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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12 - 43, 1 U 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12481
OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12 - 43, 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,12481)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.05.2013 - 1 U 154/12 - 43, 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,12481)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 1 U 154/12 - 43, 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,12481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 38 Abs 1 GmbHG
    Geschäftsführerdienstleistungsvertrag: Beendigung des Vertrages bei Verlust der Organstellung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Koppelung des Geschäftsführerdienstvertrags an die Organstellung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vertragliche Verknüpfung der Beendigung von Organverhältnis und Anstellungsvertrag

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Kopplungsklausel: Beendigung des Geschäftsführerdienstvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Koppelungsklausel zur Beendigung des Geschäftsführerdienstvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1821
  • DB 2013, 2321
  • NZG 2013, 784
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Zur allgemeinen Feststellungsklage gegen einen verbindlichen Abberufungsbeschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Zwar bestand für den Kläger als Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH war, die Möglichkeit, Gesellschafterbeschlüsse in entsprechender Anwendung des § 246 AktG anzufechten (BGH, NJW 2005, 3069; BGH, NZG 2008, 317, 318).

    Rn. 48 Etwas anderes lässt sich auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.2008 (NZG 2008, 317) nicht entnehmen.

    In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof lediglich ausgeführt, dass ein Geschäftsführer, der - anders als vorliegend - nicht zugleich Gesellschafter der GmbH ist, einen Beschluss, mit dem er als Geschäftsführer abberufen worden ist, mangels Anfechtungsbefugnis nicht im Wege der Feststellungsklage nach § 256 ZPO angreifen kann (NZG 2008, 317, 318 f.), wenn der Beschluss gesellschaftsrechtlich verbindlich gefasst worden ist.

    Die Abweisung der Klage bezüglich des geltend gemachten Geschäftsführergehaltes beruhte vielmehr allein darauf, dass der Geschäftsführer in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Fall sowohl dem Beschluss über sein Ausschieden als Geschäftsführer als auch der sofortigen Aufhebung seines Anstellungsvertrages zugestimmt hatte (vgl. NZG 2008, 317, 319).

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Zwar bestand für den Kläger als Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH war, die Möglichkeit, Gesellschafterbeschlüsse in entsprechender Anwendung des § 246 AktG anzufechten (BGH, NJW 2005, 3069; BGH, NZG 2008, 317, 318).

    Dem Geschäftsführer ist es jedoch nicht verwehrt, die behauptete Unwirksamkeit der von dem Beschluss zu unterscheidenden Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO anzugreifen (vgl. BGH, NJW 2005, 3069).

  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 220/88

    Beendigung des Dienstvertrages eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Dann führt der Verlust der körperschaftlichen Gesellschafterstellung (§ 38 GmbHG) auch zum Ende des schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses (BGH Urteil vom 29.05.1989 - II ZR 220/88 - WM 1989, 1246 ff. Rn. 9 ff., zitiert nach juris; OLG Düsseldorf DStR 1992, 1139;… Münchkomm.GmbHG/Jaeger, 2012, § 35 Rn. 392;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage 2012, Anh zu § 6 Rn. 44).

    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Beendigung des Dienstvertrages mit dem Abberufungsbeschluss vom 22.11.2010 wirksam geworden ist oder ob im Hinblick darauf, dass die zwischen den Parteien getroffene Koppelungsvereinbarung zu einer Umgehung der zwingenden Kündigungsvorschrift des § 622 Abs. 1 BGB führen kann, diese Vereinbarung dahin ausgelegt werden muss, dass die Beendigung des Vertrages nicht nur auflösend bedingt durch die Abberufung als Geschäftsführer eintritt, sondern darüber hinaus auch befristet ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 29.05.1989 - II ZR 220/88 - NJW 1989, 2683 ff., Rn. 13 ff., zit. nach juris), denn die Frist des § 622 Abs. 1 BGB ist im Streitfall eingehalten.

