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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - I-1 U 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14023
OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - I-1 U 16/07 (https://dejure.org/2008,14023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2008 - I-1 U 16/07 (https://dejure.org/2008,14023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - I-1 U 16/07 (https://dejure.org/2008,14023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeugs mit einem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschreitenden Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs aus einem Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Herbeiführung des Unfallereignisses; Anrechnung eines Mitverschuldensanteils wegen deutlich erhöhter Annäherungsgeschwindigkeit; Umfang der Sorgfaltsanforderungen des § ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
    Diese entspricht der in vergleichbaren Fallkonstellationen festgesetzten Quotierung (OLG Celle NZV 1991, 195;… OLG Nürnberg VersR 1973, 259 zitiert bei Grüneberg a.a.O., Rdnr. 67).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 198/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
    Soweit der Senat im Falle einer Kollision eines Grundstücksausfahrers in einem PKW mit einem Motorrad, dessen Fahrer innerorts mit 73 km/h zu schnell fuhr, eine Haftungsverteilung im Verhältnis von 50 % zu 50 % ausgesprochen hat (Urteil vom 25.06.2001, Az. 1 U 198/00), ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • OLG Nürnberg, 07.08.1972 - 5 U 164/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
    Diese entspricht der in vergleichbaren Fallkonstellationen festgesetzten Quotierung (OLG Celle NZV 1991, 195; OLG Nürnberg VersR 1973, 259 zitiert bei Grüneberg a.a.O., Rdnr. 67).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85

    Der Anscheinsbeweis spricht für das Verschulden des vom Fahrbahnrand Anfahrenden, …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
    Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1997 - 1 U 124/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
    Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2008 - 1 U 98/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit überhöhter …

    Angesichts der dem Kläger anzulastenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 % bestehen auch unter Berücksichtigung aller sonstigen unfallursächlichen Umstände keine Bedenken gegen die Angemessenheit der durch die Beklagten mit ihrem Rechtsmittel verfolgten Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu ihrem Nachteil (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14.08.2006, Az.: 1 U 224/05 sowie Urteil vom 14.01.08, Az.: 1 U 16/07).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 17 W 24/12

    Erfallen der Erhöhungsgebühr in einer Auseinandersetzung zwischen den einzelnen …

    Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2007 (1 U 16/07) sind von den Klägern 4.764,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31. Dezember 2010 an die Beklagten zu erstatten.
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