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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31330
OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17 (https://dejure.org/2017,31330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2017 - 1 Ws 322/17 (https://dejure.org/2017,31330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 1 Ws 322/17 (https://dejure.org/2017,31330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Untersuchungshaft, Berechnung der Haftfrist, einstweilige Unterbringung, Jugendlicher

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 121 Abs. 1; JGG 71 Abs. 2, 74 Abs. 4 S. 1, 74 Abs. 4 S. 2
    Untersuchungshaft; Berechnung der Haftfrist bei einstweiliger Unterbringung eines jugendlichen in einem nicht geschlossenen Heim der Jugendhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer gemäß §§ 72 Abs. 4 S. 1, 71 Abs. 2 JGG erfolgten einstweiligen Unterbringung in nicht geschlossenen Heimen der Jugendhilfe in die Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung einer gemäß §§ 72 Abs. 4 S. 1, 71 Abs. 2 JGG erfolgten einstweiligen Unterbringung in nicht geschlossenen Heimen der Jugendhilfe in die Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 605 Ls 207/16
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Rn. 9 1. Mit auch nach Auffassung des Senats zutreffender Begründung hat zuletzt das Oberlandesgericht Bamberg ausgeführt, dass das für die Untersuchungshaft geltende Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO auch dann nicht für die einstweilige Unterbringung Jugendlicher in Heimen der Jugendhilfe Anwendung findet, wenn diese Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Jugendlichen nach § 72 Abs. 4 S. 1 JGG gerade der Vermeidung von ansonsten anzuordnender Untersuchungshaft dient (Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 319/15 - ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2001, HEs 16/01, jew. zit. n. juris;… a.A. Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 72 Rn. 13; Paeffgen, NStZ 1996, 72, 74;… Sommerfeld in Ostendorf (Hrsg.), JGG, 10. Aufl., § 72 Rn. 14; Starke StV 1988, 223, 225):.

    Denn diese Aspekte oder die von Eisenberg (…a.a.O.) und Paeffgen (NStZ 1991, 422, 424; NStZ 1996, 72, 74) angeführte Unschuldsvermutung gelten im Grundsatz sämtlich auch für die ebenfalls als Vergünstigungen (…vgl. Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, a.a.O.) zu bewertenden Maßnahmen z.B. nach § 116 Abs. 1 StPO, ohne dass dies etwas daran ändern würde, dass bei der Berechnung der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bei einem zwischenzeitlich nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzten Haftbefehl nur die Zeiten der tatsächlichen Vollstreckung berücksichtigt werden (…vgl. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 121 Rn. 5 m.w.N.).

    Rn. 22 Zudem erscheint es dem Senat wenig nachvollziehbar, warum Unterbringungen, die in derselben Einrichtung mit denselben Freiheitsbeschränkungen (…vgl. Brunner, a.a.O.; Paeffgen, NStZ 1996, 72, 74) und jeweils aufgrund eines dringenden Tatverdachts zur Sicherung des Strafverfahrens gemäß § 74 Abs. 4 S. 1 JGG vollzogen werden, in Bezug auf die §§ 121 f. StPO allein aufgrund eines nachträglichen Ereignisses, nämlich einer sich möglicherweise unmittelbar anschließenden Untersuchungshaft unterschiedlich behandelt werden sollten (…vgl. Schlothauer/Nobis, a.a.O., Rn. 935 Fn. 190), und warum dann nicht auch eine erst kurz nach Beendigung der Unterbringung erfolgte Inhaftierung in derselben Sache zu einer Berücksichtigung der Unterbringungszeit führen sollte.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 3 HEs 91/97
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Die Dauer einer gemäß §§ 72 Abs. 4 S. 1, 71 Abs. 2 JGG erfolgten einstweiligen Unterbringung in nicht geschlossenen Heimen der Jugendhilfe ist auch dann nicht in die Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO einzurechnen, wenn der Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die Unterbringung vollzogen wird (Abweichung zu OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377).

    Rn. 13 2. Diese Erwägungen sind nach Auffassung des Senats auch dann maßgeblich, wenn ein solcher Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die in einer nicht geschlossenen Einrichtung erfolgte Unterbringung vollzogen wird (vgl. Brunner, JR 1994, 378; a. A. OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377; Böhm in: MK-StPO, 2. Aufl., § 121 Rn. 24; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., Rn. 2197; Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 72 Rn. 15; Dölling in: Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 72 Rn. 9b; Hilger in: LR-StPO, 26. Aufl.,.

  • OLG Dresden, 23.12.1993 - 2 AK 136/93
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Die Dauer einer gemäß §§ 72 Abs. 4 S. 1, 71 Abs. 2 JGG erfolgten einstweiligen Unterbringung in nicht geschlossenen Heimen der Jugendhilfe ist auch dann nicht in die Sechsmonatsfrist des § 121 Abs. 1 StPO einzurechnen, wenn der Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die Unterbringung vollzogen wird (Abweichung zu OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377).

