Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 - 35) |
| Abschnitt 3 - Netzzugang, Messstellenbetrieb (§§ 20 - 28c) |
(1) 1Betreiber von Gasspeicheranlagen haben anderen Unternehmen den Zugang zu ihren Gasspeicheranlagen und Hilfsdiensten zu angemessenen und diskriminierungsfreien technischen und wirtschaftlichen Bedingungen zu gewähren, sofern der Zugang für einen effizienten Netzzugang im Hinblick auf die Belieferung der Kunden technisch oder wirtschaftlich erforderlich ist. 2Der Zugang zu einer Gasspeicheranlage gilt als technisch oder wirtschaftlich erforderlich für einen effizienten Netzzugang im Hinblick auf die Belieferung von Kunden, wenn es sich bei der Gasspeicheranlage um einen Untergrundspeicher, mit Ausnahme von unterirdischen Röhrenspeichern, handelt. 3Der Zugang ist im Wege des verhandelten Zugangs zu gewähren.
(2) 1Betreiber von Gasspeicheranlagen können den Zugang nach Absatz 1 verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen der Zugang aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen unter Berücksichtigung des Zwecks des § 1 nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 2Die Ablehnung ist in Textform zu begründen.
(3) 1Betreiber von Gasspeicheranlagen sind verpflichtet, den Standort der Gasspeicheranlage, Informationen über verfügbare Kapazitäten, darüber, zu welchen Gasspeicheranlagen verhandelter Zugang zu gewähren ist, sowie ihre wesentlichen Geschäftsbedingungen für den Speicherzugang im Internet zu veröffentlichen. 2Dies betrifft insbesondere die verfahrensmäßige Behandlung von Speicherzugangsanfragen, die Beschaffenheit des zu speichernden Gases, die nominale Arbeitsgaskapazität, die Ein- und Ausspeicherungsperiode, soweit für ein Angebot der Betreiber von Gasspeicheranlagen erforderlich, sowie die technisch minimal erforderlichen Volumen für die Ein- und Ausspeicherung. 3Die Betreiber von Gasspeicheranlagen konsultieren bei der Ausarbeitung der wesentlichen Geschäftsbedingungen die Speichernutzer.
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie die inhaltliche Gestaltung der Verträge über den Zugang zu den Gasspeicheranlagen zu regeln.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 27.07.2021 | Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht | 16.07.2021 | |
| 30.07.2016 | Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) | 26.07.2016 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
| 04.08.2011 | Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften | 26.07.2011 | |
| 17.12.2006 | Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben | 09.12.2006 |
netzen; Festlegungskompetenz § 20aLieferantenwechsel § 20bGemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz § 21Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz § 21aRegulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Festlegungskompetenz § 21bSondervorschriften für regulatorische Ansprüche und Verpflichtungen der Transportnetz-
betreiber; Festlegungskompetenz § 21c(weggefallen) § 21d(weggefallen) § 21e(weggefallen) § 21f(weggefallen) § 21g(weggefallen) § 21h(weggefallen) § 21i(weggefallen) § 22Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23aGenehmigung der Entgelte für den Netzzugang § 23bVeröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz § 23cVeröffentlichungs-
pflichten der Netzbetreiber § 23dVerordnungs-
ermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungs-
netzen § 24Bundeseinheitliche Übertragungs-
netzentgelte § 24aBundeszuschüsse; Festlegungskompetenz § 24bZuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetz-
kosten; Zahlungsmodalitäten § 24cWeiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetz-
kosten; Zahlungsmodalitäten; Festlegungskompetenz § 25Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung § 26Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas § 27Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungs-
ermächtigung § 28Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungs-
ermächtigung § 28aNeue Infrastrukturen § 28bBestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat § 28cTechnische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungs-
leitungen mit Drittstaaten
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 28 EnWG
11 Entscheidungen zu § 28 EnWG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 16.04.2025 - 3 Kart 539/24
- OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16
Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16
Aussetzung des Vollzugs des Vergleichsvertrages zwischen der Bundesnetzagentur ...
- OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16
OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung freigegeben
- OLG Düsseldorf, 30.12.2016 - 3 Kart 1203/16
- OLG Düsseldorf, 10.08.2016 - 3 Kart 100/15
Zulässigkeit der Vorteilsabschöpfung gem. § 33 Abs. 1 EnWG ; Maßgebliche Erlöse ...
- OLG Naumburg, 14.05.2007 - 1 W 39/06
Zur sachgerechten Schlüsselung von Gemein- und Verwaltungskosten nach der ...
- OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 W 27/07
Begriff der Entscheidung im Sinne des EnWG - Festlegung zur Struktur und zum ...
- LG Stuttgart, 20.12.2016 - 41 O 58/15
Energierecht: Anspruch des Neukonzessionärs auf Übereignung von Hochspannungs- ...
- OLG Naumburg, 01.06.2007 - 1 W 30/06
Stromnetzentgeltverordnung: Qualifizierung pauschalierter Kosten für Beschaffung ...
Querverweise
Auf § 28 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Regulierung des Netzbetriebs
- Netzzugang, Messstellenbetrieb
- Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen
- § 35 (Monitoring und ergänzende Informationen)