Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - I-1 U 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 153a Abs. 1; ; StVG § ... 7; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 17 Abs. 3 Satz 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 10; ; StVO § 10 Satz 1; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeugs mit einem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschreitenden Motorrad
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kürzung des Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs aus einem Verkehrsunfall wegen fahrlässiger Herbeiführung des Unfallereignisses; Anrechnung eines Mitverschuldensanteils wegen deutlich erhöhter Annäherungsgeschwindigkeit; Umfang der Sorgfaltsanforderungen des § ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Diese entspricht der in vergleichbaren Fallkonstellationen festgesetzten Quotierung (OLG Celle NZV 1991, 195;… OLG Nürnberg VersR 1973, 259 zitiert bei Grüneberg a.a.O., Rdnr. 67). - OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 198/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Soweit der Senat im Falle einer Kollision eines Grundstücksausfahrers in einem PKW mit einem Motorrad, dessen Fahrer innerorts mit 73 km/h zu schnell fuhr, eine Haftungsverteilung im Verhältnis von 50 % zu 50 % ausgesprochen hat (Urteil vom 25.06.2001, Az. 1 U 198/00), ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - OLG Nürnberg, 07.08.1972 - 5 U 164/71
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Diese entspricht der in vergleichbaren Fallkonstellationen festgesetzten Quotierung (OLG Celle NZV 1991, 195; OLG Nürnberg VersR 1973, 259 zitiert bei Grüneberg a.a.O., Rdnr. 67). - OLG Düsseldorf, 19.03.1986 - 15 U 152/85
Der Anscheinsbeweis spricht für das Verschulden des vom Fahrbahnrand Anfahrenden, …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Düsseldorf, 17.03.1997 - 1 U 124/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 U 16/07
Auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den bevorrechtigten Verkehr darf sich der Grundstücksausfahrer bei der Erfüllung seiner strengen Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO nicht verlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 17.03.1997, Az.: 1 U 124/96; so auch OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat - VersR 1987, 909;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 8 sowie Hentschel a.a.O., § 10 StVO, Rdnr. 10 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- OLG Düsseldorf, 18.02.2008 - 1 U 98/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit überhöhter …
Angesichts der dem Kläger anzulastenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 % bestehen auch unter Berücksichtigung aller sonstigen unfallursächlichen Umstände keine Bedenken gegen die Angemessenheit der durch die Beklagten mit ihrem Rechtsmittel verfolgten Haftungsverteilung im Verhältnis von 1/3 zu 2/3 zu ihrem Nachteil (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14.08.2006, Az.: 1 U 224/05 sowie Urteil vom 14.01.08, Az.: 1 U 16/07). - OLG Köln, 10.02.2012 - 17 W 24/12
Erfallen der Erhöhungsgebühr in einer Auseinandersetzung zwischen den einzelnen …
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2007 (1 U 16/07) sind von den Klägern 4.764,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31. Dezember 2010 an die Beklagten zu erstatten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".