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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 13.12.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3750
OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.01.2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 1 W 27/07 (https://dejure.org/2008,3750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Getränkemarkt -, Aufgaben des FG, Existenzgründungsberater, Prognosewerte, Pflicht zur Standortanalyse, Aufklärungspflicht des FG, Umkehr der Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen und Umfang von Aufklärungspflichten eines Franchisegebers über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit; Vergleichbarkeit der Aufgaben eines Franchisegebers mit den Aufgaben eines Existenzgründungsberaters; Verletzung vorvertraglicher Pflichten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 64
  • MDR 2008, 790
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 24.04.2001 - 5 U 2180/00

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Zum anderen ist der Franchisegeber verpflichtet, den (potentiellen) Franchisenehmer über solche Umstände aufzuklären, die alleine ihm bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass die Entscheidung der anderen Partei durch deren Kenntnis beeinflusst wird (OLG München, BB 2001, 1759).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2005 - 4 U 37/05

    Franchisevertrag: Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 5 U 220/01

    Ansprüche des Franchisenehmers auf Rückzahlung der sog. Eintrittsgebühr bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.01.2008 - 1 W 27/07
    Es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. Böhner, BB 2001, 1749 [1750], OLG Hamburg, DB 2003, 1054 [1055]; OLG Brandenburg, NJW-RR 2006, 51).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 19 U 35/10

    Aufklärungspflichten des Franchisegebers; Rechtsfolgen einer Verletzung der …

    Die Pflicht zur Aufklärung über die Rentabilität umfasst u.a. die Pflicht des Franchisegebers, zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen (OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64 Tz.7).

    Danach lag es bei der Klägerin, die Richtigkeit ihres Zahlenwerkes darzutun und zu beweisen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64 Tz.6;… OLG Hamburg a.a.O. Tz.35; OLG München BB 1988, 865).

    Die Verpflichtung des Franchisegebers, vor Abschluss des Franchisevertrages über die Rentabilität des Systems unter Verwendung zutreffender Daten aufzuklären, ist Gegenstand einer langjährig bestehenden, einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG München BB 1988, 865; OLG München NJW 1994, 667 f; OLG Hamburg, Urteil v. 30.12.2001, Az.: 5 U 2201/01; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51 ff; OLG Schleswig Holstein NJW-RR 2009, 64 ff).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14

    Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag

    Allgemeinverbindliche Vorgaben dafür, was der Franchisegeber dem Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses konkret mitzuteilen und vorzulegen hat, lassen sich nicht aufstellen (OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 in DB 2003, 1054 [OLG Hamburg 30.12.2002 - 5 U 220/01] ; OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 in NJW-RR 2006, 51 [OLG Brandenburg 28.09.2005 - 4 U 37/05] ; OLG München Urteil vom 24.4.2001 in BB 2001, 1759; OLG Schleswig-Holstein Beschluss vom 22.1.2008 in MDR 2008, 790; OLG Düsseldorf Urteil vom 25.10.2013 zu Az. I-22 U 62/13 in Juris).

    Ihm obliegt insbesondere nicht, den Franchisenehmer über die allgemeinen Risiken einer beruflichen Selbständigkeit aufzuklären oder umfassende Kalkulationen zu erstellen, die ein mit betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen vertrauter Franchisenehmer selbst erstellen kann (OLG Schleswig Holstein Beschluss vom 22.1.2008 a.a.O.;… OLG Hamburg Urteil vom 30.12.2002 a.a.O.;… OLG Brandenburg Urteil vom 28.9.2005 a.a.O.).

  • OLG Köln, 27.04.2023 - 8 U 24/21

    Abhängen der Reichweite der Aufklärungspflicht eines Franchisegebers von den …

    Es obliegt dabei den Vertragsparteien selbst, sich über die Chancen und Risiken einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild zu verschaffen (vgl. nur OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008 - 1 W 27/07, zitiert nach juris).

    Jedoch darf er im Rahmen seiner Werbung und bei den konkreten Vertragsverhandlungen sein Franchisesystem nicht als erfolgreicher darstellen als es tatsächlich der Fall ist und gegenüber dem potentiellen Franchisenehmer unzutreffende Vorstellungen über die Rentabilität des Franchisesystems bzw. des geplanten Franchisebetriebs erwecken (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002 - 5 U 220/01; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008 - 1 W 27/07, jeweils zitiert nach juris).

    Die Durchführung einer Standortanalyse ist dagegen nach zutreffender Ansicht nicht zu verlangen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008 - 1 W 27/07, zitiert nach juris;… Flohr in: Martinek/Sem­ler/Flohr, Handbuch des Vertriebsrechts, 4. Auflage, § 30, Rdnr. 60;… a.A. allerdings: Prasse in: Heidel/Schall, HGB, 3. Auflage, Anh. zu § 92c, Rdnr. 13).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 16 U 68/18

    Schadensersatz aus Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten …

    Es obliegt insbesondere den Vertragsparteien selbst, sich über die Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 U 37/05, NJW-RR 2006, 51; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).

    Die Aufklärungspflicht des Franchisegebers über die Rentabilität umfasst insbesondere auch die Pflicht, zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07, NJW-RR 2009, 64).

  • LG Darmstadt, 25.11.2020 - 9 O 198/18
    Der Franchisegeber hat als (potentieller) Vertragspartner daher auch nicht die Aufgaben eines Existenzgründungsberaters (vgl. OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; Juris).

    Er muss aber nicht auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen (OLG Brandenburg, Urt.v.28.9.2005 - 4 U 37/05; OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; jw.

