Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe: Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 250 Abs 3 StGB, § 100a Abs 2 Nr 1 Buchst h StPO, § 100a Abs 2 Nr 1 Buchst k StPO
Strafzumessung: Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 46b StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. h und k StPO, § 49 StGB, § 46b Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 3 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Strafrahmenverschiebung bei Vorliegen der Voraussetzungen des typisierten Strafmilderungsgrundes der Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafrahmenverschiebung bei Vorliegen der Voraussetzungen des typisierten Strafmilderungsgrundes der Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 15.10.2018 - 410 Js 10498/18
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 336
- StV 2021, 33 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18
Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19
Es hätte prüfen müssen, ob es unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes einen minder schweren Fall (§ 250 Abs. 3 StGB) bejaht oder von der gegebenenfalls eröffneten Milderungsmöglichkeit nach § 49 StGB Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 2 StR 594/18 Rn. 13 mwN). - BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19
Bei der Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 Rn. 10 mwN).
- BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); …
Das Landgericht hätte daher im Rahmen der Strafzumessung bereits bei der Prüfung eines minder schweren Falls im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG erörtern müssen, ob § 31 BtMG als Strafmilderungsgrund hinzutritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5 …und vom 20. März 2019 - 2 StR 594/18 Rn. 13). - BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht gegebenenfalls auch die Prüfungsreihenfolge bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund zu beachten haben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 336 und vom 20. März 2019 - 2 StR 594/18, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 513, 514). - BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20
Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an …
Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls die Prüfungsreihenfolge bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und vertyptem Strafmilderungsgrund zu beachten haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 11; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5). - LG Köln, 17.04.2023 - 103 KLs 7/23 Eine Information ist wesentlich für die Aufdeckung einer Straftat, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Angeklagten jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19).
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