Rechtsprechung
| BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23. |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 171 Abs. 10 AO, § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AO, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; § 261 StPO; § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO
Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Konkurrenzverhältnis zu nachträglicher unrichtiger Einkommenssteuererklärung, Vollendung durch Erlass des Feststellungsbescheids als ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerhinterziehung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 370 AO
Steuerhinterziehung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Einziehung des Wertes von Taterträgen - IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Berechnungsdarstellung einschließlich der zugehörigen Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Einkommensteuerhinterziehung; Einziehung des Wertes von Taterträgen (
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Berechnungsdarstellung einschließlich der zugehörigen Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Einkommensteuerhinterziehung; Einziehung des Wertes von Taterträgen (
- datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Einziehung des Wertes von Taterträgen
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig
- bayern.de (Pressemitteilung)
Strafverfahren gegen Alfons S. wegen Steuerhinterziehung
- lto.de (Kurzinformation)
Haftstrafe gegen Alfons Schuhbeck bestätigt
- lto.de (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft bestätigt Ladung: Alfons Schuhbeck muss Haft antreten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig - Verurteilung Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung überwiegend rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG München I, 27.10.2022 - 6 KLs 301 Js 141439/19
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23.
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- BGH, 08.02.2023 - 2 StR 204/22
BGH hebt Verurteilung von zwei Frankfurter Investmentbankern wegen verbotenen …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Nur wenn die Strafkammer den (genauen) Wortlaut der Unterlagen im Urteil zitiert hätte, käme in Betracht, dass diese förmlich im Wege des Urkundenbeweises zu verlesen (vgl. insbesondere § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO, wonach der Vorsitzende zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Selbstleseverfahrens zu protokollieren hat, dass die Richter vom "Wortlaut" der Urkunden Kenntnis genommen haben) und nicht in Augenschein zu nehmen waren (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 …und vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16 Rn. 5; je mwN).Insoweit liegt der Fall gänzlich anders als bei Vorhalt von umfangreichen oder schwierigen Schriftstücken oder eines umfangreichen Zahlenwerks aus Tabellen an Ermittlungsbeamte (dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 …und vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21 Rn. 8; je mwN).
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22
Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Auch wenn dem Senat hier eine exakte, der Einziehung genügende Überprüfung der Einkommensteuerverkürzung verwehrt ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 28), steht jedenfalls fest, dass die vom Landgericht ausgeworfenen Verkürzungsbeträge sich im Bereich von den Angeklagten nicht beschwerenden Mindestschuldumfängen bewegen: Die sieben Einzelbeträge in der Spalte "Einkommensteuer neu" (UA S. 23) liegen weit unter dem Grundtarif (§ 32a Abs. 1 EStG), mithin unter der an sich zu erwartenden Anwendung des Spitzensteuersatzes und lassen sich am ehesten mit einer Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte (§ 35 EStG) erklären. - BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08
Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH & …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11).
- BFH, 06.07.2016 - I R 25/14
Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Nach § 14 Abs. 5 Satz 1, 2 KStG - eingefügt durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BGBl. I 2013, 285) - i.V.m. § 17 KStG sind bereits die die Organgesellschaften betreffenden Bescheide die Grundlagenbescheide, die die relevante Bindungswirkung entfalten (…vgl. BFH, Urteile vom 26. September 2018 - I R 16/16, BFHE 263, 131 Rn. 18 und vom 6. Juli 2016 - I R 25/14, BFHE 254, 326 Rn. 12). - BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Andernfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung verwehrt, ob das Tatgericht den Verkürzungsumfang rechtsfehlerfrei bestimmt hat (…BGH, Beschlüsse vom 22. September 2022 - 1 StR 101/22 Rn. 6;… vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8 …und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 13; je mwN). - BFH, 26.09.2018 - I R 16/16
Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Nach § 14 Abs. 5 Satz 1, 2 KStG - eingefügt durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (BGBl. I 2013, 285) - i.V.m. § 17 KStG sind bereits die die Organgesellschaften betreffenden Bescheide die Grundlagenbescheide, die die relevante Bindungswirkung entfalten (vgl. BFH, Urteile vom 26. September 2018 - I R 16/16, BFHE 263, 131 Rn. 18 …und vom 6. Juli 2016 - I R 25/14, BFHE 254, 326 Rn. 12). - BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Andernfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung verwehrt, ob das Tatgericht den Verkürzungsumfang rechtsfehlerfrei bestimmt hat (…BGH, Beschlüsse vom 22. September 2022 - 1 StR 101/22 Rn. 6;… vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8 und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 13;… Urteil vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 1 Rn. 13; je mwN). - BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21
Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage; …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Insoweit liegt der Fall gänzlich anders als bei Vorhalt von umfangreichen oder schwierigen Schriftstücken oder eines umfangreichen Zahlenwerks aus Tabellen an Ermittlungsbeamte (…dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 und vom 29. Juni 2021 - 3 StR 156/21 Rn. 8; je mwN). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Einreichung einer …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11). - BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16
Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch …
Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Nur wenn die Strafkammer den (genauen) Wortlaut der Unterlagen im Urteil zitiert hätte, käme in Betracht, dass diese förmlich im Wege des Urkundenbeweises zu verlesen (vgl. insbesondere § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO, wonach der Vorsitzende zum ordnungsgemäßen Abschluss eines Selbstleseverfahrens zu protokollieren hat, dass die Richter vom "Wortlaut" der Urkunden Kenntnis genommen haben) und nicht in Augenschein zu nehmen waren (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 2 StR 204/22 Rn. 15 und vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16 Rn. 5; je mwN). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19
Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der …
- BGH, 22.09.2022 - 1 StR 101/22
Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der …
- BGH, 21.09.1994 - 5 StR 114/94
Einkommensteuerhinterziehung - Umsatzsteuerhinterziehung - Tateinheit - …
- BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen …
Der staatliche Steueranspruch ist im Fall der Steuerverkürzung (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO) mit der zu niedrigen Festsetzung der Steuern bereits gefährdet und damit das Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO vollendet; im Fall der Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (§ 370 Abs. 4 Satz 2 AO) genügt hierfür die zugunsten der Feststellungsbeteiligten wirkende unrichtige Feststellung der der Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 22;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)).
- BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …
Die Einkommensteuererklärung ihrerseits und die vorangehenden Feststellungserklärungen sind indes jeweils eine einzige materiellrechtliche Tat (zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 mwN).Das "große Ausmaß" (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) bestimmt sich damit jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich der Kommanditist der Personengesellschaft (wie im Sachverhalt, der dem Senatsbeschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 2 zugrunde lag) oder der Kommanditist - wie hier - zumindest faktisch für die Feststellungserklärungen der Personengesellschaft verantwortlich und damit allein der durch den Kommanditisten bewirkte Umfang seiner Einkommensteuerverkürzungen aufzuklären ist, nach der Höhe des Einkommensteuerverkürzungsbetrags (offengelassen auf Revisionen der Angeklagten in BGH…, Beschluss vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 22).
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11;… vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 …und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).
Eine solche Ersparnis unterliegt der Vermögensabschöpfung (§ 73 Abs. 1 Alternative 1, § 73c Satz 1 StGB; st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 10 f. mwN).
Die bisherigen Feststellungen sind nach alledem um solche zu den Einkommensteuererklärungen und -bescheiden sowie zu den vollständigen Besteuerungsgrundlagen zu ergänzen, damit das Revisionsgericht die Bestimmung des Verkürzungs- und Einziehungsumfangs nachprüfen kann (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 9 mwN).
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …
Anders als bei der Strafzumessung, für deren revisionsrechtliche Nachprüfung es ausreicht, dass sich aus dem Urteil ein den Angeklagten nicht beschwerender (Mindest-)Schuldumfang ergibt, muss der Einziehungsbetrag exakt nachvollziehbar und rechtsfehlerfrei bestimmt sein (vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 28; Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 14).
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …
Die durch die Berücksichtigung der festgestellten unrichtigen Besteuerungsgrundlagen bei der Steuerfestsetzung in den Folgebescheiden bewirkte Steuerverkürzung stellt lediglich einen weitergehenden Taterfolg dar, der insbesondere für den Zeitpunkt der Tatbeendigung und damit für den Verjährungsbeginn der Steuerhinterziehung von Bedeutung ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.;… vom 22. November 2012 - 1 StR 537/12, BGHSt 58, 50 Rn. 5 und vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11).An hiervon abweichender Rechtsprechung (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 1 StR 218/23 Rn. 19; zur Annahme einer Bewertungseinheit s. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 2 f.) hält der Senat nicht fest.
- BGH, 17.10.2024 - 1 StR 170/24
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Besteuerungsgrundlagen in den …
Andernfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung verwehrt, ob das Tatgericht den Verkürzungsumfang rechtsfehlerfrei bestimmt hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 9 …und vom 22. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 23; je mwN). - BGH, 09.08.2023 - 1 StR 125/23
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil zum steuerlich …
Denn - ungeachtet der auch im Übrigen nicht beanstandungsfreien Darstellung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 9 mwN) - hat das Landgericht bei der Gewinnermittlung versäumt zu prüfen, ob diese nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen ist. - BGH, 04.04.2024 - 1 StR 14/24
Steuerhinterziehung (erforderliche Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen im …
Dazu gehören insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 23 und vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 20.04.2026 - 1 StR 348/25 Der Senat weist jedoch darauf hin, dass - anders als bei der Strafzumessung, für deren revisionsrechtliche Nachprüfung es ausreicht, dass sich aus dem Urteil ein den Angeklagten nicht beschwerender (Mindest-)Schuldumfang ergibt, - der Einziehungsbetrag exakt nachvollziehbar und rechtsfehlerfrei bestimmt sein muss (vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 28; Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 14).
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