  • OLG Frankfurt, 06.01.2012 - 3 U 222/10

    Kündigung eines Franchisevertrags

    Zwar ist die Klägerin als Franchisegeberin nicht verpflichtet gewesen, auf eigene Kosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Beklagten zu erstellen (OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 51; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 64), sie hatte die Beklagten als Franchisenehmer aber richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems zu informieren (…Palandt, a.a.O., § 311 Rn 50).
  • LG Hamburg, 17.01.2014 - 332 O 249/12

    Franchisevertrag: Schadensersatzanspruch eines Franchisenehmers gegen einen …

    Daher ist hier auch nicht von Relevanz, dass die Parteien eines Franchisevertrages sich grundsätzlich selbst über die Risiken und Vorteile einer geschäftlichen Verbindung informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen verschaffen müssen (vgl. OLG Schleswig in NJW-RR 2009, 64).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14
    Denn grundsätzlich trägt auch bei einem Franchise-Vertrag - ebenso wie bei jedem anderen Vertrag - jede Partei ihr Vertragsrisiko; es obliegt den Vertragsparteien selbst, sich über Risiken und Chancen einer geschäftlichen Verbindung zu informieren und sich ein eigenes Bild von den Marktchancen zu verschaffen (vergleiche OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2005, 4 O 37/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2008, 1 W 27/07; Böhmer, BB 2001, 1750; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Darmstadt, 05.05.2023 - 10 O 92/23

    Haarentfernung

    Der Franchisegeber hat als (potentieller) Vertragspartner daher auch nicht die Aufgaben eines Existenzgründungsberaters (vgl. OLG Schleswig, Beschl.v.22.1.2008 - 1 W 27/07; Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 W 27/07 (EnWG)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17582
OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 W 27/07 (EnWG) (https://dejure.org/2007,17582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.12.2007 - 1 W 27/07 (EnWG) (https://dejure.org/2007,17582)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 1 W 27/07 (EnWG) (https://dejure.org/2007,17582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EnWG § 75; ; EnWG § 67; ; EnWG § 73; ; EnWG § 29; ; EnWG § 23a Abs. 3; ; EnWG § 23a; ; StromNEV § 28

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EnWG §§ 23a, 28, 29, 67, 73, 75
    Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung als Allgemeinverfügung

  • rechtsportal.de

    Begriff der Entscheidung im Sinne des EnWG - Festlegung zur Struktur und zum Inhalt des Berichts nach § 28 StromNEV als Allgemeinverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Festlegungen einer Landesregulierungsbehörde über die Voraussetzungen für die Genehmigung von Stromnetznutzungsentgelten; Festlegungen über zusätzliche Anforderungen an die Struktur und den Inhalt des Berichtes ünd über die Form und den Zeitpunkt seiner ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 W 27/07
    Er erfasst auch Festlegungen (vgl. BGH, Beschluss v. 19. Juni 2007, KVR 17/06 "Auskunftsverlangen" - WuW/E DE-R 2055 m.w.N. ; so ausdrücklich auch BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 151/06

    Erteilung von Auskünften an die Bundesnetzagentur durch Betreiber des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 W 27/07
    Zum Teil wird ihnen wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts der Charakter einer Rechtsverordnung beigemessen (so Britz RdE 2006, 1, 4 f.); zum Teil sowie in den bisher entschiedenen Einzelfällen wurde eine ausreichende Regelungsindividualität angenommen (…vgl. Salje, EnWG, 2006, § 29 Rn. 15; so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 28. Juni 2006, VI-3 Kart 151/06 bis 153/06;… BGH, a.a.O. ).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2009 - 202 EnWG 96/07

    Energieversorgung: Zuständigkeit für die Festlegung von Preisindizes zur …

    Auch die Rechtsprechung der Obergerichte nimmt eine Anfechtbarkeit nach § 75 Abs. 1 EnWG an (OLG Naumburg, Beschluss vom 13.12.2007, 1 W 27/07 (EnWG) - Juris unter Rdnr. 15; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 27.2.2008 VI-3 Kart 106/07 (V) - Juris Rdnr. 11).

    Demgegenüber meint das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 13.12.2007, 1 W 27/07 (EnWG) - Rdnr. 20 in Juris), § 24 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtige die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung Befugnisse auf die Regulierungsbehörden zu übertragen und damit auch auf die Landesregulierungsbehörden.

    Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde gemäß § 86 Abs. 2 EnWG zu, weil es sich bei der Zuständigkeitszuweisung um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung für die Handlungskompetenzen im Energiewirtschaftsrecht handelt, zu deren Klärung auch zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erforderlich ist, und weil der Senat überdies von der Entscheidung des OLG Naumburg vom 13.12.2007 (1 W 27/07 (EnWG)) abweicht.

  • OLG Schleswig, 19.01.2010 - 16 Kart 14/09

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden …

    Der Senat folgt insoweit der überwiegend vertretenen Meinung (Britz u.a.-Britz, § 29 Rn 6; Britz u.a.-Hermes, § 54 Rn 49; Holznagel/Göge/Schumacher, DVBl. 2006, 471, 472; ebenso für Festlegungen für kostenregulatorische Verfahren und offen lassend für solche nach der ARegV OLG Celle, Beschluss vom 5. November 2009, 13 VA 6/08; ohne generelle Entscheidung und anders in Bezug auf die Zuständigkeit für Festlegungen im Rahmen der ARegV nach Nr. 2 OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Februar 2009, Rn 50 ff., 56, 57, Rn 71, 80 bei juris; a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Dezember 2007, 1 W 27/07 ( EnWG ), Rn. 20 bei juris.; noch nicht diskutiert im Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2009, 16 Kart 2/09 für die Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen.
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