Energiewirtschaftsgesetz
Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 - 35) |
Abschnitt 3 - Netzzugang (§§ 20 - 28c) |
(1) 1Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. 2Dem Ziel einer möglichst preisgünstigen Energieversorgung ist bei der Ausgestaltung der Verfahren, zum Beispiel durch die Nutzung untertäglicher Beschaffung, besonderes Gewicht beizumessen, sofern hierdurch nicht die Verpflichtungen nach den §§ 13, 16 und 16a gefährdet werden.
(2) 1Bei der Beschaffung von Regelenergie durch die Betreiber von Übertragungsnetzen ist ein diskriminierungsfreies und transparentes Ausschreibungsverfahren anzuwenden, bei dem die Anforderungen, die die Anbieter von Regelenergie für die Teilnahme erfüllen müssen, soweit dies technisch möglich ist, von den Betreibern von Übertragungsnetzen zu vereinheitlichen sind. 2Die Betreiber von Übertragungsnetzen haben für die Ausschreibung von Regelenergie eine gemeinsame Internetplattform einzurichten. 3Die Einrichtung der Plattform nach Satz 2 ist der Regulierungsbehörde anzuzeigen. 4Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind unter Beachtung ihrer jeweiligen Systemverantwortung verpflichtet, zur Senkung des Aufwandes für Regelenergie unter Berücksichtigung der Netzbedingungen zusammenzuarbeiten. 5Die Regulierungsbehörde kann zur Verwirklichung einer effizienten Beschaffung und der in § 1 Absatz 1 genannten Zwecke durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 abweichend von Satz 1 auch andere transparente, diskriminierungsfreie und marktorientierte Verfahren zur Beschaffung von Regelenergie vorsehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26.07.2011
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
04.08.2011 | Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften | 26.07.2011 | |
01.11.2008 | Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung | 25.10.2008 |
netzen § 20aLieferantenwechsel § 21Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang § 21aRegulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Verordnungs-
ermächtigung § 21bSondervorschriften für regulatorische Ansprüche und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz § 21c(weggefallen) § 21d(weggefallen) § 21e(weggefallen) § 21f(weggefallen) § 21g(weggefallen) § 21h(weggefallen) § 21i(weggefallen) § 22Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23Erbringung von Ausgleichsleistungen § 23aGenehmigung der Entgelte für den Netzzugang § 23bVeröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz § 23cVeröffentlichungs-
pflichten der Netzbetreiber § 23dVerordnungs-
ermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungs-
netzen § 24Regelungen zu den Netzzugangs-
bedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichs-
leistungen; Verordnungs-
ermächtigung § 24aSchrittweise Angleichung der Übertragungsnetz-
entgelte, Bundeszuschüsse; Festlegungskompetenz § 25Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungs-
verpflichtungen § 26Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas § 27Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen § 28Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungs-
ermächtigung § 28aNeue Infrastrukturen § 28bBestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat § 28cTechnische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungs-
leitungen mit Drittstaaten
Rechtsprechung zu § 22 EnWG
72 Entscheidungen zu § 22 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.06.2022 - EnZR 54/21
Unberechtigte Stromentnahmen an einer Lieferstelle durch einen Letztverbraucher ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.05.2022 - EnZR 54/21
Verbrauchsstelle Goldbuschfeld
- BGH, 10.05.2022 - EnZR 54/21
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
- OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 357/12
Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG
- OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung ...
- BGH, 09.04.2019 - EnVR 57/18
KONNI Gas 2.0
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 21/17
Zulässigkeit der Beschwerde einer Energieversorgungsunternehmens gegen die ...
- OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 3 Kart 21/17
- OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 331/12
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung ...
- BGH, 26.02.2019 - EnVR 24/18
Anspruch einer Zweckgesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb eines drei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der ...
- OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17
Querverweise
Auf § 22 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Regulierung des Netzbetriebs
- Netzzugang
- § 24 (Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen; Verordnungsermächtigung)
§ 26 (Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas)
§ 28a (Neue Infrastrukturen)
§ 28b (Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat)
- Sonstige Vorschriften
- § 110 (Geschlossene Verteilernetze)