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Ein schutzwürdiges Interesse wird insbesondere dann verneint, wenn ein Titel auf einem einfacheren Wege zu erlangen ist, wobei jedoch zu beachten ist, dass der Rechtsuchende nicht auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg verwiesen werden darf (BGHZ 111, 168, 171; BGH, NJW 1994, 1351, 1352).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 120/93

    Austausch einer Prozeßbürgschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Ein schutzwürdiges Interesse wird insbesondere dann verneint, wenn ein Titel auf einem einfacheren Wege zu erlangen ist, wobei jedoch zu beachten ist, dass der Rechtsuchende nicht auf einen verfahrensmäßig unsicheren Weg verwiesen werden darf (BGHZ 111, 168, 171; BGH, NJW 1994, 1351, 1352).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96

    Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Rn. 59 Soweit der BGH (Urteil vom 01.12.1997 - II ZR 232/96 - DStR 1998, 861, 862) ausgeführt hat, dass aufgrund der jederzeitigen Möglichkeit der Abberufung des Geschäftsführers nach § 38 Abs. 1 GmbHG eine solche Koppelung zu einem in das Belieben der Beklagten gestellten freien Kündigungsrecht hinsichtlich des Dienstvertrages führen und das Erfordernis des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die außerordentliche Kündigung überflüssig machen würde, betraf dies eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Es kommt hinzu, dass eine Entscheidung, die aufgrund einer solchen Klage gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung erginge, weder eine Rechtskraftwirkung noch eine präjudizielle Bindung für den Rechtsstreit entfalten würde, in dem über die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses und den Fortbestand von Gehaltsansprüchen gestritten wird (BGH, NJW-RR 1990, 1123, 1124; ebenso Reiserer/Peters, DB 2008, 167, 170).
  • BGH, 26.01.1998 - II ZR 243/96

    Ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Eine solche ist, wie sich auch der Anmerkungen von Prof. Goette zu dieser Entscheidung entnehmen lässt (DStR 1998, 862), grundsätzlich zulässig.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 6 U 118/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 1 U 154/12
    Dann führt der Verlust der körperschaftlichen Gesellschafterstellung (§ 38 GmbHG) auch zum Ende des schuldrechtlichen Anstellungsverhältnisses (…BGH Urteil vom 29.05.1989 - II ZR 220/88 - WM 1989, 1246 ff. Rn. 9 ff., zitiert nach juris; OLG Düsseldorf DStR 1992, 1139;… Münchkomm.GmbHG/Jaeger, 2012, § 35 Rn. 392;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage 2012, Anh zu § 6 Rn. 44).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 8 U 122/15

    Formularmäßiger Geschäftsführeranstellungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine …

    Dies ergebe sich aus dem vom Landgericht zitierten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 08.05.2013 (1 U 154/12-43).

    Rn. 109 (bb) Die Koppelungsklausel ist eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung (§ 305 Abs. 1 S. 1 HS. 1 BGB), die sich in zahlreichen Anstellungsverträgen findet (s. z.B. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, NZG 2013, 784, juris Rn. 7).

  • LG Darmstadt, 28.04.2026 - 18 O 44/24

    Die Zerrüttung des Verhältnisses zwischen zwei Geschäftsführern im Rahmen der …

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf die Unwirksamkeit der Kopplungsklausel in § 11 Nr. 3 Geschäftsführerdienstvertrag beruft, ist zu berücksichtigen, dass Kopplungsklauseln nicht per se unwirksam sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 8.5.2013 - 1 U 154/12-43).
  • LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 3 O 156/12
    Rn. 13 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zu einer fristlosen Kündigung nach § 626 BGB berechtigenden Gründe durch eine vertragliche Koppelungsklausel um den Tatbestand einer Abberufung von der Organstellung erweitert werden können, eine hierauf gestützte Kündigung indessen zu einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses nur mit Ablauf der gesetzlich zwingenden Kündigungsfrist ( § 622 Abs. 1 BGB) führen kann ( BGH NJW 1989, 2683, 2684 ; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2006, 8 U 217/05; OLG Saarbrücken DB 2013, 2321 - für Vereinbarung einer auflösenden Bedingung im Geschäftsführeranstellungsvertrag eines Gesellschafters -).

    Zu einer weitergehenden Einschränkung liegen die Voraussetzungen nicht vor, weil sich dem Vorbringen des Kläger geeignete Anknüpfungspunkte einer zur Mehrfachverwendung vorgesehenen Formularklausel (§§ 305 ff. BGB) nicht entnehmen lassen ( vgl. BGH NJW 1989, 2683, 2685; OLG Saarbücken DB 2013, 2321, 2323).