    Rn. 13 2. Diese Erwägungen sind nach Auffassung des Senats auch dann maßgeblich, wenn ein solcher Unterbringungsbefehl nachträglich gemäß § 72 Abs. 4 S. 2 JGG durch einen Haftbefehl ersetzt und dieser in unmittelbarem Anschluss an die in einer nicht geschlossenen Einrichtung erfolgte Unterbringung vollzogen wird (vgl. Brunner, JR 1994, 378; a. A. OLG Karlsruhe, NStZ 1997, 452; OLG Dresden, JR 1994, 377; Böhm in: MK-StPO, 2. Aufl., § 121 Rn. 24; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl., Rn. 2197; Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 72 Rn. 15; Dölling in: Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 72 Rn. 9b; Hilger in: LR-StPO, 26. Aufl.,.

  • OLG Naumburg, 07.05.2001 - HEs 16/01
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Rn. 9 1. Mit auch nach Auffassung des Senats zutreffender Begründung hat zuletzt das Oberlandesgericht Bamberg ausgeführt, dass das für die Untersuchungshaft geltende Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO auch dann nicht für die einstweilige Unterbringung Jugendlicher in Heimen der Jugendhilfe Anwendung findet, wenn diese Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Jugendlichen nach § 72 Abs. 4 S. 1 JGG gerade der Vermeidung von ansonsten anzuordnender Untersuchungshaft dient (Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 319/15 - ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2001, HEs 16/01, jew. zit. n. juris;… a.A. Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 72 Rn. 13; Paeffgen, NStZ 1996, 72, 74;… Sommerfeld in Ostendorf (Hrsg.), JGG, 10. Aufl., § 72 Rn. 14; Starke StV 1988, 223, 225):.

    Dazu ist aber das Haftprüfungsverfahren vor dem Oberlandesgericht weder geeignet noch bestimmt (OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2001 - HEs 16/01 [bei juris] = JMBl LSA 2001, 277; vgl. auch Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.2003 - 4029 Js 3984/03 = VRS 106, 298 [2004] = NStZ-RR 2004, 348).

  • OLG Bamberg, 23.06.2015 - 1 Ws 319/15

    Keine OLG-Haftprüfung bei einstweiliger Unterbringung Jugendlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Rn. 9 1. Mit auch nach Auffassung des Senats zutreffender Begründung hat zuletzt das Oberlandesgericht Bamberg ausgeführt, dass das für die Untersuchungshaft geltende Haftprüfungsverfahren nach den §§ 121, 122 StPO auch dann nicht für die einstweilige Unterbringung Jugendlicher in Heimen der Jugendhilfe Anwendung findet, wenn diese Anordnung der einstweiligen Unterbringung des Jugendlichen nach § 72 Abs. 4 S. 1 JGG gerade der Vermeidung von ansonsten anzuordnender Untersuchungshaft dient (Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 319/15 - ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2001, HEs 16/01, jew. zit. n. juris;… a.A. Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 72 Rn. 13; Paeffgen, NStZ 1996, 72, 74;… Sommerfeld in Ostendorf (Hrsg.), JGG, 10. Aufl., § 72 Rn. 14; Starke StV 1988, 223, 225):.
  • OLG Köln, 13.10.2010 - 2 Ws 641/10
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Rn. 17 Denn auch in dieser Konstellation ist nach Ansicht des Senats entscheidend, dass der Aufenthalt in einer nicht geschlossenen Jugendeinrichtung bezüglich der Intensität der hiermit verbundenen Freiheitsentziehung nicht in dem Maße mit dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist wie etwa eine geschlossene Unterbringung gemäß § 126a StPO oder eine Verwahrung nach § 81 StPO (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 121 bzgl. eines Heranwachsenden).
  • OLG Hamm, 19.04.1991 - 2 BL 95/91
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Ws 322/17
    Rn. 16 KK-StPO, a.a.O.; Wankel in: KMR-StPO, § 121 Rn. 15; offen gelassen von OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.1991 - 2 BL 95/91 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2018 - 4 Ws 252/18

    Einstweilige Unterbringung eines jugendlichen Angeschuldigten in einer …

    Rn. 6 Das Haftprüfungsverfahren gemäß §§ 121, 122 StPO gilt nicht für die Unterbringung Jugendlicher nach § 72 Abs. 4, § 71 Abs. 2 JGG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 Ws 322/17 -, juris Rn. 6 f.; KG Berlin…, Beschluss vom 25. November 2016 - (4) 161 HEs 31/16 -, beckonline Rn. 20; OLG Bamberg…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 Ws 319/15 -, beckonline Rn. 3; OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. Mai 2001 - HEs 16/01 -, juris Rn. 3; OLG Celle, Beschluss vom 5. Juli 1965 - HEs 24/65 -, NJW 1965, 2069;… BeckOK JGG/Pawlischta, 10. Ed. 1.8.2018, JGG, § 71 Rn. 24;… aA Eisenberg, JGG, 20. Aufl. 2018, § 72 Rn. 13;… Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl. 2015, § 72 Rn. 15).
  • OLG München, 27.01.2022 - 2 Ws 16/22

    Besonderes Haftprüfungsverfahren gilt nicht für die Zeit der einstweiligen …

    Rn. 12 Dies hat bereits das OLG Hamm (BeckRS 2017, 122502) überzeugend dargelegt, dessen Ausführungen sich der Senat anschließt.
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