Rechtsprechung
| BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 80 Abs. 5 und 7 Satz 1 und 2, § 123 Abs. 1 Satz 1; AufenthG §§ 58a, 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abänderung; Abänderungsverfahren; Amnestie; Antiterrorismusgesetz; Auskunft; Aussetzung; Begnadigung; Bewährung; EGMR; EMRK; Einzelakt; Entlassung; Ermessen; Europäische Menschenrechtskonvention; ... - rechtsinformationen.bund.de
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 58a AufenthG, § 60 Abs 5 AufenthG, Art 3 MRK, § 123 Abs 1 S 1 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder - Wolters Kluwer
Abschiebungsschutz für einen tunesischen islamistischen Gefährder bei drohender Verhängung der Todesstrafe im Heimatland
- Informationsverbund Asyl und Migration
- doev.de
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- ra.de
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 58a; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3; VwGO, § 123 Abs 1 S 1; VwGO, § 80 Abs 5; VwGO, § 80 Abs 7
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 58a; AufenthG § 60 Abs. 5 ; EMRK Art. 3
Abschiebungsschutz für einen tunesischen islamistischen Gefährder bei drohender Verhängung der Todesstrafe im Heimatland - datenbank.nwb.de
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg
- lto.de (Kurzinformation)
Abschiebung von Gefährdern bestätigt: Vertrauen auf die Menschlichkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Islamistische Gefährder - und der Abschiebungsschutz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz - und das Abänderungsverfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mutmaßlicher islamistischer Attentäter darf nach Tunesien abgeschoben werden
- archive.li (Pressebericht, 07.04.2018)
Tunesischer Gefährder: Zäher Rechtsstreit um Abschiebung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Todesstrafe in Tunesien begründet wegen Umwandlung in Freiheitsstrafe kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
Verfahrensgang
- BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17
- BVerfG, 26.03.2018 - 2 BvR 632/18
- BVerfG, 27.03.2018 - 2 BvR 632/18
- BVerfG, 23.04.2018 - 2 BvR 632/18
- BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18
- EGMR, 07.05.2018 - 17675/18
- EGMR, 04.09.2018 - 17675/18
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1395
- DÖV 2018, 535
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (12)
- EGMR, 17.01.2017 - 57592/08
HUTCHINSON v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Weiteren festgestellt hat, kann ein Gefangener nur in Haft gehalten werden, solange es legitime Strafgründe für die Inhaftierung gibt, die Bestrafung, Abschreckung, Schutz der Öffentlichkeit und Resozialisierung einschließen (…EGMR , Urteile vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100 und vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 42).Außerdem haben zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte ein Recht darauf, schon bei Strafantritt zu wissen, was sie tun müssen, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden, und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (…EGMR, Urteile vom 20. Mai 2014 - Nr. 73593/10, László Magyar/Ungarn - Rn. 53 …und vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44).
Dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgestellten Grundsatz, wonach ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener ein Recht hat, von Anfang an zu wissen, was er tun muss, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden und unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, einschließlich der Frage, wann eine Überprüfung stattfindet oder beantragt werden kann (EGMR…, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44), wird hier Rechnung getragen.
Der Gerichtshof führt aus, dass es ihm nicht zustehe, darüber zu spekulieren, wie effektiv ein solches System, das ein Mindestmaß an Regulierung aufweist, in der Praxis generell funktionieren mag (EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017- Nr. 57592/08 - Hutchinson/U.K. - Rn. 69):.
- EGMR, 04.09.2014 - 140/10
Belgien wegen Auslieferung von Ex-Fußballprofi verurteilt
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Die Überprüfung, die erforderlich ist, damit eine lebenslange Freiheitsstrafe reduzierbar ist, soll den innerstaatlichen Behörden erlauben zu erwägen, ob eine Änderung des Gefangenen und ein Fortschritt in Richtung seiner Resozialisierung von solcher Bedeutung sind, dass die weitere Inhaftierung nicht länger durch legitime Strafgründe gerechtfertigt ist (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115;… EGMR , Urteil vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100).Außerdem haben zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte ein Recht darauf, schon bei Strafantritt zu wissen, was sie tun müssen, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden, und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (…EGMR, Urteile vom 20. Mai 2014 - Nr. 73593/10, László Magyar/Ungarn - Rn. 53 und vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115;… EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits betont, dass eine Begnadigung nicht von vornherein untauglich ist, um dem Verurteilten eine Chance auf Wiedererlangung der Freiheit einzuräumen (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 137).
Dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgestellten Grundsatz, wonach ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener ein Recht hat, von Anfang an zu wissen, was er tun muss, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden und unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, einschließlich der Frage, wann eine Überprüfung stattfindet oder beantragt werden kann (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115;… EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44), wird hier Rechnung getragen.
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Der Beschluss des Senats vom 19. September 2017 (1 VR 8.17 ) wird wie folgt geändert:.Mit Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - hat der erkennende Senat einen hiergegen gerichteten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.
Dies steht zur Überzeugung des Senats aufgrund des in Tunesien seit Jahren bestehenden Moratoriums und der Ausführungen in der Verbalnote des tunesischen Außenministeriums vom 11. Juli 2017 fest (vgl. Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - Rn. 48 ff.; siehe auch die Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 7. März 2018 und vom 20. März 2018 ).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Verfahrensrechtliche Einzelheiten, mit denen diese praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit in Deutschland gestärkt und gesichert wird, müssen dafür nicht erfüllt werden (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - BVerfGK 16, 491 = juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 31).Es besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Begnadigung in einem justizförmigen Verfahren, sofern das Begnadigungsrecht eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 38).
- EGMR, 09.07.2013 - 66069/09
Überprüfung von lebenslänglichen Haftsstrafen: "Wegsperren für immer" ist in ganz …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Reduzierbar in diesem Sinne ist eine lebenslange Freiheitsstrafe dann, wenn sie überprüft werden kann und eine Aussicht auf Entlassung für den Gefangenen besteht (EGMR , Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 110 ff.).Vielmehr hat er unter Berufung auf die Doktrin des Beurteilungsspielraums ("margin of appreciation") darauf verwiesen, dass es nicht seine Aufgabe sei vorzuschreiben, in welcher Form die Überprüfung stattzufinden habe (EGMR, Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 120).
- EGMR, 17.01.2012 - 130/10
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Reduzierbar in diesem Sinne ist eine lebenslange Freiheitsstrafe dann, wenn sie überprüft werden kann und eine Aussicht auf Entlassung für den Gefangenen besteht (EGMR , Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 110 ff.).Vielmehr hat er unter Berufung auf die Doktrin des Beurteilungsspielraums ("margin of appreciation") darauf verwiesen, dass es nicht seine Aufgabe sei vorzuschreiben, in welcher Form die Überprüfung stattzufinden habe (EGMR, Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 120).
- EGMR, 26.04.2016 - 10511/10
MURRAY v. THE NETHERLANDS
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Weiteren festgestellt hat, kann ein Gefangener nur in Haft gehalten werden, solange es legitime Strafgründe für die Inhaftierung gibt, die Bestrafung, Abschreckung, Schutz der Öffentlichkeit und Resozialisierung einschließen (EGMR , Urteile vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100 …und vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 42).Die Überprüfung, die erforderlich ist, damit eine lebenslange Freiheitsstrafe reduzierbar ist, soll den innerstaatlichen Behörden erlauben zu erwägen, ob eine Änderung des Gefangenen und ein Fortschritt in Richtung seiner Resozialisierung von solcher Bedeutung sind, dass die weitere Inhaftierung nicht länger durch legitime Strafgründe gerechtfertigt ist (EGMR…, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100).
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte" …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Verfahrensrechtliche Einzelheiten, mit denen diese praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit in Deutschland gestärkt und gesichert wird, müssen dafür nicht erfüllt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - BVerfGK 16, 491 = juris Rn. 22; BVerfG…, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 31). - EGMR, 12.02.2008 - 21906/04
KAFKARIS c. CHYPRE
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Gegen Art. 3 EMRK kann indes eine de jure und de facto nicht reduzierbare lebenslange Freiheitsstrafe verstoßen (EGMR , Urteil vom 12. Februar 2008 - Nr. 21906/04, Kafkaris/Zypern - Rn. 97). - BVerwG, 12.07.2016 - 4 VR 13.16
Gerichtliche Aufhebung der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
Prüfungsmaßstab ist allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die aufschiebende Wirkung geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 4 VR 13.16 - BauR 2016, 1770 Rn. 6 m.w.N.). - EGMR, 19.11.2009 - 41015/04
KABOULOV v. UKRAINE
- EGMR, 20.05.2014 - 73593/10
[ENG]
- VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18
Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger …
Rn. 108 vgl. zur Abschiebung nach § 58a AufenthG: BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris, 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris und vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17) -, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnungen vom 23. April 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris und vom 27. März 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2018 - 2 BvR 632/18 - juris; nachgehend Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, 7. Mai 2018, soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht,. - BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausweisung nach Tunesien
den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2018 - BVerwG 1 VR 1.18 -,. - BVerfG, 23.04.2018 - 2 BvR 632/18
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach …
den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2018 - BVerwG 1 VR 1.18 -,.