  • VG Köln, 13.10.2022 - 4 K 5436/21

    Bonnorange durfte Vorständin von ihren Aufgaben entbinden

    Rn. 75 Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 12. September 2018 - 2 B 227/18 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; OLG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2013 - 1 U 154/12 -, juris Rn. 50; VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2021 - B 9 K 20.743 -, juris, Rn. 55; VG München, Beschluss vom 19. Juli 2016 - M 16 SE 16.2966 - juris, Rn. 35.
  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 9 K 20.743

    Abberufung des Vorstandes eines Kommunalunternehmens aus wichtigem Grund, …

    Das zivilrechtliche Anstellungsverhältnis und das öffentlich-rechtliche Berufungs- und Abberufungsverhältnis, sprich das organschaftliche Verhältnis, sind entsprechend des Trennungsprinzips rechtlich getrennt zu betrachten (…vgl. so auch OVG Bremen, B.v. 12.9.2018 - 2 B 227/18 - juris Rn. 14 m.w.N.; OLG Saarland, U.v. 8.5.2013 - 1 U 154/12-43, 1 U 154/12 - juris Rn. 50, VG München, B.v. 19.7.2016 - M 16 SE 16.2966 - juris Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49301
OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,49301)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,49301)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 U 154/12 (https://dejure.org/2013,49301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 116 SGB 10
    Regressansprüche einer Kranken- und Pflegeversicherung gegen den Betreiber eines Krankenhauses wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung: Grober Behandlungsfehler durch Unterlassung weiterer Untersuchungen bei Verdacht auf einen Gefäßverschluss; notwendiges ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die Befunderhebung im Zuge der Nachbehandlung einer im Operationsbericht dokumentierten Ulzera im Bereich des Fußes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 6 (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Befunderhebung im Zuge der Nachbehandlung einer im Operationsbericht dokumentierten Ulzera im Bereich des Fußes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12
    Der Bundesgerichtshof hat dies später (Urteil vom 13.2.1996 - VI ZR 402/94 - [z.B. BGHZ 132, 47]; hier: zitiert nach juris) dahingehend eingeschränkt, dass ein so deutlicher und gravierender Befund als hinreichend wahrscheinlich gegeben sein muss, dass seine Verkennung sich als fundamental fehlerhaft darstellen würde.
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12
    Handelt es sich - wie vorliegend - indes um einen groben Befunderhebungsfehler, wurden medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunde nicht erhoben und dementsprechend auch nicht gesichert (dokumentiert) und wird dadurch die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden erschwert oder vereitelt, bezieht sich die Beweislastumkehr auch auf eben diesen Ursachenzusammenhang (dazu: BGH Urteil vom 3.2.1987 - VI ZR 56/86 - [z.B. BGHZ 99, 391]; hier: zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 19/99

    Dekubitus ist regelmäßig Indiz für grobe Pflege- und/oder Behandlungsversäumnisse

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12
    Wenn einerseits das erhebliche Dekubitusrisiko (bei einem Wert von 40 auf der Waterlo) gesehen wurde, darauf indes erst am 11. postoperativen Tag adäquat reagiert wurde und sich das von Anfang an angenommene Risiko auch verwirklicht, dann muss auch insoweit von einem groben Behandlungsfehler ausgegangen werden (dazu: OLG Oldenburg Urteil vom 14.10.1999 - 1 U 121/98 - [z.B. NJW-RR 2000, 762]; OLG Köln Urteil vom 4.8.1999 - 5 U 19/99 - [z.B. NJW-RR 2000, 1267]; hier: jeweils zitiert nach juris; Martis/Winkhart Arzthaftungsrecht, 3. Auf.
  • OLG Oldenburg, 14.10.1999 - 1 U 121/98

    Schmerzensgeld; Pflegeheim; Pflegebedürftiger; Altenheim; Wundliegen; Dekubitus

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2013 - 1 U 154/12
    Wenn einerseits das erhebliche Dekubitusrisiko (bei einem Wert von 40 auf der Waterlo) gesehen wurde, darauf indes erst am 11. postoperativen Tag adäquat reagiert wurde und sich das von Anfang an angenommene Risiko auch verwirklicht, dann muss auch insoweit von einem groben Behandlungsfehler ausgegangen werden (dazu: OLG Oldenburg Urteil vom 14.10.1999 - 1 U 121/98 - [z.B. NJW-RR 2000, 762]; OLG Köln Urteil vom 4.8.1999 - 5 U 19/99 - [z.B. NJW-RR 2000, 1267]; hier: jeweils zitiert nach juris; Martis/Winkhart Arzthaftungsrecht, 3. Auf.
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