518/19; BGH, Beschluss vom 22. August 2022 - 1 StR 187/22; BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22; BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23; Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 01. Februar 2024 - 18 Qs 19/23; Beukelmann/Heim, NJW-Spezial 2024, 186; Bittmann, NZWiSt 2021, 464 (470)).

    Die "Tatbeute" in Form ersparter Aufwendungen für Gesamtsozialversicherungsbeiträge war zu diesem Zeitpunkt noch nicht "eingefahren" und konnte deshalb auch nicht "verteilt" werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23).

  • OLG Bremen, 12.09.2025 - 1 ORs 14/25

    Unerlaubtes Glücksspiel; Einziehung; Bruttoprinzip

    Eine solche Beschränkung auf einen Teil des Rechtsfolgenausspruchs ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH…, Urteil vom 29.05.2008 - 3 StR 94/08, juris Rn. 1, NStZ-RR 2008, 275; Urteil vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23, juris Rn. 8, NZWiSt 2025, 29).

    Dem liegt die gesetzgeberische Intention zugrunde, dass die Regelungen der Einziehung dem sogenannten Bruttoprinzip folgen sollen (…siehe die Begründung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 05.09.2016, BT-Drucks. 18/9525, S. 62), wonach alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, in ihrer Gesamtheit abzuschöpfen sind (siehe BGH, Urteil vom 16.04.2024 - 1 StR 204/23, juris Rn. 13, NZWiSt 2025, 29) und auch keine gewinnmindernden Abzüge vorzunehmen sind (siehe BGH…, Urteil vom 28.07.2021 - 1 StR 519/20, juris Rn. 124, BGHSt 66, 182).

  • BGH, 08.06.2026 - 1 StR 35/26

    Verurteilung eines Cum-Ex-Kronzeugen zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig

    Indes dürfte dies - neben prozessualen Bedenken gegen die Vorgehensweise des Landgerichts - allein keine besondere Härte begründen, ist doch der Tatlohn unabhängig von der Erfüllung der Ansprüche des Verletzten (§ 73e Abs. 1 StGB), mit anderen Worten kumulativ neben dem Tatertrag (§ 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB), abzuschöpfen (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Juli 2025 - 1 StR 58/24 Rn. 42;… vom 18. September 2024 - 1 StR 197/24 Rn. 18-21; vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23 Rn. 20 …und vom 6. September 2023 - 1 StR 57/23 Rn. 27; Beschluss vom 6. April 2022 - 1 StR 466/21 unter 1. c.).
  • BGH, 15.10.2025 - 6 StR 622/24

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmittelhandel (Teilanfechtung …

    Bei der (erweiterten) Einziehung von Taterträgen oder ihres Wertes nach §§ 73, 73a, 73c StGB handelt es sich nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, so dass sie, wie der Verfall nach alter Rechtslage, den Strafausspruch in der Regel nicht berührt (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 2024 - 4 StR 343/24, Rn. 8; vom 16. April 2024 - 1 StR 204/23, Rn. 8;… vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22, Rn. 6;… vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, Rn. 10;… Beschluss vom 12. März 2024 - 4 StR 173/23, Rn. 7).
  • LG Berlin I, 03.12.2024 - 536 KLs 2/24

    Paxlovid: Apotheker beging in der Covid-19 Pandemie Untreue gegenüber der …

  • BGH, 17.09.2025 - 1 StR 258/25

    Einziehung (Ausschluss wegen Erlöschen des Anspruchs auf Rückgewähr des …

  • LG München I, 13.12.2024 - 6 KLs 303 Js 141880/13

    Cum-Ex-Strategien mit Leerverkäufen führen zu Steuerhinterziehungen in großem …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht