Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Fortdauer von Untersuchungshaft: Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung aufgrund eines Haftfortdauerbeschlusses bei der Urteilsfällung mit Bezugnahme auf einen früher ergangenen Haftbefehl
- Judicialis
StPO § 268 b; ; StPO § 114 Abs. 2; ; StPO § 120 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftfortdauerbeschluss als Grundlage der Verhältnismäßigkeitsprüfung i. S. des § 120 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO); Formelle Anforderungen an einen Haftfortdauerbeschluss
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 21.12.2006 - 14 KLs 166 Js 55472/02
- OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07
Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).Letzteres ist im Hinblick auf die Frage, ob die weitere Untersuchungshaft im Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht, zwingend erforderlich, wobei auch die Freiheitsstrafen, die andere in demselben Verfahren abgeurteilte Taten betreffen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind, in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden müssen (OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 62).
- BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07
Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).
- KG, 08.01.2018 - 4 Ws 147/17
Anforderungen an die Haftfortdauerentscheidung bei Urteilsfällung: …
Der nicht mehr dem Verfahrensstand entsprechende Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. März 2017, der sich lediglich auf eine einzelne - wenngleich schwerwiegende - der dem Urteil zugrunde gelegten Taten stützt, reicht insoweit nicht aus (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 1 Ws 24/07 -, bei juris, Rdn. 7). - OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15
Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen …
In jedem Fall muss dem Beschwerdegericht durch die Fassung der Haftfortdauerentscheidung eine Überprüfung der Haftvoraussetzungen in diesem Umfang ermöglicht werden (OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.01.2007 - 1 Ws 24/07 - juris;… vgl. Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 268b Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 1 Ws 24/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 372 StPO, § 359 Nr 5 StPO
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 5 StPO - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 5 StPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 02.05.2005 - 106 Js 12787/04
- LG Fulda, 13.01.2007 - 1 Js 13679/06
- OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 1 Ws 24/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 1 Ws 24/07
Das Gericht darf die Beweiskraft der beigebrachten Beweismittel werten, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 26.02.2007 - 1 Ws 24/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 267 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13
Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts …
aa) Aus dessen Gewährleistung ergibt sich, dass der Angeklagte vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373, 374;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 257c Rn. 12;… MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30;… SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267;… Stree/Kinzig in Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 33; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).cc) Auf den Umstand, dass die verhängte Bewährungsauflage dem Inhalt der getroffenen Verständigung nicht widersprach, weil sich diese zu der Frage der Bewährungsauflage nicht verhielt, kommt es aus den vorgenannten Gründen ebenso wenig an wie auf die Frage, ob die Angeklagte auf das Ausbleiben von Bewährungsauflagen vertrauen durfte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 1 Ws 24/07, Rn. 6, 7 (juris)).
- OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15
Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über …
Rn. 7 b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.). - BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die …
Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12;… MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30;… SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
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