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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6634
OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2020 - 1 Ws 19/20, 20/20 (https://dejure.org/2020,6634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 141 ; StPO § 304 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung einer Pflichtverteidigerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflichtverteidigung: Keine nachträgliche Bestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 625
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (7)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 3 Ws 13/11

    Strafvollstreckungsrecht: Aufrechnungen der Gerichtskasse mit Verfahrenskosten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).

  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beschwer setzt voraus, dass die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den betroffenen Verfahrensbeteiligten bewirkt, seine geschützten Interessen beeinträchtigt und die Beseitigung eines unzutreffenden Beschlusses dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293).
  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 1 Ws 675/07

    Zulässigkeit der nachträglichen, rückwirkenden Beiordnung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
  • KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und 11. Mai 2009 - 4 Ws 44/09 - Senat, StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 121-122/11 - und 27. Dezember 2010 - 2 Ws 660/10 - KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -).
  • KG, 20.07.1998 - 4 Ws 118/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).
  • KG, 05.11.2001 - 3 Ws 510/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
    Eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. Juli 1998 - 4 Ws 118/98 -, 5. November 2011 - 3 Ws 510/01 -, 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 -, 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 9 A 146/21

    Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung

    Rn. 31 Vgl. zum Wirkstoff Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Sachstand, Medikamente zur Selbsttötung, 10. Juni 2020, WD 9 - 3000 - 020/20, S. 4, 9; Apotheke adhoc vom 26. Oktober 2021: Pentobarbital - ein langwirksames Barbiturat.

    Rn. 121 Vgl. auch Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Sachstand, Medikamente zur Selbsttötung, 10. Juni 2020, WD 9 - 3000 - 020/20, S. 8.

  • AG Emmendingen, 13.11.2014 - 5 OWi 530 Js 17298/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Rn. 63 "Muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Messverfahren und dem Toleranzwert noch weitere Umstände (z.B. Vorhandensein von Fahrzeugen neben dem gemessenen, Größe der anvisierten Fläche) feststellen, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät LTI 20/20 vorgenommen worden ist, oder reicht auch beim Einsatz des Laser-Messverfahrens unabhängig von dem jeweils verwendeten Gerät für eine materiell-rechtlich vollständige Beweiswürdigung grundsätzlich die Angabe des Messverfahrens und des Toleranzwerts aus?".

    Dem vorlegenden Gericht geht es nämlich nicht um die Verlässlichkeit von Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasergerät LTI 20/20 und die dabei möglicherweise auftretenden Zweifelsfragen.

    Der Betroffene hatte auch keine entsprechenden, auf den konkreten Messvorgang bezogenen Einwendungen erhoben, sondern nur generell die Zuverlässigkeit des Messverfahren mit dem Lasergeschwindigkeitsmessgerät LTI 20/20 in Zweifel gezogen … (…aaO, S. 280 f).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2022 - 9 A 148/21

    Anspruch auf behördliche Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur …

    Rn. 33 Vgl. zum Wirkstoff Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Sachstand, Medikamente zur Selbsttötung, 10. Juni 2020, WD 9 - 3000 - 020/20, S. 4, 9; Apotheke adhoc vom 26. Oktober 2021: Pentobarbital - ein langwirksames Barbiturat.

    Rn. 121 Vgl. auch Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Sachstand, Medikamente zur Selbsttötung, 10. Juni 2020, WD 9 - 3000 - 020/20, S. 8.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3559
OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20 (https://dejure.org/2020,3559)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.02.2020 - 1 Ws 20/20 (https://dejure.org/2020,3559)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 1 Ws 20/20 (https://dejure.org/2020,3559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Daher muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff. - Rn. 19 nach juris;… Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 32; NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 54).

    Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe steht, und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f.; BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55).

    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs vergrößert sich gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung regelmäßig mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 35, 264, 270; 53, 152, 158 f.;… BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33; NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55).

    Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33 m. w. N.; NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55 m. w. N.).

    Rn. 11 Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte müssen daher alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine rechtskräftige Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (…vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff. - juris Rn. 21; NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 57 m. w. N.).

    So ist nach Anklageerhebung bei Entscheidungsreife über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu beschließen und anschließend im Regelfall innerhalb von weiteren drei Monaten mit der Hauptverhandlung zu beginnen (vgl. BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 57 m. w. N.).