- VG Bremen, 19.08.2026 - 4 V 1995/26
Türkei, Asyl - Asyl Türkei, Präsidentenbeleidigung, Terrorpropaganda
Das Gericht der Hauptsache kann gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen auch ohne Änderung der Sach- und Rechtslage Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO jederzeit ändern oder aufheben, wenn es zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage gekommen ist oder die frühere Interessenabwägung nachträglich als korrekturbedürftig erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.2018 - 1 VR 1.18, juris Rn. 6).Es ist grundsätzlich nur über die Aufrechterhaltung des verfügenden Teils der ursprünglichen Aussetzungsentscheidung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.2018 - 1 VR 1.18, juris Rn. 6).
- VG Bremen, 09.08.2024 - 2 V 1905/24
Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO - § 80 Abs. 7 VwGO; …
Denn das Gericht der Hauptsache kann gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen auch ohne Änderung der Sach- und Rechtslage Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 VwGO jederzeit ändern oder aufheben, wenn es zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage gekommen ist oder die frühere Interessenabwägung nachträglich als korrekturbedürftig erachtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2018 - 1 VR 1/18 -, juris Rn. 6;… OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. Juni 2022 - 8 MC 74/22 -, juris Rn. 3;… OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 31. März 2022 - 1 B 375/22.A -, juris Rn. 2).Es ist grundsätzlich nur über die Aufrechterhaltung des verfügenden Teils der ursprünglichen Aussetzungsentscheidung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2018 - 1 VR 1/18 -, juris Rn. 6).
Dabei geht es nicht um die ursprüngliche Richtigkeit der im vorangegangenen Verfahren getroffenen Entscheidung, sondern um den Fortbestand der im Aussetzungsverfahren getroffenen Eilentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2018 - 1 VR 1/18 -, juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im …
Der Antragsteller ist jedenfalls auch aus Sicht der tunesischen Behörden nicht verdächtig, bereits eine islamistisch motivierte Straftat begangen zu haben, insbesondere keine solche mit Bezug auf das tunesische Staatsgebiet (anders z.B. in BVerwG, B.v. 26.3.2018 - 1 VR 1.18 u.a. - juris). - VG Düsseldorf, 28.06.2024 - 6 L 1142/24
Stadt Düsseldorf durfte 47 Mietwagengenehmigungen widerrufen
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 3 S 87.18
Asylrecht: Prüfungsmaßstab im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; …
Prüfungsmaßstab ist allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die aufschiebende Wirkung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1/18 u.a. - juris Rn. 6).Die Abänderung von Amts wegen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts der Hauptsache, das nach den gleichen Grundsätzen auszuüben ist, wie sie für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1/18 u.a. - juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16
Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung …
Rn. 63 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 -, juris Rn. 6 m.w.N. - OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2025 - 6 MB 18/25
Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Anspruch auf Erteilung einer …
Vielmehr geht es allein um den Fortbestand der im Aussetzungsverfahren getroffenen Eilentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2018 - 1 VR 1.18 -, juris Rn. 6).Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (…BVerfG, Beschl. v. 24.07.2019 - 2 BvR 686/19 -, juris Rn. 36; BVerwG, Beschl. v. 26.03.2018 - 1 VR 1.18 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 12.07.2016 - 4 VR 13.16 -, juris Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 1 B 375/22
Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der verfügten …
- OVG Bremen, 31.01.2025 - 2 B 278/24
Abänderungsverfahren; Abschiebungsandrohung; Änderungsbescheid; Ausreisefrist; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2023 - 19 B 1030/22
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung
- BVerwG, 17.02.2026 - 9 VR 4.26
- VG Köln, 16.09.2026 - 4 L 2323/26
- VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
Abänderungsverfahren, Fahrerlaubnisentziehung, Punkte, Ermahnung, Verwarnung, …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2026 - 6 MB 1/26
Erneuter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nach Ablehnung der Erteilung einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 4 R 87/23
Vereinbarkeit des § 71a AsylG mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q) …
- VG Bayreuth, 31.01.2025 - B 6 S 24.198
Maßgabenentscheidung, Ablehnung mit Maßgaben, Ausweisung spezialpräventiv, …
- OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 8 MC 74/22
Abschiebung; Abschiebungsandrohung : Asyl; Dänemark; Europäischen Gerichtshof; …
- VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 22 L 340/19
Asylrecht (Vorläufiger Rechtsschutz - Dublin - Bulgarien;hier: Abänderungsantrag)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2024 - 9 B 786/24
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2025 - 4 M 540/25
Abänderung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts von Amts wegen; …