    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 58 m. w. N.).

    Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 58 m. w. N.).

    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 58 m. w. N.).

  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Rn. 13 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (…vgl. BVerfG StV 2003, 30 f. - juris Rn. 18; Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn.36;… Senatsbeschluss vom 2. Februar 2012 - 1 Ws 34/12 - OLG Karlsruhe StV 2002, 317 f. - juris Rn. 7;… KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14;… Thüringer OLG, Beschl. v. 23.01.2019 - 1 Ws 13/19, juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6;… KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9).

    Wegen der geringeren Eingriffswirkung verschiebt sich der Maßstab für die Beurteilung des Gewichts von Verzögerungen und sind die Anforderungen an die beschleunigte Verfahrensführung weniger streng (…vgl. OLG Hamburg, a. a. O., juris Rn. 33; KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6).

    Grundsätzlich ist es daher nicht zu beanstanden, wenn Verfahren, in denen Untersuchungshaft vollzogen wird, gegenüber Haftsachen, in denen dies nicht der Fall ist, vorrangig behandelt, etwa früher terminiert werden (vgl. KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 17 f.).

    Ungeachtet dieser Abschwächung müssen aber die Zeiten, in denen der Haftbefehl nicht vollzogen wird, genutzt werden, um das Verfahren nachhaltig zu fördern und abzuschließen (…OLG Hamburg, a. a. O., Rn. 33; KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14;… Thüringer OLG, a. a. O., juris Rn. 20).

    Der Vorrang von Haftsachen, in denen Untersuchungshaft vollzogen wird, darf daher nicht dazu führen, dass Überhaftsachen nicht in angemessener Frist verhandelt werden (vgl. KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 18).

    Soweit teilweise angenommen wird, dass sich das bei einem nicht vollzogenen Haftbefehl ohnehin nur abgeschwächt geltende Beschleunigungsgebot dann noch weiter abschwäche, wenn weder haftgrundbezogene Beschränkungen nach § 119 Abs. 1 StPO angeordnet noch - beurteilungsfehlerfrei und unabhängig von der angeordneten Untersuchungshaft - nach dem Vollzugs- und Eingliederungsplan eine Unterbringung im offenen Vollzug oder Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels vorgesehen sind (vgl. KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6;… KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob dieser Auffassung zu folgen wäre.

  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Daher muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff. - Rn. 19 nach juris; Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 32;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 54).

    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs vergrößert sich gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung regelmäßig mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 35, 264, 270; 53, 152, 158 f.; BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55).

    Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33 m. w. N.;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55 m. w. N.).

    Rn. 13 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (…vgl. BVerfG StV 2003, 30 f. - juris Rn. 18; Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn.36;… Senatsbeschluss vom 2. Februar 2012 - 1 Ws 34/12 - OLG Karlsruhe StV 2002, 317 f. - juris Rn. 7;… KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8;… KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14;… Thüringer OLG, Beschl. v. 23.01.2019 - 1 Ws 13/19, juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6;… KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9).

    Sie stellt einen Grundrechtseingriff für den Betroffenen dar, weil sich für diesen aus Gründen des Haftrechts Einschränkungen ergeben, wenn neben der Strafhaft Untersuchungshaft angeordnet wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 36 m. w. N.;… OLG Karlsruhe, a. a. O.;… KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8;… Thüringer OLG, a. a. O.); so sind bei angeordneter Untersuchungshaft etwa Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels von vornherein ausgeschlossen (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SLStVollzG).

  • KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14

    Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Rn. 13 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (…vgl. BVerfG StV 2003, 30 f. - juris Rn. 18; Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn.36;… Senatsbeschluss vom 2. Februar 2012 - 1 Ws 34/12 - OLG Karlsruhe StV 2002, 317 f. - juris Rn. 7; KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8;… KG, Beschl. v. 31.03.2017 - 5 Ws 81/17, juris Rn. 14;… Thüringer OLG, Beschl. v. 23.01.2019 - 1 Ws 13/19, juris Rn. 19;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 120 Rn. 6;… KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9).

    Sie stellt einen Grundrechtseingriff für den Betroffenen dar, weil sich für diesen aus Gründen des Haftrechts Einschränkungen ergeben, wenn neben der Strafhaft Untersuchungshaft angeordnet wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 36 m. w. N.;… OLG Karlsruhe, a. a. O.; KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 8;… Thüringer OLG, a. a. O.); so sind bei angeordneter Untersuchungshaft etwa Lockerungen zur Erreichung des Vollzugsziels von vornherein ausgeschlossen (vgl. § 38 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SLStVollzG).

    Allerdings erfährt der Beschleunigungsgrundsatz dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist, eine Abschwächung (vgl. KG StV 2015, 37 ff. - juris Rn. 9;… OLG Hamburg, Beschl. v. 21.07.2016 - 2 Ws 146/16 - juris Rn. 32;… Thüringer OLG, a. a. O., juris Rn. 20;… KK-StPO/Schultheis, a. a. O., § 120 Rn. 9).

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Daher muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff. - Rn. 19 nach juris;… Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 32;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 54).

    Rn. 11 Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte müssen daher alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine rechtskräftige Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG StV 2015, 39 ff. - juris Rn. 21;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 57 m. w. N.).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Rn. 9 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts resultiert aus dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit ein verfassungsrechtliches Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195; BVerfG StV 2006, 251 ff. - Rn. 20 nach juris;… NStZ-RR 2007, 311 ff. - Rn. 24 nach juris).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Rn. 9 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts resultiert aus dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit ein verfassungsrechtliches Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195;… BVerfG StV 2006, 251 ff. - Rn. 20 nach juris; NStZ-RR 2007, 311 ff. - Rn. 24 nach juris).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe steht, und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f.;… BVerfG NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs vergrößert sich gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung regelmäßig mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 35, 264, 270; 53, 152, 158 f.;… BVerfG, Beschl. v. 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33;… NJW 2019, 915 ff. - juris Rn. 55).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.02.2020 - 1 Ws 20/20
    Rn. 9 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts resultiert aus dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit ein verfassungsrechtliches Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194, 195;… BVerfG StV 2006, 251 ff. - Rn. 20 nach juris;… NStZ-RR 2007, 311 ff. - Rn. 24 nach juris).
  • OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16

    Untersuchungshaft: Aufhebung eines (Über-)Haftbefehls wegen vermeidbarer …

  • BVerfG, 13.09.2002 - 2 BvR 1375/02

    Verfassungsmäßigkeit der Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft

  • OLG Karlsruhe, 28.01.2002 - 3 Ws 15/02

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

  • OLG Jena, 23.01.2019 - 1 Ws 13/19
  • OLG Braunschweig, 25.03.2020 - 1 Ws 47/20

    Lange Verfahrensverzögerung nicht durch angespannte Terminslage des Verteidigers …

    Rn. 47 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen findet grundsätzlich ungeachtet der geringeren Eingriffswirkung auch dann Anwendung, wenn ein Haftbefehl - wie hier - wegen nach § 116b Satz 2 StPO vorrangig zu vollstreckender Strafhaft in anderer Sache nicht vollzogen wird und lediglich Überhaft notiert ist (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 -, Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 1 Ws 20/20, Rn. 13; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 Ws 13/19, Rn. 19; KG Berlin…, Beschluss vom 31. März 2017 - 5 Ws 81/17, Rn. 14; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.02.2025 - 5 Ws 77/25

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Überhaft; Verhältnismäßigkeit

    Selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen während der Überhaft eine Abschwächung erfährt (vgl. hierzu: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11.02.2020 - 1 Ws 20/20 -, juris), ist dieser ungenutzte Zeitraum von ca. einem Jahr als außerordentliche Verfahrensverzögerung zu werten.
  • OLG Celle, 18.07.2024 - 1 Ws 159/24

    Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr

    Die Gewährung von Vollzugslockerungen ist mit einem gleichzeitig bestehenden, auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl unvereinbar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 1 Ws 20/20 -, Rn. 13, juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 1 Ws 299/19 -, Rn. 8, juris; OLG Jena…, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 Ws 13/19 -, Rn. 19, juris; KG…, Beschluss vom 31. März 2017 - 5 Ws 81/17 -, Rn. 14, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 3 Ws 15/02 -, Rn. 7, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - Ws 153/99 -, juris).
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