- VG Düsseldorf, 01.02.2019 - 22 L 340/19
Irak: Dublin, vorläufiger Rechtsschutz, Bulgarien, Abänderungsantrag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2021 - 4 KM 660/21
Somalia: Dublin Italien; Einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Änderung des …
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2025 - A 3 S 2368/25
- VG Minden, 10.11.2023 - 9 L 1002/23
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abänderung; Abänderungsverfahren; Amnestie; Antiterrorismusgesetz; Auskunft; Aussetzung; Begnadigung; Bewährung; EGMR; EMRK; Einzelakt; Entlassung; Ermessen; Europäische Menschenrechtskonvention; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- rechtsprechung-im-internet.de
Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder
- Wolters Kluwer
Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs
- ra.de
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Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17
- BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16
Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
- BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07
Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Rn. 1 Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen einer Dienstreise verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1). - BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12
Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - ZfWG 2012, 377 - juris Rn. 2). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07
Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2). - BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11
Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris). - BVerwG, 01.03.2017 - 6 B 23.17
Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 …und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2). - BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
Rn. 136 BVerwG, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17 -, juris, Rn. 3. - VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107
Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner
Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris). - BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 7.23
Erfordernis der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für eine …
Diese Erwägungen standen dem Gericht für seine Entscheidung nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 25. Oktober 2017 in dem Anhörungsrügeverfahren 1 VR 10.17 verwiesen, in dem auf die vermeintlichen Gehörsverstöße im Einzelnen eingegangen wird. - OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO
Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (st. Rspr. der Fachgerichte, z.B. OLG Jena, Beschl. v. 23.11.2005 - 1 Ws 431/05, BeckRS 2005, 153400 Tz. 8; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2020 - 5 B 13.20, BeckRS 2020, 9004 Tz. 4; BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, BeckRS 2017, 134689 Tz. 17). - BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs
Rn. 2 1. Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen Erkrankung verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1 und vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 1). - VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 18.30106
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris). - VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 ZB 18.32680
Asyl, Sierra Leone: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens …
Denn der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht weder dazu, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen, noch kann aus einer von der Ansicht eines Beteiligten abweichenden Beweiswürdigung des Gerichts auf einen Gehörsverstoß geschlossen werden (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 8, B.v. 15.5.2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8 m.w.N.). - OVG Bremen, 01.03.2024 - 1 LA 268/23
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter hinsichtlich …
Es ist daher insgesamt nicht dargetan oder ersichtlich, dass die konkreten angeblich übergangenen Punkte nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts von derart zentraler Bedeutung gewesen wären, dass das Fehlen einer expliziten Ansprache in den Urteilsgründen einen Gehörsverstoß nahelegen würde (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 28.03.2024 - 1 LA 147/23
Ablehnung des Antrag eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer …
Zudem hat der Kläger weder dargetan noch ist sonst ersichtlich, dass der angeblich übergangene Punkt nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts von derart zentraler Bedeutung gewesen wäre, dass das Fehlen einer expliziten Erwähnung in den Urteilsgründen einen Gehörsverstoß nahelegen würde (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, juris Rn. 3). - VGH Bayern, 03.04.2020 - 9 ZB 20.30794
Erfolglose Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
- OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23
Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 4 A 1621/16
Nachweis einer Verfolgung aus religiösen Gründen im Heimatland eines …
- VGH Bayern, 09.11.2018 - 9 ZB 18.32734
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
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